0,00 €
Zum Warenkorb
  • Quintessence Publishing Deutschland
Filter
1942 Views

Sylvia Gabel vom vmf warnt vor unqualifiziertem Einsatz von Quereinsteigern in der Zahnarztpraxis

(c) Marko88/Shutterstock.com

Seit einiger Zeit greifen immer mehr Praxen auf Quereinsteiger zurück, weil es „so wenige Fachkräfte auf dem Markt gibt“. Das hat übrigens seine Gründe.

Für Quereinsteiger in einer Zahnarztpraxis gibt es aber Vorschriften und Regelungen, die Praxisbetreiber beachten müssen. Nachstehend einige wichtige Punkte dazu.

Tätigkeiten und Voraussetzungen

Quereinsteiger dürfen nur bestimmte Tätigkeiten in der Zahnarztpraxis ausüben, die sich nach deren Qualifikation richtet: zum Beispiel die Vorbereitungen von zahnmedizinischen Behandlungen, Unterstützung und Durchführung von Hygienemaßnahmen, Verwaltungsaufgaben etc.

Die Voraussetzungen für Quereinsteiger in der Zahnarztpraxis können je nach Bundesland unterschiedlich sein. Wünschenswert wäre eine entsprechende Ausbildung oder Qualifikation im medizinischen Bereich, zum Beispiel als ZFA oder MFA.

Gesetzliche Vorgaben

Die Delegation von Aufgaben in der Zahnarztpraxis ist gesetzlich im Delegationsrahmen geregelt. Der Zahnarzt darf nur Aufgaben delegieren, die von nichtärztlichem Personal fachgerecht durchgeführt werden können und die keine eigenständige Diagnose oder Behandlung erfordern.

Im Zahnheilkundegesetz sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Ausübung zahnärztlicher Tätigkeiten festgelegt. Es regelt unter anderem die Berufsausübung, die Berufspflichten, die Qualitätssicherung und die Haftung im Bereich der Zahnheilkunde. Dort ist auch streng geregelt, was an wen etwas delegiert werden darf.

Gefahr der Körperverletzung

Wer als Quereinsteiger in der Zahnarztpraxis gegen gesetzliche Vorgaben oder Berufspflichten verstößt und dadurch Patienten schädigt, begeht möglicherweise eine Körperverletzung. Es ist daher wichtig, alle Tätigkeiten ordnungsgemäß und sorgfältig auszuführen, um die Patientensicherheit zu gewährleisten.

Noch einmal: Vor allem dürfen Quereinsteiger nur Aufgaben erledigen, für die sie qualifiziert sind. Im Streitfall stünde der Vorsatz der vorsätzlichen Körperverletzung im Raum – das ist keine lustige Anklage!

Patientensicherheit und Patientenrechtegesetz

Es ist wichtig, dass sich Quereinsteiger vor ihrer Tätigkeit in einer Zahnarztpraxis über die geltenden rechtlichen Vorschriften informieren und sich gegebenenfalls weiterbilden, um ihre Aufgaben verantwortungsbewusst und gemäß den gesetzlichen Anforderungen ausüben zu können. Bei Unsicherheiten sollten sie sich an ihren Vorgesetzten oder an eine offizielle Stelle wie die zuständige Zahnärztekammer wenden.

Quereinsteigerinnen dürfen auf keinem Fall röntgen oder Medizinprodukte freigeben. Genauso wenig ist es erlaubt, Prophylaxe-Maßnahmen selbständig zu erbringen – auch nicht auf Delegation!

Die Patientensicherheit und der Schutz der Patientenrechte stehen im Mittelpunkt jeder zahnärztlichen Tätigkeit. Quereinsteiger sollten sich daher auch mit den geltenden Bestimmungen des Patientenrechtegesetzes vertraut machen und sicherstellen, dass sie die Rechte und Bedürfnisse der Patienten respektieren.

Fachkraft vs. Quereinsteiger

Arbeitgeber sollten gründlich abwägen, ob sie eine Fachkraft einstellen oder eine ungelernte Quereinsteigerin. Die Vorteile einer Fachkraft lassen sich betriebswirtschaftlich schnell erklären und berechnen. Denn: Eine Fachkraft kann auch die gesamte Dokumentation und Leistungsabrechnung erbringen, dass sind Kernkompetenzen in unserem Beruf. Nur wer es gelernt hat, kann richtig abrechnen und dokumentieren, denn wir Fachkräfte wissen, was wir tun.

Sylvia Gabel
Referatsleitung Zahnmedizinische Fachangestellte im Verband medizinischer Fachberufe e.V.

Reference: Praxisführung Team

AdBlocker active! Please take a moment ...

Our systems reports that you are using an active AdBlocker software, which blocks all page content to be loaded.

Fair is fair: Our industry partners provide a major input to the development of this news site with their advertisements. You will find a clear number of these ads at the homepage and on the single article pages.

Please put www.quintessence-publishing.com on your „adblocker whitelist“ or deactivate your ad blocker software. Thanks.

More news

  
6. Jun 2025

Warnung: Keine Erstattungsordnung statt Gebührenordnung eines freien Berufs

Neue GOÄ kann kein Vorbild für die GOZ sein – Staatsversagen: Bundeszahnärztekammer, DGZMK, DGMKG und BDO erinnern an Aufgabe der Bundesregierung
5. Jun 2025

„Man kann viel erreichen, wenn man gegenüber dem Prüfgremium sachlich agiert“

Folge #27 will dem Thema Wirtschaftlichkeitsprüfung den Schrecken nehmen
4. Jun 2025

Zwei Tage alles rund um Abrechnung und Praxismanagement

DZR Kongress 2025 begeisterte mit Fachwissen, Praxisnähe und persönlichem Austausch
28. May 2025

Wissensriesen, Umsetzungszwerge und der Praxisalltag

Lernen schafft Zukunft: Oliver Schumacher zu den fünf besten Strategien für nachhaltige Verhaltensänderungen (2)
28. May 2025

Wissen zu gesunden Zähnen und Zahnfleisch allen zugänglich machen

ProDente Informationsmaterialien zum internationalen Tag der Leichten Sprache am 28. Mai
16. May 2025

Korrekt abrechnen und sicher dokumentieren

Neue kostenfreie On-Demand-Webinare rund um die Abrechnung von Permadental
13. May 2025

Zahnmedizin im Wandel

DH Birgit Schlee: Den Zahnarzttermin für Patienten zu einem positiven Gesundheitserlebnis gestalten
12. May 2025

Praxisverwaltungssysteme – geht’s nicht besser?

RA Prof. Dr. Thomas Ratajczak: Bei rein elektronischer Dokumentation müssen alle Daten einfach zusammenzustellen/auszudrucken sein

Related books