Eine Revision unterliegt bei gesetzlich versicherten Patienten den Vorgaben der GKV-Behandlungsrichtlinien. Zudem ist im vertragszahnärztlichen Bereich eine klare Abgrenzung von Kassen- und Privatleistungen notwendig. Bei der Privatabrechnung müssen die Bestimmungen der GOZ sowie dazugehörige Kommentierungen und Beschlüsse berücksichtigt werden. Die vertragszahnärztlichen sowie die gebührenrechtlichen Grundsätze in BEMA und GOZ für GKV- und PKV-Patienten werden in diesem Artikel ebenso aufgezeigt wie die Möglichkeiten einer aufwandsgerechten Honorierung.
Manuskripteingang: 25.02.2024, Manuskriptannahme: 25.03.2024
Schlagwörter: Revision, Endodontie, Richtlinien, Abrechnung BEMA und GOZ