Die Testphasen für das elektronische Rezept (E-Rezept) und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) laufen weiter. Das hat der stellvertretende Leiter der Abteilung 5 Digitalisierung und Innovation im Bundesministerium für Gesundheit, Ministerialdirigent Thomas Renner, in einem Schreiben an die Gesellschafter der Gematik Mitte dieser Woche noch einmal herausgestellt.
Hinsichtlich der beiden Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) war Verwirrung entstanden, da der Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach in einem Interview mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung am 3. März 2022 mehrfach erklärt hatte, er habe beide Projekte gestoppt. Lauterbach hatte ebenso mehrfach darauf abgehoben, dass TI-Anwendungen einen tatsächlichen Nutzen für die Anwender – Ärzte wie Patienten – haben müssten. Das sehe er hier nicht so gegeben. Der Chef der für die TI zuständigen Gematik, Markus Leyck Dieken, hatte in einem Tweet auf Twitter am 8. März 2022 dann erklärt, es sei nichts gestoppt, die Testphasen liefen weiter, die Gesellschafter der Gematik sollten die Anwendungen fortführen.
Nun stellte Renner klar, dass die TI-Projekte eAU, E-Rezept und Elektronische Patientenakte wie geplant weitergeführt werden. Das berichtet der Ärztenachrichtendienst (änd.de) unter Bezug auf das ihm vorliegende Schreiben des stellvertretenden Abteilungsleiters. Die Testphasen seien nicht gestoppt worden, sondern würden intensiv fortgeführt, heißt es danach.
Praxen müssen bis 30. Juni 2022 eAU-fähig sein
Bereits am 2. März 2022 hatte Renner den Gesellschaftern der Gematik – das BMG hält die Mehrheit, dazu kommen die Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der GKV-Spitzenverband, der PKV-Verband, der Deutsche Apothekerverband sowie die Bundesärzte- und die Bundeszahnärztekammer – mitgeteilt, dass die zweite Phase der Einführung der eAU – die Erprobung des Arbeitgeberabrufverfahrens – bis zum 31. Dezember 2022 verlängert werden wird (der Bundesrat hat die entsprechende gesetzliche Regelung am 11. März 2022 beschlossen). Dies gebe jetzt Zeit, die Ausstattung der Praxen bis zum 30. Juni 2022 so zu vervollständigen (eHBA, KIM-Adressen), dass die flächendeckende elektronische Übermittlung der eAU möglich ist. Bereits 20 Prozent aller AU würden elektronisch an die Krankenkassen verschickt, betont er in seinem neuesten Schreiben. Die KZBV hat inzwischen die KZVen entsprechend informiert, danach soll die eAU als verbindliche Anwendung flächendeckend ab spätestens 1. Juli 2022 anzuwenden ist.
Weiteres Ausweiten des E-Rezepts noch offen
Auch das E-Rezept soll auf alle Praxen ausgeweitet werden, sobald „die festgelegten Qualitätskriterien“ erreicht seien, zitiert der Änd aus dem aktuellen Schreiben. Wann das sein wird, schreibe er allerdings nicht. Bei der Gematik kann man online ein TI-Dashboard abrufen, wie intensiv die Anwendungen bereits genutzt werden. Danach wurden bislang rund 4.140 E-Rezepte eingelöst.
Die Fortschritte der Softwareanbieter beim E-Rezept können Praxen jetzt auch in einem TI-Score verfolgen, wie die Gematik am 10. März mitteilt. „Das neue Portal www.ti-score.de der gematik gibt ab sofort einen Überblick, wo die Softwareanbieter für Praxen, Zahnarztpraxen und Krankenhäuser bei der Einführung des E-Rezepts stehen. […] Ziel ist, dass alle beteiligten Akteure regelmäßig aktuelle Daten zu Lage, Ausstattungsgrad und Einsatzbereitschaft liefern, damit sich (Zahnarzt-)Praxen, Apotheken und Krankenhäuser transparent informieren können“, heißt es.
Die Online-Übersicht zeige anhand definierter Merkmale, wo Softwareanbieter auf dem Weg hin zu „E-Rezept-ready“ stehen. „Je mehr Hersteller sich beteiligen, desto größer ist die Transparenz und der Benefit für (Zahnarzt-) Praxen, Apotheken und Krankenhäuser“, heißt es. Informationen zu den Anbietern von PVS für Zahnarztpraxen gibt es hier.
„Strategiebewertung“ für die ePA
Bei der ePA wird es dagegen in den kommenden Wochen wohl eine „Strategiebewertung“ im BMG werden. Das hatte auch Lauterbach schon angekündigt. Laut neuem Schreiben sollen dabei Prozesse identifiziert werden, die besonders geeignet seien, „versorgungsrelevante Informationen“ Ärzten und Patienten strukturiert zur Verfügung zu stellen. Lauterbach hatte „Im PraxisCheck“ herausgestellt, dass es möglich sein müsse, die in der ePA gespeicherten Daten auch zu durchsuchen, um schnell alle relevanten Informationen und Befunde finden zu können. Eine Sammlung abgelegter PDF-Dateien erfülle diese Anforderungen nicht, so der Minister.