0,00 €
Zum Warenkorb
  • Quintessence Publishing Deutschland
Filter
6887 Views

RA Dr. Wieland Schinnenburg zur Dokumentationspflicht und einem positiven Urteil des OLG Dresden zur Heilung von Dokumentationsmängeln

Wer seine Behandlungen nicht ausreichend dokumentiert, steht im Streitfall häufig schlecht da. Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat nun ein für Zahnärzte und Ärzte positives Urteil gefällt: Mängel lassen sich auch durch eine sogenannte Parteivernehmung oder ständige Praxis heilen. Das sollte aber kein Anlass sein, bei der Dokumentation nachlässig zu werden, so Dr. Wieland Schinnenburg, Zahnarzt und Rechtsanwalt in Hamburg.

Was nicht aufgezeichnet ist …

Die meisten Zahnärzte wissen sicher, dass sich eine unzureichende Dokumentation für sie nachteilig auswirken kann. So bestimmt Paragraf 630 h Absatz 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): „Hat der Behandelnde eine medizinisch gebotene wesentliche Maßnahme und ihr Ergebnis entgegen Paragraf 630f Absatz 1 oder Absatz 2 nicht in der Patientenakte aufgezeichnet oder hat er die Patientenakte entgegen Paragraf 630f Absatz 3 nicht aufbewahrt, wird vermutet, dass er diese Maßnahme nicht getroffen hat.“

Bis hin zur Beweislastumkehr

Diese Vermutung kann nach Paragraf 630h Absatz 5 BGB zu einer Umkehrung der Beweislast führen: Wenn vermutet wird, dass eine Maßnahme nicht getroffen wurde, wird unter bestimmten Voraussetzungen außerdem vermutet, dass diese Unterlassung die Ursache für die eingetretene Gesundheitsbeschädigung ist. Mit anderen Worten: Unterlässt ein Zahnarzt die Dokumentation einer „medizinisch gebotenen wesentlichen Maßnahme“, kann es passieren, dass er beweisen muss, dass seine Behandlung nicht die Ursache der Beschwerden des Patienten ist. Ein solcher Beweis ist sehr schwer zu führen.

Strenge Vorgaben beachten

Deshalb sollte jeder Zahnarzt seine Behandlung sorgfältig dokumentieren, das bloße Notieren von Abrechnungspositionen reicht nicht. Es sei auch noch daran erinnert, dass diese Dokumentation nach Paragraf 630f BGB „in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Behandlung“ erfolgen muss, dass Änderungen nur zulässig sind, wenn auch der ursprüngliche Inhalt erkennbar bleibt, und dass die Patientenakte zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt werden muss.

Parteivernehmung oder ständige Praxis

Das Oberlandesgericht Dresden (OLG) hat nun in einem Beschluss den (Zahn-)Ärzten in diesem Zusammenhang geholfen. Es hat entschieden, dass ein Mangel in der Dokumentation durch eine Parteivernehmung des Arztes geheilt werden kann. Dies sei sogar dann möglich, wenn der Arzt sich an die konkrete Behandlung nicht mehr erinnern kann. Es reiche, wenn er den Beweis führe, dass er eine ständige Praxis nachweise (Az.: 4 U 975/17). Das bedeutet: Wenn er in solchen Situationen immer eine bestimmte Maßnahme ergreife, wird vermutet, dass er dies auch im konkreten Falle getan hat. Das OLG überträgt damit eine ständige Rechtsprechung zur Aufklärungspflicht auf die Dokumentationspflicht.

Trotz dieser erfreulichen Entscheidung sollte jeder Zahnarzt eine sorgfältige und im Zweifel zu umfangreiche Dokumentation führen. Schließlich ist in vielen Fällen nicht klar, was eine „medizinisch gebotene wesentliche Maßnahme“ ist, die dokumentiert werden muss.

Dr. Wieland Schinnenburg, Hamburg

 


Dr. Wieland Schinnenburg studierte Zahnmedizin und Jura und war bis Ende 2017 als Zahnarzt in eigener Praxis in Schleswig-Holstein tätig. Parallel arbeitete er als Rechtsanwalt und Mediator in Hamburg und ist in diesem Bereich weiter aktiv. Schinnenburg ist FDP-Mitglied und war unter anderem Vizepräsident der Hamburgischen Bürgerschaft. Seit der Bundestagswahl 2017 ist er Mitglied des Deutschen Bundestags. Er ist Mitglied des Gesundheits- und des Rechtsausschusses und Drogenpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion. Foto: Burgis Wehry/Schinnenburg


Titelbild: shutterstock.com/wavebreakmedia
Dokumentation Praxisführung

AdBlocker active! Please take a moment ...

Our systems reports that you are using an active AdBlocker software, which blocks all page content to be loaded.

Fair is fair: Our industry partners provide a major input to the development of this news site with their advertisements. You will find a clear number of these ads at the homepage and on the single article pages.

Please put www.quintessence-publishing.com on your „adblocker whitelist“ or deactivate your ad blocker software. Thanks.

More news

  
12. Nov 2024

Muss ich eigentlich validieren?

Mathias Lange gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Validierung
29. Oct 2024

„Viele Themen lassen sich in der Cloud besser abbilden“

Datenschutz, Datensicherheit, digitale Anwendungen – Stefan Mühr spricht in Folge #19 von „Dental Minds“ über die Zukunft von Praxisverwaltungssystemen zwischen Cloud und TI
30. Sep 2024

Keine Pflicht zur Wiedereinbestellung von Patienten

Verantwortung liegt beim Patienten – bei Recall-System Versand der Erinnerung dokumentieren
4. Sep 2024

Platzsparwunder für die Zahnarztpraxis

Lisa Mini ist das „Rennauto“ unter den Typ-B-Sterilisatoren von W&H
3. Sep 2024

Elektronische Gebrauchsanweisungen (eIFUs) sind nachhaltiger und sicherer

BVMed-Factsheet informiert über Vorteile der eIFUs für Medizinprodukte
30. Aug 2024

MIO als digitale Revolution

Was Medizinische Informationsobjekte (MIO) können – und für wen sie entwickelt wurden
20. Aug 2024

Mobile Scanstation mit ausgezeichnetem Design

Planmeca Imprex gewinnt den Red Dot Award 2024 in der Sparte Produktdesign
16. Aug 2024

DZR Blaue Ecke – GOZ 2290: Das gilt für die Abrechnung

Wenn der Leistungstext den Passus „und Ähnliches“ enthält