Es gibt eine bessere finanzielle Unterstützung für Zahnarztpraxen in Sachen Telematikinfrastruktur (TI). Nach der bereits kürzlich erfolgten Festlegung neuer Pauschalen für die Ausstattung der Zahnarztpraxen für den Aufbau der TI sind jetzt auch die entsprechenden bundesmantelvertraglichen Grundlagen (Grundsatzfinanzierungsvereinbarung und Pauschalen-Vereinbarung) veröffentlicht worden. Die zwischen Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) und GKV-Spitzenverband ausgehandelte Übereinkunft sieht – neben den neuen Konnektor-Pauschalen – auch weitere substanzielle Verbesserungen für Praxen bei der Ausstattung mit der TI-Technik vor, informiert die KZBV.
Mehr als ein mobiles Terminal
Dazu zählt unter anderem die Umstellung der Finanzierung der elektronischen Praxisausweise (Security Module Card Typ B (SMC-B)) auf eine kumulierte Einmalzahlung für fünf Jahre zu Beginn der Laufzeit der Zertifikate und die Ausweitung der Finanzierung der mobilen Kartenterminals. Diese sind jetzt verfügbar, da die Gematik gerade für zwei mobile Terminals eine Zulassung erteilt hat.
Praxis muss für Praxisausweise nicht mehr in Vorleistung gehen
Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KZBV: „Zusätzlich zu den neuen Pauschalen konnten wir in den Verhandlungen auch in weiteren wichtigen Bereichen gute Ergebnisse erzielen. Insbesondere bietet die geänderte Grundsatzfinanzierungsvereinbarung jetzt zusätzlich klare Vorteile für Praxen wie etwa die Umstellung des Finanzierungsmodells der SMC-B. Das stellt sicher, dass Zahnarztpraxen nicht mehr in Vorleistung bei der Anschaffung des elektronischen Praxisausweises treten müssen. Auch kann unter gewissen Voraussetzungen mehr als ein mobiles Kartenterminal je Standort beansprucht werden, was die Abwicklung von Besuchen zum Beispiel in Pflegeeinrichtungen zusätzlich erleichtern dürfte.“
Flächendeckende Ausstattung bis Ende 2018 ausgeschlossen
Derzeit sind nach Angaben der KZBV zum Ende des 2. Quartals 2018 bereits etwa 6.000 von insgesamt mehr als 44.000 Praxen an die TI angeschlossen. Eine flächendeckende Ausstattung bis zum Ende der gesetzlich vorgegebenen Frist 31. Dezember 2018 ist damit aus Sicht der KZBV ausgeschlossen – auch wenn kürzlich ein zweiter Anbieter (die Telekom, Anmerkung der Redaktion) von der Gematik zugelassen wurde. Die Vertreterversammlung der KZBV hat daher im Juni erneut das Bundesministerium für Gesundheit aufgefordert, die entsprechende Frist um zwölf Monate zu verlängern.
Die KZBV stellt auf ihrer Website vielfältige Informationen zur TI zur Verfügung. Sämtliche Inhalte werden fortlaufend aktualisiert.