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Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein starten – Beschluss der Gematik wird begrüßt

Die KZBV hat ihre kostenlose Broschüre für das E-Rezept aktualisiert.

(c) KZBV

Viel zu kurze Testphase, fehlende Softwareanbindung, viel zu wenig Testläufe – Ende 2021 hatte Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach das E-Rezept nach heftigen Protesten aus der Ärzteschaft erst einmal auf Eis gelegt. Es folgte eine verlängerte Testphase inklusive Gematik-Dashboard zur Zahl der eingelösten Rezepte – am 3. Juni waren es 25.649. Angesichts der etwa zwei Millionen täglich in Arzt- und Zahnarztpraxen ausgestellten und in Apotheken eingelösten Rezepte eine noch immer übersichtliche Anzahl. Jetzt gibt es Klarheit, wie es mit dem Rollout des E-Rezepts weitergeht.

Ab 1. September 2022 werden die Apotheken in ganz Deutschland elektronische Rezepte annehmen. In Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe werden in Pilot-Praxen und -Krankenhäusern dann hochlaufend zu einem flächendeckenden Verfahren E-Rezepte ausgestellt. Auf diese erste Stufe des Rollouts haben sich die Gesellschafter der Gematik – 51 Prozent der Anteile hält das Bundesministerium für Gesundheit – am 31. Mai 2022 einstimmig geeinigt.

Über die Regionen hatten sich Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Deutscher Apothekerverband (DAV) und deren regionale Leistungserbringerorganisationen bereits abgestimmt. Weitere entsprechende Abstimmungen erfolgen mit der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), der Bundesärztekammer (BÄK), der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Bundeszahnärztekammer (BZÄK).

Zunächst in sechs weiteren Bundesländern, ab 2023 bundesweit

„Die nächsten Schritte der stufenweisen Einführung werden von den Gesellschaftern zeitnah festgelegt. Stand heute ist angedacht, drei Monate später - nachdem die Gesellschafter den Erfolg der ersten Stufe beschlossen haben - in diesen beiden Regionen verpflichtend und in sechs weiteren Bundesländern sukzessive die Einführung umzusetzen. In 2023 folgen die ausstehenden acht Bundesländer und damit die bundesweite Nutzung des E-Rezepts“, heißt es in der Meldung der Gematik.

Überall die Möglichkeit des E-Rezepts nutzen – FAQ bereitgestellt

Bis zur verbindlichen Einführung des E-Rezeptes seien die medizinischen Einrichtungen in allen Regionen angehalten, „von der Möglichkeit der E-Rezept-Ausstellung Gebrauch zu machen“. Die Krankenkassen seien heute schon, die Apotheken spätestens ab dem 1. September 2022 bundesweit dazu in der Lage, E-Rezepte einzulösen und abzurechnen, heißt es.

Anfang Juni wurde von der Gematik auch eine eigene Seite mit Fragen und Antworten rund um das E-Rezept freigeschaltet: „Um, unserer Transparenz-Offensive folgend, für mehr Klarheit zu sorgen, haben wir für die breite Öffentlichkeit Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Einführung des E-Rezeptes zusammengestellt“, hießt es. Die Informationen sollen sukzessive ausgebaut und aktualisiert werden.

KBV dankt Lauterbach

Die KBV zeigte sich mit der neuen Lösung eines freiwilligen und schrittweisen Rollouts für das E-Rezept zufrieden. „Unsere Bedenken wurden gehört“, so der Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen. Gemeinsam mit seinen beiden Vorstandskollegen Dr. Stephan Hofmeister und Dr. Thomas Kriedel dankte er ausdrücklich den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein, dass sie sich bereit erklärt haben, als Testregionen die Einführung des E-Rezepts zu unterstützen.

Der Dank ging zugleich in Richtung Bundesgesundheitsministerium. „Minister Lauterbach hat mehrfach betont, dass er Verständnis für die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen hat und den vielen Problemen, denen sie sich bei der Umsetzung der Digitalisierung ausgesetzt sehen. Das BMG hat die Beschlüsse der gestrigen Sondergesellschafterversammlung der Gematik ausdrücklich unterstützt und mitgetragen“, sagte Dr. Stephan Hofmeister am 1. Juni.

Nächste Rollout-Phase erst, wenn Qualitätskriterien erfüllt sind

„Grundsätzlich werden die jeweiligen Rollout-Phasen erst dann umgesetzt, wenn alle abgestimmten Qualitätskriterien erreicht und dies von den Gesellschaftern auch so festgestellt wird“, erläuterte Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des KBV-Vorstands. So erfolge frühestens drei Monate nach Start der ersten Phase und auch nur dann, wenn ein gemeinsamer Beschluss über den erfolgreichen Abschluss getroffen werde, der Einstieg in die nächste Phase mit sechs weiteren Bundesländern beziehungsweise KV-Regionen ebenfalls auf freiwilliger Basis.

Vorschläge für Anreizsysteme erarbeiten

Die Gematik solle Vorschläge erarbeiten, welche Anreizsysteme zur Testteilnahme kurzfristig etabliert werden können. Der Start in den Regionen erfolge in Abstimmung mit den KVen und in Abhängigkeit von der tatsächlichen technischen und organisatorischen Verfügbarkeit. Die Gematik werde den Startprozess eng begleiten und eine zentrale Servicestruktur (etwa mit einer Hotline) aufsetzen, so die KBV.

KZBV stellt aktualisierte Informationen bereit

Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KZBV
Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KZBV
Foto: KZBV/Knoff
Ab dem 1. September sollten möglichst viele Zahnarztpraxen E-Rezepte erstellen, um die Anwendung entsprechend schnell in die flächendeckende Versorgung zu bringen, so der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Karl-Georg Pochhammer, zum neuen Zeitplan der Gematik. „Nutzbar ist das E-Rezept aber grundsätzlich auch heute schon, sofern in den Praxen die technischen Voraussetzungen dafür gegeben sind“, so Pochhammer weiter.

Möglichst viele Zahnärztinnen und Zahnärzte sollen mitmachen

Bundesweit können Zahnarztpraxen, die über die entsprechenden technischen Voraussetzungen verfügen, das E-Rezept auch schon heute nutzen. „Davon sollten möglichst viele Zahnärztinnen und Zahnärzte Gebrauch machen. Denn das erhöht die Chancen, dass die Umstellung frühzeitig und leicht gelingt und das E-Rezept für den Berufsstand in den nächsten Monaten und Jahren zu einer Erfolgsgeschichte wird. Ich möchte zudem alle Kolleginnen und Kollegen noch einmal ausdrücklich auf das umfassende Informationsangebot der KZBV zu dem Thema hinweisen“, sagte Pochhammer.

Spezielle Themenseite auf der KZBV-Website

Zur Unterstützung der Praxen hat die KZBV ihre spezielle Themenseite zum E-Rezept kurzfristig aktualisiert. Neben Informationen zum aktuellen Fahrplan der Anwendung finden sich dort auch ein Erklärvideo sowie eine Checkliste, die erklärt, was konkret zu tun ist, um E-Rezepte verordnen zu können.
Für das tiefere Verständnis wurde zudem der E-Rezept-Leitfaden der KZBV aktualisiert. Abgerundet wird das Informationsangebot durch Links zu weiteren Angeboten und Ansprechpartnern.

Zahnärzte schon länger aktiv

Bislang scheinen Zahnärzte in der Erprobung des E-Rezepts sehr engagiert zu sein. Dier Infodienst „Apotheke adhoc“ berichtet, dass laut Mitteilung der KZBV allein von ihr bereits rund 200 testwillige Zahnarztpraxen an die Softwarehersteller vermittelt worden seien. „allein bis Anfang Mai seien rund 15 Prozent aller E-Rezepte von Zahnarztpraxen erstellt worden“, heißt es im Bericht. Die KZBV empfehle den Praxen, die Testphase jetzt aktiv zu nutzen.

Apotheker bereiten sich vor

Der Deutsche Apothekerverband begrüßte die jetzt gefundene Lösung ebenfalls und erklärte, alle Apotheken seien parat: „Was die Anbindung an die Telematikinfrastruktur angeht, sind die Apotheken schon längst E-Rezept-ready. In den kommenden drei Monaten werden die Apotheken nun auch ihr Personal vollständig schulen, damit Hardware, Software und deren fachgerechte Bedienung reibungslos ineinandergreifen können“, so der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands (DAV), Thomas Dittrich.

Wichtig sei, dass die Versorgung aller Patientinnen und Patienten weiterhin reibungslos funktioniere. Dazu gehöre auch, dass verbliebene technische Unzulänglichkeiten im Verarbeitungsprozess von E-Rezepten abgestellt werden. Spätestens ab dem 1. September 2022 würden Apotheken und Krankenkassen bundesweit in der Lage sein, E-Rezepte einzulösen und abzurechnen. Voraussetzung dafür sei das Erreichen von im Januar dieses Jahres abgestimmten Qualitätskriterien, wie zum Beispiel die Hürde von 30.000 ausgestellten, eingelösten und abgerechneten E-Rezepten im Rahmen der laufenden Testphase, heißt es.

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