Es gibt eine Einigung mit den Krankenkassen in einem wichtigen Detail der Finanzierung der Telematikinfrastruktur (TI): Im Zuge einer Nachverhandlung der Finanzierungsvereinbarung zur TI ist es der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) gelungen, die vom GKV-Spitzenverband rückwirkend zum 1. Juli 2019 geforderte Absenkung der Ausstattungspauschale für den Konnektor abzuwenden. Bis zum Ende des Jahres werden die Ausstattungspauschalen somit nicht mehr verändert, so die KZBV.
„Wir begrüßen die getroffene Änderungsvereinbarung ausdrücklich, insbesondere da das Ergebnis auf dem Verhandlungsweg erzielt wurde. Das ist ein klares Signal der Verhandlungspartner für eine gut funktionierende Selbstverwaltung. Für die Zahnarztpraxen besteht damit weiterhin Planungssicherheit hinsichtlich der TI-Ausstattung. Dass das Bestelldatum für die Höhe der Konnektorpauschale entscheidend sein soll, war bereits in den vergangenen Verhandlungen eine wichtige Forderung der KZBV, welche nun endlich Eingang in die Vereinbarung gefunden hat“, sagte Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der KZBV, anlässlich des erzielten Verhandlungserfolges für die Vertragszahnärzteschaft.
Mehr Geld für stationäres Kartenterminal
Neue Pauschalen für den Konnektor, das stationäre Kartenterminal sowie den elektronischen Praxisausweis SMC-B gelten dann ab dem 1. Januar 2020. Komplexitätszuschläge für größere Praxen fallen weg, während zugleich die Pauschale für das stationäre eHealth-Kartenterminal erhöht wird. Zudem wurden Sonderregelungen unter anderem für Konnektoren vereinbart, die zwar vor dem 1. Oktober 2019 bestellt, jedoch nach dem 31. Dezember 2019 erstmalig genutzt werden. Alle Einzelheiten der Vereinbarung können der Anlage 11a zum Bundesmantelvertrag Zahnärzte (BMV-Z) entnommen werden, die in Kürze auf der Website der KZBV in aktualisierter Fassung abrufbar sein soll.
Überwiegende Teil der Praxen bereits angeschlossen
Der überwiegende Teil der Zahnarztpraxen ist bereits an die TI angeschlossen: Anfang August 2019 waren es etwa 80 Prozent der Praxen. Werden zudem die in den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen der Länder eingegangenen Nachweise von Praxen zur vertraglichen Vereinbarung der Ausstattung berücksichtigt, ergibt sich derzeit ein Anteil von etwa 85 Prozent der Praxen, die entweder bereits an die TI angebunden sind oder aber die Ausstattung bestellt haben.
TI-Anbindung – der Hintergrund
Zahnärzte, Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und weitere Akteure des Gesundheitswesens sollen nach dem Willen des Gesetzgebers künftig schneller und einfacher miteinander kommunizieren sowie medizinisch relevante Daten sicher austauschen können. Das dafür notwendige digitale Kommunikationsnetz ist die Telematikinfrastruktur, kurz TI. Für den Zugriff werden zertifizierte Komponenten und Dienste benötigt: Ein elektronischer Praxisausweis, ein Kartenterminal sowie ein Konnektor und ein sogenannter VPN-Zugangsdienst, über den die gesicherte Verbindung zur TI hergestellt wird. Zahnärzte müssen für den Anschluss nicht selbst aufkommen, sondern erhalten von den Krankenkassen Pauschalen für Erstausstattung und Betrieb.
Einigung mit der KBV kurz vor dem Schiedsamtstermin
Ursprünglich sollten diese Erstattungen über die Zeit reduziert werden, um Praxen zur schnellen Anbindung zu motivieren, und um den erwartet sinkenden Preisen für die Konnektoren durch den Wettbewerb mehrerer Anbieter zu entsprechen. Allerdings kam dieser Marktwettbewerb in dieser Form nicht zustande, lange Zeit gab es nur einen Anbieter eines zugelassenen Konnektors. Nicht zuletzt deshalb wurde die Frist für die Anbindung der Praxen an die TI vom Gesetzgeber verlängert. Die Krankenkassen bestanden aber zunächst darauf, die zum 1. Juli 2019, dem ursprünglichen Termin für den Vollzug der TI-Anbindung, vorgesehenen reduzierten Erstattungspauschalen umzusetzen. Sowohl die KZBV als auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung konnten in ihren Verhandlungen nun erreichen, dass die Pauschale in diesem Jahr noch nicht weiter abgesenkt wird. Die Kassen hatten bereits für den 23. August 2019 in dieser Sache das Schiedsamt angerufgen.
„Wir sind froh, dass doch noch eine Einigung möglich war“, sagte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel. „Damit haben alle Praxen, die die nötige Technik bestellt haben, die Sicherheit, dass sie die bisher gültigen Pauschalen erhalten. Er gehe zudem davon aus, dass bis Jahresende alle Praxen an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sind, so Kriedel.
Weitere Informationen im Netz
Die KZBV stellt zur TI eine Reihe von Informationen zur Verfügung. Gemeinsam mit der KZV Sachsen hat die KZBV ein Video zur Anbindung an die TI veröffentlicht. Weitere Informationen stellt die KZBV in ihrer Praxisinformation „Anbindung an die Telematikinfrastruktur“ und fortlaufend auf ihrer Website zur Verfügung.