0,00 €
Zum Warenkorb
  • Quintessence Publishing Deutschland
Filter
1824 Views

BZÄK fordert, dass die Verantwortung des Arztes am Konnektor enden muss

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) begrüßt, dass mit dem am späten 27. Juni 2019 verabschiedeten Zweiten Datenschutzanpassungsgesetz die sogenannte „10er-Schwelle“ angehoben wurde: Künftig besteht die Pflicht, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, wenn mindestens zwanzig Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.

Die BZÄK würdigt die Entscheidung der Großen Koalition, die Grenze von derzeit zehn auf zwanzig Personen zu erhöhen. (Wenn besondere Umstände hinzutreten, muss aber auch bei weniger als 20 Personen ein Datenschutzbeauftragter benannt werden, so der aktuelle Rechtsstand.) „Die BZÄK hat dies seit langem gefordert, um für eine Bürokratieentlastung in den Zahnarztpraxen zu sorgen“, so BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel, „denn in der Praxis gab es durch diese neue Einführung unverhältnismäßig hohe Zusatz-Belastungen.“

Keine neue Mehrbelastung bei der TI schaffen


Dr. Peter Engel, Präsident der Bundeszahnärztekammer (Foto: BZÄK/Lopata)

Im Rahmen der derzeitigen Diskussion um die datenschutzrechtliche Verantwortung für die Telematikinfrastruktur (TI) selbst und die vom Hersteller produzierten Konnektoren könnte sich die aktuelle Entlastung jedoch schnell wieder zu einer riesigen Mehrbelastung wandeln, so die BZÄK: Es werde in der Gematik, die für die Telematikinfrastruktur zuständig ist, derzeit darüber diskutiert, ob der (Zahn)Arzt bei Anschluss an die TI mittels Konnektor eine entsprechende Datenschutzfolgeabschätzung vornehmen muss. Die BZÄK weist darauf hin, dass bei Notwendigkeit einer Datenschutzfolgeabschätzung zwangsläufig ein Datenschutzbevollmächtigter eingeschaltet werden muss. Somit müsste zukünftig jeder (Zahn)Arzt einen Datenschutzbevollmächtigten benennen, unabhängig von der Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter und unabhängig vom tatsächlichen Umfang der Verarbeitung von Patientendaten. Damit liefe die beschlossene Regelung völlig ins Leere.

Zahnarzt nicht für technische Komponenten verantwortlich

„Die Verantwortung des Zahnarztes für den Datenschutz endet am technischen Konnektor. Und nicht im Konnektor. Für die technischen Komponenten ist nicht der Zahnarzt verantwortlich. Und damit auch nicht für eine Datenschutzfolgeabschätzung. Dies muss der Gesetzgeber unbedingt ebenfalls klarstellen“, so Engel.

Aufgabe der Gematik

Der Konnektor sei für den (Zahn)Arzt nicht frei konfigurierbar, er ist Teil der Telematikinfrastruktur (TI) und bestimmt die Verarbeitungsschritte, die Art und Weise der Verarbeitung. Änderungen der TI können nur in Abstimmung mit dem Verantwortlichen nach Artikel 24 DSGVO der TI vorgenommen werden, damit die sichere Kommunikation innerhalb der TI gewährleistet werden kann. Die Gematik müsse deshalb im Rahmen einer Datenschutzfolgeabschätzung die Folgen der Verarbeitungsvorgänge identifizieren und die Risiken innerhalb der TI abschätzen, so die BZÄK.

Titelbild: deepadesign/Shutterstock.com
Reference: BZÄK Telematikinfrastruktur Praxisführung Politik

AdBlocker active! Please take a moment ...

Our systems reports that you are using an active AdBlocker software, which blocks all page content to be loaded.

Fair is fair: Our industry partners provide a major input to the development of this news site with their advertisements. You will find a clear number of these ads at the homepage and on the single article pages.

Please put www.quintessence-publishing.com on your „adblocker whitelist“ or deactivate your ad blocker software. Thanks.

More news

  
14. Nov 2024

30 Jahre VDDS – ein Grund zum Feiern

Ein Rückblick auf drei Jahrzehnte Softwareentwicklung und Arbeit im Dienst der deutschen Zahnmedizin
11. Nov 2024

„Die Bilanz der Ampel-Koalition ist mehr als dürftig“

Ärzte- und Zahnärzteschaft schauen skeptisch auf Ampel-Bilanz im Gesundheitsbereich und erwarten Stillstand bei Gesetzgebungsverfahren
7. Nov 2024

Specht-Riemenschneider: „Datenschutz von vornherein mitdenken“

Hauptversammlung des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte in Kassel befasst sich mit Datenschutz und beschließt einstimmig Resolution zur Reform des Gesundheitswesens
29. Oct 2024

„Viele Themen lassen sich in der Cloud besser abbilden“

Datenschutz, Datensicherheit, digitale Anwendungen – Stefan Mühr spricht in Folge #19 von „Dental Minds“ über die Zukunft von Praxisverwaltungssystemen zwischen Cloud und TI
7. Oct 2024

Der ePA bei allen Bedenken eine Chance geben

Bedenken gegen unkontrollierbaren Datenabfluss ernst nehmen – der Kommentar von Dr. Marion Marschall
7. Oct 2024

ePA: Produkt mit vielen Unbekannten

Kassenärzte bereiten auf ePA vor – Lauterbach hält vier Wochen Testphase für ausreichend – Bündnis startet „Widerspruchsgenerator“
7. Oct 2024

Stets vornean mit CGM Z1.PRO

Die Praxissoftware von CGM Dentalsysteme hält Anwenderinnen und Anwender immer up to date
30. Sep 2024

Kurz und knapp

Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – September 2024