Mit der Richtlinie über Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen (§ 22a SGB V) sowie der modifizierten PAR-Behandlungsstrecke für Versicherte, die einem Pflegegrad zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe erhalten, steht ein Maßnahmenpaket zur Verfügung, mit dem die besonderen individuellen Ansprüche dieser vulnerablen Patientengruppe umgesetzt werden können. Zudem unterliegen die in diesem Artikel aufgeführten Leistungen nicht der Budgetierung, sodass eine indikationsgerechte Behandlung ohne wirtschaftliche Einschränkungen ermöglicht wird.
Manuskripteingang: 11.03.2024, Manuskriptannahme: 13.03.2024
Schlagwörter: Parodontitisbehandlung, unterstützende Parodontitistherapie (UPT), vulnerable Patientengruppen, budgetfreie Leistungen