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Nach den jetzt gebotenen Maßgaben richten – Grötz: „als medizinische Gesellschaft besonderem Maße verpflichtet“

SARS-CoV-2: „Es ist ernst“, sagt die Bundeskanzlerin. Die DGI nimmt es auch ernst. Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und den eindeutigen Maßgaben der Bundesregierung sowie der gestrigen Ansprache der Bundeskanzlerin (18. März 2020), muss die DGI alle Veranstaltungen mit Datum bis derzeit einschließlich 30. Juni 2020 jeweils auf einen noch zu findenden Zeitpunkt verschieben.

Die Bundesregierung und die verantwortlichen Behörden empfehlen ausdrücklich, soziale Kontakte nur auf das wirklich Notwendigste zu beschränken, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. „Die Bundeskanzlerin spricht von einer ernsten Krise, in der Bürgerinnen und Bürger gefordert sind, sich selbst und andere vor einer Ansteckung zu schützen“, betont DGI-Präsident Prof. Dr. Dr. Knut A. Grötz (Wiesbaden). Darum sei es für den Vorstand der DGI eine Selbstverständlichkeit, sich nach diesen Maßgaben zu richten. „Es besteht keine Möglichkeit mehr, unsere Veranstaltungen in absehbarer Zeit durchzuführen und anzubieten.“

Der Vorstand der Fachgesellschaft wird die Entwicklung dieser schweren Krise gleichwohl kontinuierlich beobachten und alles daransetzen, nach einem absehbaren Ende der Epidemie wieder zur Normalität zu finden und alle Aktivitäten schnellstmöglich wieder aufzunehmen. „Wir sind als medizinische Gesellschaft natürlich in besonderem Maße verpflichtet, auf die Gesundheit aller zu achten. Diese Verpflichtung werden wir vollumfänglich erfüllen“, sagt Professor Grötz.

Titelbild: DGI-Präsident Prof. Dr. Dr. Knut A. Grötz (Wiesbaden, stehend) mit seinen Vorstandskollegen Prof. Dr. Dr. Bilal Al-Nawas (Mainz) und Prof. Dr. Frank Schwarz (Frankfurt, vorne) im Gespräch. (Foto: DGI/Bostelmann)
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