Zuckersteuer: „Wir müssen endlich mehr Prävention wagen“
Die aktuelle Debatte in Presse und Politik um die Einführung einer sogenannten Zuckersteuer oder Softdrink-Steuer in Deutschland kommentiert die Sprecherin der Deutschen Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK) und DDG Geschäftsführerin Barbara Bitzer: „Wegdiskutieren und verstecken gilt jetzt nicht mehr: Die Bundesregierung muss die Getränkeproduzenten endlich in die Pflicht nehmen, ihre Rezepturen anzupassen und Zucker in Cola, Limo und Co. zu reduzieren. Die Strategie der freiwilligen Zuckerreduktion ist gescheitert. Die aktuelle und sehr lebhafte Debatte rund um die Zuckersteuer beweist einmal mehr, dass wir mehr politischen Mut und Willen brauchen, um verbindliche Maßnahmen anzustoßen, die auch die Produzenten in die Pflicht nehmen. Eine Zuckersteuer wirkt, wenn sie bei den Herstellern ansetzt und sie dazu motiviert, den Zuckergehalt zu reduzieren. Das zeigt die aktuelle Studie der Universität Cambridge. Demnach sank in Großbritannien im Jahr nach der Einführung der Steuer der Zuckerkonsum bei Kindern um rund 5 Gramm, bei Erwachsenen um 11 Gramm pro Tag. Ausschlagend dafür war maßgeblich auch der reduzierte Zuckeranteil in Getränken.
Ernährungsbedingte Erkrankungen sind die gesundheits- und sozialpolitische Herausforderung der Zukunft. Wir müssen endlich mehr Prävention wagen – und dazu zählt auch, die Hängepartie um den Kinderschutz in der Lebensmittelwerbung zu beenden und nach dem Sommer ein umfassendes Gesetz auf den Weg zu bringen.“(Quelle: DANK)
BZÄK zum GVSG: iMVZ
In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Bundesrat unter anderem über eine Stellungnahme zum Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GVSG) beraten. Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme, den weiteren Einfluss von iMVZ zu begrenzen und diesbezüglich im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine Regulierung einzuführen. Diese Forderung tragen auch die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und (Landes-)Zahnärztekammern mit.
In der Begründung bezieht sich der Bundesrat vor allem auf die von ihm bereits unterbreiteten Vorschläge, die mit einem Entschließungsantrag im Juni 2023 an die Bundesregierung verschickt wurden.
Die Zahnärzteschaft hat bereits einen Weg zur Lösung der vom Bundesrat benannten Probleme aufgezeigt. Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hatten gemeinsam konkrete Maßnahmen vorgeschlagen: Voraussetzung für die Berechtigung zur Gründung von zahnärztlichen MVZ durch ein Krankenhaus soll sein, dass das Krankenhaus über einen zahnmedizinischen Fachbezug verfügt und ein MVZ nur innerhalb seines Planungsbereiches gründen darf (räumlich-fachlicher Bezug). Zudem wären Änderungen im Zahnheilkundegesetz zur Regulierung der iMVZ pragmatisch und wirkungsvoll. (Quelle: BZÄK)
GC Europe N.V. baut hochmoderne Produktionsanlage in Leuven
GC Europe hat mit einer traditionellen japanischen Zeremonie den Startschuss für den Bau einer hochmodernen Produktionsanlage gegeben. Die Zeremonie fand in Anwesenheit des globalen Managements von GC und des Bauunternehmens Takenaka statt. Die Anlage soll Ende 2025 in Betrieb gehen und mit ihren 4.200 Quadratmetern die Produktions- und Logistikkapazitäten von GC Europe erweitern.
Mit dem neuen dreistöckigen Gebäude in Leuven werden die Fertigungs-, Montage- und Lagerkapazitäten für Keramik, Verbundwerkstoffe sowie digitale Materialien und Ausrüstungen erweitert. In Zukunft soll es auch eine direkte Verbindung zu dem bestehenden Logistikgebäude geben, um die Arbeitsabläufe zu optimieren und die Effizienz weiter zu steigern.
In der neuen Anlage sind Produktions-, Logistik- und Schulungseinrichtungen angesiedelt und von hier aus wird nicht nur Europa, sondern auch der Nahe Osten und Afrika beliefert. Seit der Eröffnung des ersten Büros 1972 im belgischen Kortrijk ist GC Europe stetig gewachsen und hat in der Region Fabriken, Büros, Lager und Schulungszentren gebaut. (Quelle: GC Europe)
Pflegekosten in Deutschland auch 2024 stark gestiegen
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach erwägt, Pflegeheimbewohner durch eine Deckelung der Eigenanteile zu entlasten. Neue Berechnungen zeigen, dass eine solche Obergrenze gravierende Kosten verursachen würde: Eine Obergrenze bei den pflegebedingten Eigenanteilen von 700 Euro pro Monat hätte schon im ersten Jahr 2024 zu zusätzlichen Kosten von 8,1 Milliarden Euro geführt, zeigt eine neue Kostenschätzung des Wissenschaftlichen Instituts der Privaten Krankenversicherung (WIP).
Getrieben durch den demografischen Wandel würden die jährlichen Kosten dann auf 15,2 Milliarden Euro im Jahr 2030 steigen. Insgesamt müssten die Beitragszahler im Zeitraum bis 2030 rund 80 Milliarden Euro zusätzlich tragen. Selbst bei einer geringeren Entlastung durch eine Obergrenze von 1.000 Euro pro Monat würden die zusätzlichen Kosten bis 2030 auf insgesamt 61,5 Milliarden Euro anwachsen.
Für die Kostenschätzung geht das WIP von der Prognose aus, dass sich die Ausgaben der Pflegeversicherung in den nächsten Jahren weiterhin so entwickeln wie in der Realität der letzten 20 Jahre (im Schnitt plus 5,7 Prozent pro Jahr). Nach dieser Annahme würde der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) von heute 1.678 Euro auf 2.340 Euro (2030) steigen. Dabei handelt es sich um die pflegebedingten Kosten, für die Bewohner von Pflegeheimen neben den Leistungen der Pflegeversicherung selbst aufkommen müssen. (Quelle: PKV)
Ausgaben für patentgeschützte Arzneimittel deutlich gestiegen
Die Ausgaben für patentgeschützte Arzneimittel sind GKV-weit in den Monaten Februar bis April 2024 gegenüber dem gleichen Zeitraum in 2023 substanziell um 18 Prozent gestiegen. Gegenüber dem Vergleichszeitraum des Jahres 2022 beträgt das Plus sogar 37 Prozent. Der Ausgabenzuwachs ist dabei nicht einzig durch den reduzierten Herstellerabschlag ab Januar 2024 (-5 Prozentpunkte) zu erklären. Gleichzeitig rufen pharmazeutische Unternehmer für Marktneueinführungen im Jahr 2023 so hohe Preise wie nie zuvor auf: Die durchschnittlichen Jahrestherapiekosten pro Patient und Jahr liegen bei knapp 400.000 Euro, stellt der Report zum Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) der DAK fest.
Als Weiterentwicklung des AMNOG-Verfahrens und um diesen Ausgaben- und Preisentwicklungen Rechnung zu tragen wurden zuletzt im Jahr 2022 verschiedene Maßnahmen eingeführt, welche aus verschiedenen Gründen immer noch für Kontroverse sorgen. Ein kritischer Blick auf die jüngsten Reformvorhaben erscheint insofern dringend geboten. Der DAK-AMNOG-Report bietet hierzu eine Plattform. (Quelle: DAK)
Kongress „3-D-Druck in der Chirurgie“ in Mainz
Die Kongresspräsidenten der Universitätsmedizin Mainz Univ.-Prof. Dr. Dr. Bilal Al-Nawas, Direktor der Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, plastische Operationen, und Univ.-Prof. Dr. Erol Gercek, Direktor des Zentrums für Orthopädie und Unfallchirurgie, laden Interessierte am 4. und 5. Oktober 2024 zum fachlichen Austausch nach Mainz ein. Auf der Website www.3dprint-congress.com können sich Teilnehmende ab sofort registrieren und ihre Abstracts für Vorträge und Poster einreichen. Das Programm richtet sich an alle Ärztinnen und Ärzte, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Studierende und Industriepartner, die in den verschiedenen Fachgebieten der Chirurgie tätig sind oder an neuen 3-D-Druck-Techniken und Materialien forschen.
Die Hauptthemen des Kongresses umfassen unter dem Titel „Plans, Models and Implants“ die translationale Forschung sowie regulatorische Aspekte. Der Mainzer 3D-Druck Kongress kann auf eine lange Tradition zurückblicken – nach einer coronabedingten Pause ist es in diesem Jahr bereits die 5. Ausgabe des internationalen Kongresses. (Quelle: Universität Mainz/3dprint-congress.com)
Fortbildung „DGET am Feierabend“
Die Deutsche Gesellschaft für Endodontologie und zahnärztliche Traumatologie (DGET) lädt am Mittwoch, den 18. September 2024, von 20 bis 22 h zur Online-Fortbildung „DGET am Feierabend – von Experten für Experten“ ein. Prof. Till Dammaschke, Oberarzt in der Poliklinik für Parodontologie und Zahnerhaltung am Universitätsklinikum Münster, gibt einen Überblick über die gängigen Kalziumsilikatzemente und erläutert Vorteile, Möglichkeiten, aber auch Grenzen dieser Materialien. Im Anschluss können alle Teilnehmenden in einer offenen Diskussionsrunde Fragen stellen und sich fachlich austauschen.
Das Online-Format findet einmal pro Quartal statt und bietet endodontisch interessierten Zahnärzt:innen nach dem Feierabend eine hochwertige Fortbildung von zu Hause aus.Für Mitglieder im DGZ-Verbund ist die Veranstaltung kostenfrei, Nicht-Mitglieder haben gegen einen Beitrag von 35 Euro die Möglichkeit, teilzunehmen. (Quelle: DGET)
KZBV: Lauterbachs Herz-Vorsorge-Pläne zu kurz gedacht
Im Vorfeld der Verbändeanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit (Gesundes-Herz-Gesetz, GHG) erklärt Martin Hendges, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV):
„Die Herz-Kreislauf-Gesundheit in der Bevölkerung zu stärken, ist grundsätzlich ein gutes Ziel. Jedoch wird der Präventionsgedanke im vorliegenden Referentenentwurf nicht konsequent zu Ende gedacht. So ist Parodontitis ein wesentlicher Einflussfaktor bei der Entstehung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Insofern müssen Früherkennung und Prävention dieser Volkskrankheit als wesentliche Bausteine zur Bekämpfung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen gesetzlich verankert und hierfür auch die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Wir fordern daher, dass die Leistungen für die neue, präventionsorientierte Parodontitistherapie als gesetzliche Früherkennungs- und Vorsorgeleistungen anerkannt und budgetfrei gestellt, mithin extrabudgetär vergütet werden. Nur dann können die Patientinnen und Patienten ein vollumfängliches Versorgungsangebot in Anspruch nehmen, das ihnen zusteht und dem aktuellen Stand der Wissenschaft entspricht.“
Parodontitis ist eine komplexe Entzündungserkrankung des Menschen, an der jeder zweite Erwachsene leidet. Bei einer unbehandelten, schweren Parodontitis entstehen unter anderem Veränderungen der Arterien, die das Risiko für koronare Herzerkrankungen und Herzinfarkt erhöhen.
Durch eine unbehandelte beziehungsweise nicht frühzeitig behandelte Parodontitis entstehen zudem hohe Folgekosten für das Gesundheitssystem, die allein im zahnärztlichen Bereich bei rund 200 Millionen Euro jährlich liegen. Dazu kommen indirekte Krankheitskosten, die eine international vergleichende Studie für Deutschland mit rund 34,79 Milliarden Euro beziffert. „Aus diesen Gründen ist es widersprüchlich und absolut unbegreiflich, dass einer präventionsorientierten Parodontitistherapie mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz die erforderlichen Mittel entzogen wurden, während die Krankenkassen künftig in die Herz-Vorsorge investieren sollen“, stellt Hendges klar. (Quelle: KZBV)
Kreislaufwirtschaft im Gesundheitssektor
Spezifische Anforderungen aus der Gesundheitsversorgung wie sterile Einmalprodukte zum Infektionsschutz müssen bei der künftigen Gesetzgebung zur Kreislaufwirtschaft berücksichtigt werden. Darauf weist der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) in seiner Stellungnahme zur Nationalen Kreislaufwirtschafts-Strategie (NKWS) hin. „Die in der NKWS vorgesehene Weiterentwicklung bestehender Regelungen für eine erweiterte Hersteller-Verantwortung sollte diese spezifischen Anforderungen an die Medizintechnik-Industrie, die sich aus der Versorgung von Patient:innen und dem Schutz des medizinischen Personals ergeben, berücksichtigen“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.
So müssen aus Sicherheitsgründen teilweise Einwegprodukte verwendet werden, die auf gesonderte Weise durch medizinische Einrichtungen entsorgt werden. Dafür gebe es hohe Entsorgungsanforderungen – beispielsweise durch die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) – um das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten.
Ein weiteres Anliegen des Medizintechnik-Verbandes sind ausreichende Übergangszeiten für die MedTech-Branche. Die Änderung eines Produkts ist durch die EU-Medizinprodukte-Verordnung streng reguliert. Ein Umstellungszeitraum – die Entwicklung, Registrierung und Validierung von Produkt- und Verpackungslösungen – beläuft sich in der Praxis meist auf mindestens sechs Jahre. „Es braucht praxisnahe und versorgungssichere Rahmenbedingungen, sodass es nicht zur Unterbrechung oder Engpässen in der Versorgung kommt“, fordert der BVMed. (Quelle: BVMed)
Bundesrat verlangt Ergänzungen im GVSG
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 5. Juli 2024 eine erste Stellungnahme zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (Top 24) beschlossen, das Ende Juni in den Bundestag eingebracht worden war. In der Beschlussdrucksache sind unter anderem die Einführung der aus dem Gesetzentwurf gestrichenen Gesundheitskioske und Primärversorgungszentren, Korrekturen an den Regelungen zu den Gesundheitsregionen, zur Entbudgetierung und zur Bedarfsplanung der ärztlichen Versorgung enthalten. Gefordert werden zudem Vorschriften zur Regulierung investorengeführter Medizinscher Versorgungszentren. Abgelehnt werden die neuen Prüfrechte des Bundesrechnungshofs gegenüber der Selbstverwaltung. (Quelle: Bundesrat)
KZV Hessen: Neues Vorstandsteam mit Carolina van der Bosch ab Januar 2025
Erstmals in der Geschichte der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen wird ab 1. Januar 2025 eine Frau dem Vorstandsteam angehören: Das Parlament der hessischen Zahnärzteschaft wählte bei der Vertreterversammlung am 28. Juni 2024 in Kassel die Zahnärztin Carolina van der Bosch zur stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden. In dieser Funktion wird sie im kommenden Jahr dem langjährigen Vorsitzenden des Vorstands Stephan Allroggen und Stellvertreter Dr. Niklas Mangold zur Seite stehen.
Carolina van der Bosch ist seit April 2023 bei der KZV Hessen als Vorstandsbeauftragte für Qualitätsförderung und -prüfung zuständig. Ihre Tätigkeit bei der KZV Hessen nahm sie im April 2021 auf, zunächst als zahnärztliche Beraterin bei der Gemeinsamen Prüfungsstelle der Zahnärzte und Krankenkassen in Hessen (GPS). Nach Abschluss ihres Studiums der Zahnmedizin in Freiburg im Breisgau arbeitete Carolina van der Bosch sieben Jahre als angestellte Zahnärztin tätig. Die gebürtige Frankfurterin ist bei ihrem Amtsantritt im kommenden Jahr mit ihren dann 37 Jahren nicht nur die erste Frau im Vorstand der KZV Hessen seit Bestehen der KZV Hessen, sondern auch das bisher jüngste Mitglied des hauptamtlichen Vorstands.
Der Vorstand der KZV Hessen setzt sich ab 1. Januar 2025 wie folgt zusammen: Vorsitzender des Vorstands – Stephan Allroggen (seit 1. Januar 2009), stellvertretender Vorsitzender des Vorstands – Dr. Niklas Mangold (seit 1. September 2019), stellvertretende Vorsitzende des Vorstands – Carolina van der Bosch. (Quelle: KZV Hessen)
EFP bittet um Feedback zur Klassifikation 2018
Die EFP (European Federation of Periodontology) führt im Rahmen des XX. Europäischen Workshops zur Parodontologie eine Reihe systematischer Überprüfungen mit dem Titel „Parodontale Diagnose – Von technologischen Fortschritten bis zur Klassifikation 2018“ durch. Im Rahmen dieses Prozesses bitter sie um Feedback zur Klassifikation 2018, insbesondere zu ihrer Anwendung bei Parodontalerkrankungen.
Dazu ist eine kurze Online-Umfrage geschaltet worden, deren Beantwortung etwa fünf Minuten in Anspruch nehmen soll. Die Antworten sind anonym, wer möchte, kann aber Kontaktdaten angeben und damit die Erlaubnis erteilen, weitere Informationen zur Klassifikation 2018 zu bekommen.
Wenn Kontaktdaten angeben werden, werden diese aus unserer verschlüsselten Datenbank entfernt, sobald die entsprechenden Informationen verschickt wurden. Die Umfrage läuft bis zum 19. Juli 2024. (Quelle: EFP/Newsletter vom 5. Juli 2024)
RSV-Prophylaxe bei Neugeborenen: G-BA kann Leistungsanspruch nicht regeln
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat zur aktuellen Empfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (STIKO) zu einer Prophylaxe gegen das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) bei Neugeborenen mit dem Wirkstoff Nirsevimab Folgendes klargestellt: Ein Leistungsanspruch für gesetzlich Versicherte kann in diesem Fall nicht durch die Schutzimpfungs-Richtlinie geregelt werden. Denn hierbei geht es nicht um eine klassische Schutzimpfung. Bei Nirsevimab handelt es sich nicht um einen Impfstoff gegen das RS-Virus, sondern um einen monoklonalen Antikörper, dessen Gabe eine „andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe“ darstellt (Paragraf 2 Nr. 10 Infektionsschutzgesetz).
Eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen kann die Gabe der RSV-Prophylaxe mit dem Antikörper Nirsevimab bei Neugeborenen nach aktueller Gesetzeslage auf verschiedenen Wegen werden: Nach Paragraf 20i Absatz 3 SGB V ist das Bundesgesundheitsministerium ermächtigt, einen Anspruch durch Rechtsverordnung zu bestimmen. Daneben können Krankenkassen in ihrer Satzung Leistungen für „andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe“ vorsehen (Paragraf 20i Absatz 2 SGB V). Die STIKO stellt auf ihrer Website nähere Informationen zur RSV-Prophylaxe mit Nirsevimab zur Verfügung. (Quelle: G-BA)
Zuständigkeiten der unparteiischen Mitglieder in neuer Amtsperiode des G-BA
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner ersten Sitzung der neuen Amtsperiode die fachlichen Zuständigkeiten der drei hauptamtlichen unparteiischen Mitglieder festgelegt. Demnach ist der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Prof. Josef Hecken, weiterhin für die Arbeitsbereiche „Arzneimittel“, „Bedarfsplanung“ und „Zahnärztliche Behandlung“ zuständig und leitet die entsprechenden Unterausschüsse.
Karin Maag übernimmt wieder den Vorsitz der Unterausschüsse „Ambulante spezialfachärztliche Versorgung“, „Disease-Management-Programme“, „Qualitätssicherung“ sowie „Post-Covid und Erkrankungen mit ähnlicher Symptomatik“. Dr. Bernhard van Treeck, der seit Juli 2024 neu dem G-BA angehört, verantwortet die Leitung der Unterausschüsse „Methodenbewertung“, „Psychotherapie und psychiatrische Versorgung“ sowie „Veranlasste Leistungen“. Auch die jeweilige Stellvertretung wurde beschlossen: Diese wird in der Regel von einem der ehrenamtlichen unparteiischen Mitglieder übernommen. Der Beschluss gilt bis zum Ende der Amtsperiode am 30. Juni 2030. (Quelle: G-BA)
CGM erhält C5-Testate nach Kriterien des BSI
Die CompuGroup Medical (CGM) hat für Cloud-Dienste in Deutschland C5-Testate (Typ 1) nach den Kriterien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erhalten. Eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bescheinigt rückwirkend zum 31. Mai 2024 die Einhaltung der C5-Kriterien des BSI bei Cloud-Produkten von CGM.
Das Digitalgesetz (DigiG) schreibt den C5-Kriterienkatalog (Typ 1) ab 1. Juli 2024 als Sicherheitsstandard für Cloud-Dienste im Gesundheits- und Sozialwesen in Deutschland vor. Der Kriterienkatalog C5 (Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue) wurde vom BSI entwickelt und spezifiziert Anforderungen an sicheres Cloud Computing. Er umfasst mehr als 120 Sicherheitsmaßnahmen, unter anderem in den Bereichen Organisation der Informationssicherheit, physische Sicherheit, Regelbetrieb sowie Portabilität und Interoperabilität. Diese Kriterien werden regelmäßig von unabhängigen Dritten überprüft.
„C5-Testate bieten Cloud-Kunden eine wichtige Orientierung bei der Auswahl eines Anbieters und unterstützen die Leistungserbringer im Gesundheitswesen dabei, die strengen Anforderungen an Informationssicherheit zu erfüllen. Auf Basis einer standardisierten Prüfung machen sie den Stand der Informationssicherheit eines Cloud-Dienstes transparent“, so das Unternehmen. Weitere Informationen zur C5-Testierung bei CGM sind hier abrufbar. (Quelle: CGM)
ePA startet mit Testphase in Franken und Hamburg
Ab dem 15. Januar 2025 sollen alle Patientinnen und Patienten eine elektronische Patientenakte bekommen (soweit sie nicht widersprechen), Ärzte und Zahnärzte müssen diese dann entsprechend befüllen. Noch sind zwar längst nicht alle inhaltlichen und technischen Fragen geklärt, aber am Termin hält man im Bundesgesundheitsministerium fest. Das machten der Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach und leitenden Beamte des Bundesgesundheitsministeriums bei verschiedenen Gesundheits- und Digitalkongressen Ende Juni deutlich.
Allerdings wird es immerhin vier Wochen Testphase in zwei Modelregionen – Franken und Hamburg – geben, bevor die ePA bundesweit ausgerollt wird. Susanne Ozegowski, Leiterin der Abteilung Digitalisierung und Innovation im Bundesgesundheitsministerium (BMG), erklärte beim Hauptstadtkongress in Berlin: „Sofern in den ersten vier Wochen keine Bugs oder andere Probleme auftauchen, wollen wir danach mit dem bundesweiten Roll-out beginnen.“ Es müssen zunächst nur aktuelle Befunde eingepflegt werden.
Vonseiten der Patienten erwarte man wenig Widerspruch, die Datenschutzdiskussion sei nicht mehr so wie vor einigen Jahren, hieß es. Am 25. Juni starteten Bundesregierung, Krankenkassen und Gematik zudem eine gemeinsame Werbe- und Informationskampagne rund um die ePA. (Quellen: Deutsches Ärzteblatt/aend.de/BMG)
94 Prozent sehen Zeit für Patientenversorgung eingeschränkt
Infolge von Bürokratielast und einer praxisuntauglichen Digitalisierung sehen 94 Prozent der Zahnärztinnen und Zahnärzte ihre Zeit für die Patientenversorgung eingeschränkt. Dies geht aus der aktuellen Umfrage der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung hervor. Sie fordert daher einmal mehr die Politik auf, zum einen bürokratische Aufgaben auf das Nötigste zu reduzieren. Zum anderen müssen digitale Prozesse die Arbeit in den Praxen der niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzten endlich erleichtern. (Quelle: KZBV/QN)
Petitionsausschuss senkt Quorum auf 30.000 Mitzeichnungen bei Petitionen
Der Petitionsausschuss ändert mit Wirkung zum 1. Juli dieses Jahres seine Verfahrensgrundsätze. Die für die öffentliche Beratung einer Petition benötigte Zahl an Mitzeichnungen wird gesenkt, die Mitzeichnungsfrist zugleich verlängert. Das für eine öffentliche Beratung erforderliche Quorum wird von bislang 50.000 Unterstützerinnen und Unterstützer auf 30.000 abgesenkt. Die Frist zur Mitzeichnung von Petitionen wird von vier auf sechs Wochen verlängert.
Die weitere Änderung betrifft Petitionen, die Gegenstand der Beratung in einem Fachausschuss sind. Laut Paragraf 109 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Bundestages holt der Petitionsausschuss eine Stellungnahme des Fachausschusses ein. Um überlange Petitionsverfahren zu verhindern, wird nun eine sich aus Paragraf 62 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Bundestages ergebende Frist von zehn Sitzungswochen angesetzt, nach der eine Entscheidung im Petitionsverfahren auch ohne das Vorliegen der Stellungnahme zu fällen ist. Bislang ist in den Verfahrensgrundsätzen lediglich von einer „angemessenen Frist“ die Rede. Die Änderungen wurden im Ausschuss mit großer Mehrheit, aber ohne die Stimmen der Unionsvertreter angenommen, die weitergehende Reformen und längere Beratungen gefordert hatten.
In den vergangenen Jahren wurden auch von ärztlicher und zahnärztlicher Seite Petitionen eingereicht, unter anderem von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Sicherung der ärztlichen Versorgung. Diese hatte das Quorum erreicht, es gab dazu eine Anhörung im Petitionsausschuss.
(Quelle: Bundestag/QN)
Prof. (apl.) Dr. Bernadette Pretzl neue Leiterin der Akademie für zahnärztliche Fortbildung Karlsruhe
Die nach dem plötzlichen Ausscheiden des Akademie-Leiters PD Dr. Daniel Hellmann mit Dr. Robert Heiden kommissarisch besetzte Leitung der Akademie für zahnärztliche Fortbildung in Karlsruhe wird mit dem 1. Juli 2024 von Prof. (apl.) Dr. Bernadette Pretzl übernommen. Die Parodontologin ist der Akademie als Referentin schon länger verbunden und bereits seit zwei Jahren fest angestellt für die Akademie und die Poliklinik tätig. Sie ist außerdem seit zehn Jahren als apl. Professorin an der Universität Heidelberg und seit 2024 am Carolinum der Universität Frankfurt (Main) in der Lehre beschäftigt.
Pretzl ist Spezialistin für Parodontologie der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie (DG Paro) und Generalsekretärin der Gesellschaft. (Quelle: Akademie Karlsruhe/QN)
Apothekerschaft gemeinsam gegen Reformpläne des Gesundheitsministeriums
Die Apothekerschaft in Deutschland will in großer Einigkeit und vehement gegen die Strukturreformpläne des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) vorgehen. Schon in der letzten Juniwoche startete dazu eine Öffentlichkeitskampagne. Die Landesapothekerkammern und -verbände haben sich zum Ziel gesetzt, die wahren Ziele und die Gefahren der geplanten Reform zu enttarnen. Dieses Signal des Berufsstands mit seinen knapp 70.000 Apothekerinnen und Apothekern ging von der Mitgliederversammlung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände Ende Juni 2024 in Berlin aus.
ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening sagte dazu angesichts einer intensiven und konstruktiven Debatte: „Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will das bewährte System der Arzneimittelversorgung über die inhabergeführten Apotheken aushöhlen, Leistungen für die Bevölkerung gezielt kürzen und die vollversorgenden Apotheken in der Konsequenz abschaffen. Durch die geplanten Maßnahmen entstehen Gefahren für die Patientensicherheit, weil damit eine grundlegend veränderte, qualitativ niedrigwertigere Abgabe von Arzneimitteln etabliert wird. Das bislang praktizierte System der Arzneimittelversorgung durch die heilberuflich geführte Apotheke vor Ort wird beseitigt. Um unsere politischen Botschaften möglichst breit zu streuen, setzen wir in den kommenden Monaten auf eine neue politische Kampagne, die in allen gesellschaftlichen Sphären spürbar wird. Geschlossenheit wird mit jedem Tag wichtiger.“
Schon in der letzten Juniwoche starte man eine große angelegte PR-Kampagne, mit der die ABDA darauf hinweisen will, welche Leistungen den Patientinnen und Patienten durch die geplante Reform größtenteils weggenommen würden. Konkret gehe es um individuelle Arzneimittelherstellung, die Abgabe von Betäubungsmitteln, Medikationsanalysen und Impfungen in den Apotheken. Overwiening bezeichnete den BMG-Entwurf für ein Apothekenreformgesetz (ApoRG) als Mogelpackung, Etikettenschwindel und Trojanisches Pferd. (Quelle: ABDA)
„Gesundes-Herz-Gesetz“: Prävention muss auf wissenschaftlicher Evidenz basieren
Auch vonseiten der Bundesärztekammer (BÄK) gibt es kritische Anmerkungen zum vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegten Entwurf für ein „Gesundes-Herz-Gesetz“. Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt: „Es ist zwar grundsätzlich richtig, dass die Bundesregierung einen stärkeren Fokus auf Prävention und Vorbeugung von Herz-Kreislauferkrankungen legen will. Prävention und Therapie müssen aber auf wissenschaftlicher Evidenz basieren, nicht auf Vorgaben von Politik und Behörden. So will das Bundesgesundheitsministerium die Entwicklung der Herz-Vorsorge per Rechtsverordnung an sich ziehen und entbindet sich dabei sogar explizit von der Beachtung der medizinischen Evidenz. Damit würde der Gesetzgeber von dem bewährten Grundsatz abrücken, dass die Politik einen rechtlichen Rahmen vorgibt, den die Selbstverwaltung evidenzbasiert ausgestaltet. Dieser Eingriff in die Kompetenzen der Selbstverwaltung führt nicht zu einer besseren Versorgung, sondern gefährdet die Qualität und Akzeptanz von Vorsorgeuntersuchungen und führt zu ordnungspolitischem Chaos.“
Kritisiert wird auch der Fokus auf medikamentöse Behandlungen: Mit dem Entwurf solle der Einsatz von cholesterinsenkenden Medikamenten (Statinen) gefördert werden, sodass nach dem Gesetz künftig zwei Millionen Menschen zusätzlich einen Anspruch auf Versorgung mit diesen Präparaten hätten. Reinhardt: „Hier greift der Bund in die etablierten und gesetzlich geregelten Verfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses ein, der auf Grundlage evidenzbasierter Daten und Studien bewertet, wann ein Leistungsanspruch auf eine medikamentöse Therapie gegeben ist und wann nicht.“ Dafür komme in dem Entwurf zu kurz, „neben diesen primärpräventiven Ansätzen verstärkt auch verhaltenspräventive Maßnahmen zur Verbesserung der Herzgesundheit und zur Vorbeugung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu fördern. Dazu gehören beispielsweise Informationen und Anreize für mehr Bewegung und eine gesunde Ernährung im Zusammenspiel mit einer koordinierten Versorgung durch Haus- und Fachärzte“, so Reinhardt.
Nicht sinnvoll seien auch die in dem Referentenentwurf vorgesehenen Präventions-Gutscheine und Beratungsgespräche in Apotheken. Hierbei handelt es sich lediglich um teure Parallelangebote, die den Arztbesuch und die ärztliche Präventionsberatung niemals ersetzen können. „Eine ärztliche Vorsorgeuntersuchung ist weit mehr als ein Laborbefund oder ein Blutdruckwert. Von der Anamnese über Diagnostik und Differenzialdiagnostik bis zur Therapie haben Ärztinnen und Ärzte immer einen ganzheitlichen Blick auf einen Menschen. Apotheken sind von großer Bedeutung für die qualifizierte Versorgung mit Arzneimitteln. Sie sind aber keine Arztpraxen-to-go. Das muss die Politik im Interesse der Patientinnen und Patienten endlich anerkennen.“ (Quelle: BÄK)
Psychotherapie: Abrechnungsempfehlungen vereinbart, weil GOÄ veraltet ist
Zum 1. Juli 2024 haben sich Bundesärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer, Beihilfeträger von Bund und Ländern sowie der PKV-Verband auf Abrechnungsempfehlungen zu psychotherapeutischen Leistungen für Privatversicherte verständigt. Die Beteiligten haben Regelungslücken in der privatpsychotherapeutischen Versorgung identifiziert und mit den neuen Abrechnungsempfehlungen geschlossen. Für Versicherte der PKV bringen sie Klarheit hinsichtlich wichtiger Leistungen moderner Psychotherapie. So wurden Leistungen aufgenommen, die bei psychotherapeutischer Behandlung eine sofortige Intervention und Akutbehandlung über mehrere Sitzungen ermöglichen. Für diese Leistungen gibt es nun Empfehlungen für sogenannte Analogabrechnungen. Damit wird die psychotherapeutische Versorgung der Versicherten in der PKV nachhaltig gestärkt.
Anlass für die Vereinbarung war, dass das Verzeichnis für psychotherapeutische Leistungen in den Privat-Gebührenordnungen (GOÄ beziehungsweise GOP) inzwischen veraltet ist. Etablierte Leistungen wie zum Beispiel die psychotherapeutische Sprechstunde, Akutbehandlung und Kurzzeittherapie sind darin nicht enthalten. Diese Regelungslücken werden nun durch die neuen Empfehlungen geschlossen. Für Privatversicherte wird so der Zugang zur Psychotherapie erleichtert.
Mit den Abrechnungsempfehlungen werden die gebührenrechtlichen Rahmenbedingungen in der Privat-Psychotherapie schon vor Inkrafttreten einer neuen GOÄ bzw. GOP verbessert. Die große Zahl der dafür erforderlichen Analogbewertungen unterstreicht die unverändert dringliche Notwendigkeit einer grundlegenden Novellierung der veralteten Gebührenordnung. Die Beihilfeträger der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein haben sich den Empfehlungen noch nicht angeschlossen. (Quelle: PKV-Verband)
Werbeschranken für Kinder jetzt!
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat sich einem offenen Brief von 35 Verbänden an Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) zum Thema „Werbeschranken für ungesunde Lebensmittel“ angeschlossen. Das Gesetz solle möglichst noch vor der Sommerpause, die nach dem 5. Juli 2024 beginnt, beschlossen werden.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hatte bereits im Sommer 2023 einen Referentenentwurf zum Thema vorgelegt. Trotzdem herrscht seit über einem Jahr Stillstand in dieser wichtigen Debatte. Werbung beeinflusst das Konsumverhalten von Kindern und Jugendlichen nachhaltig. Eine Untersagung stärkt die gesunde Kaufentscheidung und den Kinderschutz.
Das im Koalitionsvertrag vereinbarte Gesetzesvorhaben ist ein wichtiger Auftrag zum Schutz der Kinder vor Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- und Salzgehalt. Die Regelungen müssen umfassend sein und dort wirken, wo Kinder Werbung ausgesetzt sind – sei es bei TV-Werbung, Außenwerbung oder Influencer-Werbung in den sozialen Medien. Die omnipräsente Werbung für ungesunde Lebensmittel hat fatale gesundheitliche Folgen. Eltern müssen tagtäglich gegen eine Milliardenindustrie ankämpfen, die ihre Kinder mit geschickten Marketingtricks lockt. Die Gesundheit der Kinder darf nicht zwischen den Interessen der Industrie zerrieben werden. Die Politik muss den Stillstand beenden und die Gesundheit der Jüngsten in unserer Gesellschaft durch ein starkes Gesetz schützen. (Quelle: BZÄK)