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Klares KZBV-Statement zur TI und eGK – Fristverlängerung gefordert

Nicht nur bei Zahnärzten herrscht Verunsicherung in Sachen Telematikinfrastruktur (TI) und elektronischer Gesundheitskarte (eGK), nachdem sich nicht nur Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), sondern auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zur Zukunft der eGK geäußert haben. Spahn hat inzwischen mehrfach klargestellt, dass die Anbindung an die TI im Gesundheitswesen nicht zur Disposition steht.

Zur aktuellen Diskussion in den Medien über die Zukunft der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) hat auch Dr. Karl-Georg Pochhammer, zuständiger Ressortvorstand der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), die Situation für die Zahnärzteschaft klargestellt. Die Anbindung an die TI läuft weiter, allerdings müssten die Frist verlängert und die angedrohten Honorareinbußen zurückgenommen werden.

Gesetzliche Vorgaben

Pochhammer: „Sowohl die Einführung der eGK als auch der andauernde Auf- und Ausbau der Telematikinfrastruktur fußen auf gesetzlichen Regelungen, die für die KZBV und die beteiligten Partner der Selbstverwaltung rechtsverbindlich sind. Diese Rechtsgrundlage kann nur durch den Gesetzgeber selbst geändert werden. Sollte es seitens der Politik in welcher Form auch immer für den Fortgang des Projekts neue Strategien und Vorschläge zur Verbesserung, Beschleunigung oder Optimierung von Prozessabläufen geben, ist die KZBV jederzeit zu einer konstruktiven Zusammenarbeit bereit - unter der Voraussetzung, dass dies nicht zu Lasten der Zahnärzteschaft, der Selbstverwaltung und nicht zum Nachteil der Patienten erfolgt.“

Einführung der TI steht nicht zur Disposition

Die in den vergangenen Tagen geführte Diskussion um die eGK habe insbesondere auf die Frage abgezielt, in welcher Form Patienten künftig einen schnellen, sicheren und unkomplizierten Zugang zu ihren eigenen Gesundheitsdaten erhalten sollten. „Die grundsätzliche Einführung der TI und somit die digitale Vernetzung der Teilnehmer des Gesundheitswesens stand dabei ausdrücklich nicht zur Disposition“, stellt Pochhammer klar. Die momentan im Aufbau befindliche TI sei aus Sicht der KZBV grundsätzlich eine sinnvolle und zugleich sichere Kommunikationsplattform für Zahnärzte, Kostenträger, andere Heilberufe und Krankenhäuser. Pochhammer weiter: „Deshalb wird die KZBV auch weiterhin aktiv die Einführung der TI fördern und damit zu einer erfolgreichen Digitalisierung im Gesundheitswesen beitragen. Der laufende bundesweite Rollout der TI in den Zahnarztpraxen wird daher folgerichtig auch unverändert fortgesetzt.“

Politik soll Praxen nicht verunsichern

Die KZBV appelliere ansonsten an die Politik, durch missverständliche Interviewäußerungen und Presseverlautbarungen nicht weiter zur Verunsicherung in den Praxen beizutragen und damit den anspruchsvollen Rollout der TI zusätzlich zu hemmen. Gleiches gelte für die durch den Gesetzgeber angedrohten Sanktionen für Praxen in Form von Honorarabschlägen, so der stellvertretende KZBV-Vorstandsvorsitzende.

Fristverlängerung bis mindestens Juli 2019

„Solche Strafmaßnahmen sind für eine Beschleunigung des Projekts der falsche Weg, denn sie befördern Misstrauen an Stellen, an denen Vertrauen dringend benötigt wird. Aus diesem Grund macht sich die KZBV auch noch einmal ausdrücklich für eine Fristverlängerung für den flächendeckenden Rollout stark. Diese Frist sollte aus unserer Sicht mindestens bis zum 1. Juli 2019, idealerweise aber bis zum 31. Dezember 2019 laufen“, fordert Pochhammer.

Bibliografía: KZBV/Quintessence News Telematikinfrastruktur Politik

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