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Manuela Hackenberg ist Abrechnungsexpertin (ZMV) und seit vielen Jahren als Trainerin bundesweit tätig. Durch die intensive Betreuung von Zahnarztpraxen bundesweit ist Sie immer am Puls der Zeit. Sie kennt die Probleme, mit denen sich die Zahnarztpraxen im Praxisalltag auseinandersetzen müssen.
Als Referentin lässt Sie stets ihre Erfahrungen in die Seminare einfließen, eröffnet spannende Einblicke in die Praxis und erarbeitet mit Ihnen konkrete Lösungen.
Dental practice manager, ZMV, lizenzierte KTQ-Trainerin zur Einrichtung eines praxisinternen QM - Systems . Seit 1999 als Referentin und Beraterin in Zahnarztpraxen tätig. Autorin der PRAXIS PLANer Publikationen und diverse Autorentätigkeiten.
Schwerpunkte: Praxis-Coaching, Betriebswirtschaft, Organisation und Professionelle Abrechnung.
Veranstaltungen
48. Dt. Fortbildungskongress für zahnmedizinische Fachangestellte 2019
Tägliche Herausforderungen meistern - souverän im Praxisalltag11. Jan. 2019Estrel Convention Center
Referenten: Manuela Hackenberg, Henrike März, Helen Möhrke
Quintessenz Verlags-GmbH
7 Decades of Quintessence Publishing
10. Jan. 2019 — 12. Jan. 2019Estrel Convention Center
Referenten: Jiro Abe, Michèle Aerden, Wael Att, Stavros Avgerinos, Avijit Banerjee, Vesna Barac Furtinger, Klaus-Dieter Bastendorf, Lars Bergmans, Ashwini Bhalerao, Jaroslav Bláha, Sebastian Bürklein, Daniel Buser, Josette Camilleri, Sevim Canlar, Sandra Chmieleck, Bun San Chong, Victor Clavijo, Carsten Czerny, Bettina Dannewitz, Alessandro Devigus, Didier Dietschi, Irina Dragan, Daniel H.-J. Edelhoff, Peter Eickholz, Karim Elhennawy, Peter Engel, Wolfgang Eßer, Marco Esposito, Susanne Fath, Vincent Fehmer, Federico Ferraris, Stefan Fickl, Mauro Fradeani, Roland Frankenberger, Eiji Funakoshi, Petra Gierthmühlen, Christiane Gleissner, Florian Göttfert, Dennis Grosse, Galip Gürel, Christian Haase, Horst-Wolfgang Haase, Manuela Hackenberg, Jörg Haist, Anke Handrock, Arndt Happe, Karsten Heegewaldt, Rüdiger Henrici, Michael Hülsmann, Hajime Igarashi, Tomohiro Ishikawa, Hideaki Katsuyama, Kathryn Kell, Matthias Kern, Fouad Khoury, Marko Knauf, Ralf J. Kohal, Stefen Koubi, Fabian Langenbach, Henriette Terezia Lerner, Thomas Malik, Siegfried Marquardt, Henrike März, Kathleen Menzel, Helen Möhrke, Kotaro Nakata, Marc L. Nevins, Masayuki Okawa, Rebecca Otto, Mark Stephen Pace, Shanon Patel, Karin Probst, Domenico Ricucci, Katrin Rinke, Irena Sailer, Edgar Schäfer, Ralf Schäfermeier, Jan Schellenberger, Tom Schloss, Gottfried Schmalz, Devorah Schwartz-Arad, Frank Schwarz, Thomas A. Schwenk, Anton Sculean, Bernd Stadlinger, Athanasios Stamos, Ana Stevanovic, Masana Suzuki, Senichi Suzuki, Hiroyuki Takino, Sameh Talaat, Mitsuhiro Tsukiboshi, Hideaki Ueda, Istvan Urban, Luc W. M. van der Sluis, Eric Van Dooren, Bart Van Meerbeek, Paula Vassallo, Juliane von Hoyningen-Huene, Michael Walter, Siegbert Witkowski, Stefan Wolfart, Sylvia Wuttig, Masao Yamazaki, Maciej Zarow, Matthias Zehnder, Raquel Zita Gomes, Giovanni Zucchelli, Otto Zuhr, Bettina Zydatiß
Eine Revision unterliegt bei gesetzlich versicherten Patienten den Vorgaben der GKV-Behandlungsrichtlinien. Zudem ist im vertragszahnärztlichen Bereich eine klare Abgrenzung von Kassen- und Privatleistungen notwendig. Bei der Privatabrechnung müssen die Bestimmungen der GOZ sowie dazugehörige Kommentierungen und Beschlüsse berücksichtigt werden. Die vertragszahnärztlichen sowie die gebührenrechtlichen Grundsätze in BEMA und GOZ für GKV- und PKV-Patienten werden in diesem Artikel ebenso aufgezeigt wie die Möglichkeiten einer aufwandsgerechten Honorierung.
Manuskripteingang: 25.02.2024, Manuskriptannahme: 25.03.2024
Schlagwörter: Revision, Endodontie, Richtlinien, Abrechnung BEMA und GOZ
Mit der Richtlinie über Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen (§ 22a SGB V) sowie der modifizierten PAR-Behandlungsstrecke für Versicherte, die einem Pflegegrad zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe erhalten, steht ein Maßnahmenpaket zur Verfügung, mit dem die besonderen individuellen Ansprüche dieser vulnerablen Patientengruppe umgesetzt werden können. Zudem unterliegen die in diesem Artikel aufgeführten Leistungen nicht der Budgetierung, sodass eine indikationsgerechte Behandlung ohne wirtschaftliche Einschränkungen ermöglicht wird.
Manuskripteingang: 11.03.2024, Manuskriptannahme: 13.03.2024
Schlagwörter: Parodontitisbehandlung, unterstützende Parodontitistherapie (UPT), vulnerable Patientengruppen, budgetfreie Leistungen
Der Bundesmantelvertrag-Zahnärzte (BMV-Z) regelt in der Anlage 12 die Vereinbarung nach § 119b Abs. 2 SGB V über Anforderungen an eine kooperative und koordinierte zahnärztliche und pflegerische Versorgung von pflegebedürftigen Versicherten in stationären Pflegeeinrichtungen. Die Vereinbarung soll eine die besonderen Bedürfnisse von pflegebedürftigen Versicherten berücksichtigende zahnärztliche Versorgung in stationären Pflege-einrichtungen sicherstellen. Privat Krankenversicherte werden von der Rahmenvereinbarung zwischen der Kassen-zahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) allerdings nicht erfasst.
Manuskripteingang: 23.06.2024, Manuskriptannahme: 06.08.2024
Schlagwörter: Besuchsleistungen, Kooperationsverträge, aufsuchende Versorgung, Wegegeld, Reiseentschädigungen, Konsilium
Die Berechnung postendodontischer Versorgungen bei gesetzlich und privat versicherten Patienten nach GOZ und BEMA erfolgt in Abhängigkeit der konkreten Ausführung sowie der Indikation und ggf. geplanten Überkronungen.
Manuskripteingang: 13.04.2023, Manuskriptannahme: 09.05.2023
Schlagwörter: Postendodontisch, Kronenkernaufbau, Stiftaufbau, Kompositfüllung, Aufbaufüllung
Die vertragszahnärztlichen Leistungen zu den Früherkennungsuntersuchungen setzen bei den Ursachen frühkindlicher Karies an. Daher beinhalten diese neben der eingehenden Untersuchung des Kindes auch die Beratung der Eltern sowie eine Anweisung zur täglichen Zahnpflege beim Kleinkind. Darüber hinaus haben auch Kleinkinder vom 6. Lebensmonat bis zum vollendeten 33. Lebensmonat zweimal je Kalenderhalbjahr Anspruch auf eine Zahnschmelzhärtung mit Fluoridlack in der Zahnarztpraxis. Der nachfolgende Artikel zeigt die möglichen BEMA-Leistungen zu Früherkennungsuntersuchungen und deren Begleitleistungen sowie die Umsetzung in der zahnärztlichen Abrechnung auf.
Die endodontische Behandlung im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung wurde mit Einführung des neuen BEMA zum 1. Januar 2004 teilweise eingeschränkt. Der Artikel gibt – in Fortsetzung des Quintessenzartikels „Abrechnung moderner endodontischer Behandlungen aufwandsgerecht gestalten“ – eine Übersicht, welche konkreten Richtlinien und Vorgaben bei Behandlungen von gesetzlich versicherten Patienten zu beachten sind. Mögliche private Zusatzleistungen werden in diesem Zusammenhang ebenfalls aufgezeigt.
Manuskripteingang: 16.11.2021, Annahme: 16.12.2021
Schlagwörter: Abrechnung, BEMA, GKV, GOZ, Endodontie
Der Unterstützenden Parodontitistherapie (UPT) geht eine zielgerichtete Evaluation der Ergebnisse aus der aktiven Behandlungsphase voraus. Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen haben mit den neuen UPT-Leistungen in einem Zeitraum von zwei Jahren nach Abschluss der aktiven Behandlungsphase einen verbindlichen Anspruch auf eine strukturierte Nachsorge, die bedarfsgerecht an das individuelle Patientenrisiko angepasst wird. Dieser Artikel zeigt die konkreten Leistungen, die Patienten im Rahmen der UPT in Anspruch nehmen können, auf und liefert praxisnahe Hinweise zur korrekten Umsetzung.
Inlays, auch Einlagefüllungen genannt, können im indirekten Verfahren in einem zahntechnischen Labor, aber auch im direkten Verfahren – beispielsweise mittels CEREC – in der Zahnarztpraxis angefertigt werden. Je nach Größe bzw. Ausdehnung der Einlagefüllung über die Zahnhöcker hinaus spricht man auch von "Onlay" oder "Overlay". Besonders im Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung ist die Abgrenzung zu Teilkronen für die korrekte Berechnung entscheidend. In diesem Artikel zeigen die Autorinnen neben der korrekten Berechnung auch den Ansatz von Begleitleistungen auf. Um eine praxisnahe Umsetzung zu gewährleisten, finden Sie auch Beispiele zur Versorgung bei GKV- und PKV-Patienten.
Immer mehr Patienten wünschen sich eine moderne und ästhetisch anspruchsvolle Versorgung. Implantologie hat nicht nur eine fachlich-medizinische Seite, sondern auch einen hohen Dokumentationsaufwand sowie umfangreiche Abrechnungsmodalitäten. Die GOZ liefert auf den ersten Blick oft keine adäquaten Möglichkeiten für eine wirtschaftliche Abrechnung der neuen Methoden und Verfahren. Nachfolgend möchten wir Ihnen mit unserem "Abrechnungs-Check implantologische Leistungen" einen Überblick geben und die Berechnung Ihrer Leistungen erleichtern.
Die Entwicklung der Zahnheilkunde in Wissenschaft und Praxis hat dazu geführt, dass Zahnärzte zunehmend von einer Betrachtungsweise Abstand nehmen, die nur die einzelnen Zähne bzw. die reine Kaufunktion ins Zentrum der Aufmerksamkeit rückte. Stattdessen wurde die moderne wissenschaftliche Betrachtungsweise des Kauorgans als stomatognathes System entwickelt. Dadurch werden im Zusammenhang mit prothetischen Versorgungen häufig funktionsanalytische Leistungen erbracht, die in der Abrechnung korrekt umgesetzt werden müssen.