Ob technische, gesetzliche oder medizinische Neuerungen: Praxen müssen in der Lage sein, sich schnell an sich ändernde Gegebenheiten anzupassen. CGM Dentalsysteme reagiert kontinuierlich auf solche Änderungen und passt seine Praxissoftware CGM Z1/Z1.PRO daraufhin an. So können sich die Anwenderinnen und Anwender darauf verlassen, immer up to date zu sein.
Nicht nur die ePA4ALL sitzt in den Startlöchern, mit KIM 1.5 gab es für Praxen kürzlich ein Update für die sicherere Kommunikation, der Honorarverteilungsmaßstab (HVM) wurde nach einer mehrjährigen Pause wieder eingeführt und das neue GKV-Versorgungskonzept für die PAR-Behandlung kann das Praxisteam vor große, organisatorische Herausforderungen stellen. Auf all diese Änderungen reagiert CGM Dentalsysteme mit umfassenden Updates seiner Praxissoftware CGM Z1/Z1.PRO.
Mehr Datensouveränität durch ePA4ALL
Ab dem 15. Januar 2025 wird mit der Initiative ePA4ALL die elektronische Patientenakte (ePA) für alle Versicherten und Leistungserbringer im deutschen Gesundheitswesen etabliert. Krankenkassen stellen allen gesetzlich Versicherten eine ePA zur Verfügung, sofern nicht widersprochen wird (Opt-Out-Lösung). Die ePA ermöglicht die zentrale Speicherung medizinischer Dokumente und erleichtert den Zugriff für berechtigte Leistungserbringer, was die interdisziplinäre Zusammenarbeit und den Informationsaustausch fördert. Diese Änderungen werden natürlich auch unmittelbar in CGM Z1/Z1.PRO integriert werden.
Mit Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ist der Zugriff auf die ePA für 90 Tage aktiviert. Im ePA-Management erhalten CGM Z1-/Z1.PRO-Anwenderinnen und -Anwender einen Überblick über den genauen Aktenzustand und ob der oder die Versicherte die Teilnahme am digital gestützten Medikationsprozess oder das Einstellen von Verordnungsdaten durch den E-Rezept-Fachdienst erklärt.
Dieser Status wird in CGM Z1/Z1.PRO durch eine Ampelsymbolik angezeigt: Grün bedeutet, dass eine ePA verfügbar ist, Rot zeigt an, dass der beziehungweise die Versicherte widersprochen hat. Dadurch erhalten die CGM Z1/Z1.PRO-Anwenderinnen und Anwender die Informationen auf einen Blick. Ein weiterer, wichtiger Bestandteil der ePA ist die Medikationsliste, die alle aktuellen Medikamente der Patientinnen und Patienten aufzeigt, sofern nicht widersprochen wurde. Die Medikationsliste kann im CGM Z1/Z1.PRO-System im E-Rezept aufgerufen werden.
Mehr Datenschutz durch KIM 1.5
KIM (Kommunikation im Medizinwesen) ist ein sicherer Dienst für den Austausch medizinischer Dokumente über die Telematikinfrastruktur (TI). KIM 1.5 ist die neue Version des KIM-Clients. Sie erlaubt das Versenden von Nachrichten bis zu 500 MB, bietet eine neue Benutzeroberfläche und eine erhöhte Sicherheit durch Passwort-Verschlüsselung. In CGM Z1/Z1.PRO übernimmt das CGM KIM Clientmodul den Versand und Empfang von Nachrichten sowie die Verschlüsselung und Signaturprüfung.
Mehr Budgetkontrolle durch Modul Z1 HVM plus 2023
Nach zweijähriger Unterbrechung wurde 2023 die Budgetierung im zahnärztlichen Honorarverteilungsmaßstab (HVM) wieder eingeführt. Anfang 2024 stellte CGM das Modul Z1 HVM plus 2023 bereit, das Praxen hilft, Budgetüberschreitungen zu erkennen. Es bietet zusätzlich viele Anpassungsoptionen zur optimalen Abrechnung.
So werden beispielsweise nur PAR-Leistungen im HVM berücksichtigt, die über den PAR-DTA abgerechnet wurden. Wird die Ermittlung nach Fallgruppen (zum Beispiel bei PAR oder KGL/KBR) gewünscht, werden die ermittelten Werte in der Auswertung unter verschiedenen Reitern zur Verfügung gestellt. Eine Auswertung – je nach erbrachter Anzahl AIT pro Fall – ist ebenfalls implementiert. Sofern in einem KZV-Gebiet die HVM-Auswertung anhand einer sogenannten Mehrkostenfaktorberechnung vorgenommen wird, können die daraus ermittelten PAR- und KBR-Fälle unter eigenen Reitern eingesehen werden.
Mehr Struktur durchs Z1.PRO PAR UPT Modul
Die Unterstützende Parodontitistherapie (UPT) hat im neuen GKV-Versorgungskonzept der PAR-Behandlung einen hohen Stellenwert. Die UPT dient der Sicherung der Ergebnisse der antiinfektiösen und chirurgischen Therapie, soll drei bis sechs Monate nach Abschluss der Behandlung beginnen und über zwei Jahre regelmäßig durchgeführt werden. In Praxen herrscht allerdings bei der Umsetzung der neuen PAR-Behandlungsrichtlinie weiterhin viel Unsicherheit, besonders weil die UPT-Terminplanung und die Abrechnung unter teils komplexen Regeln erfolgen müssen.
Praxen werden hier durch das Z1.PRO PAR UPT Modul digital unterstützt, um diese Herausforderungen zu meistern und die wirtschaftliche Komponente zu optimieren. Es erlaubt dem Praxisteam eine umfangreiche Dokumentation der Behandlungsfälle und hilft so dabei, ein engmaschiges Behandlungskonzept einzuführen, mit dem Patientinnen und Patienten optimal versorgt werden.