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Keine Übergangslösung bis zum Umstieg auf softwarebasierten Zugang der TI 2.0 – Ärzte verlangen vollständige Finanzierung

Die KoCoBox der CGM war 2017 der erste Konnektor, den Ärzte und Zahnärzte für die TI-Anbindung bestellen konnten.

(c) CGM

Eigentlich hatte die Gematik beabsichtigt, bis 2025 die TI 2.0 in Praxen und Kliniken einzuführen. Dann würden die Einrichtungen nicht mehr über einen Hardware-Konnektor als Gerät in der Praxis, sondern über eine moderne Software mit der Telematikinfrastruktur verbunden – wie das in vielen anderen Netzwerken längst üblich ist. Bis dahin sollten die Konnektoren über ein Update und mit verlängerten Zertifikaten als Übergangslösung weiterarbeiten. Das scheint aber offensichtlich gescheitert zu sein.

Die Gematik hatte gegenüber verschiedenen Medien, so der Ärzte-Zeitung und dem Deutschen Ärzteblatt, bestätigt, dass dies von den Gesellschaftern der Gematik – das BMG hält die Mehrheit, dazu kommen die Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der GKV-Spitzenverband, der PKV-Verband, der Deutsche Apothekerverband sowie die Bundesärzte- und die Bundeszahnärztekammer – bereits beschlossen worden sei. Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung bestätigte diese Erklärung der Gematik.

Erste Zertifikate laufen 2022 aus

Das würde bedeuten, dass alle Konnektoren, deren fünfjährige Nutzungszeit abläuft, ausgetauscht werden müssen. Bei den ersten Geräten (die 2017 installiert wurden) wird das im Laufe dieses Jahres sein. „Laut Gematik müssen 130.000 Konnektoren ausgewechselt werden, wie sie dem Deutschen Ärzteblatt auf Nachfrage mitteilte. 2022 sind es 15.150, im Jahr 2023 58.083 und 2024 54.914 Zertifi­kate. Betroffen sind alle drei Hersteller von Konnektoren. Die Arztpraxen, die in den Jahren 2017 und 2018 Konnektoren gekauft haben, sind von dem Austausch in diesem und im nächsten Jahr betroffen. Bei später produzierten Konnekto­ren laufe diese entsprechend später ab, hieß es. Nach 2024 sei das Ziel, Konnektoren nicht mehr zu tauschen, sondern die Nutzer in die TI 2.0 migrieren.“

Hardwaretausch sei planungssicherste Lösung

Die Gematik habe erklärt, dass sich in Rücksprache mit allen Beteiligten ein Hardwaretausch als insgesamt planungssicherste Lösung herausgestellt, um die Kontinuität des Betriebes auch beim Übergang zur „TI 2.0“ abzusichern und aufwendige Zwischenlösungen zu vermeiden. „So werde bis zur vollständigen Implementierung der TI 2.0 der Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) weiterhin gewährleistet. Dies wäre mit einer ebenfalls in Betracht gezogene Laufzeitverlängerung der Zertifikate nicht gewährleistet und zudem stark risikobehaftet gewesen“, zitiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die Mitteilung der Gematik.

KBV erwartet „vollumfängliche Finanzierung“

Die Konnektoren sind aus Sicherheitsgründen nur für fünf Jahre zugelassen. Dies sei von Anfang an bekannt gewesen. Die ersten aktuell in Gebrauch befindlichen Konnektoren schalteten sich im Herbst ab und müssten folglich zuvor durch neue ersetzt werden. „Die KBV erwartet eine vollumfängliche Finanzierung der mit dem Konnektortausch verbundenen Kosten durch die Krankenkassen. Die Gespräche mit dem GKV-Spitzenverband wurden bereits aufgenommen.“

„Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten wird geraten, sich mit ihrem IT-Dienstleister in Verbindung zu setzen, sobald die Finanzierung geklärt ist. Dieser kann auch dabei behilflich sein, das Ablaufdatum auszulesen, das im Konnektor hinterlegt ist“, so die KBV. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung hatte sich bis zum 18. März 2022, 9.30 Uhr, noch nicht zu diesem Thema geäußert, es ist aber zu erwarten, dass auch sie eine vollumfängliche Finanzierung des Austauschs für die Vertragszahnarztpraxen fordern wird.

Gegenüber der Ärzte Zeitung hatte die KBV auch erklärt, dass es bei einem solchem Austausch auch möglich sei , den Konnektor-Anbieter zu wechseln, da die Geräte laut Spezifikation grundsätzlich mit allen Praxisverwaltungssystemen kompatibel sein müssten.

Update 21. März 2022: Auch die KZBV fordert eine vollumfängliche Erstattung der Kosten des Austauschs für Zahnarztpraxen. Der Austausch „kann unter gar keinen Umständen zu Lasten der Zahnärztinnen und Zahnärzte in den Praxen gehen. Insbesondere bei diesem Punkt ist die KZBV nicht zu Kompromissen bereit“, so der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KZBV, Dr. Karl-Georg Pochhammer. -Red.

 

 

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