Auch in diesem Jahr schreibt die Deutsche Gesellschaft für Ästhetische Zahnmedizin (DGÄZ) zwei Preise für den zahnärztlichen Nachwuchs aus: Der mit 2.000 Euro dotierte Young-Esthetics-Preis wird zum 17. Mal vergeben, der mit 3.000 Euro dotierte Dr.-Claude-Rufenacht-Promotionspreis wurde 2014 erstmals verliehen. Einsendeschluss für beide Bewerbungen ist der 29. Februar 2024.
Junge Zahnärztinnen oder Zahnärzte, Zahntechnikerinnen oder Zahntechniker, deren Approbation beziehungsweise Gesellenprüfung maximal fünf Jahre zurückliegt, können sich 2024 zum 17. Mal um den Young Esthetics-Preis der DGÄZ bewerben. „Die Förderung des Nachwuchses ist ein zentrales Anliegen unserer Gesellschaft und einer ihrer zahlreichen Beiträge zur Qualitätsförderung in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde“, erklärt DGÄZ-Präsident Prof. Dr. mult. Robert Sader (Frankfurt).
Einsendeschluss für die Bewerbungen ist der 29. Februar 2024
Ausgezeichnet mit dem Young-Esthetics-Preis werden Behandlungsfälle, bei denen es nicht um kosmetische Lösungen geht, sondern um eine Rehabilitation von Patientinnen und Patienten, die Ästhetik und Funktion verbindet. Bewertet wird, ob eine Therapie so geplant wurde, dass sie zu einem ästhetischen, funktionsgerechten sowie nachhaltigen Ergebnis führt und mit den richtigen Schritten erreicht wurde.“ Bewerber müssen einen mit Fotos dokumentierten Fall einreichen, einschließlich der diagnostischen Unterlagen, Diagnosen sowie eine Begründung der Therapieentscheidung. Modelle sind erwünscht, aber nicht zwingend erforderlich.
Mit dem Dr. mult. Claude Rufenacht-Promotionspreis würdigt der Vorstand der DGÄZ die beste Promotionsarbeit auf dem Gebiet der Ästhetischen Zahnmedizin. Dotiert ist der Preis mit 3.000,00 Euro. Dieser Betrag wird hälftig von der DGÄZ und vom Namensgeber getragen. Online gibt es weitere Informationen zum Young-Esthetics-Preis und zum Rufenacht-Promotionspreis.