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Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – Juli 2021

Barmer schaltet Flut-Sonderhotline

Die Barmer hat eine Hotline für alle Menschen in den Hochwassergebieten geschaltet. „Rund 2,6 Millionen unserer Versicherten leben in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, den am stärksten von der Flut betroffen Bundesländern. Ihnen, aber auch allen anderen Bürgerinnen und Bürgern wollen wir zur Seite stehen und ihre drängendsten Fragen klären“, sagt Jürgen Rothmaier, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Barmer. Die Krankenversicherungsexpertinnen und -experten an der Hotline gäben Auskunft zu Themen wie Krankengeld, Pflegeleistungen oder zur Stundung von Beiträgen. Die Hotline sei kostenlos werktags von 7 bis 20 Uhr erreichbar. Für von der Flut betroffene Firmen habe die Kasse zusätzlich eine weitere Hotline geöffnet.

Neben der Hotline stehen auf der Webseite konkrete Antworten auf viele Fragen zu spezifischen Krankenversicherungsthemen für die Betroffenen der Flut, zum Beispiel um Medikamente, Hilfsmittel, Krankmeldungen oder Fahrkosten. Die Hotline werde so lange geschaltet, bis ein normaler Beratungsbetrieb wieder möglich sei. Die Flut-Sonderhotline der BARMER ist erreichbar unter 0800 454 01 50, Firmen können sich beraten lassen unter 0800 333 05 05. Krankenversicherungsspezifische Fragen im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe beantwortet die Barmer unter www.barmer.de/fluthilfe. (Quelle: Barmer)

Hochwasser: Hartmannbund begrüßt schnelle Reaktion vor Ort

Der Hartmannbund hat die schnelle Reaktion der Kassenärztlichen Vereinigungen in den von der Hochwasser-Katastrophe schwer betroffenen Regionen, insbesondere in Nordrhein und Rheinland-Pfalz, gewürdigt. „Inzwischen zeichnet sich immer deutlicher auch das Ausmaß der Beeinträchtigung der Strukturen der ambulanten Versorgung ab. Deshalb begrüßen wir es, dass die KVen sowohl die akute Sicherstellung der Patientenversorgung im Auge haben, als auch die teils erheblichen unmittelbaren Auswirkungen auf die betroffenen sowie die aushelfenden Praxen“, heißt es in einer Erklärung des Hartmannbund-Vorstands. Mit Blick auf die Versorgung der Bevölkerung komme es nun vor allem darauf an, die in Aussicht gestellten Sofortmaßnahmen – wie  die kurzfristige und unbürokratische Möglichkeit von Praxisverlegungen, die Vermittlung von Übergangsräumlichkeiten oder etwa die Bereitstellung von Praxisausstattung – so zügig wie möglich umzusetzen.

Für die wirtschaftliche Situation der Arztpraxen sei die Weiterzahlung der gerade jetzt unverzichtbaren Abschlagszahlungen unbedingt sicherzustellen. Der Hartmannbund setze außerdem auf einen großzügigen Umgang mit den Folgen des Ausfalls von Infrastruktur. Viele Arztpraxen seien beispielsweise wegen erheblicher Störungen der Telekommunikation teilweise nur eingeschränkt handlungsfähig. Dies betreffe unter anderem Abrechnungsprobleme und den aktuell nicht vorhandenen Anschluss an die Telematik-Infrastruktur.

Der Hartmannbund appellierte dafür, neben kurzfristigen auch langfristige Auswirkungen auf die Praxen zu bedenken. „Mit dem Ausbruch der Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber bereits festgelegt, dass die KVen im Verteilungsmaßstab geeignete Regelungen, die auch Naturkatastrophen berücksichtigen, vorsehen. Diese müssen gegebenenfalls schnellstmöglich greifen. Es darf nicht dazu kommen, dass die betroffenen Praxen darum kämpfen müssen, einen angemessenen Ausgleich ihrer unverschuldet eingetretenen finanziellen Belastungen zu erhalten.“ (Quelle: Hartmannbund)
 

Barmer: Krankengeld für Opfer der Flutkatastrophe ist sicher

Die Barmer bezahlt Opfern der Flutkatastrophe auch bei verspäteter Meldung das Krankengeld. Dafür reicht es, wenn die Betroffenen glaubhaft machen können, dass sie durch die Auswirkungen der Flut an der rechtzeitigen Meldung ohne eigenes Verschulden gehindert worden sind. „Die Flutkatastrophe hat vielerorts die Infrastruktur massiv geschädigt. Dadurch kann es sein, dass erkrankte Versicherte gar nicht in der Lage sind, ihre Arbeitsunfähigkeit lückenlos oder rechtzeitig nachzuweisen. Wir wollen den Betroffenen eine Sorge nehmen und bezahlen das Krankengeld auch dann, wenn uns die Krankmeldung dadurch zu spät erreicht“, sagt Prof. Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der Barmer.

Dies sei zum Beispiel der Fall, wenn die eigene Wohnung betroffen oder angesichts örtlicher Einschränkungen die Praxis der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes nicht erreichbar oder der Postbetrieb gestört sei. Grundsätzlich seien die Krankenkassen gesetzlich dazu verpflichtet, kein Krankengeld zu zahlen, wenn die Krankmeldung nicht fristgerecht erfolge. „In dieser dramatischen Lage, die die Flutkatastrophe verursacht hat, ist es wichtig und richtig, den Betroffenen schnell zu helfen“, so Straub weiter. (Quelle: Barmer)

 

Verband Freier Berufe in Bayern: ZA Michael Schwarz als Präsident wiedergewählt

Michael Schwarz, Präsident des Verbands Freier Berufe in Bayern (VFB), ist von der Delegiertenversammlung am 14. Juli 2021 mit überwältigender Mehrheit im Ehrenamt bestätigt worden. Damit führt der Zahnarzt aus Bernau/Chiemsee den starken Verband mit 34 Mitgliedsorganisationen und damit die Interessen von fast einer Million selbstständigen und angestellten Freiberuflern in Bayern für weitere vier Jahre. Pandemiebedingt fand die Delegiertenversammlung mit Wahl des Präsidiums online statt.

Michael Schwarz sieht als alter und neuer Präsident des Verbands Freier Berufe in Bayern den Wandel der Berufsstände nach wie vor als größte Herausforderung für den Verband – besonders auch in Zeiten, die den vielen freiberuflich tätigen Berufsgruppen durch die Corona-Pandemie stark zugesetzt haben. Den 2016 angekündigten und eingeschlagenen Kurs, Frauen und die junge Generation für die Arbeit der Freien Berufe zu begeistern und einzubinden, hat er erfolgreich umgesetzt. Gleich zwei Frauen sind nun in das Präsidium gewählt worden: Eva Maria Reichart aus Schwabmünchen, die die Physiotherapeuten Bayerns vertritt und den langjährigen Landesvorsitzenden der Physiotherapeuten im VFB- Präsidium, Rüdiger von Esebeck, ablöst. Neu ist auch die Pharmazeutin Franziska Scharpf aus Sonthofen, Vorstandsmitglied der Bayerischen Landesapothekerkammer, die unter anderem als Referentin diverser Formate und Expertin für den Seniorenratgeber im Wort und Bild Verlag aktiv ist. Ausgeschieden sind der Physiotherapeut von Esebeck und Josef Kammermeier vom Bayerischen Apothekerverband, die sich nicht mehr zur Wahl stellten.

Das zehnköpfige gewählte/wiedergewählte Präsidium: Präsident Michael Schwarz, Zahnarzt; 1. Vizepräsident Dr. Thomas Kuhn, Rechtsanwalt; 2. Vizepräsident Dr. Markus Beck, Arzt; Schatzmeister Prof. Dr. Hartmut Schwab, Steuerberater; Schriftführer Karlheinz Beer, Architekt. Präsidiumsmitglieder: Christian Schnurer, Künstler; Dr. Bruno Waldvogel, Psychotherapeut; Alexander Lyssoudis, Ingenieur; Franziska Scharpf und Eva Maria Reichart.
Der VFB hat mit Michael Schwarz seit Jahren einen Europa-Kenner an der Spitze des Verbands, der seit 2004 Mitglied im EU-Arbeitskreis der Bundeszahnärztekammer ehrenamtlich tätig ist und seit 2010 das Referat Freie Berufe, Mittelstand/Europa der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK) leitet. Der Wunsch von Michael Schwarz im Vorfeld der Bundestagswahl: „Die Freien Berufe sind in der Mitte der Gesellschaft verankert, Politik sollte deshalb künftig die Expertise und Fachkompetenz der Freien Berufe noch stärker als bisher in Entscheidungsprozesse einbeziehen!“ (Quelle: VFB)


Masernschutzgesetz: Frist zum Nachweis von Impfung und Immunität bis Jahresende verlängert

Nach dem im März 2020 in Kraft getretenen Masernschutzgesetz müssen Kinder und Beschäftigte in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen einen ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern nachweisen. Für bereits länger in diesen Einrichtungen Beschäftigte oder Betreute galt eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2021, die jetzt um fünf Monate bis zum 31. Dezember 2021 verlängert wurde. Die Impfpflicht und damit auch die Nachweispflicht gilt allerdings nur für Personen, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind.

Konkret bedeutet dies beispielsweise für Praxispersonal, das bereits zum Stichtag 1. März 2020 beschäftigt war, dass die Frist, innerhalb der der Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beziehungsweise eine Immunität gegen Masern erbracht werden muss, nunmehr am 31. Dezember 2021 endet.

Personen, die erst nach diesem Stichtag eingestellt beziehungsweise tätig wurden, müssen den geforderten Nachweis vor Beginn ihrer Tätigkeit erbringen. Sie fallen nicht unter die Übergangsregelung. Diese Übergangsregelung gilt auch für andere betroffene Berufsgruppen sowie für Kinder, die bereits in eine Kita und Schulen gehen. Die Fristverlängerung ist aufgrund der Corona-Pandemie eingeräumt worden. (Quelle: KBV)
 

Mundgesundheitsziele 2030 der BZÄK

Bereits 1996 verabschiedete die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) die ersten Mundgesundheitsziele für Deutschland. Ausgangspunkt waren die damals entwickelten Initiativen von WHO und FDI. Die mittlerweile dritte Weiterentwicklung der Mundgesundheitsziele der BZÄK erfolgte 2020/2021 auf Grundlage aktueller oralepidemiologischer Studien und bietet erneut die Möglichkeit der Re-Evaluierung und der gesundheitspolitischen Positionierung.

Sowohl die Häufigkeiten von Mund-, Kiefer-, Gesichtserkrankungen als auch der Versorgungsgrad und die Therapiebedarfe stellen die Basis. Die vormals zahnbezogene Zentrierung wurde um krankheitsbezogene als auch mundgesundheitsförderliche und präventive Zielprojektionen erweitert.

Der zahnärztliche Berufsstand konnte in den letzten 35 Jahren nachweisen, dass zahnmedizinische Prävention unter entsprechenden Rahmenbedingungen des Gesundheitssystems sehr erfolgreich ist. Die Zahnmedizin nimmt dabei im medizinischen Fächerkanon eine Vorbildrolle ein.

Dennoch gibt es noch zahlreiche Präventionspotentiale, nicht nur in der Zahnmedizin, die genutzt werden können. Die aktuellen Mundgesundheitsziele für Deutschland bis 2030 verdeutlichen dies und zeigen Strategien zur Erreichung der formulierten Zielsetzungen auf. Dabei geht es auch um sozialpolitische und gesundheitsökonomische Voraussetzungen im Gesundheitssystem, die erfüllt sein müssen. An diesen Punkten setzt die BZÄK an. Die Mundgesundheitsziele sind vom Institut der Deutschen Zahnärzte publiziert. (Quelle: BZÄK)
 

Aera: Mehr Power in der Kundenansprache

Mit Sina Neugebauer besetzt das Softwareunternehmen Aera aus Vaihingen-Horrheim den Bereich Marketing und Kommunikation neu. Die Marktposition der erfolgreichen Bestellplattform Aera-Online soll mit mehr Power im Marketing weiter gestärkt.

Sina Neugebauer
Sina Neugebauer
Foto: Aera
Sina Neugebauer ist bereits seit mehr als zehn Jahren in verschiedenen Funktionen im Marketing und im Vertrieb in der Dentalbranche tätig. Neben Stationen bei Kulzer und Camlog war sie lange Zeit als Produktmanagerin für den Bereich Kieferorthopädie bei Dentaurum verantwortlich. Mit Sina Neugebauer setzt man bei AERA auf eine dentalerfahrene Marketingfrau. Durch ihre vorherigen Tätigkeiten kennt sie die Branche sehr gut und verfügt über ein weit verzweigtes Netzwerk. Darüber hinaus ist sie ein Marketingprofi durch und durch, gewohnt strategisch vorzugehen als auch operativ mitzuarbeiten. In ihrem Marketingverständnis ist es wichtig, das Ohr stets am Markt zu haben. Ein wichtiger Baustein ist hierbei die enge Zusammenarbeit mit dem Vertrieb. „Ich sehe die Aufgabe als eine tolle Herausforderung. Aera wächst weiter und ich freue mich, mein Know-How einbringen zu können, dass dies auch in Zukunft so weiter geht. Schön, Teil dieses tollen Teams zu sein.“, sagt Sina Neugebauer.

Auch Steffen Schütz, Vertriebsleiter bei Aera, zeigt sich sehr zufrieden, denn mit der Besetzung der Stelle wurde eine Lücke im Marketing geschlossen und die begonnene strategische Neuausrichtung von Aera wird weiter vorangetrieben. (Quelle: Area)
 

Neu: Infografik Kariesprävention mit Fluoriden

Die Empfehlungen zur Fluoridgabe wurden von den relevanten Fachgesellschaften und -organisationen gemeinsam entwickelt. Die konsentierten Handlungsempfehlungen zur Kariesprävention im Säuglings- und frühen Kindesalter wurden in einer neuen Infografik der Bundeszahnärztekammer zusammengefasst. Die Grafik findet sich wie viele weitere Informationen für die Kinder- und Jugendzahnmedizin auf der Themenseite der BZÄK. (Quelle: BZÄK)

Grafik: BZÄK

 

Baumpflanzaktion: Ernst Hinrichs Dental unterstützt Wiederaufforstung im Harz

Umwelt- und Klimaschutz wird für die Gesellschaft ein immer wichtigeres Thema. Zum Glück, so die Ernst Hinrichs Dental Gruppe (Ernst Hinrichs Dental, al dente Dentalprodukte, Siladent Dr. Böhme & Schöps). Die Gruppe mit Sitz in Goslar und Bad Sachsa am Harz produziert bereits seit vielen Jahren klimaneutral und nutzt unter anderem einen Photovoltaikpark und eine Biogasanlage zur Energiegewinnung.

Logo: Ernst Hinrichs Dental
Dem ökologischen Ansatz sieht sich die Unternehmensgruppe auch für kommende Generationen verpflichtet und wird ihre Anstrengungen für den Natur- und Umweltschutz stetig intensivieren. Es ist bekannt, wie wichtig Bäume für das Klima und dessen Schutz sind. Daher möchte die Gruppe mit einer nachhaltigen Baumpflanz-Aktion auf den sterbenden Harzer Wald aufmerksam machen und aktiv zur Behebung der umfangreich entstandenen Schäden beitragen.
Für jeden verkauften Superhartgips (20 Kilogramm/25 Kilogramm) wird daher ein Baum zur Wiederaufforstung des Harzes gepflanzt. Diese Aktion läuft bis zum 30. September 2021.

Festes Ziel der Ernst Hinrichs Dental Gruppe ist es, mit der Neupflanzung von mindestens 3.000 bis 4.000 Baumsetzlingen einen Beitrag zur Rettung des Harzer Waldes zu leisten. Auf einem Ticker auf der Website kann man sehen, wie viele Setzlinge schon gespendet wurden. (Quelle: Ernst Hinrichs Dental Gruppe)

 

EndoPilot jetzt mit DownPack- und BackFill-Funktion

Foto: Komet
Komet Dental informiert: DownPack und BackFill-Funktion sind jetzt als Erweiterung im EndoPilot integriert. Dank des modular aufgebauten Konzepts erhält der Zahnarzt nun die zusätzliche Option, die warme vertikale Kondensationstechnik damit umzusetzen. Als Zubehör für die DownPack-Funktion dient das leichte, schlanke DownPack Handstück, das den Blick auf die Behandlungsstelle gut frei lässt. Die Heizspitze kann auch einzeln zum sicheren und sauberen Abtrennen der Guttapercha bei Kaltfülltechniken eingesetzt werden. Schnelles Aufheizen, kurzer Gewebekontakt und zügiges Abkühlen sorgen für eine hohe Patientensicherheit, so das Lemgoer Unternehmen.

Bei der BackFill-Funktion sorge die Pistole Obtura Max für optimale Kontrolle beim Füllprozess. Fließgeschwindigkeit und Temperatur lassen sich perfekt anpassen. Alle diese Eigenschaften vereinfachten die Prozesse. (Quelle: Komet Dental Gebr. Brasseler GmbH & Co KG)
 

Neues Hilfsmittelverzeichnis mit Online-Antragstellung

Vom digitalen Hörgerät über Rollatoren bis hin zum Exo-Skelett stehen den 73 Millionen gesetzlich Versicherten im GKV-Hilfsmittelverzeichnis rund 36.200 Produkte zur Verfügung. 2020 gaben die gesetzlichen Krankenkassen für diese Hilfsmittel 9,3 Milliarden Euro aus. Der GKV-Spitzenverband hat nun ein neues Webportal des Hilfsmittelverzeichnisses nach Paragraf 139 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) entwickelt. Dieses löst ab sofort das bisherige Online-Verzeichnis ab. Das verbesserte Angebot richtet sich vor allem an Hilfsmittelhersteller, die von den Neuerungen profitieren.

„Das neue Hilfsmittelverzeichnis bietet von der Online-Antragstellung bis zu umfänglichen Informationen zu den einzelnen Hilfsmitteln den Hilfsmittelherstellern einen deutlich verbesserten Service. Darüber hinaus trägt die papierlose Antragstellung zum Bürokratieabbau bei“, so Dr. Monika Kücking, Abteilungsleiterin Gesundheit des GKV-Spitzenverbandes.

Leistungserbringende, wie Sanitätshäuser, Ärzte oder Orthopädieschuhmacher, können Anforderungen an die Produkte sowie an die Leistungserbringung, aber auch technische Angaben, Erläuterungen zu den verschiedenen Anwendungsgebieten sowie einzelne Hilfsmittel abrufen.
Hersteller können von nun an Aufnahmeanträge für Produkte in das Hilfsmittelverzeichnis sowie Änderungsanträge zu ihren bereits gelisteten Hilfsmitteln online vornehmen. Des Weiteren haben Antragstellende die Möglichkeit, nach ihrer Registrierung notwendige Daten einzugeben, Unterlagen hochzuladen und jederzeit den Bearbeitungsstand ihres Antrags einzusehen.

Krankenkassen, Leistungserbringende und weitere Interessenten erhalten durch das neue Hilfsmittelverzeichnis ausführliche Informationen zu den gelisteten Hilfsmitteln sowie deren Produktmerkmale. Es können einfach und gezielt alle Informationen des Hilfsmittelverzeichnisses aufgerufen, sortiert, gefiltert und ausgedruckt werden. (Quelle: GKV-SV)
 

„Spiegel“ berichtet über „Kreidezähne“

Das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ hat am 10. Juli 2021 online unter „Spiegel+“ (kostenpflichtig) einen Beitrag zur Molaren-Inzisiven-Hypomineralisation (MIH) veröffentlicht. Unter dem Titel „Wie entstehen Kreidezähne – und was hilft dagegen?“ berichtet die Autorin Lea Wolz über Verbreitung, Vermutungen zu den Ursachen und Behandlungsmöglichkeiten. Neben Priv.-Doz. Dr. med. dent. Alexander Rahman, MH Hannover, Beiratsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde (DG KiZ) kommt auch Dr. Hans-Werner Bertelsen (Bremen) zu Wort. Bei der kritischen Würdigung der möglichen Ursachen kommen neben Bisphenol-A auch die kürzlich im Barmer Zahnreport benannten Antibiotika, ein Vitamin-D-Mangel in der Schwangerschaft und Belastungen durch Pflanzenschutzmittel zur Sprache. Für die Behandlung verweist der Beitrag neben engmaschigen Zahnarztbesuchen und Prophylaxe auf das Würzburger Konzept hin. (Quelle: „Der Spiegel“, online am 10. Juli 2021)
 

Grundstein für ein zahngesundes Leben – Aktualisierte Patientenbroschüre für Eltern

Quelle: KZBV
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat ihre Patientenbroschüre „Gesunde Zähne für Ihr Kind“ in einer überarbeiteten Neuauflage veröffentlicht. Diese berücksichtigt die jüngsten Empfehlungen zahnmedizinischer Fachgesellschaften und Körperschaften zur Fluoridkonzentration in Kinderzahnpasten und deren altersgerechter Dosierung. Die Empfehlungen wurden kürzlich im Konsens mit Kinderärztinnen und Kinderärzten erarbeitet. Die KZBV-Publikation zur Auslage in Zahnarztpraxen ist auch in Türkisch und Russisch verfügbar

Die überarbeitete Broschüre informiert unter anderem über die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder bis zum Alter von sechs Jahren und Leistungen der Individualprophylaxe für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 17. Lebensjahr. Sie richtet sich insbesondere an Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Dargestellt wird, wie die Zahngesundheit von Kindern gefördert werden kann, etwa mit Blick auf gute Mundhygiene und ausgewogene Ernährung. Erläutert wird auch der Aufbau eines Kinder- und Erwachsenengebisses, Gefahren für Milchzähne und die richtige Vorsorge zuhause und in der Praxis. Ein besonderes Augenmerk liegt unter anderem auf der Vermeidung frühkindlicher Karies.

Die Neuauflage der Patienteninformation „Gesunde Zähne für Ihr Kind“ kann im Webshop der KZBV im handlichen Printformat bestellt oder als kostenfreie pdf-Datei abgerufen werden. (Quelle: KZBV)
 

Datenpflege der Berufsgenossenschaft (BGW): Praxen bekommen neue Nummer

Die BGW ist verpflichtet, bis 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, wird bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) für alle Unfallversicherungsträger ein einheitliches Mitgliedsnummernsystem aufgebaut. Mit Wirkung zum 1. März 2023 erhalten alle Zahnarztpraxen eine neue 12-stellige Unternehmernummer.

Damit die Zahnarztpraxen in diesem Verzeichnis auch eindeutig identifiziert werden können, ist die BGW verpflichtet, ihren Datenbestand (auch inklusive der privaten Wohnanschrift) zu vervollständigen (§ 224 SGB VII). In diesem Zuge kann jede Praxis von der BGW angeschrieben werden. Die Detailinformationen über die „BGW-Datenpflege“ gibt es auf der Internetseite der BGW. (Quelle: „Kammer kompakt“ der LZK Baden-Württemberg)
 

Aus Solidarität mit der jungen Generation: BÄK-Präsident ruft Erwachsene zur Impfung auf

Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, appelliert an Erwachsene, sich impfen zu lassen: „Wo Impfstoffe und Impftermine verfügbar sind, ist Abwarten fahrlässig. Jeder Stich in den Oberarm schützt die eigene Gesundheit und bringt uns dem Ziel der Herdenimmunität näher. Wenn wir uns alle impfen lassen, helfen wir damit vor allem auch unseren Kindern, die die ganz großen Verlierer der Pandemie sind.“

Schon jetzt sei ersichtlich, wie gravierend die Folgen der bisherigen Schulschließungen für die junge Generation sind: Vermehrt auftretende Angststörungen, Konzentrations- und Schlafstörungen, Depressionen, Suizidgedanken sowie eine verzögerte Sprachentwicklung und eine Zunahme von Verhaltensauffälligkeiten. „Kinder und Jugendliche brauchen für eine gesunde Entwicklung einen geregelten Schulbetrieb mit sozialen Kontakten. Wir müssen deshalb jetzt, in den Sommerferien, alles dafür tun, um erneute Schulschließungen zu vermeiden. Eine erneute soziale Isolierung unserer Kinder wäre unverantwortlich. In einem breit aufgestellten Pandemierat, wie von uns seit langem gefordert, wäre dies längst eingehend erörtert worden“, so Reinhardt.

Er appelliere nochmals eindringlich an die Solidarität aller Erwachsenen, sich jetzt impfen zu lassen, um eine vierte Corona-Welle zu vermeiden und den Kindern so wieder dauerhaft ein ihrer Entwicklung gerechtes Leben zu ermöglichen. (Quelle: BÄK)
 

Urteil zum Stillbeschäftigungsverbot

Das Arbeitsgericht Freiburg hat sich am 14. Juni 2021 mit dem Stillbeschäftigungsverbot befasst. Unter Bezugnahme auf das Empfehlungspapier des Ad-hoc-Arbeitskreises Stillschutz sowie der Mustergefährdungsbeurteilung für stillende Frauen in Zahnarztpraxen in Baden-Württemberg, welches das Regierungspräsidium in Abstimmung mit der Landeszahnärztekammer (LZK) Baden-Württemberg ausgearbeitet hat, wurde ein umfassendes Stillbeschäftigungsverbot vom Gericht abgelehnt. Lediglich Tätigkeiten, bei denen eine stillende Zahnärztin mit Amalgam im Rahmen des Legens (frischer) Amalgamfüllungen in Berührung kommen kann, wurden untersagt. Das Urteil (Arbeitsgericht Freiburg – Kammern Lörrach, Urteil vom 14. Juni 2021, Az.:8 Ga 1/21) ist nicht rechtskräftig; es wurde Berufung eingelegt. (Quelle: „Kammer kompakt“ der LZK Baden-Württemberg)
 

Politiker zu Themen der Vertragszahnärzteschaft

Anlässlich der bevorstehenden Bundestagswahl im September hat die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) am 1. Juli 2021 mit der Agenda Mundgesundheit 2021–2025 die gesundheitspolitischen Positionen der Vertragszahnärzteschaft für die Sicherstellung und Weiterentwicklung einer wohnortnahen und präventionsorientierten Versorgung beschlossen.

In Videostatements haben politische Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger zu ausgewählten Themen der Agenda Stellung bezogen. Die Videos können – ebenso wie die Agenda Mundgesundheit 2021–2025 – ab sofort unter auf der Themenseite der KZBV abgerufen werden. Zudem sollen die Filmclips auch über die Social Media-Kanäle der KZBV bei Twitter, Facebook und Youtube verbreitet. (Quelle: KZBV)


Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Was geregelt wird

Quelle: BVMed
Der Bundestag hat am 11. Juni 2021 dem sogenannten Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zugestimmt. Ziel des Gesetzes ist es, Menschenrechte und Umwelt in der globalen Wirtschaft besser zu schützen. Durch das Gesetz werden in Deutschland ansässige Unternehmen auch aus der Medizintechnik ab einer bestimmten Größe verpflichtet, ihrer Verantwortung in der Lieferkette in Bezug auf die Achtung international anerkannter Menschenrechte besser nachzukommen. Dadurch sollen zum einen die Rechte der von Unternehmensaktivitäten betroffenen Menschen in den Lieferketten gestärkt, zum anderen den Interessen der Unternehmen an Rechtssicherheit und fairen Wettbewerbsbedingungen Rechnung getragen werden. Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat die Anforderungen in einer Grafik zusammengefasst. (Quelle: BVMed)

 

Zahntechniker-Innung Thüringen wieder Mitglied im VDZI

Die Zahntechniker-Innung Thüringen (ZIT) ist seit dem 1. Juli 2021 wieder Mitglied im Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI). Diesen Beschluss haben die Mitglieder im Rahmen ihrer Versammlung auf Empfehlung des Innungsvorstandes um Obermeister Rainer Junge am 30. Juni 2021 in Weimar gefasst. „Die Zahntechniker-Innung Thüringen hat Kraft und Überzeugungen. Sie wird ihre Ideen ab sofort wieder in die Gemeinschaft des VDZI einbringen und mit allen Kollegen aus den Innungen um die beste berufspolitische Lösung für eine gute Zukunft der Zahntechniker ringen. Wir sind eingetreten, weil in allen Fragen der Zukunft des Berufsstandes eine enge Zusammenarbeit der Innungen und des VDZI zum Wohle des gesamten Zahntechniker-Handwerks notwendiger denn je ist“, so Rainer Junge, Obermeister der ZIT Thüringen.

Treffen in Weimar (von links): Jens Hochheim (stellv. Obermeister ZIT), Rainer Junge (ZIT Obermeister), Nadine Lingstädt (Geschäftsführerin ZIT), Klaus Bartsch (VDZI-Vizepräsident), Walter Winker (VDZI-Generalsekretär)
Treffen in Weimar (von links): Jens Hochheim (stellv. Obermeister ZIT), Rainer Junge (ZIT Obermeister), Nadine Lingstädt (Geschäftsführerin ZIT), Klaus Bartsch (VDZI-Vizepräsident), Walter Winker (VDZI-Generalsekretär)
Foto: VDZI
Dem Beschluss gingen intensive Gespräche voraus, insbesondere Präsident Dominik Kruchen war dies ein herausragendes Anliegen. Der Vizepräsident des VDZI, Klaus Bartsch, hat die Entscheidung der Mitgliederversammlung begrüßt. „Im Namen des Vorstandes und persönlich freue ich mich, dass die Zahntechniker-Innung Thüringen wieder Mitglied im VDZI ist. Wir brauchen die Kraft aller in einer großen Gemeinschaft. Die wirtschaftlichen und technologischen Veränderungen sind enorm und werden dieses Handwerk weiter fordern. Die Entscheidung Thüringens zur Mitgliedschaft ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der politischen Kraft der Zahntechniker. Gemeinsam werden wir dafür arbeiten, die gesetzlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für das Handwerk zu verbessern“, sagte Bartsch vor Ort bei der ZIT in Weimar. (Quelle: VDZI/ZIT)

 

Gesundheitspolitiker der Linken treten nicht mehr an

Wie die Deutsche Apotheker Zeitung (DAZ) berichtet, wird keine/keiner der vier Gesundheitsexperten/-expertinnen der Bundestagsfraktion Die Linke erneut für den Deutschen Bundestag kandidieren. Neben gesundheitlichen Gründen (Apothekerin Sylvia Gabelmann) und dem Alter (Harald Weinberg, 64) sind vor allem schlechte Listenplätze/Nichtaufstellung als Kandidat der Grund. Der Gesundheitspolitische Sprecher Achim Kessler steht nicht auf der Landesliste Hessen. Pia Zimmermann aus Niedersachsen werde sich wegen eines schlechten Listenplatzes zurückziehen. (Quelle: DAZ)
 

ePA: Technische Ausstattung erst nach und nach

Zum offiziellen Start der elektronischen Patientenakte in der Versorgung am 1. Juli steht die Technik für die Praxen noch nicht flächendeckend bereit. Wie die Gematik am Mittwoch, 30. Juni 2021, mitgeteilt hat, gibt es jetzt für zwei Konnektoren ein entsprechendes Upgrade. Nach der secunet AG habe nun auch die Firma Research Industrial Systems Engineering (RISE) Forschungs-, Entwicklungs- und Großprojektberatung GmbH die Zulassung des benötigten Konnektor-Upgrades von der Gematik erhalten, hieß es.

Die Zulassung für das entsprechende Upgrade der CompuGroup Medical (CGM) folge in wenigen Wochen. Ärztinnen und Ärzte könnten es bereits jetzt bestellen, erklärte Gematik-Geschäftsführer Leyck Dieken. „Dass nun bald alle drei ,ePA-Konnektoren‘ zugelassen sind, ist ein sehr großer Erfolg. Auch die Primärsystemhersteller signalisieren uns, dass sie mit ihren Updates für die Praxisverwaltungssysteme an den Start gehen können und wollen. Ein gutes Signal.“ Laut Gematik haben bereits mehr als 200.000 Menschen eine ePA eröffnet.

Ärzte und Zahnärzte sollten die Komponenten für die ePA jetzt bestellen und installieren, sobald sie verfügbar sind. Andernfalls drohe ihnen laut Gesetz ein Honorarabzug von 1 Prozent. Darauf weist die Kassenärztliche Bundesvereinigung hin. Wer die Komponenten bestellt hat, diese aber noch nicht verfügbar sind, soll sanktionsfrei bleiben. Das hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auch auf der Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung am 30. Juni nochmal bestätigt. (Quellen: Gematik/KBV/QN)
 

Karin Maag tritt Position beim Gemeinsamen Bundesausschuss an

Karin Maag
Karin Maag
Foto: G-BA
Seit dem 1. Juli 2021 ist Karin Maag unparteiisches Mitglied beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Sie folgt auf Prof. Dr. Elisabeth Pott, die Ende Februar 2021 aus persönlichen Gründen aus der laufenden sechsjährigen Amtszeit ausgeschieden ist.

Karin Maag war seit 2009 Bundestagsabgeordnete für die CDU. Ihr Mann Axel Maag ist Direktor der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg. In ihrer neuen Funktion beim G-BA ist sie ab jetzt für Qualitätssicherung, Disease-Management-Programme (DMP) sowie ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) verantwortlich. Bei diesen Themen übernimmt sie den Vorsitz der beschlussvorbereitenden Unterausschüsse.

Karin Maag ist nun neben Prof. Josef Hecken, der als unparteiisches Mitglied auch den Vorsitz des G-BA innehat, und Dr. Monika Lelgemann das dritte unparteiische stimmberechtigte Mitglied des G-BA. Die anderen zehn stimmberechtigten Mitglieder des G-BA werden von Seiten der Trägerorganisationen besetzt. Die Amtszeit von Karin Maag endet – wie die der anderen beiden unparteiischen Mitglieder – im Juni 2024. (Quelle: G-BA/QN)

 

1. Juli 2021: Neue Corona-Testverordnung

Die neue Coronavirus-Testverordnung vom 24. Juni 2021 ist am 1.Juli 2021 in Kraft getreten und hat entscheidende Änderungen für die Zahnärzteschaft erfahren. Alle geltenden Regelungen für Coronatests (PoC-Antigentests) durch Zahnärzte und in Zahnarztpraxen und die wesentlichen Neuerungen hat die Bundeszahnärztekammer auf ihren Sonderseiten zum Coronavirus zusammengefasst. (Quelle: BZÄK)

 

1.157 MVZ, davon 22 Prozent iMVZ

Nach aktuellem Stand der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) gibt es in der zahnärztlichen Versorgung derzeit 1.157 Medizinische Versorgungszentren (MVZ) in Deutschland, davon sind rund 22 Prozent (ca. 254) investorengetragene MVZ (iMVZ). Diese stehen seit Jahren aus Sicht der zahnärztlichen Standespolitik und weiter Teile der Zahnärzteschaft für die Gefahr einer versorgungsschädlichen Kommerzialisierung des Gesundheitswesens. „Es bleibt zentrales Anliegen der KZBV, die Vergewerblichung der Versorgung durch iMVZ zulasten freiberuflicher Versorgungsstrukturen einzudämmen und die Transparenz über iMVZ zu stärken“, so die KZBV. (Quelle: KZBV)
 

IT-Sicherheit in Zahnarztpraxen: Erweiterter Leitfaden hilft bei Umsetzung

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) haben gemeinsam ihren aktualisierten und um die Aspekte der neuen IT-Sicherheitsrichtlinie erweiterten Leitfaden „Datenschutz und IT-Sicherheit“ veröffentlicht. Das speziell auf die zahnärztliche Versorgung zugeschnittene Angebot kann auf den Websites von KZBV und BZÄK kostenfrei abgerufen werden.

Zahnarztpraxen soll mit dem Nachschlagewerk von KZBV und BZÄK der Umgang mit der IT-Sicherheitsrichtlinie zusätzlich erleichtert werden. Diese wird bei allen relevanten Aspekten und Informationen des Leitfadens berücksichtigt. Unter anderem werden die Anforderungen an den Einsatz von PCs, Mobilgeräten, Tablets und medizinischen Geräten sowie von Praxissoftware anschaulich erläutert. Weitere Themen sind der sichere Einsatz von Netzwerken, Internet- und Online-Anwendungen sowie der Telematikinfrastruktur (TI). Ein zusätzlicher zentraler Aspekt sind grundlegende Hinweise zur zahnärztlichen Schweigepflicht in Verbindung mit datenschutzrechtlichen Regelungen.

Der überarbeitete und erweiterte Leitfaden ermöglicht Zahnärztinnen und Zahnärzten zudem ihre Praxisinfrastruktur in Eigenregie einem ersten „Check“ zu unterziehen und unterstützt im Anschluss bei der Auswahl geeigneter Maßnahmen. Der zahnarztspezifische Leitfaden „Datenschutz und IT-Sicherheit“ von KZBV und BZÄK kann kostenfrei auf der Themenseite der KZBV und bei der BZÄK abgerufen werden, ebenso wie ein FAQ-Katalog, der die wichtigsten Fragen zu dem Thema allgemeinverständlich beantwortet sowie weiteres Informationsmaterial zum Thema IT-Sicherheit. Das Informationsangebot zur IT-Sicherheitsrichtlinie für Praxen und interessierte Öffentlichkeit wird bei Bedarf fortlaufend aktualisiert und erweitert. (Quelle: KZBV/BZÄK)
 

Mehr Geld für Zahnmedizinische Fachangestellte in Hessen

Am 1. Juli 2021 tritt in Hessen die zweite Stufe des Tarifvertrags für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) in Kraft. Damit werden die Gehälter bis zum 15. Berufsjahr um linear 3 Prozent angehoben. Für die höheren Berufsjahre wurden differenzierte Regelungen und eine Besitzstandswahrung vereinbart. Durch das Absolvieren von Aufstiegsfortbildungen, etwa zum/r Zahnmedizinischen Fach- oder Verwaltungsassistentin*en, können ZFA Zuschläge auf das Grundgehalt von 7,5 bis 30 Prozent erhalten.

„Die meisten jungen Menschen, die sich für die Ausbildung und den Beruf ZFA entscheiden, tun dies nicht des Geldes wegen, sondern aufgrund der verantwortungsvollen und abwechslungsreichen Tätigkeit und der sehr guten Zukunftsaussichten. Aber auch eine angemessene Vergütung auf Basis verlässlicher, vertraglicher Regelungen ist ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, ohne die in unseren Praxen nichts laufen würde. Deshalb sind wir in Hessen von Beginn an Partner im Tarifvertrag und werden weiter daran mitarbeiten, für alle Beteiligten faire Bedingungen zu schaffen“, sagt Dr. Andreas Friedrich, Vorstandsmitglied der Landeszahnärztekammer Hessen (LZKH) und für die Arbeitgeberseite an den Tarifverhandlungen beteiligt.

Bei den Tarifverhandlungen in Hamburg am 27. November 2019 hatten sich die Vertragspartner, der Verband medizinischer Fachberufe e. V. (VmF) und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen für Zahnmedizinische Fachangestellte/Zahnarzthelfer/innen (AAZ), auf eine Erhöhung des tariflichen Entgelts und der Vergütung der Auszubildenden geeinigt. Die erste Stufe war im Januar 2020 in Kraft getreten. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2022.

Der Tarifvertrag steht mit Gehaltstabellen auf der Internetseite der Landeszahnärztekammer Hessen unter www.lzkh.de > Praxispersonal > Rechtlicher Rahmen zum Download bereit. (Quelle: LZKH)

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