0,00 €
Zum Warenkorb
  • Quintessence Publishing Deutschland
Filtro
1422 Vistas

BDK: Verbraucherzentrale NRW lässt es bei Bericht über erstrittenes Urteil an Transparenz fehlen

„Ratenzahlungsvereinbarungen und Vereinbarungen über einmalige Vorschusszahlung vor Beginn der Behandlungen sind unwirksam.“ So fasst die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ein von ihr gegen einen Kieferorthopäden erstrittenes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm zusammen. Erst im Fließtext wird klargestellt, dass sich das Urteil um „vorformulierte Vereinbarungen“ drehte und es nicht generell um individuelle Zahlungsvereinbarungen mit Patienten ging, wie die Aufmachung des Textes nahelegt.

Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale heißt es: „Raten- und komplette Vorauszahlungen für kieferorthopädische Zusatzleistungen durch vorformulierte Vereinbarungen sind daher vielfach unzulässig, da sie Patienten unangemessen benachteiligen. Diese Rechtsposition hat die Verbraucherzentrale NRW inzwischen vor dem Oberlandesgericht Hamm erfolgreich erstritten (AZ.: I-4 U 145/16).“

Tatsächlich ging es nur um ganz bestimmte Formulierungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie der Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden (BDK) feststellt. „Die Frage, ob dies auch für sogenannte Individualvereinbarungen gelte, also dann, wenn die Zahlungsmodalitäten zwischen Zahnarzt und Patient ausgehandelt werden, hat das OLG ausdrücklich und wohl bewusst offengelassen. Hiergegen hatte sich die Verbraucherzentrale auch nicht gewandt“, so der BDK.

Abweichende Vereinbarungen sind möglich

Nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) wird der Honoraranspruch fällig, wenn eine Rechnung gestellt wird. Dann aber ist der Patient auch, will er nicht in Verzug geraten, verpflichtet, die Rechnung auszugleichen. Eine Abkehr von diesem Modell mag problematisch sein. Stehen die Zahlungsmodalitäten aber zwischen Zahnarzt und Patient zur Disposition, kann auch etwas Abweichendes vereinbart werden, so der BDK.

Die von der Verbraucherzentrale NRW verbreitete Information, jede Vereinbarung über Vorschüsse oder Raten sei unzulässig, diene auch nicht dem Schutz der Patienten, da bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit ansonsten nur die Ablehnung der Behandlung bliebe, so der BDK. Dies sei außerhalb von Notfällen ohne Weiteres zulässig.

Die Verbraucherzentrale NRW betreibt seit einigen Jahren das nicht unumstrittene Projekt „Kostenfalle-Zahn“. Dass dieses Angebot nicht der Verbraucheraufklärung diene, sondern eher einen Internetpranger darstelle, habe die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag bereits 2016 geäußert, so der BDK.

Titelbild: Marina Lorbach/Shutterstock.com
Bibliografía: BDK Praxisführung Nachrichten

¡AdBlocker activo! Por favor, espere un momento...

Nuestros sistemas informan de que está utilizando un software AdBlocker activo, que bloquea todo el contenido de la página para ser cargado.

Lo justo es justo: Nuestros socios de la industria ofrecen una importante contribución al desarrollo de este sitio de noticias con sus anuncios. Encontrará un claro número de estos anuncios en la página de inicio y en las páginas de artículos individuales.

Por favor, ponga www.quintessence-publishing.com en su «adblocker whitelist» o desactive su software de bloqueo de anuncios. Gracias.

Más noticias

  
22. nov 2024

Auch bei Betriebsfeiern auf den Geldwert achten

Sachzuwendungen und Geschenke mit steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vergünstigungen
22. nov 2024

ZFA-Tarifrunde ist gestartet

vmf: ZFA-Durchschnittsgehalt liegt unterhalb der Angemessenheitsschwelle der Europäischen Mindestlohnrichtlinie
21. nov 2024

Resturlaub: Worauf Arbeitgeber achten sollten

Urlaubsansprüche verjähren nur bei regelmäßigen Hinweisen darauf – Erinnerungen dokumentieren
19. nov 2024

Den Weg in die eigene Praxis gut vorbereiten

Wieder zwei Plätze zu gewinnen für das Praxisgründerseminar Österreich Anfang Februar 2025 – Einsendeschluss 15. Dezember 2024
18. nov 2024

Etablierung eines positiven, vertrauensvollen Arbeitsumfelds

BZÄK-Statement zur Bindung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Zahnarztpraxen
14. nov 2024

Führung und Kommunikation in der Zahnarztpraxis

Neues Buch „Das ICH im WIR – wie Miteinander gelingt“ von Dr. Karin Uphoff
12. nov 2024

Muss ich eigentlich validieren?

Mathias Lange gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Validierung
11. nov 2024

Fachkräfte finden und binden dank digitaler Praxis-Tools?

Im Interview: Zahnärztin Michaela Sehnert liefert Tipps, dem Fachkräftemangel zu begegnen