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Die Tarifverhandlungen für ZFA haben begonnen – warum eine freiwillige Verpflichtung auf den Tarif sinnvoll wäre

(c) ucher Serhii/shutterstock.com

Neue Ausbildungsverordnung für ZFA, beginnende Verhandlungen für einen neuen Tarifvertrag, Anhebung des Mindestlohns, ausstehender Coronabonus, sich weiter verschärfender Personalmangel, steigende Allgemeinkosten, Umsatzrückgänge durch Corona, eine seit 35 Jahren nicht aktualisierte Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), zunehmende und Rosinen pickende Konkurrenz durch gewerbliche Anbieter – der perspektivische Problemkreis könnte für niedergelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte kaum anspruchsvoller sein. Dazu kommen die steigenden Anforderungen an die Kompetenz des Personals durch Digitalisierung und kurzfristig in die Praxen gedrückte TI-Anwendungen.

Wobei – das sei vorausgeschickt – anspruchsvoll nicht gleichbedeutend mit unlösbar ist. Denn hier hinkt die in der Überschrift angesprochene Metapher der Quadratur des Kreises. Zwar hat der deutsche Mathematiker Ferdinand von Lindemann 1882 bewiesen, dass das bereits in der Antike beschriebene klassische Problem der Geometrie, die Quadratur eines gegebenen Kreises, geometrisch unlösbar ist. Aber das galt für die antike Lösung mit Zirkel und Lineal. Mathematisch ist eine Lösung durchaus möglich.

ZFA bleibt ein anspruchsvoller Beruf

Starten wir also den Versuch, dass Knäuel aus der Perspektive des Praxispersonals, auch des angehenden, in Teilen zu entwirren. Am 25. März dieses Jahres wurde im Bundesgesetzblatt die neue Ausbildungsverordnung für ZFA veröffentlicht, die zum 1. August 2022 in Kraft treten wird. Die inhaltlichen Veränderungen der neuen Ausbildungsverordnung sind erheblich, wie aus der kurzen gemeinsamen Pressemeldung von BZÄK und dem Verband medizinischer Fachberufe deutlich wird. Die Einschätzung des Verbandes medizinischer Fachberufe brachte die zuständige Referatsleiterin ZFA, Sylvia Gabel, so auf den Punkt: „Die Novellierung der Ausbildungsverordnung macht deutlich, wie anspruchsvoll dieser Beruf auch in Zukunft bleibt“.

Aufstiegsmöglichkeiten nutzen

Was in der Natur der Sache liegend auch nicht ohne Auswirkung auf die Aufstiegsfortbildungen bleiben wird. Und so resümierte der im Vorstand der BZÄK für dieses Thema zuständige Henner Bunke, D.M.D./Univ. of Florida und Präsident der Zahnärztekammer Niedersachsen: „ZFA sind ein essenzieller Bestandteil jeder Zahnarztpraxis, ohne sie würden die Praxen gar nicht funktionieren. Durch die Fortbildung zur ZMP oder DH können sie sich noch mehr in den Praxisabläufen einbringen, Zahnärztinnen und Zahnärzte entlasten und den Patienten zu einer besseren Mundgesundheit verhelfen. Daher ist es wichtig, die Ausbildungsverordnung aktuell zu halten und an die derzeitigen Erfordernisse anzupassen.“

Jede dritte ZFA denkt darüber nach, aus dem Beruf auszusteigen

Soweit so gut – solange man nicht über Geld spricht. Eine Steigerung der inhaltlichen Attraktivität der zahnärztlichen Assistenzberufe – ob ZFA, ZMP, DH oder FZP (Fachwirtin für zahnärztliches Praxismanagement) – wird jedoch ohne wettbewerbsfähige Gehälter die Personalproblematik in den Praxen weiter verschärfen. Denn der Wettbewerb um Mitarbeiter findet für die Niedergelassenen weniger unter den Praxen als im Einkommensvergleich zu anderen Berufsfeldern statt. Und diese setzen die Benchmark.

Betrachtet man die Situation der in den Praxen angestellten ZFA, muss man konstatieren, dass die Corona-Krise die Arbeitsbelastung nochmals deutlich gesteigert hat. Laut Verband habe über ein Drittel des in 2019 und 2020 befragten Assistenzpersonals „in den vergangenen zwölf Monaten mindestens einige Male im Monat darüber nachgedacht, aus dem Beruf auszusteigen“. Doch auch die finanzielle Situation ist bei einem Teil der ZFA Anlass zu erheblichem Frust. Denn laut Fachberufeverband würde jede achte ZFA von der geplanten Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12.00 Euro pro Stunde ab dem 1. Oktober 2022 profitieren.

Im Vergleich zu anderen Berufen schlecht bezahlt

Jede achte ZFA mag wenig erscheinen, aber wir reden hier von 12,5 Prozent aller beschäftigten ZFA. Nehmen wir den Mindestlohn zum Maßstab, ist im Vergleich zum Beispiel zu den Pflegekräften in Altenheimen, der nächste Frust unvermeidbar. In der Pflege beträgt nämlich ab September 2022 der Mindestlohn für Pflegehilfskräfte (dreimonatige Ausbildung) 13,70 Euro pro Stunde, für qualifizierte Pflegehilfskräfte (einjährige Ausbildung) bereits 14,60 Euro. Angesichts des guten Ausbildungsstandards darf man auch andere Wirtschaftsbereiche wie Versicherungen, Softwareunternehmen, Gesundheitsdienstleister etc. als Nachfrager nicht unterschätzen. Angesichts einer Diskussion, die sich um den gesetzlichen Mindestlohn dreht, darf man sich über Abwanderungsgedanken in andere Berufsfelder nicht wundern.

Nur vier von 17 Kammern als Tarifpartner aktiv

Nun ist Geld für berufliche Zufriedenheit nicht alles – sofern es für ein auskömmliches Leben reicht. Und damit kommen wir zu einer weiteren Merkwürdigkeit im Verhältnis Niedergelassene zu ZFA. Am vergangenen Freitag startete die neue Tarifrunde für Zahnmedizinische Fachangestellte. Verhandelt wird allerdings nur für Hamburg, Hessen, Saarland und Westfalen-Lippe. Ob von den Ergebnissen Signalwirkung auch für die Zahnmedizinischen Fachangestellten in den anderen Bundesländern ausgehen wird? Wohl eher nicht. Denn vor dem Hintergrund, dass dieser Tarifvertrag für die einzelne Zahnarztpraxis nicht bindend ist, also lediglich Empfehlungscharakter hat, mutet es mehr als merkwürdig an, dass nur in vier von 17 Landeszahnärztekammern ein Tarifvertrag überhaupt existiert.

Solidaritätsbekundungen müssen Taten folgen

Ohne despektierlich sein zu wollen: Solidaritätsbekundungen sind eine feine Sache – solange man für die Solidarität nicht selbst einstehen muss. Sie erhöhen allerdings die Erwartungshaltungen derer, denen die Solidarität bekundet wurde. Nimmt man nun die vielfach zitierten Aussagen von Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) und Freiem Verband Deutscher Zahnärzte, die anlässlich der Demonstrationen Ende Januar zum Coronabonus auch für ZFA und MFA von „uneingeschränkter Unterstützung“, „uneingeschränkter Solidarität“ und „Zeichen von Wertschätzung“ sprachen, dann kommt man nicht umhin festzustellen, dass den Solidaritätsbekundungen auch Taten folgen sollten.

Preiskomponente Fachpersonal in der GOZ?

Nur sind dafür primär die Arbeitgeber zuständig, KZBV und BZÄK nur mittelbar. Der Preis, den die Krankenkassen – ob gesetzliche oder privat – für die zahnärztliche Leistung bezahlen, beinhaltet eben auch eine Komponente für die zahnärztliche Assistenzleistung. Auf den Punkt gebracht: Ist diese Preiskomponente in einer 35 Jahre alten und unveränderten GOZ außer in homöopathischen Dosen überhaupt noch auffindbar? Es wäre ein starkes und seitens der Politik kaum widerlegbares Argument, den festgefahrenen GOZ-Karren wieder in Bewegung zu bringen.
Wenn denn der politische Ansprechpartner Hubertus Heil, Bundesarbeitsminister, wäre. Karl Lauterbach hat sich im Laufe der vergangenen Woche ja leider gegensätzlich positioniert, indem er verlautete, dass die Verabschiedung der neuen GOÄ derzeit kein aktuelles Thema im Ministerium sei. Und damit ist auch die Frage nach einer Novellierung der GOZ erledigt.

Kassen sind auf dem ambulanten Auge blind

Aber auch die Krankenkassen sind beim Blick auf die Personalkosten auf dem ambulanten Auge blind. Oder hat irgendjemand davon gehört, dass steigende Personalkosten nicht nur in Kliniken (auf politischen Druck hin) festzustellen sind, sondern auch in der ambulanten Medizin für die Zahnarztpraxen einen real steigenden Kostenanteil bedeuten? Leider fehlt den Niedergelassenen die Möglichkeit, die steigenden Kosten mittels entsprechender Honorarsteigerung kompensieren zu können.

Appell, nach Tarif zu zahlen

Unter diesen Auspizien ist eine Ausweitung des Tarifvertrags für ZFA auf die fehlenden Bundesländer den Arbeitgebern emotional nur schwer vermittelbar. Dennoch sei Frage gestellt: Wie wäre es, wenn der FVDZ seine Mitglieder auffordern würde, in den Arbeitsverträgen bei der Entlohnung auf den ZFA-Tarifvertrag Bezug zu nehmen? Es wäre nicht der Untergang des Abendlands, denn zur Wahrheit gehört eben auch, dass in der Mehrzahl der deutschen Zahnarztpraxen die ZFAs längst tarifvertragskonform, vielfach sogar besser entlohnt werden.

Wenn also 87,5 Prozent aller angestellten ZFA bereits über Mindestlohn bezahlt werden, dann wäre das positive Signal eines bundesweiten Tarifvertrages im Abgleich zu den damit verbundenen Chancen „preiswert“ zu erhalten.

Kampf ums Personal wird zunehmen

Ob damit die zahnärztliche Solidarität untereinander im Hinblick auf das Praxispersonal gestärkt wird, wäre der Hoffnung zu viel. Angesichts der hohen Anzahl von Berufsaussteigern, der nicht unerheblichen Quote von Ausbildungsabbrüchen steigt zwangsläufig der Nachfragedruck durch konkurrierende Praxen. Zumal längst nicht alle Praxen ausbilden und jene, die es tun, oft nur für den eigenen Nachwuchs sorgen können oder wollen. (Dass bei der Qualität der Ausbildung in Praxis und Berufsschule noch viel Luft nach oben ist und abzuwarten bleibt, wie sich die Anforderungen der neuen Ausbildungsverordnung auf die Ausbildungsbereitschaft auswirken, sei hier nur am Rande erwähnt.) Aktives Abwerben und Wechselprämien und das Anonymisieren der Teams auf Praxiswebseiten sind die Folge.

Tarifvertrag kann die Zufriedenheit durch allgemeine Regelungen verbessern

Ein Tarifvertrag wird diese Usancen nicht verhindern. Aber er kann helfen, die Zufriedenheit zu verbessern durch zum Beispiel gleiche Regelungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Für die meisten Praxen ist dieses Thema, wie auch das Eingehen auf die individuellen Bedürfnisse der Mitarbeiter, längst eine Selbstverständlichkeit. Es erlangt nur in der Breite keine Öffentlichkeit, da in der Außenwirkung im Kampf um Mitarbeiter das Licht leider unter den Scheffel gestellt wird. Um das zu verbessern, wäre also nicht einmal eine Werbekampagne nötig.

Dr. Uwe Axel Richter, Fahrdorf


Foto: Verena Galias
Dr. med. Uwe Axel Richter (Jahrgang 1961) hat Medizin in Köln und Hamburg studiert. Sein Weg in die Medienwelt startete beim „Hamburger Abendblatt“, danach ging es in die Fachpublizistik. Er sammelte seine publizistischen Erfahrungen als Blattmacher, Ressortleiter, stellvertretender Chefredakteur und Chefredakteur ebenso wie als Herausgeber, Verleger und Geschäftsführer. Zuletzt als Chefredakteur der „Zahnärztlichen Mitteilungen“ in Berlin tätig, verfolgt er nun aus dem hohen Norden die Entwicklungen im deutschen Gesundheitswesen – gewohnt kritisch und bisweilen bissig. Kontakt zum Autor unter uweaxel.richter@gmx.net.

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