0,00 €
Zum Warenkorb
  • Quintessence Publishing Deutschland
Filter
1746 Views

OLG Stuttgart bestätigt Wertgrenze von einem Euro

Der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart hat mit seinem am 22. Februar 2018 verkündeten Urteil (Az: 2 U 39/17) entschieden, dass in der Heilmittelwerbung die Wertgrenze von einem Euro auch bei Werbegeschenken an Fachkreise (zu denen insbesondere Apotheker und Ärzte zählen) gilt.

In dem entschiedenen Fall hat ein pharmazeutisches Unternehmen zu Werbezwecken Produktkoffer mit sechs verschiedenen Arzneimitteln gegen Erkältungsbeschwerden bundesweit an Apotheker verschenkt. Die Medikamente hatten einen (unrabattierten) Einkaufspreis von 27,47 Euro. Ein Konkurrent hat auf Unterlassung geklagt.

Paragraf 7 Heilmittelwerbegesetz

Das Oberlandesgericht gab der Klage statt und bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts Stuttgart. Nach Paragraf 7 des Heilmittelwerbegesetzes sei es unzulässig, „Zuwendungen und sonstige Werbegaben (Waren oder Leistungen)“ zu gewähren. Von der kostenlosen Abgabe des Arzneimittelkoffers gehe die abstrakte Gefahr einer unsachlichen Beeinflussung aus.

Ausnahmsweise zulässig sei nach der gesetzlichen Bestimmung zwar die Zuwendung von geringwertigen Kleinigkeiten. Der Wert des Arzneimittelkoffers habe allerdings die Geringwertigkeitsgrenze überschritten. Für Zuwendungen an den Verbraucher habe der Bundesgerichtshof eine Wertgrenze von einem Euro definiert (BGH, Urteil vom 08. Mai 2013 Az.: I ZR 98/12).

Unsachliche Beeinflussung

Diese Wertgrenze gilt nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart auch für Angehörige der Fachkreise wie Ärzte und Apotheker. Bei einer kostenlosen Leistung sei oft zu erwarten, dass sich der Empfänger in irgendeiner Weise erkenntlich zeigen werde. Dies könne dazu führen, dass der umworbene Apotheker einem Kunden die Produkte der Beklagten empfehle. Hierin bestehe eine unsachliche Beeinflussung, die durch das Gesetz verhindert werden solle. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Paragraf 7 des Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Heilmittelwerbegesetz)
„(1) Es ist unzulässig, Zuwendungen und sonstige Werbegaben (Waren oder Leistungen) anzubieten, anzukündigen oder zu gewähren oder als Angehöriger der Fachkreise anzunehmen, es sei denn, dass
1. es sich bei den Zuwendungen oder Werbegaben um Gegenstände von geringem Wert, die durch eine dauerhafte und deutlich sichtbare Bezeichnung des Werbenden oder des beworbenen Produktes oder beider gekennzeichnet sind, oder um geringwertige Kleinigkeiten handelt; Zuwendungen oder Werbegaben sind für Arzneimittel unzulässig, soweit sie entgegen den Preisvorschriften gewährt werden, die auf Grund des Arzneimittelgesetzes gelten; (…)“


Titelbild: FabrikaSimf/shutterstock.com
Reference: OLG Stuttgart Praxisführung Wirtschaft

AdBlocker active! Please take a moment ...

Our systems reports that you are using an active AdBlocker software, which blocks all page content to be loaded.

Fair is fair: Our industry partners provide a major input to the development of this news site with their advertisements. You will find a clear number of these ads at the homepage and on the single article pages.

Please put www.quintessence-publishing.com on your „adblocker whitelist“ or deactivate your ad blocker software. Thanks.

More news

  
22. Nov 2024

Auch bei Betriebsfeiern auf den Geldwert achten

Sachzuwendungen und Geschenke mit steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vergünstigungen
22. Nov 2024

ZFA-Tarifrunde ist gestartet

vmf: ZFA-Durchschnittsgehalt liegt unterhalb der Angemessenheitsschwelle der Europäischen Mindestlohnrichtlinie
21. Nov 2024

Resturlaub: Worauf Arbeitgeber achten sollten

Urlaubsansprüche verjähren nur bei regelmäßigen Hinweisen darauf – Erinnerungen dokumentieren
19. Nov 2024

Den Weg in die eigene Praxis gut vorbereiten

Wieder zwei Plätze zu gewinnen für das Praxisgründerseminar Österreich Anfang Februar 2025 – Einsendeschluss 15. Dezember 2024
18. Nov 2024

Etablierung eines positiven, vertrauensvollen Arbeitsumfelds

BZÄK-Statement zur Bindung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Zahnarztpraxen
14. Nov 2024

Führung und Kommunikation in der Zahnarztpraxis

Neues Buch „Das ICH im WIR – wie Miteinander gelingt“ von Dr. Karin Uphoff
12. Nov 2024

Muss ich eigentlich validieren?

Mathias Lange gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Validierung
11. Nov 2024

Fachkräfte finden und binden dank digitaler Praxis-Tools?

Im Interview: Zahnärztin Michaela Sehnert liefert Tipps, dem Fachkräftemangel zu begegnen