Im Westen Deutschlands haben Mitte Juli 2021 Unwetter mit Überschwemmungen, Starkregen und Flut große Zerstörung hinterlassen. Betroffen sind auch Zahnarztpraxen. Die Wassermassen haben große Schäden an Praxisräumen und Einrichtungen verursacht. Die sehr betroffenen Landeszahnärztekammern und die KZVen in Rheinland-Pfalz, Nordrhein und Westfalen wenden sich zusammen mit der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) sowie der Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte für Lepra- und Notgebiete (HDZ) an die Zahnärzteschaft und rufen dazu auf, den betroffenen Kolleginnen und Kollegen mit einer Spende zu helfen.
Spendenkonto
Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte
Deutsche Apotheker- und Ärztebank
IBAN: DE28 3006 0601 0004 4440 00
BIC (SWIFT-Code): DAAEDEDD
Verwendungszweck: Flutkatastrophe
Eine Spendenbescheinigung wird bei genauer Adressenangabe ausgestellt. Zur Steuerbegünstigung bis 300 Euro reicht seit 1. Januar 2021 nach Paragraf 50 Absatz 2 EStDV ein Kontoauszug. Weitere Informationen über die Arbeit der Stiftung HDZ, über Spenden und Zustiftungen auf der Internetseite.
Auch die ApoBank und Unternehmen haben für betroffene Praxen und Labore in den vom Hochwasser betroffenen Regionen Spenden und Hilfsangebote gestartet. Die Zahnärztekammer Nordrhein und die KZV Nordrhein haben ihre Tauschbörse Dentoffert für Spender und Hilfesuchende zur Vernetzung geöffnet.
„Hochwasser: ApoBank-Stiftung spendet 250.000 Euro und verdoppelt weitere Spenden“
„Dentsply Sirona spendet 100.000 Euro für Opfer der Flutkatastrophe“