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Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – Januar 2024

(c) Quintessence News

Wehret den Anfängen! Zahnärzteschaft zeigt klare Haltung gegen Rechtsextremismus

Anlässlich des Neujahrsempfangs der Zahnärzteschaft beziehen die Vorsitzenden der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) klare Haltung gegen jede Form von Extremismus, Antisemitismus sowie Rassismus und distanzieren sich eindeutig von allen damit sympathisierenden Gruppierungen.  Hierzu erklären Martin Hendges (KZBV), Professor Dr. Christoph Benz (BZÄK) und Professor Dr. Dr. Jörg Wiltfang (DGZMK):

„Wir als zahnärztlicher Berufsstand positionieren uns unmissverständlich gegen Menschenfeindlichkeit und extremistisches Gedankengut. Gerade das Treffen radikaler Rechter Ende des letzten Jahres in Potsdam, im Rahmen dessen Pläne über eine sogenannte „Remigration“ bekannt geworden sind und damit Menschen mit einem Migrationshintergrund aus Deutschland vertrieben werden sollen, macht deutlich, dass solche Gruppierungen Feinde der Demokratie und unseres  Grundgesetzes sind. Es ist die Aufgabe jedes demokratisch eingestellten Bürgers, jegliches extremistische Gedankengut aufs schärfste zu verurteilen und unsere freie Gesellschaft mit ihren Werten zu verteidigen. Daher ermutigt es uns sehr zu sehen, wie viele hunderttausende Menschen in den vergangenen Wochen auf bundesweiten Demonstrationen ein klares Zeichen gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit gesetzt haben und noch setzen. Dem schließen wir uns als Zahnärzteschaft an. Die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen versorgen mit ihren Teams täglich Hundertausende von Menschen, unabhängig irgendwelcher ethnischer oder sonstiger Zugehörigkeiten. Wir schätzen unsere Kolleginnen, Kollegen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Migrationshintergrund. Ohne sie wäre in Praxen und Kliniken Notstand.

Es geht jetzt darum, nicht zu schweigen oder zu verharmlosen, sondern nach dem Grundsatz ‚Wehret den Anfängen!‘ gemeinsam verfassungsfeindlichen Aktivitäten und Bestrebungen entgegenzutreten, damit unsere demokratische Gesellschaft fortbestehen kann.“ (Quelle: BZÄK/JZBV/DGZMK)

Bundesverdienstkreuz für Dresdner Zahnarzt und Kammervize Dr. Christoph Meißner

Dr. Christoph Meißner, seit 2018 Vizepräsident der Landeszahnärztekammer Sachsen (LZKS), ist am 25. Januar 2024 mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet worden. Der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer überreichte dem Dresdner Zahnarzt die Auszeichnung, die umgangssprachlich als Bundesverdienstkreuz bekannt ist, in der Sächsischen Staatskanzlei in Dresden. Geehrt wurde Meißner nicht nur für sein berufspolitisches, sondern auch für sein soziales Engagement.

Dr. Christoph Meißner (links) wurde vom sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer der Bundesverdienstorden überreicht.
Dr. Christoph Meißner (links) wurde vom sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer der Bundesverdienstorden überreicht.
Foto: Pawel Sosnowski, Fotograf

Meißner (Jahrgang 1963) ist seit Gründung der LZKS 1990 standespolitisch aktiv „und hat sich insbesondere durch sein beispielloses ehrenamtliches Engagement einen Namen gemacht“, so die Kammer. Neben seiner Leidenschaft für die Zahnmedizin setzt er sich mit außergewöhnlichen Ideen und hoher Kompetenz für die Berufsausbildung der Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) ein. Seit 2010 ist er Vorsitzender des Berufsbildungsausschusses für die Ausbildung der ZFA und wirkt mit seinen Ideen auch über die Landesgrenzen hinaus. „Meißner gilt als Wegbereiter einer modernen Ausbildung für zahnmedizinische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, so die Kammer weiter, und bringe sich auch in die Bundeszahnärztekammer ein.
Meißner engagiere sich zudem in einem Hilfsprojekt im Hochland von Bolivien leidenschaftlich dafür, die zahnmedizinische Versorgung der armen Bevölkerung zu verbessern.

Dr. Thomas Breyer, Präsident der LZKS: „Wir sind sehr stolz darauf, einen so engagierten und leidenschaftlichen Menschen in unseren Reihen zu haben und gratulieren Dr. Christoph Meißner herzlich zu dieser wohlverdienten Auszeichnung. Die Verleihung des Verdienstordens würdigt nicht nur seine beruflichen Verdienste, sondern auch seine Persönlichkeit.“ (Quelle: LZKS)
 

KZV Nordrhein: Steuerung durch mehr Bürokratie wird nicht funktionieren!

Der jüngst bekannt gewordene Entwurf eines Gesundheitsversorgungs-Stärkungsgesetzes (GVSG) stärkt aus Sicht der Zahnärzteschaft vor allem eins: den Obrigkeitsstaat und seine Bürokratie. „Der Staat erlegt der gemeinsamen Selbstverwaltung aus Ärzten und Krankenkassen immer mehr Pflichten auf, lässt die Beitragszahler bluten und macht sich einen schlanken Fuß bei der Finanzierung,“ bewertet Zahnarzt Andreas Kruschwitz, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Nordrhein, den Gesetzentwurf. „Die erhoffte Wirkung von besserer Patientensteuerung und mehr Kooperation zwischen den Gesundheitsberufen lässt sich durch eine derartige Regulierungswut nicht erzielen.“

Das Gesetz produziere Bürokratie mit zweifelhaftem Nutzen: Krankenkassen sollen umfangreiche Daten für eine angebliche „Transparenz der Servicequalität“ liefern, jeder Gesundheitskiosk muss nach detaillierten Vorgaben des Gesetzes extern evaluiert und begleitet werden, für Primärversorgungszentren wird ein umfangreiches Paket von Anforderungen an Personal, Ausstattung, Qualität und Kooperationen geschnürt, dessen Einhaltung selbstverständlich bürokratisch kontrolliert werden muss. Mit dem Bundesrechnungshof soll eine vierte Prüfebene für die Finanzen der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen errichtet werden – neben der internen Prüfung durch den Finanzausschuss, der Prüfung durch Experten der Bundesvereinigung und durch die Aufsichtsbehörde des Landes.

„All diese Leistungen finden sehr weit von der Lebenswelt der Patienten entfernt statt – sie beschäftigen ausschließlich Juristen, Manager, Datenexperten und Verwaltungskräfte,“ stellt Kruschwitz fest. „Diejenigen, die am nächsten an den Patienten dran sind, werden auf der anderen Seite durch immer mehr Bürokratie, Sanktionsandrohungen wie bei der Telematik-Infrastruktur und Budgetrestriktionen demotiviert.“

In diesem Zusammenhang kritisiert die KZV Nordrhein, dass der neue Trend zur Aufhebung leistungsbeschränkender Budgets in der wohnortnahen Grundversorgung die Zahnärzte außen vor lässt. Kruschwitz moniert: „Die Zahnmedizin hat jahrelang ohne Budgets exzellente Vorbeugemedizin betrieben – jetzt steht die erfolgreiche Bekämpfung der Volkskrankheit Parodontitis auf der Kippe“. (Quelle: KZV Nordrhein)


Ersatzkassen sorgen für Ärger in der Ärzteschaft

Mit Empörung und Verärgerung reagieren Ärzteverbände und Kassenärztliche Bundesvereinigung auf die Forderungen und Ideen, die der Verband der Ersatzkassen (vdek) am 24. Januar 2024 in seiner Jahresauftaktpressekonferenz verkündet hat. So forderte der Verband, dass Ärzte längere Sprechzeiten (mehr als 25 Stunden) anbieten, verpflichtend Videosprechstunden nutzen und Termine online vergeben müssten, inklusive mehr Vorgaben für die Terminvergabe und Sanktionen bei Verletzung dieser „vertragsärztlichen Pflichten“. Auch mehr Delegation und Substitution durch nichtärztliches Personal ist ein Vorschlag. Mehr Geld soll es dafür laut Vdek nicht geben.

Es sei bezeichnend für die „Realitätsferne und Kaltschnäuzigkeit“ von Kassenfunktionären, von den Ärzten immer mehr Leistungen zu fordern, obwohl schon die bisher erbrachten nicht vollständig bezahlt würden, so die KBV. „Unverschämt ist es, wenn dabei noch die Unterstellung mitschwingt, Ärztinnen und Ärzte würden zu wenig arbeiten. Fakt ist, dass die Kolleginnen und Kollegen in den Praxen zu viel Zeit für unsägliche Kassenbürokratie aufwenden müssen, die für die Versorgung der Patienten fehlt“, erklärten die Vorstände der KBV, Dr. Andreas Gassen, Dr. Stephan Hofmeister und Dr. Sibylle Steiner. (Quelle: KBV/vdek)
 

Zahntechniker-Innungen aus Bayern nicht mehr im VDZI

Die Zahntechniker-Innungen aus Nord- und Südbayern werden nicht Mitglieder des Verbands Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) sein. In einem gemeinsamen Schreiben an alle Innungsvorstände vom 10. Januar 2024 heißt es, die Südbayerische Zahntechniker-Innung (SZI) sehe sich trotz vieler Versuche aus den Reihen der Innungen nicht imstande, ihre Kündigung der Mitgliedschaft im VDZI zurückzunehmen beziehungsweise zu widerrufen. Die Innung des Zahntechniker-Handwerks Nordbayern (NBZI) sehe jetzt nicht den Zeitpunkt gekommen, einen Wiedereintritt in den VDZI ins Auge zu fassen.

In dem Schreiben werden als Gründe für diese Positionen unter anderem die Stagnation der Entwicklung des BEL II, die unveränderte Situation bei den Praxislaboren, die mangelnde Aktivität beim Thema Auslandszahnersatz in der vertragszahnärztlichen Versorgung sowie die aus Sicht der beiden Innungen fehlgeleiteten Aktivitäten im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung und bei den Zahnersatz-Festzuschüssen. Weiter werden innverbandliche Themen angeführt, so die personell ausgeweitete Geschäftsstelle und die Struktur mit Fachbereichen und Projektgruppen. Beide Innungen fordern eine Rückkehr zum Ausschuss-System. Zudem wird die „Verflechtung“ von VDZI- und Innungsmitgliedern/Funktionären mit dem GKV-System durch Übernahme von Funktionen und Ämtern im Bereich der Krankenkassen (als Teil und Vertreter der Selbstverwaltung der Kassen, Anm. d. Red.)

„Die bayerischen Zahntechniker-Innungen halten für das Zahntechniker-Handwerk einen schlagkräftigen, weitsichtigen, aber auch mutigen Bundesverband für unabdingbar. Diesem Anspruch genügt der VDZI derzeit nicht. Dieses gemeinsame Rundschreiben soll den adressierten Vorständen der Innungen nicht allein erklären, warum die bayerischen Innungen dem VDZI den Rücken gekehrt haben, es soll auch motivieren, darüber nachzudenken, ob es nicht an der Zeit ist, den VDZI an Haupt und Gliedern zu renovieren und den Bundesverband neu aufzustellen. Die bayerischen Zahntechniker-Innungen werden ihre Mitarbeit daran nicht verweigern“, heißt es. (Quelle: Mitgliederinformation 6/2024 der SZI)
 

„ladies dental talk“: Online-Branchentalk am 1. Februar 2024

© ldt
Der „ladies dental talk“ lädt für den 1. Februar 2024 zum Online-Branchentalk mit Dr. Karin Uphoff und Dr. Marion Marschall, Chefredakteurin Quintessence News. Es geht unter anderem um aktuelle Themen der Berufs- und Gesundheitspolitik und neue Zahlen zur zahnärztlichen Berufsausübung. Der gut einstündige Talk beginnt um 18 Uhr, es gibt einen Fortbildungspunkt für die Teilnahme. Angemeldete Teilnehmerinnen können – auch ohne am Termin selbst teilzunehmen – den Talk auch als Aufzeichnung anschauen. Anmeldung und weitere Informationen auf der Internetseite des ldt. Dort gibt es auch weitere Informationen zu den nächsten Präsenzterminen. (Quelle: ldt)
 

BVMed begrüßt vorgezogene MDR-Evaluation

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) begrüßt das Vorhaben der EU-Kommission, bereits in diesem Jahr mit der Evaluation der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) zu beginnen. Das geht aus dem Vorschlag zur dritten MDR-Änderungsverordnung hervor, den die Kommission in dieser Woche vorlegte. Kritisch betrachtet der BVMed allerdings die vorgesehene Meldepflicht über mögliche Versorgungsengpässe von Medizinprodukten für Hersteller oder Bevollmächtigte. „Diese Regelung muss noch gründlich diskutiert und praxisnah ausgestaltet werden“, so die stellvertretende BVMed-Geschäftsführerin und Regulatory-Expertin Dr. Christina Ziegenberg. (Quelle: BVMed)
 

„Der Azubiknigge“ ist als E-Book verfügbar

© Quintessenz
Bereits seit längerem vergriffen, jetzt aber als E-Book wieder verfügbar: „Der Azubiknigge“ von Sybille David-Hebgen. Das sowohl für die Auszubildenden als auch für die ausbildende Praxis informative und hilfreiche Buch soll dabei helfen, dass sich Auszubildende besser in der Welt der Zahnarztpraxis zurechtfinden. Er hat das Ziel, Berufsanfängerinnen und -anfängern Freude an der Arbeit zu vermitteln, sie aber auch auf die Anforderungen des Berufslebens in einer Zahnarztpraxis vorzubereiten. Soft Skills wie Aufmerksamkeit, Rücksicht und beste Umgangsformen stehen ebenso im Fokus des Buchs wie Gesprächsführung, Teambildung, Datenschutz und der Umgang mit Patientinnen und Patienten, Kolleginnen und Kollegen und den Vorgesetzten. Das E-Book kann bei allen gängigen E-Book-Anbietern erworben werden. (Quelle: Quintessenz)
 

Trauer um Willi Wöll

Willi Wöll, langjähriger Geschäftsführer der NWD Gruppe/Plandent und zuletzt Beiratsmitglied der Nordwest Dental/Plandent, ist Mitte Januar 2024 im Alter von 77 Jahren gestorben. Das teilte die Plandent-Geschäftsführung am 18. Januar 2024 mit. Wöll war in der Dentalbranche über Jahrzehnte bestens vernetzt und geschätzt. Stets offen für neue Ideen und Ansätze, brachte er das Unternehmen mit neuen Angeboten und Formaten immer wieder voran. Aber nicht nur als Geschäftsmann, auch als offener, optimistischer, zugewandter Mensch mit viel Lebensfreude wird er bei Mitarbeitern, Geschäftspartnern und vielen Kundinnen und Kunden in Erinnerung bleiben. Unser Mitgefühl und unsere Anteilnahme gelten seiner Familie. Dr. Marion Marschall, Berlin
 

Prof. Lauterbach ist wieder liiert

Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach (60) ist nicht mehr Single. Wie diverse Medien, darunter der „Spiegel“, berichten, ist er mit der 58-jährigen Journalistin Elisabeth Niejahr liiert, die unter anderem für die „Zeit“, den „Spiegel“ und die „Wirtschaftswoche“ gearbeitet hat und aktuell Geschäftsführerin für den Bereich „Demokratie stärken“ der Hertie Stiftung tätig ist. Auch Lauterbachs Umfeld freue sich über die neue Beziehung, der Minister verschicke am Wochenende deutlich weniger Aufträge, heißt es unter Bezugnahme auf die „Bild“-Zeitung, der gegenüber Lauterbach die neue Beziehung bestätigt hatte. (Quelle: „Spiegel“ online vom 21. Januar 2024)
 

BVAZ: Entbudgetierung zahnerhaltender Maßnahmen ebenfalls längst überfällig

Nachdem die Forderung nach Entbudgetierung der hausärztlichen Leistungen nunmehr endlich erfüllt wurde, fordert der Berufsverband der Allgemeinzahnärzte in Deutschland e.V. (BVAZ) Prof. Dr. Karl Lauterbach erneut auf, die durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz erneut eingeführte strikte Budgetierung von zahnmedizinischen Leistungen ebenfalls aufzuheben. „Die Budgetierung ist in hohem Maße widersprüchlich und kontraproduktiv“, beschrieb der Präsident des BVAZ, Dr. Andreas Bien, in seiner Jubiläumsrede die anhaltend unbefriedigende Situation, Kosten im Gesundheitswesen dadurch einsparen zu wollen, indem man ausgerechnet präventive und zahnerhaltende Maßnahmen einem in jeder Hinsicht unzureichendem Budget unterwirft.

„Aufschieben und Unterlassen führen zwangsläufig sowohl für die Patienten zur schlechteren Versorgung als auch für die Versicherungen zu sehr deutlich höheren Kosten durch notwendig folgende Zahnersatzleistungen.“ Auch die allgemeinmedizinischen Folgekosten - beispielsweise durch unterlassene Parodontitistherapie – würden höher als die vermeintlichen Einsparungen bei den Zahnärzten sein. Davon auszugehen, zu hoffen oder gar zu fordern, dass die auf niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte das Budget überschreitenden Leistungen kostenlos erbringen können, sei weltfremd und geradezu unseriös. „Medizinische Leistungen müssen vollständig honoriert werden“, forderte Bien auf der Jahreshauptversammlung des BVAZ Ende 2023.

„Darüber hinaus fordern wir eine deutliche Punktwerterhöhung im zahnerhaltenden Bereich sowohl in der gesetzlichen als auch der privaten Gebührenordnung“, fuhr Bien fort, „da die Leistungen viel zu niedrig honoriert sind, um den Kolleginnen und Kollegen den entscheidenden Anreiz zu bieten, vorwiegend zahnerhaltend tätig zu sein.“ (Quelle: BVAZ)
 

KBV: Eckpunkte zur Notfallreform mit positiven Ansätzen

Die Diskussion um die Notfallreform nimmt Fahrt auf. Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach stellte am 16. Januar 2024 seine Eckpunkte vor. Diese sehen unter anderem eine engere Vernetzung der 116117 und der 112 sowie den Aufbau von integrierten Notfallzentren vor. Einen Tag zuvor hatten sich der Marburger Bund, die KBV und der Hausärztinnen- und Hausärzteverband für eine umfassende Notfallreform ausgesprochen und ihre gemeinsam erarbeiteten Vorschläge vorgelegt.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sieht in den von Lauterbach vorgelegten Eckpunkten „Licht und Schatten“. Sie enthielten neben versorgungsfernen Ideen einige positive Punkte, sagte der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister in einem Video-Interview.  So werde der zusätzliche Finanzierungsbedarf zumindest angesprochen. Positiv sei ferner, dass die Öffnungszeiten der Bereitschaftsdienstpraxen auf realistischere Zeiten eingrenzt werden sollen und von diesen abgewichen werden könne, wenn an einem Standort der Bedarf nicht so hoch sei, hob Hofmeister hervor.
Richtig sei der Ansatz einer verbesserten Patientensteuerung. Dies sei im Bereich der Akut- und Bereitschaftsdienste sowie in der Notfallmedizin unerlässlich. Den Bürgerinnen und Bürgern müssten Angebote unterbreitet werden, „die intuitiv leiten“, betonte der KBV-Vize und fügte hinzu: „Denn alles für alle, jederzeit, das können wir nicht vorhalten.“ (Quelle: KBV)
 

MDR auf der politischen Agenda in Berlin und Brüssel

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) fordert vor dem Hintergrund des von der Unionsfraktion im Bundestag eingebrachten Antrages zur Sicherstellung der Versorgung mit Medizinprodukten und dem Forderungskatalog der EVP-Fraktion im Europaparlament zur Änderung der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) eine rasche Einigung auf einen Maßnahmenkatalog, um negative Folgen für die Patientenversorgung abzuwenden und den Medizintechnik-Standort Deutschland zu stärken.

„Es ist gut, dass sich nach den Südschienen-Bundesländern nun auch der Deutsche Bundestag mit der Sicherstellung der Versorgung mit Medizinprodukten beschäftigt und die EVP-Fraktion im Europaparlament in der vergangenen Woche einen Forderungskatalog zur Weiterentwicklung der MDR vorgelegt hat“, bewertet BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll die aktuelle Entwicklung. Die für den 18. Januar 2024 vorgesehene Bundestagsdebatte, die kurzfristig verschoben wurde, sollte schnellstmöglich nachgeholt werden, so der BVMed. (Quelle: BVMed)
 

MFA-Tarifverhandlungen: vmf ruft zu Warnstreiks auf

Die nächste Tarifrunde für Medizinische Fachangestellte (MFA) am 8. Februar 2024 in Berlin wird der Verband medizinischer Fachberufe e.V. (vmf) erstmalig in seiner Verbandsgeschichte mit Warnstreiks begleiten. Der Verband ruft bundesweit alle Medizinischen Fachangestellten/Arzthelferinnen/-helfer, die in Einrichtungen der ambulanten Versorgung tätig sind, zu einem ganztägigen Warnstreik und einer zentralen Warnstreik-Kundgebung am 8. Februar 2024 auf. Details zur Kundgebung und weiteren Arbeitskampfmaßnahmen in der Verhandlungswoche vom 5. bis 8. Februar sollen kurzfristig bekannt gegeben werden, so der Verband in einer Pressemitteilung.

Dazu vmf-Präsidentin Hannelore König: „Wir müssen den Druck auf die Arbeitgeberseite erhöhen. Nach drei Verhandlungsrunden von Oktober bis Dezember 2023 hat sich die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) nur minimal bewegt und beharrt auf ihrem Gesamtpaket von 5,5 Prozent. Das angebotene Einstiegsgehalt ist zu niedrig und die Zuschläge in den Tätigkeitsgruppen sollen reduziert werden, sodass MFA im 17. Berufsjahr in der höchsten Tätigkeitsgruppe nur eine geringe Steigerung von 0,1 Prozent erhalten. Die Arbeitgeberseite lehnt zudem eine Besitzstandsregelung bei den Zuschlägen für die Kolleginnen und Kollegen, die sich bereits in der höheren Tätigkeitsgruppe befinden, ab. Ebenso will sie weder eine Inflationsausgleichsprämie zahlen noch die Sonderzahlung erhöhen. Nach zwei Jahren Reallohnverlust ist es jetzt dringend notwendig, ein deutliches Signal an unseren Tarifpartner zu senden. Wir erwarten von der Arbeitgeberseite ein deutlich verbessertes Angebot für die qualifizierten Fachkräfte und Experten in den Praxisteams.“

Die Tarifverhandlungen für die Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) sind bereits 2023 beendet worden, das Verhandlungsergebnis wurde von den Mitgliedern in einer Abstimmung angenommen. (Quelle: vmf/QN)


Stressbelastung im Zahntechnikerhandwerk: Umfrage bis 4. Februar 2024 verlängert

Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. (vmf) hat seine Online-Umfrage zur Stressbelastung im Zahntechnikerhandwerk bis zum 4. Februar 2024 verlängert. Karola Will, Referatsleiterin Zahntechnik im vmf, ruft die Beschäftigten, Auszubildenden und Arbeitgeber im Zahntechnikerhandwerk dazu auf, sich daran zu beteiligen und erklärt: „Burnout, Stress, Depressionen - immer mehr Beschäftigte leiden unter psychischen Belastungen am Arbeitsplatz. Mögliche Folgen - wie längere Krankheit und körperliche Beschwerden - bedeuten für die betroffenen Arbeitnehmer Leid und häufig wirtschaftliche Einbußen. Für Arbeitgeber sind damit kostspielige Konsequenzen verbunden. Volkswirtschaftlich gesehen entstehen jährlich hohe Verluste, Tendenz steigend.

Über die Stressbelastung bei Zahntechniker gibt es keine offizielle Statistik. Deshalb haben wir bereits 2019 eine Online-Umfrage durchgeführt. Die Ergebnisse zeigten, dass Zeitdruck, körperliche Belastungen oder Konflikte sehr häufig als hohe Stressfaktoren wahrgenommen werden.

Mittlerweile hat sich der Fachkräftemangel verstärkt und weitere Krisen sind dazu gekommen. Es ist wichtig, die Lage erneut zu analysieren und einige Probleme näher zu betrachten. Nur so können wir gemeinsam mit unseren Partnern die richtigen Ansatzpunkte finden, um die Arbeitsbedingungen in den Laboren stressfreier zu gestalten. Denn weniger Stress ist besser für alle, sowohl für die Beschäftigten als auch für die Selbstständigen!“ Die Umfrage steht hier zur Verfügung. (Quelle: vmf)

 

Kuraray Noritake Dental von Dental Advisor als innovatives Unternehmen des Jahres ausgezeichnet

Der Dental Advisor führt jedes Jahr klinische Bewertungen und Produkttests in der Praxis durch. Die Ergebnisse werden in der Januar/Februar-Ausgabe online veröffentlicht und helfen potenziellen Anwendern, qualitativ hochwertige neue Dentalmaterialien zu identifizieren und die für ihre individuellen Bedürfnisse am besten geeigneten auszuwählen. Als Innovatives Unternehmen des Jahres wurde nun Kuraray Noritake ausgewählt.

Die Begründung von Dental Advisor: „Kuraray Noritake wurde als innovatives Unternehmen des Jahres ausgewählt, weil das Unternehmen in der Lage ist, sich ständig an die Bedürfnisse des Marktes anzupassen und zu verändern. Die Produkte des Unternehmens werden von Zahnärzten und Zahntechnikern als marktführend akzeptiert, weil sie einfach anzuwenden sind und eine gleichbleibend hohe Laborleistung bieten, was sie zur idealen Wahl für langfristige klinische Ergebnisse macht.“ Aus dem Hause Kuraray Noritake heißt es zur Auszeichnung: „Unsere Produkte wurden nicht nur als innovativ anerkannt, sondern auch getestet und mit den begehrten Dental Advisor Medaillen ausgezeichnet“, darunter sind Produkte wie Clearfil Majesty ES, Clearfil SE Protect, Panavia SA Cement Universal, Clearfil Universal Bond und Panavia Veneer LC.
„Wir danken den engagierten Zahnärztinnen und Zahnärzten in aller Welt, die ihr Vertrauen in die Produkte von Kuraray Noritake Dental setzen. Ihr Streben nach Spitzenleistungen ist unser Antrieb für kontinuierliches Streben nach Innovation und Qualität. Es ist uns eine Ehre, an Ihrer Seite die zahnmedizinische Versorgung voranzubringen, und wir freuen uns darauf, diesen Weg gemeinsam weiter zu gehen. (Quelle: Kuraray Noritake)

Petition der Ärzteschaft: Bundestagsausschuss wird im Februar tagen

Die Unterstützung für die Petition der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zum Erhalt der ambulanten Versorgungsstrukturen hat nicht nur das Quorum erreicht, ab dem sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags damit befassen muss. Zusammen mit den Unterschriftenlisten aus den Praxen haben mehr als eine halbe Million Menschen die Petition unterzeichnet, so die KBV. Der Petitionsausschuss habe bereits signalisiert, dass er sich im Februar 2024 in einer Anhörung mit den Anliegen befassen wird.

„Überwältigt und dankbar“ zeigte sich KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen gemeinsam mit seinen Vorstandskollegen Dr. Stephan Hofmeister und Dr. Sibylle Steiner angesichts der rekordverdächtigen hohen Resonanz. Die massenhafte Beteiligung zeige, „die Menschen in Deutschland stehen hinter uns.“ Gassen bedankte sich bei den Kolleginnen und Kollegen für deren Engagement. Ohne die Unterstützung der Praxisteams, die ihre Patienten immer wieder auf die Petition aufmerksam gemacht und zur Mitzeichnung aufgerufen hätten, wäre das Ergebnis so nicht möglich gewesen. (Quelle: KBV/Deutscher Bundestag)
 

KZV Hessen: Begrenzung der Finanzmittel gefährdet Patientenversorgung

Dr. Niklas Mangold, stv. Vorstandsvorsitzender der KZV Hessen
Dr. Niklas Mangold, stv. Vorstandsvorsitzender der KZV Hessen
Foto: Puchmüller/KZV Hessen
Nach dem sogenannten Krisengipfel hat Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach angekündigt, die Begrenzung der Finanzmittel für die hausärztliche Versorgung aufzuheben. Der Forderung, auch für niedergelassene Fachärzte die Mittelbegrenzung aufzuheben, erteilte er eine Absage. Auch für Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte ist damit die Hoffnung auf eine adäquate Vergütung im Sinne der Patientenversorgung in weite Ferne gerückt, so die Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen. „Wiederholt hat die Zahnärzteschaft darauf hingewiesen, welche negativen Auswirkungen die Wiedereinführung der strikten Budgetierung durch das GKV-FinStG für die Versorgung der Patientinnen und Patienten haben wird“, sagt Dr. Niklas Mangold, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KZVH. Er verwies auf die hohen Folgekosten, die durch die nun nicht im nötigen Umfang möglichen Parodontitisbehandlungen entstünden.

Zudem wirke die Begrenzung der Finanzmittel der Aufrechterhaltung einer wohnortnahen, flächendeckenden Versorgung entgegen, vor allem in ländlichen Regionen. „Nachwuchskräfte schauen sich sehr genau an, auf welche Rahmenbedingungen sie sich einlassen, bevor sie sich für eine Praxisübernahme entscheiden“ sagt Mangold. „Bewährte inhabergeführte Praxisstrukturen sind auch vor diesem Hintergrund gefährdet. Das hat unmittelbare Auswirkungen auf die Sicherstellung der Patientenversorgung, auf eine zeitnahe Terminvergabe und auf die zügige Durchführung sinnvoller Behandlungsstrecken“.  (Quelle: KZVH)
 

KZV BW mit klarer Forderung: Das Budget muss weg!

Vor dem Hintergrund des Krisengipfels im Bundesgesundheitsministerium am Dienstag, den 9. Januar 2024, und der dort angekündigten Entbudgetierung bei den Hausärzten fordern der Vorstand und die Spitzen des Ehrenamts der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KZV BW) erneut die vollständige Entbudgetierung zahnärztlicher Leistungen. Dazu erklären der Vor- stand, der Vorsitzende der Vertreterversammlung und der Landesbeirat der KZV BW: „Es ist völlig unverständlich und sachlich unbegründet, dass bei den Zahnärztinnen und Zahnärzten die Honorarobergrenzen nicht aufgehoben werden sollen. Die Zahnärztinnen und Zahnärzte in Baden-Württemberg leiden unter denselben Problemen wie Inflation, steigende Praxiskosten, überbordende Bürokratie und Fachkräftemangel beim Praxispersonal. Verschärft wird diese Situation durch die von der Ampelregierung wiedereingeführte strikte Budgetierung. Dies bedeutet im Klartext: Viele erbrachte Behandlungsleistungen werden nicht mehr bezahlt.“

Wenn angesichts der vielfältigen Probleme der Praxen nicht schnell und spürbar Entlastung geschaffen wird, ist die Sicherstellung der Patientenversorgung gefährdet. Insbesondere wird die Niederlassung durch Übernahme oder Gründung einer Praxis immer unattraktiver. Dies führt zu einer irreparablen Schwächung der Versorgungsstrukturen. Für eine weiterhin flächendeckende und qualitativ hochwertige Patientenversorgung muss das Budget ersatzlos gestrichen werden.“ (Quelle: hos/KZV BW)
 

Lauterbach: Homöopathie nicht mehr „auf Kasse“

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach hat angekündigt, den gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit zu streichen, homöopathische Behandlungen und Präparate als Satzungsleistung für ihre Versicherten zu bezahlen. Das steht in einem Empfehlungspapier, das Lauterbach an seine Ministerkollegen verschickt hat und über das der „Spiegel“ (€) berichtete. Die Homöopathie sei „eine Leistung, die keinen medizinischen Nutzen auf der Grundlage des wissenschaftlichen Sachstands“ erbringe, erklärte der Minister auch in verschiedenen Statements auf „X“ und in Interviews. Dies sei auch keine Leistungskürzung, da die Gesetzliche Krankenversicherung nur Leistungen erstatten dürfe, die auch eine medizinische Wirkung hätten. Das Streichen der Homöopathie „auf Kasse“ soll Teil der Versorgungsgesetze sein, die noch im Januar 2024 vorgelegt werden sollen. Da nur ein Teil der Kassen Homöopathie als Satzungsleistung anbietet, werden von Lauterbach daraus nur Einsparungen von 20 bis 50 Millionen Euro erwartet.

Gegenwind kam unter anderem aus Teilen der Ärzteschaft und vom baden-württembergischen Gesundheitsminister Manne Lucha (Die Grünen) und seiner bayerischen Kollegin Judith Gerlach (CSU), wie das „Deutsche Ärzteblatt“ berichtet. (Quelle: Deutsches Ärzteblatt/QN)
 

Düsseldorfer Praxisinhaber wollen Praxisnamen ändern

Die Inhaber der Praxis „Zahn-Gesundheit Oberkassel“ in Düsseldorf überlegen, den Namen ihrer Praxis zu ändern. Das berichtete die „Rheinische Post“ am 13. Januar 2024. Hintergrund sind die jetzt bekannt gewordenen rechtsgerichteten Aktivitäten des früheren Praxisinhabers Dr. Gernot Mörig. Dieser hatte, so Recherchen des Redaktionsteams von Correctiv.de, im November 2023 zu einem rechten „Geheimtreffen“ in Potsdam eingeladen, über das am 10. Januar 2024 in den Medien berichtet wurde. Seitdem erhalten die Praxis und die dort tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte und das Praxisteam beleidigende Anrufe und E-Mails. Die Praxis hat daher eine Erklärung auf das Praxisschild gehängt, in der man sich deutlich vom früheren Praxisinhaber und jeder Form von Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und rechten Positionen distanziert.

Der jetzige Praxisinhaber hatte seit 2014 mit Mörig zusammengearbeitet und die Praxis Ende 2018 unter ihrem etablierten Namen übernommen. Damals sei von Mörigs politischer Orientierung nichts zu erkennen gewesen, heißt es im Bericht der RP. Die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf hatte Mörig, der dort als Dozent tätig war, 2018 allerdings auf Initiative von Studierenden wegen einer rechtsgerichteten Publikation die Lehrbefugnis entzogen. (Quelle: Correctiv.org/Rheinische Post vom 13. Januar 2024)
 

Proteste: FVDZ teilt Sorge um Zukunft und Versorgung

Bürokratie und Kostendruck für Freiberufler und Selbstständige steigen, die Versorgung zu gewährleisten, wird schwieriger und die Sorge um Nachfolge und Beständigkeit von Unternehmen wächst.„Gleichgültig, ob Zahnarztpraxen, landwirtschaftliche Betriebe, Handwerker, Betriebe der Gesundheitsversorgung oder andere Dienstleister – die ungewisse Zukunft unserer Unternehmen und die Sicherstellung der Versorgung der Menschen eint uns“, so der Bundesvorsitzende des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte (FVDZ), Dr. Christian Öttl. „Wir haben als Selbstständige und Freiberufler seit Jahren mit steigenden Kosten, überbordender Bürokratie, Personalmangel und Auswirkungen der weltpolitischen Entwicklungen wie Inflation und Ressourcenmangel zu kämpfen“, so Öttl weiter. Statt den Mittelstand und kleine Unternehmen, die das Rückgrat der deutschen Wirtschaft bilden, zu stärken, werden sie immer wieder mit neuen Auflagen, Einschränkungen oder Vorschriften belegt. Deshalb unterstützt der FVDZ die von den Bauernverbänden initiierten Proteste, auch wenn die Bundesregierung in einigen Positionen zurückgerudert ist und den Bauern entgegenkommt.

Aufs Schärfste verurteile man aber die undemokratischen Organisationen und Chaoten, die als Trittbrettfahrer legitime Proteste – wie beispielsweise die Aktionen von Bauernverband und anderen Organisationen – instrumentalisieren, um staatsfeindliches, antidemokratisches und extremistisches Gedankengut zu säen und damit das Grundrecht der Demonstrationsfreiheit konterkarieren. „Das ist unerträglich, weil sie gerechtfertigten Protest für eigene Zwecke missbrauchen“, betont Öttl abschließend. (Quelle: FVDZ)
 

Dr. Michael Cramer feierte 80. Geburtstag

Er war einer der ersten reinen Privatzahnärzte, Gründungs- und Vorstandsmitglied der legendären „Studiengruppe für Restaurative Zahnheilkunde“, Experte, gefragter Referent, Autor und Gutachter unter anderem in der Endodontie und vielseitig auch in der Zahnärztekammer Nordrhein im Bereich Fortbildung unterwegs: Dr. Michael Cramer „MiCra“ feierte am 28. Dezember 2023 seinen 80. Geburtstag.

Der Zahnarzt, der 1975 seine Praxis in Overath bei Köln eröffnete und 1990 in eine rein privatzahnärztliche Praxis überführte (und über diesen Weg damals auch in der Presse berichtete), war und ist beruflich und privat vielseitig interessiert. Neben den fachlichen Themen widmete er sich auch der Abrechnung und entwickelte mit Juradent ein aktuelles Internetportal mit aktuellen Urteilen, Musterschreiben, Formulierungsvorschlägen etc. zur Abrechnung nach der Gebührenordnung für Zahnärzte und der Gebührenordnung für Ärzte (GOZ/GOÄ), das von Zahnarztpraxen gerne genutzt wurde. Nach dem Verkauf seiner Praxis 2002 baute er das Portal weiter aus, bevor er es 2012 an den Asgard-Verlag übergab.

Damit hatte er noch mehr Zeit für seine vielen anderen Hobbys wie Reisen (auch mit dem Motorrad, unter anderem durch den Himalaya), Tauchen, Motorflug und vor allem Kunst und Kultur. Selbst ein überaus passabler Musiker, schrieb er Kritiken und Rezensionen unter anderem für dem Opernfreund, Theater pur und den Kölner Stadtanzeiger.

Nach Knieproblemen und einem schweren Unfall 2014 musste er seine sportlichen Aktivitäten aufgeben, aber die Kultur blieb bis heute. Seit Ende 2022 betreibt er mit „Kulturcram“ eine eigene Website mit Blog zu kulturellen Veranstaltungen aller Art, aber auch mit Beiträgen aus der Welt der Abrechnung und Zahnmedizin. Seit gut drei Jahren wohnt Cramer mit seiner Frau, die selbst als Konzertagentin namhafte Künstler betreute, in Köln in der Nähe seiner Familie. Wir gratulieren einem wahrhaft unverwüstlichen Experten der Zahnmedizin und Kultur nachträglich sehr herzlich. (Quelle: QN/M. Marschall)
 

Digitale Gesundheitsanwendungen: GKV-SV ist ernüchtert

Der dritte Bericht des GKV-Spitzenverbands über die Inanspruchnahme und Entwicklung der Versorgung mit Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) zeigt: Die „Apps auf Rezept“ kommen langsam in der Versorgung an. Im Berichtszeitraum vom 1. September 2020 bis 30. September 2023 wurden rund 374.000 DiGA in Anspruch genommen. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat dafür 113 Millionen Euro bezahlt. Damit haben sich im Vergleich zum Vorjahr Inanspruchnahme und Ausgaben mehr als verdoppelt. Bei der Mehrzahl der DiGA gelinge es jedoch nach wie vor nicht, einen positiven Effekt auf die Versorgung der Patientinnen und Patienten nachzuweisen. Gleichzeitig seien die Preise weiterhin gestiegen. Der durchschnittliche Herstellerpreis bei Aufnahme für eine DiGA im ersten Jahr erhöhte sich gegenüber dem ersten Berichtsjahr um knapp 46 Prozent auf 593 Euro.

Stefanie Stoff-Ahnis, Vorständin beim GKV-Spitzenverband
Stefanie Stoff-Ahnis, Vorständin beim GKV-Spitzenverband
Foto: GKV-SV
„Die Bilanz zu den DiGA ist von Ernüchterung geprägt. Auch im dritten Jahr nach ihrer Einführung lösen die Gesundheits-Apps nicht ihr Versprechen ein, die gesundheitliche Versorgung grundlegend zu verbessern. Dabei könnten DiGA Bindeglied sein zwischen Patientinnen und Patienten, Ärzteschaft, zwischen Sektoren und unterschiedlichen Fachrichtungen. Der Schlüssel für den Erfolg der DiGA ist ihr Nutzen. Aber der unverändert hohe Anteil von Anwendungen, die aufgrund ihres unklaren Nutzens nur zur Probe gelistet sind, sorgt für Unsicherheit und mangelnde Akzeptanz sowohl bei der verordnenden Ärzteschaft als auch bei Patientinnen und Patienten“, so Stefanie Stoff-Ahnis, Vorständin beim GKV-Spitzenverband.

Hinzu kämen die weiter steigenden Herstellerpreise. Es könne nicht sein, dass ein Unternehmen für eine DiGA im ersten Jahr der Einführung 2.000 Euro und damit das Zehnfache des Durchschnitts der verhandelten Preise ab dem zweiten Jahr aufruft. „Und das, obwohl nicht einmal nachgewiesen ist, dass die Anwendung den Patientinnen und Patienten überhaupt etwas nutzt. Das Geld der Beitragszahlenden soll in eine bessere Versorgung fließen und keine Wirtschaftsförderung finanzieren“, so Stefanie Stoff-Ahnis. (Quelle: GKV-SV)
 

Lauterbach will höhere Bestrafung für Angriffe auf Ärzte und Personal

Nachdem nach Berichten in Social Media und den Medien rund um die Feiertage und den Jahreswechsel erneut Ärzte und Pflegepersonal im Notdienst verbal und tätlich angegriffen worden sind, will Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach eine Erhöhung des Strafmaßes auf die Tagesordnung der Bundesregierung setzen, wie er am 4. Januar auf „X“ (früher Twitter) ankündigte. „Von der Beleidigung bis zur Gewalt: alles muss saftig bestraft werden. Unser Gesundheitssystem braucht Sicherheit“, schrieb er.

Die Klinik in Berlin-Lichtenberg, an der es zuletzt einen Vorfall in der Notaufnahme gab, bei dem ein Arzt und ein Pfleger verletzt wurden, hat jetzt den Wachschutz ausgeweitet, wie das Deutsche Ärzteblatt berichtet. (Quelle: X/Ärzteblatt)
 

4,22 Prozent mehr: Festzuschussbeträge zum Zahnersatz angepasst

Die Festzuschüsse für Zahnersatz sind zum 1. Januar 2024 angepasst worden. Eine tabellarische Aufstellung mit den neuen Zuschüssen je nach Bonus/Härtefall kann bei der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) heruntergeladen werden. Ebenfalls aktualisiert wurde die Digitale Planungshilfe (DPF), die bei der KZBV abgerufen werden kann. Dort finden sich auch die zugehörigen Richtlinien und Beschlüsse.

In den Beschlussgründen des Gemeinsamen Bundesausschusses dazu heißt es: „Dabei wurden die zahnärztlichen Leistungen auf Basis des aufgrund der Anhebung des bundeseinheitlichen durchschnittlichen Punktwertes für Zahnersatz entsprechend der Vereinbarung zwischen der KZBV und dem GKV-Spitzenverband ab dem 1. Januar 2024 in Höhe von 1,0827 Euro (+ 4,22 Prozent gegenüber JD 2023) berechnet.

Die Berechnungen für die zahntechnischen Leistungen basieren auf der Vereinbarung der bundeseinheitlichen durchschnittlichen Preise zwischen dem VDZI und dem GKV-Spitzenverband vom 20. November 2023 (Anpassung der BEL II-Preise zum 1. Januar 2024: + 4,22 Prozent). Die Kosten für das Verbrauchsmaterial Praxis und die Kosten für die Prothesenzähne wurden analog zu den Veränderungen der Preise der zahntechnischen Leistungen (+4,22 Prozent gegenüber Jahr 2023) fortgeschrieben.“ (Quelle: KZBV)
 

E-Rezept seit 1. Januar 2024 verbindlich

Für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten ist seit 1. Januar 2024 das E-Rezept verbindlich. Medikamente sollen dann nur noch in Ausnahmefällen auf dem bekannten rosafarbenen Rezept verordnet werden. Zum Einlösen der Rezepte können die Versicherten ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) oder die E-Rezept-App der Gematik nutzen. Auch ein ausgedruckter QR-Code kann bei Bedarf genutzt werden.

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung hat für Zahnarztpraxen eine Themenseite mit allen Informationen zur Arbeit mit dem E-Rezept zusammengestellt. (Quellen: Bundesregierung/KZBV)
 

Prof. Falk Schwendicke wechselt nach München

Prof. Dr. Falk Schwendicke
Prof. Dr. Falk Schwendicke
Peitz/Charité
Von der Charité in Berlin an die Ludwigs-Maximilians-Universität München: Prof. Dr. Falk Schwendicke hat zum 1. Januar 2024 das Amt des Direktors der Poliklinik für Zahnerhaltung und Parodontologie übernommen und tritt damit die Nachfolge von Prof. Dr. Reinhard Hickel an, der die Poliklinik in Forschung und Lehre seit 1992 geprägt hatte. Hickel war unter anderem treibende Kraft und Motor beim kompletten Umbau der Gebäude in München und beim Aufbau einer Ambulanz für die Behandlung von Menschen mit Behinderungen.

Schwendicke kommt aus der Zahnerhaltung, ist in den vergangenen Jahren aber vielen vor allem wegen seiner Kompetenz und seiner Forschungsarbeit im Bereich Künstliche Intelligenz in der Zahnmedizin bekannt. An der Charité, wo er seit 2013 arbeitete, hatte er seit Anfang 2021 die W3-Professur für Orale Diagnostik, Digitale Zahnheilkunde und Versorgungsforschung an der Charité und die Leitung der neuen Abteilung dazu übernommen. Er ist auch Mitautor der neuen Empfehlung der Bundeszahnärztekammer „Künstliche Intelligenz in der zahnärztlichen Praxis“. (Quelle: QN)
 

Engagierter Standespolitiker: Dr. Dr. Heiner Schneider verstorben

Kurz vor den Weihnachtsfeiertagen übermittelte die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg die Nachricht, dass Dr. Dr. Heinrich „Heiner“ Schneider aus Metzingen am 19. Dezember 2023 im Alter von 67 Jahren gestorben ist. Schneider war erst Anfang 2023 zum neuen Vorsitzenden der Bezirkszahnärztekammer Tübingen gewählt worden. Schneider war nicht nur in Baden-Württemberg in Kammer und Kassenzahnärztlicher Vereinigung seit Jahrzehnten auf vielen Ebenen tätig, er war auch Delegierter der Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer und der Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung. In diesen Funktionen war er noch im November 2023 in Bonn und Berlin aktiv. (Quelle: LZKBW/QN)
 

Höherer Mindestlohn, Minijob-Grenze steigt

Der gesetzliche Mindestlohn steigt in zwei Schritten. Ab Januar 2024 liegt die unterste Lohngrenze bei 12,41 Euro brutto je Stunde. Ein Jahr später steigt sie auf 12,84 Euro.

Da der Mindestlohn steigt, hat der Gesetzgeber auch die Obergrenze für Minijobber angehoben. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Minijobber ihre Arbeitszeit nicht kürzen müssen, sondern dauerhaft bis zu zehn Stunden in der Woche arbeiten können, heißt es. Ab Januar 2024 dürfen Minijobber damit 538 Euro im Monat verdienen. (Quelle: Bundesregierung)
 

Erhöhung der Kinderkrankentage

Die Kinderkrankentage (pro Kind und Elternteil) werden für 2024/2025 auf 15 erhöht. Vor der Corona-Pandemie waren es regulär zehn Tage. Wenn Eltern diese Tage in Anspruch nehmen, bekommen sie dafür Kinderkrankengeld. Es beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Wer darauf Anspruch hat und weitere Fragen werden auf der Themenseite des Bundesgesundheitsministeriums beantwortet. Seit Ende Dezember 2023 ist es zudem möglich, eine Krankschreibung wegen Kinderkrankentagen auch telefonisch zu erhalten. (Quelle: Bundesregierung)
 

Grundfreibetrag: Mehr Einkommen bleibt steuerfrei

Mit dem Inflationsausgleichsgesetz von 2023 wird für rund 48 Millionen Bürgerinnen und Bürger die Steuerlast an die Inflation angepasst. So wird der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer ab 2024 um weitere 696 Euro auf 11.604 Euro angehoben. Ein höherer Grundfreibetrag führt bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern grundsätzlich auch zu einer geringeren Lohnsteuer. Auch der Kinderfreibetrag steigt – auf 6.612 Euro.
Erhöht wurde auch die Grenze für den Spitzensteuersatz. Er greift ab 2024 ab einem Jahreseinkommen von 66.761 Euro. (Quelle: Bundesregierung)
 

Nur noch 2,4 Prozent der Füllungen mit Amalgam

Der Anteil von Amalgamfüllungen sinkt kontinuierlich. 2021 wurden in Deutschland nach Abrechnungsdaten der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) 1,4 Millionen, ein Jahr später, 2022, dagegen nur noch eine Million Amalgamfüllungen neu gelegt. Dabei beträgt der Anteil der neu gelegten Amalgamfüllungen an allen Füllungen nach den Bema-Ziffern 13a-d in Deutschland insgesamt etwa 2,4 Prozent, wobei der Anteil in den neuen Bundesländern mit rund 5,8 Prozent höher liegt als in den alten Bundesländern mit rund 1,6 Prozent. 2021 hatte der Anteil in Deutschland noch bei 3,2 Prozent (West 2,3 Prozent, Ost 7,0 Prozent) gelegen.

Ab 1. Januar 2025 sollen der Einsatz von Dentalamalgam sowie dessen Herstellung und der Export nach den Plänen der EU-Kommission in der Europäischen Union verboten sein. Ein solches Verbot lehnt die Vertragszahnärzteschaft entschieden ab. (Quelle: KZBV)
 

Petition der KBV hat das Quorum erreicht

Die Bundestagspetition zur Rettung der ambulanten Versorgung hat am 21. Dezember 2023 das notwendige Quorum erreicht. Damit könne eine Anhörung im Petitionsausschuss des Bundestages erfolgen, so die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV).

Mehr als 70.000 Unterschriften wurden bislang gezählt.„ Allerdings wird sich diese Zahl noch erhöhen, da die zahlreichen Unterschriftenlisten, welche die Praxen für ihre Patientinnen und Patienten ausgelegt hatten, noch nicht alle erfasst wurden. Die Petition konnte bis zum 20. Dezember unterzeichnet werden – online oder handschriftlich auf den bereitgestellten Unterschriftenlisten“, so die KBV. Es war ein Mindestquorum von 50.000 Unterschriften notwendig.

Die Petition mit dem Titel „Vergütung für medizinische Leistungen – Verbesserung der Rahmenbedingungen für die ambulante Versorgung“ war am 15. Oktober beim Deutschen Bundestag eingereicht worden und konnte seit dem 22. November auch online unterzeichnet werden. (Quelle: KBV)
 

Bibliografía: Quintessence News Nachrichten Menschen Politik Wirtschaft Team Praxis Unternehmen Dentallabor

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