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Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – Juli 2020

Neuer Director Sales & Business Development DACH bei Bego Implant Systems


Michael Wierz ist neuer Director Sales & Business Development bei BEGO Implant Systems. Bild: Bego

Seit dem 2. Mai verstärkt Michael Wierz als Director Sales & Business DACH den Vertrieb bei Bego Implant Systems in Bremen. Wierz blickt auf mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Dentalbranche zurück. „Mit Michael Wierz haben wir einen erfahrenen Dentalexperten gewonnen, auf dessen Kenntnisse wir vertrauen und von dessen Erfahrungen wir ohne Zweifel profitieren werden. Mit seiner Unterstützung wollen wir uns vertriebsseitig noch stärker aufstellen und so den wachsenden Herausforderungen des dentalen Implantologiemarktes noch besser begegnen. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit und wünsche Herrn Wierz viel Erfolg für seine neue Aufgabe“, sagt Walter Esinger, Geschäftsführer bei Bego Implant Systems. (Quelle: Bego Implant Systems)

Neue Ideen und Projekte im Dentalhistorischen Museum

Auch das Dentalhistorische Museum in Zschadraß musste wegen der Corona-Pandemie in diesem Jahr für einige Wochen schließen. Die Zeit hat das Team um Museumsleiter Andreas Haesler genutzt, um dringende Arbeiten am Strom- und am Wassernetz durchzuführen und eine Dachentwässerung an zwei Gebäuden zu verlegen. Auch in den Ausstellungen hat sich einiges getan: ein neues Beleuchtungskonzept, eine neue Amalgam-Vitrine und eine komplettierte historische Apotheke bereichern das Museum.

Der Bestand erweitert sich ständig. Neu eingetroffen sind unter anderem der wissenschaftliche Nachlass von Prof. Dr. Dr. Erwin Reichenbach und die ersten in Deutschland gefertigten Sattelimplantate im Original aus der Sammlung von Prof. Dr. Hans Joachim Schmidt. Mit Spannung erwartet das Museum den Umzug der Sammlung Proskauer/Witt, die bisher bei der Bundeszahnärztekammer lagert. Haesler kündigt auf der Website an, dass der 75 Quadratmeter große Vorbereitungsraum fertiggestellt ist, in dem die Sammlung aufgearbeitet und für die Ausstellung vorbereitet werden soll. Sie wird in einem eigenen Raum ausgestellt werden. (Mehr zum Museum hier auf Quintessence News)

Spendenkonto:
Dentalhistorisches Museum, Raiffeisenbank Grimma eG,
IBAN DE85 8606 5483 0080 0086 94, BIC GENODEF1GMR


„Ideen und offene Projekte gibt es sehr viele“, schreibt Haesler und ruft zur Unterstützung des Museums auf, das durch ehrenamtliches Engagement getragen wird: „Es wird jede Hilfe gebraucht“. Willkommen sind Objekte und Dokumente aus der Geschichte der Zahnheilkunde, auch spezielle Projekte können gemeinsam realisiert werden. Unterstützen können Sie das Museum vor allem aber auch mit Geldspenden oder durch eine Fördermitgliedschaft – Infos auf der Website. (Quelle: Dentalhistorisches Museum)

Malaria-Medikament Chloroquin hemmt SARS-CoV-2 nicht

Mehr als 600.000 Menschen weltweit sind bisher der Lungenkrankheit CovidD-19 zum Opfer gefallen. Um möglichst schnell eine Therapie für COVID-19 zu erhalten, werden derzeit Medikamente getestet, die bereits für die Behandlung anderer Erkrankungen eingesetzt werden. Die Abteilung Infektionsbiologie des Deutschen Primatenzentrums (DPZ) – Leibniz-Institut für Primatenforschung in Göttingen konnte mit Kollegen der Charité Berlin zeigen, dass das Malaria-Medikament Chloroquin, das nachweislich die SARS-CoV-2-Infektion von Nierenzellen von Grünen Meerkatzen (Affen) hemmt, nicht in der Lage ist, eine Infektion von menschlichen Lungenzellen mit dem neuartigen Coronavirus zu verhindern. „Wir konnten in dieser Studie zeigen, dass Chloroquin nur Zelltyp-spezifisch wirkt und die Infektion von Lungenzellen nicht blockiert. Das bedeutet, dass bei künftigen Testungen von potenziellen Covid-19-Medikamenten von Anfang an darauf geachtet werden sollte, dass relevante Zelllinien für die Untersuchungen eingesetzt werden, um nicht unnötig Zeit zu verlieren und möglichst schnell wirksame Therapeutika zu identifizieren“, erklärt Prof. Stefan Pöhlmann, Leiter der Abteilung Infektionsbiologie am DPZ und fügt hinzu: „Die Covid-19 Erkrankung wird in erster Linie durch die Infektion von Lungenzellen hervorgerufen, aus diesem Grund sollten diese Zellen bei Wirksamkeitstests immer Priorität haben.“ Chloroquin wird daher die Ausbreitung des Virus in der Lunge wahrscheinlich nicht hemmen und sollte nicht für die Behandlung von COVID-19 eingesetzt werden (Quelle: Nature).

SARS-CoV-2-Ausbruch bei Tönnies – Verlauf geklärt

In einer gemeinsamen Studie des Helmholtz-Zentrums für Infektionsforschung (HZI), des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) und des Heinrich-Pette-Instituts, Leibniz-Institut für Experimentelle Virologie (HPI), wurden die Ursprünge des ersten SARS-CoV-2-Ausbruchs im Mai 2020 bei Tönnies in Rheda-Wiedenbrück untersucht. Die Studienergebnisse sind auf der Preprint-Plattform „SSRN“ erschienen.

Die Ergebnisse rekonstruieren initiale Übertragungsereignisse im Mai 2020: Ausgehend von einem einzigen Mitarbeiter wurde das Virus auf mehrere Personen in einem Umkreis von mehr als acht Metern übertragen. Die hauptsächliche Übertragung fand im Zerlegebereich für Rinderviertel statt, in dem die Luft umgewälzt und auf zehn Grad Celsius gekühlt wird. Demgegenüber spielte die Wohnsituation der Arbeiter während der untersuchten Phase des Ausbruchs keine wesentliche Rolle. „Unsere Studie beleuchtet SARS-CoV-2-Infektionen in einem Arbeitsbereich, in dem verschiedene Faktoren aufeinandertreffen, die eine Übertragung über relativ weite Distanzen ermöglichen. Es stellt sich nun die Frage, unter welchen Bedingungen Übertragungsereignisse über größere Entfernungen in anderen Lebensbereichen möglich sind“, sagt Melanie Brinkmann, Professorin an der Technischen Universität Braunschweig und Forschungsgruppenleiterin am HZI.

„Unsere Ergebnisse weisen darauf hin, dass die Bedingungen des Zerlegebetriebs – also die niedrige Temperatur, eine geringe Frischluftzufuhr und eine konstante Luftumwälzung durch die Klimaanlage in der Halle, zusammen mit anstrengender körperlicher Arbeit – die Aerosolübertragung von SARS-CoV-2-Partikeln über größere Entfernungen hinweg förderten“, sagt Prof. Adam Grundhoff, Mitautor und Forschungsgruppenleiter am HPI. „Es ist sehr wahrscheinlich, dass diese Faktoren generell eine entscheidende Rolle bei den weltweit auftretenden Ausbrüchen in Fleisch- oder Fischverarbeitungsbetrieben spielen. Unter diesen Bedingungen ist ein Abstand von 1,5 bis 3 Metern alleine ganz offenbar nicht ausreichend, um eine Übertragung zu verhindern.“ (Quelle: Helmholtz Zentrum für Infektionsforschung)

Beschlüsse der 8. KZBV-VV seit 16. Juli 2020 verfügbar

Wegen der vorgegebenen Regelungen zur Abstimmung, die schriftlich erfolgen musste, lagen die von den Delegierten der 8. Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) beratenen und abgestimmten Anträge und Beschlüsse erst Mitte Juli 2020 final vor. Bereits nach vorläufiger Auszählung einstimmig verabschiedet wurde eine Resolution „Vertragszahnärzte sind systemrelevant“. Weitere Anträge befassten sich mit der Telematikinfrastruktur, den Grundlagen für die Honorarverhandlungen in den kommenden Jahren und internen Fragen wie dem Umbau des Kölner Zahnärztehauses. Alle politischen Beschlüsse sind am 16. Juli 2020 auf der Internetseite der KZBV veröffentlicht worden. (Quelle: KZBV)

Übertragung von Sars-Cov-2 über die Luft: Evidenz spricht dagegen

Es gebe keine Evidenz dafür, dass sich das Sars-Cov-2-Virus überwiegend über die Luft verbreite. Das schreiben Michael Klompas und seine Kollegen von der Medical Harvard School in einem am 13. Juli 2020 online veröffentlichten Beitrag in Journal of the American Medical Association (JAMA). Sie gehen in ihrem Beitrag der Frage nach, ob die nachgewiesene Verweildauer von Aerosol, wie es beim Sprechen, Husten, Singen etc. erzeugt wird, auch zu Infektionen führt.

Insgesamt sei das derzeitige Verständnis der SARS-CoV-2-Übertragung noch begrenzt. Es gebe keine hochwertigen experimentellen Daten, die die Übertragung von SARS-CoV-2 auf Tröpfchen- oder Aerosolbasis belegen oder widerlegen. Die vorliegende Evidenz scheine jedoch nicht mit der Übertragung von SARS-CoV-2 auf Aerosolbasis vereinbar zu sein, insbesondere in gut belüfteten Räumen. „In der Praxis bedeutet dies, dass Sie einen Abstand von 6 Fuß (ca. 1,80 Meter) zu anderen Personen einhalten und medizinische Masken, hochwertige Stoffmasken oder Gesichtsschutz tragen müssen, wenn ein Abstand von 6 Fuß nicht möglich ist.“ Dies sollte zusammen mit den üblichen Hygienemaßnahmen und gutem Lüften ausreichend sein, um die Ausbreitung von SARS-CoV-2 zu minimieren, so die Autoren.

Natürlich gebe es in biologischen Systemen selten absolute Sicherheit, und es sei auch nicht ausgeschlossen, dass eine Infektion über Aerosole stattfinden könne. Daher seien Schutzmaßnahmen im medizinischen Bereich wichtig. Die Auswertung der derzeit verfügbaren Daten deutet jedoch darauf hin, dass die Übertragung auf Aerosolbasis mit großer Reichweite nicht der dominierende Modus der SARS-CoV-2-Übertragung sei. (Quellen: Deutsches Ärzteblatt/JAMA)

Gesundheits-Apps: Ärzte stehen digitalen Helfern offen gegenüber

In Kürze werden Ärztinnen und Ärzte erste vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistete Gesundheits-Apps verschreiben können. Möglich wird die Verordnung der sogenannten DiGA durch das Digitale-Versorgung-Gesetz. Dem stehen 42 Prozent der Ärzteschaft positiv und 48 Prozent zumindest teilweise offen gegenüber. Allerdings fühlen sich 56 Prozent schlecht für die Beratung rund um die Apps gewappnet. Das geht aus einer Umfrage der Barmer unter 1.000 Ärztinnen und Ärzten von März bis Mai dieses Jahres hervor. „Gesundheits-Apps können dazu beitragen, die Versorgung der Patientinnen und Patienten deutlich zu verbessern. Jedoch müssen sich die Rahmenbedingungen noch stärker am ärztlichen Versorgungsalltag orientieren. Die Ärztinnen und Ärzte müssen schnell und einfach die passende App mit dem größtmöglichen Nutzen verordnen können, ohne großen zusätzlichen Aufwand“, so der Vorstandsvorsitzende der Barmer, Prof. Dr. Christoph Straub.

Laut Umfrage wünschen sich 74 Prozent der Befragten einen Überblick über das bestehende App-Angebot. „Um eine Gesundheits-App einschätzen und einsetzen zu können, sind kurze Steckbriefe mit allen relevanten Fakten hilfreich. Dazu hat die BARMER im vergangenen Jahr ein Pilotprojekt mit einer digitalen Toolbox gestartet, die elf Gesundheits-Apps beinhaltet“, so Straub. Die Apps seien von Ärztinnen und Ärzten ausgewählt und mit Flyern versehen worden. Damit seien die Apps unkompliziert einsetzbar.

Zum Zeitpunkt der Umfrage sei das Interesse an den Apps noch gering gewesen. So seien 47 Prozent der Ärztinnen und Ärzte noch nie danach gefragt worden. „Sobald die ersten Apps erstattungsfähig sind, wird die Nachfrage ansteigen. Die Ärztekammern, Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen sollten der Ärzteschaft daher noch einmal verstärkt Informationen zu Gesundheits-Apps bereitstellen, so wie es im Rahmen des BARMER-Projekts bespielhaft geschehen ist“, sagt Straub. Darüber hinaus solle das BfArM einen Steckbrief je Anwendung als Download bereithalten. (Quelle: Barmer)

IT-Chaos: Vorstand der ApoBank bittet Kunden um Entschuldigung

Am Pfingstwochenende Ende Mai 2020 hat die ApoBank ihr IT-System umgestellt. Danach ging für viele Kunden so gut wie nichts mehr, und noch immer scheinen nicht alle Probleme behoben zu sein. Der Vorstand der ApoBank bittet nun in einem offenen Brief an seine Kunden ausdrücklich um Entschuldigung für die entstandenen Unannehmlichkeiten. „Selbstverständlich erstatten wir die Kosten für Buchungen und Servicegebühren im Juni“, heißt es im Schreiben. Bei der Einführung des neuen IT-Systems handele es sich um das komplexe Zusammenwirken von Software und neuer technischer Infrastruktur mit zahlreichen spezifischen Applikationen, „die individuell auf unsere Bank der Gesundheit zugeschnitten sind. Wir arbeiten mit voller Konzentration weiter daran, dass für unsere Kunden alles reibungslos funktioniert. Wir wollen nicht verhehlen, dass es noch Herausforderungen zu meistern gibt, aber wir sind auf einem guten Weg. Für eine unabhängige Überprüfung des gesamten IT-Projekts haben wir zudem eine renommierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt.“

Das neue Kernbanksystem habe man eingeführt, um die „Bank der Gesundheit“ weiter zu entwi- ckeln. Mit neuen, besseren Services wollen wir Sie noch stärker in Ihrem Berufsalltag unterstützen und Ihnen mehr bieten als das klassische Bankgeschäft. Uns ist bewusst, dass wir unsere Hausaufgaben noch besser machen müssen. Hier sehen wir es als unsere Aufgabe, Sie auf dem Weg der Veränderungen besser mitzunehmen und Sie einzubinden.  Wir versichern Ihnen, dass der gesamte Vorstand dieses Zukunftsprojekt mit oberster Priorität verfolgt. Unser gemeinsames Ziel ist es, die Potenziale unserer neuen IT voll auszuschöpfen und Ihnen – unseren Kunden – einen echten Mehrwert bieten zu können“, heißt es im Schreiben des Vorstands. Für Fragen und Probleme hat die Bank eine Serviceseite auf der Website eingerichtet. (Quelle: ApoBank)

Aktualisierte Informationen zu Ausbildungsförderung und Hilfsangeboten

Die Bundeszahnärztekammer hat die Informationen rund um Sars-CoV-2/Covid-19 für Zahnärzte auf ihrer Internetseite aktualisiert. So finden sich alle Informationen zu finanziellen und anderen Hilfen jetzt unter „Bundesweite Hilfen“, nicht mehr aktuelle Regelungen wurden bei der Aktualisierung des Bereichs „Überbrückungshilfen“ entfernt.

Unter „Praxisbetrieb“ finden sich erste Informationen zu den Zuschüssen für neue Ausbildungsverträge. Anspruch haben Praxen, die in der ersten Hälfte des Jahres 2020 wenigstens einen Monat Kurzarbeit durchgeführt haben oder der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist. Die genauen Antragswege stehen noch nicht fest, die Bundesagentur für Arbeit ist damit beauftragt, das Verfahren zu etablieren. (Quelle: BZÄK)

„Produktion von Schutzkleidung und Arzneimitteln zurück nach Europa holen“

Die Bundesärztekammer begrüßt der Ankündigung des Bundeswirtschaftsministeriums, die Produktion von Schutzausrüstung für medizinisches Personal in Deutschland finanziell zu fördern. Die Vize-Präsidentin der Bundesärztekammer, Dr. Ellen Lundershausen, erklärte dazu: „Es darf nie wieder vorkommen, dass in einer Pandemie der Schutz von Ärzten und Patienten von in Fernost gefertigten Cent-Artikel abhängt. Wir müssen jetzt die Zeit nutzen, um Produktionskapazitäten für Schutzausrüstung in Deutschland und Europa aufzubauen. Die Ankündigung des Bundeswirtschaftsministeriums, die Produktion von medizinischen Schutzmasken in Deutschland finanziell zu fördern, ist daher eine richtige politische Entscheidung. Nach Umfragen ist Ärzten und ihren Mitarbeiten im Schutzmasken-Chaos der ersten Infektionswelle massenhaft mangelhafte und auch falsch deklarierte Schutzkleidung zugeteilt worden. Solche Mängel sind keine Petitesse, sie bedeuten für Ärzte und andere Gesundheitsberufe akute Gefahr für Leib und Leben. Solche Mängel müssen dringend ausgeschlossen werden“.

Es müsse sichergestellt werden, dass es unter Pandemiebedingungen nicht zu Lieferengpässen und Qualitätsdefiziten bei Arzneimitteln kommt. Schon vor der Corona-Pandemie sei erkennbar gewesen, wie abhängig die Arzneimittelversorgung in Deutschland von Arzneimittelherstellern in Asien ist. „Um dieser Abhängigkeit entgegenzuwirken, sollte die Bundesregierung die deutsche EU-Ratspräsidentschaft dafür nutzen, die Produktion besonders wichtiger Arzneimittel nach Europa zurückzuholen. Die zuständigen Behörden können ihre Überwachungsfunktion bei Standorten in Europa sehr viel besser ausüben als dies bei Produktionsstandorten in Drittstaaten der Fall ist. Zudem sind kürzere Lieferketten von der Rohstoffherstellung bis zur Ausgabe der Arzneimittel in den Apotheken besser nachvollziehbar“, erklärte Lundershausen. Sie mahnte zudem an, dass die Bundesregierung sich dafür einsetzen solle, dass die Produktion in Drittstaaten unter Beachtung menschenwürdiger, auch für die EU geltenden Arbeitsschutz- und Umweltschutzbestimmungen erfolge. (Quelle: BÄK)

Hannelore König ist neue Präsidentin

Der Verband medizinischer Fachberufe hat einen neuen Vorstand. Auf der Bundeshauptversammlung (BHV) des Verbands am 11. und 12. Juli 2020 in Göttingen wurden das Präsidium und der geschäftsführende Vorstand neu gewählt. An der Spitze des zweiköpfigen Präsidiums steht jetzt Hannelore König. Die Medizinische Fachangestellte (MFA) und Betriebswirtin aus Hammah bei Stade wird den berufs- und tarifpolitischen Aufgabenbereich sowie die Öffentlichkeitsarbeit übernehmen. Als neue Vizepräsidentin wählten die Mitglieder der BHV Karin Becker-Oevermann. Die Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) aus Dortmund hat ebenfalls ein Studium zur staatlich geprüften Betriebswirtin absolviert und wird sich im Bereich Bildungspolitik für die Zukunft der vom Verband vertretenen Berufe Medizinischer, Tiermedizinischer, Zahnmedizinischer Fachangestellter sowie Zahntechniker einsetzen.


Der neue Bundesvorstand (v.l.) Hannelore König, Karin Becker-Oevermann, Ingrid Gerlach, Stephanie Schreiber (Foto: VmF)

Auch der geschäftsführende Vorstand wurde neu besetzt. Nunmehr steht die ehemalige 2. Vorsitzende Ingrid Gerlach an der Spitze des Vorstands. Die MFA aus Fritzlar hat ein Studium als Diplom-Wirtschaftsjuristin abgeschlossen. Als neue 2. Vorsitzende komplettiert Stephanie Schreiber, MFA aus Bad Sooden-Allendorf, den geschäftsführenden Vorstand. Präsidium und geschäftsführender Vorstand bilden gemeinsam den Bundesvorstand. Mehr im Beitrag. (Quelle: Verband medizinischer Fachberufe)

PVS Reiss: Unterstützung und Solidarität für Ärzte und deren Patienten

„Auf dem Weg durch diese Zeit das Stärkende teilen – dies ist eine Notwendigkeit, denn die aktuelle Lage ist für viele Menschen immer noch schwierig. Kurzarbeit und drohende Kündigungen verunsichern die Patienten und machen deutlich, dass hier Unterstützung nötig ist“, so die PVS Reiss GmbH, eine Verrechnungsstelle für Heilberufe mit dem Sitz in Radolfzell am Bodensee. Sie hat trotz der eigenen Belastung beschlossen, ihren Kunden und deren Patienten weitreichende Entlastungen zu ermöglichen. Diese Hilfen wurden bereits vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 gewährt und werden nun bis zum Ende des Jahres 2020 verlängert, so das Unternehmen

Für Patienten der Kunden der Verrechnungsstelle werden folgende Unterstützungen angeboten, die es den Patienten ermöglichen soll, auch in schwierigen Zeiten notwendige medizinische Behandlungen durchführen zu lassen:

• Das Zahlungsziel einer Rechnung der PVS Reiss kann bis zu zwei Monate verlängert werden.

• Ratenzahler können ihre dort geschlossenen Ratenvereinbarungen problemlos um zwei Monate stunden, dies ohne Zusatzkosten.

• Die maximale Anzahl an Raten ist von 48 auf 60 Monatsraten erhöht.

• Anstatt 6 sind auch 12 Monatsraten zinsfreier Ratenzahlung möglich.

• Die monatliche Mindestrate wurde von 25 Euro auf 20 Euro gesenkt.

Die 1985 gegründete, inhabergeführte PVS Reiss GmbH ist als Verrechnungsstelle auf das privatärztliche Abrechnungswesen spezialisiert und betreut ihre Kunden von den Standorten Radolfzell und Minden aus. (Quelle: PVS Reiss)

Zahnarztpraxen in der Corona-Krise: FVDZ bietet Hilfe zur Selbsthilfe an

In der Corona-Krise wurden die Zahnarztpraxen von der Politik im Regen stehengelassen. Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) hat reagiert und selbst einen Rettungsschirm über der gebeutelten Kollegenschaft aufgespannt. Unter dem Motto „Zusammen in die Zukunft“ wurde ein umfangreiches Servicepaket geschnürt, das neben Beratungs-Hotlines, Info-Videos und Web-Seminaren auch Druckvorlagen für Praxismaterialien enthält.

Nun geht die Hilfe-zur-Selbsthilfe-Kampagne des FVDZ unter dem Motto „Die Zukunft sichern!“ in die zweite Runde. Zusammen mit Partnern der Deutschen Zahnärzte-Genossenschaft (DZG eG) hat der FVDZ das Unterstützerpaket für Zahnarztpraxen durch neue Bausteine ergänzt. Neben einem umfassenden Beratungsangebot zur Liquiditätsanalyse und -planung bietet die DZG Zahnärzten zum Beispiel profigeführte Seminare und Coachings rund um Rechts- und Abrechnungsfragen an. Mehr zu allen Kampagnen-Bausteinen finden Interessierte im Web.

„Noch ist die Krise nicht überstanden“, warnt der FVDZ-Bundesvorsitzende Harald Schrader in einem aktuellen Brief an die Kollegen – obwohl man schon einiges aus der Corona-Krise gelernt und vieles erreicht habe. Angesichts der ausgebliebenen Lösungen vonseiten der Politik gelte es nun für die Zahnärzteschaft umso mehr, mit vereinter Kraft das Erreichte zu sichern und gemeinsam gestärkt die Zukunft zu gestalten. Der FVDZ stehe der Kollegenschaft dabei mit Rat und Tat zur Seite – nicht nur mit praktischen Hilfsangeboten, sondern auch mit beharrlicher standespolitischer Interessenvertretung. (Quelle: FVDZ)

J. MORITA MFG. CORP: Akifumi Tachibana folgt als CEO auf Koji Tsukamoto


Akifumi Tachibana ist neuer CEO der J. MORITA MFG. CORP (Foto: Morita)

Die J. MORITA MFG. CORP gab am 24. Juni 2020 die Berufung eines neuen CEO für den Produktionsstandort Kyoto bekannt. Koji Tsukamoto scheidet mit sofortiger Wirkung aus dem Vorstand aus und wird dem Unternehmen in beratender Funktion weiterhin zur Verfügung stehen. Das Unternehmen danke Herrn Tsukamoto für seine langjährigen Verdienste und heiße Akifumi Tachibana als neuen CEO sowie die anderen Direktoren des Vorstands in ihren neuen Ämtern herzlich willkommen.

Das Board of Directors von J. MORITA MFG. CORP setzt sich künftig wie folgt zusammen: Chairman: Haruo Morita, President: Akifumi Tachibana, Senior Managing Director: Hiroshi Tanaka, Managing Director: Yoshihiko Takashima, Director: Etsuo Sakano, Director: Akio Iida, Director: Tomio Imayoshi, Director: Tomokazu Nishida, Director: Shinichi Nakayama, Audit & Supervisor Board Member: Kanji Morita. Weitere Informationen zu J. MORITA EUROPE GMBH unter www.morita.de. (Quelle: J. MORITA MFG. CORP)

Straumann Group investiert in DrSmile

Straumann erwirbt eine bedeutende Mehrheitsbeteiligung an DrSmile, einen deutschen Start-Up, das kieferorthopädische Zahnstellungskorrekturen mit Clear Alignern direkt bei Endkunden anbietet und für die Behandlungen auf zahnärztliche Begleitung in Partnerpraxen und Zentren setzt. Das Baseler Unternehmen verpflichtet sich zu zusätzlichen Investitionen, um das Wachstum bis zu einer vollständigen Übernahme zu finanzieren, heißt es.

Das Angebot von DrSmile ergänze das bestehende Clear Aligner Geschäft von Straumann und die vereinten Unternehmen werden Zahnarztpraxen Wachstumschancen sowie Patienten bequeme Lösungen für Aligner-Behandlungen bieten, so die Unternehmensmitteilung. Das Unternehmen soll operativ selbstständig bleiben und werde weiter von den Gründern Jens Urbaniak und Christopher von Wedemeyer geführt. Das Closing der Transaktion wird für das 3. Quartal 2020 erwartet. (Quelle: Straumann Group)

Einen ausführlichen Bericht lesen Sie hier: „Wachstumsmarkt Aligner-KfO auch über Direktmarketing angehen“.

Mundgesundheit und schwere Verläufe von Covid-19

„Könnte es eine Verbindung zwischen Mundhygiene und der Schwere von Sars-CoV-2-Infektionen geben?“ Dieser Frage widmet sich ein Autorenteam um Victoria Sampson im British Dental Journal (online seit 26. Juni 2020). Mit Blick auf die bekannten Risikofaktoren für schwere Krankheitsverläufe bei Covid-19, wie Diabetes, Herzerkrankungen, Bluthochdruck und Übergewicht fragen sie nach den 52 Prozent der Patienten, die oft scheinbar gesund waren und trotzdem mit der Infektion sterben. „In diesem Artikel wird der mögliche Zusammenhang zwischen SARS-CoV-2 und der Bakterienlast untersucht und in Frage gestellt, ob Bakterien bei bakteriellen Superinfektionen und Komplikationen wie Lungenentzündung, akutem Atemnotsyndrom und Sepsis eine Rolle spielen können. Der Zusammenhang zwischen COVID-19-Komplikationen und Mundgesundheit und Parodontitis wird ebenfalls untersucht, da die Komorbiditäten mit dem höchsten Risiko für COVID-19-Komplikationen auch Ungleichgewichte im oralen Mikrobiom verursachen und das Risiko für Parodontitis erhöhen.“

Die Autoren regen weitere Untersuchungen zu den bakteriellen Superinfektionen und zu einem möglichen Zusammenhang zwischen dem oralen Mikrobiom und COVID-19-Komplikationen an. „In der Zwischenzeit empfehlen wir, die Mundhygiene während einer SARS-CoV-2-Infektion aufrechtzuerhalten, wenn nicht sogar zu verbessern, um die Bakterienbelastung im Mund und das potenzielle Risiko einer bakteriellen Superinfektion zu verringern“, heißt es. Schlechte Mundhygiene solle als Risiko für postvirale Komplikationen betrachtet werden, insbesondere bei Patienten, die bereits aufgrund von Diabetes, Bluthochdruck oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen für veränderte Biofilme prädisponiert sind. Eine verbesserte Mundhygiene könne auch dazu beitragen, das Risiko von Komplikationen durch Infektionen mit oralen Keimen zu verringern. (Sampson, V., Kamona, N. & Sampson, A. Could there be a link between oral hygiene and the severity of SARS-CoV-2 infections?. Br Dent J 228, 971–975 (2020). https://doi.org/10.1038/s41415-020-1747-8)

Corona-Hygienepauschale bis 30. September 2020 verlängert

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat sich mit dem PKV-Verband und der Beihilfe von Bund und Ländern auf eine Ausweitung der Corona-Hygienepauschale bis 30. September 2020 verständigt. Das von ihnen getragene Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen weitet die ursprünglich bis zum 31. Juli 2020 befristete Regelung damit um zwei Monate aus. Die Pauschale von 14,23 Euro pro Sitzung hilft Zahnärzten, die Hygienelasten der Corona-Krise etwas abzufedern. Sie gilt bei jeder Behandlung eines privatversicherten Patienten bzw. eines gesetzlich Versicherten mit privater Zusatzversicherung.

Die infolge der Pandemie exorbitant gestiegenen Preise für Schutzausrüstung, Desinfektionsmittel etc. seien weiterhin auf einem Niveau, das mit dem Preisniveau vor der Krise nicht ansatzweise zu vergleichen sei. Die BZÄK rechne auf absehbare Zeit nicht mit signifikanten Preisrückgängen. Damit würden die Preise auch nicht mehr in der ursprünglichen Preiskalkulation der Leistungen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgebildet.

„Um das Risiko einer Coronavirus-Übertragung soweit wie möglich zu minimieren, sorgen Zahnärzte mit einem hohen und kostenintensiven Hygieneaufwand für den Schutz ihrer Patienten und Mitarbeiter. Mit ihrer schnellen und unbürokratischen Verlängerung der Hygienepauschale helfen BZÄK, PKV-Verband und Beihilfe den Praxen bei ihrem hohen Aufwand und demonstrieren eindrucksvoll, dass das System jenseits der GKV funktioniert. Auch wenn gelungen ist, die pandemische Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, sind die Infektionsgefahr und damit die Notwendigkeit zur Wachsamkeit unvermindert hoch. Die abflachende Infektionskurve ist für die Zahnärzte kein Anlass, ihren Hygieneaufwand zurückzufahren, sie ist vielmehr Ansporn, das offensichtlich Bewährte fortzuführen“, so Dr. Peter Engel, Präsident der Bundeszahnärztekammer. (Quelle: BZÄK)

Fachdental Leipzig 2020 abgesagt, Stuttgart weiter in Planung

Die Fachdental Leipzig/id infotage dental wäre im Herbst eine der ersten Fachmessen für die Dentalbranche gewesen, die nach Corona-bedingten Absagen zahlreicher Veranstaltungen endlich wieder hätte stattfinden können. Nun sieht sich die Landesmesse Stuttgart als Veranstalterin gezwungen, die regionale Dentalfachmesse abzusagen. Grund hierfür ist die situationsbedingte Unsicherheit, die sich in Ausstellerrückfragen und zuletzt in Absagen bemerkbar machte. Die Fachdental Stuttgart Mitte Oktober soll weiterhin stattfinden.

Obwohl eine Durchführung im Bundesland Sachsen aufgrund eines bereits vorliegenden und regierungsseitig genehmigten Hygienekonzepts grundsätzlich möglich wäre, könne nach aktuellem Planungsstand die Umsetzung der Messe weder für Aussteller noch für Besucher den gewünschten Erfolg garantieren. „In diesem Jahr können wir für die Fachdental Leipzig/id infotage dental leider nicht die nötige Zahl an Ausstellern erreichen, die eine Fachmesse als Plattform für Austausch, Inspiration und Beratung für das Fachpublikum attraktiv macht“, sagt Andreas Wiesinger, Mitglied der Geschäftsleitung der Messe Stuttgart. „Diese Entwicklung bedauern wir sehr, denn damit verliert die Dentalbranche die zentrale Plattform in Mittel- und Ostdeutschland, welche für den Aufschwung im Herbst nötig gewesen wäre“, so Wiesinger weiter. Am 24. und 25. September 2021 soll die Fachdental Leipzig wieder wie gewohnt stattfinden.

Grundsätzlich sei die Landesmesse Stuttgart davon überzeugt, dass Messen auch in gegenwärtigen Zeiten mit entsprechenden Sicherheits- und Hygienekonzepten für alle Beteiligten gut und sicher durchgeführt werden können und für die Dentalbranche möglich gemacht werden sollte. „Deshalb wird am Konzept der Fachdental Südwest 2020 am 16. und 17. Oktober 2020 festgehalten, um dem dringenden Bedarf nach dem nun einzigen verbleibenden Branchentreffen in diesem Jahr nachzukommen. Die Sicherheit und Gesundheit aller Messeteilnehmenden stehen dabei selbstverständlich an erster Stelle“, heißt es. (Quelle: Messe Stuttgart)

Alles rund um Keramikimplantate: ESCI mit neuer Internetseite

Die European Society for Ceramic Implantology (ESCI) präsentiert sich mit einer neuen Internetseite, die nicht nur Homepage der Gesellschaft sein will, sondern auch unter www.esci-online.com als Plattform einer europaweiten Gemeinschaft und eines aktiven Netzwerks rund um Keramikimplantate in der Zahnmedizin dienen soll. Die Seite bietet für Mitglieder der Gesellschaft signifikanten Mehrnutzen, wird spezifische Inhalte zu Keramikimplantaten sammeln und bietet Fortbildungsmöglichkeiten über die ESCI Academy.

Das neue Fortbildungskonzept verbindet die ECSI Education and Training Centres mit ihren Face-to-Face-Fortbildungen und theoretischen und praktischen Kursen mit den umfangreichen E-Learning-Angeboten der ESCI Academy. Die Inhalte der Seite wie der Academy werden von der Gesellschaft und ihren Mitgliedern oder ihren Partnern im Corporate Forum zugänglich gemacht. Davor steht allerdings ein Review-Prozess durch das Scientific Advisory Board. So seien hohe Qualität und wissenschaftlicher Hintergrund gewährleistet. (Quelle: ESCI)

„Nationale Diabetes-Strategie“ verabschiedet

Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD haben sich auf einen Antrag geeinigt, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, im Kampf gegen Diabetes ressortübergreifend tätig zu werden. Der Antrag für eine nationale Diabetes-Strategie ist am 3. Juli 2020 im Bundestag verabschiedet worden. Neben Diabetes steht auch Adipositas als eine der Hauptursachen für Diabetes im Fokus. Gestritten wurde im Vorfeld über die Frage, ob Initiativen und gesetzliche Maßnahmen zur Reduktion des Zuckerkonsums in der Strategie aufgenommen werden sollen. Die SPD war dafür, die Unionsparteien dagegen. Jetzt sind keine konkreten Maßnahmen wie eine Zuckersteuer auf Süßgetränke im Antrag enthalten.

Die medizinischen Fachgesellschaften hatten eine solche Steuer im Vorfeld immer wieder gefordert – dass sie und weitere steuernde Maßnahmen nicht enthalten sind, wird daher in Fachkreisen auch kritisiert. Zudem sei es wichtig, endlich ernährungspolitisch zu regulieren: „Ohne eine verbindliche Regelung des Marketings für Produkte mit Kinderoptik auf der Basis eines von unabhängigen Wissenschaftlern erarbeiteten Nährwertprofils und eine Reduktion von Zucker um 50 Prozent in zuckergesüßten Getränken werden weitere Generationen übergewichtiger Kinder und Jugendlicher als Diabetes Typ 2-Risikokandidaten heranwachsen. Das muss ein Ende haben, dies sind wir zukünftigen Generationen schuldig“, beklagt zum Beispiel Dr. Jens Kröger, Vorstandsvorsitzender von diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe. (Quelle: QN)

„id infotage dental“ München und Frankfurt 2020 abgesagt

„Schweren Herzens“ hat der Veranstalter LDF die id infotage dental in München am 11. und 12. September sowie in Frankfurt am 13. und 14. November 2020 abgesagt. Hintergrund ist laut LDF das von den Behörden genehmigte Hygienekonzept für die id infotage dental Frankfurt. Die Umsetzung des Konzepts, die in der Coronasituation selbstverständlich notwendig ist, sei sorgfältig geprüft und intensiv diskutiert worden. Dabei habe die LDF festgestellt, dass gerade in der Dentalbranche die Hygienevorschriften kaum oder nur unter enormen Einschränkungen realisiert werden könnten. Für München habe noch nicht auf ein genehmigtes Hygienekonzept zurückgegriffen werden können. Auch die aktuellen Entwicklungen bei den Coronainfizierten spielten bei der Entscheidung eine Rolle, zeigen sie doch die Unwägbarkeiten nicht nur in der Messeplanung.

Der Messeexperte der LDF, Lutz Müller, teilte dazu mit: „Unsere Messen, so wie wir, die Besucher und die Aussteller sie kennen, lassen sich in der gewohnten Weise ruhigen Gewissens nicht durchführen. Als Veranstalter müssen wir in dieser besonderen Situation die Gesundheit und das Wohlergehen der Mitarbeiter der Aussteller und auch der Besucher in den Fokus rücken.“

Bereits jetzt wurden die Termine für die id infotage dental 2021 bekannt gegeben: Frankfurt: 5. und 6. November 2021, München: 12. und 13. November 2021. (Quelle: LDF)

WIP-Analyse: Warum Deutschland die Covid-19-Pandemie bislang so gut bewältigt

Die Covid-19-Pandemie führte bislang in einer Reihe anderer Länder zu deutlich höheren Infektionszahlen und Todesfällen als in Deutschland. In der aktuellen Studie „Vergleich europäischer Gesundheitssysteme in der Covid-19 Pandemie“ des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) werden mögliche Gründe aufgezeigt, weshalb Deutschland weniger betroffen ist als andere:

  • Deutschland verfügt mit seinem dualen System aus GKV und PKV über ein finanziell sehr gut ausgestattetes Krankenversicherungssystem, das hohe Kapazitäten in der Versorgung ermöglicht. Kein anderes Land in Europa weist mehr Betten und Intensivbetten auf als Deutschland. In mehreren EU-Ländern kam es durch die Covid-19-Pandemie zu einer Kapazitätsüberlastung.
  • • Ein großer Vorteil Deutschlands war die ambulante Testung und Behandlung von Infizierten. In anderen Ländern erfolgten die Tests vorwiegend in Krankenhäusern, was sich als nachteilig erwies. Zudem wurden hierzulande nur 20 Prozent der Infizierten im Krankenhaus behandelt, in Frankreich waren es beispielsweise 67 Prozent und in Spanien 50 Prozent.

    • Deutschland hatte durch die Entwicklung von diagnostischen Tests auf Covid-19 einen zeitlichen Vorsprung gewonnen und konnte frühzeitig routinemäßig testen. Deutschland verfügt über viele private Labore, die regional breit verteilt sind und damit auch in der Fläche schnelle Ergebnisse ermöglichen.

    • Die sehr gute Bewältigung der Krise ist umso bemerkenswerter, da Deutschland eine vergleichsweise alte Bevölkerung und einen hohen Anteil an Personen mit Risikofaktoren aufweist. Im internationalen Vergleich wurden hierzulande jedoch eher jüngere Personen infiziert, eine Weiterverbreitung an Ältere und Risikopersonen konnte durch die politisch ergriffenen Maßnahmen verhindert werden. In Deutschland liegt der Anteil der über 50-Jährigen an den Infizierten bei 50 Prozent, in England, Spanien und Italien bewegen sich die Anteile um die 70 Prozent. (Quelle: WIP)

Barmer stoppt Werbung auf Facebook und Instagram

Die Barmer wird bis auf Weiteres keine Anzeigen mehr auf Facebook und Instagram schalten. Das gab die Krankenkasse am 2. Juli 2020 in Wuppertal bekannt. Damit richtet sie sich gegen die zunehmende Zahl von Beiträgen in den Netzwerken, die weitgehend ungehindert inakzeptable Inhalte postulierten. „Für Fake News, Mobbing und Hass darf es keinen Raum geben, weder offline noch online. Die Betreiber der Plattformen wie Facebook müssen ihrer Verantwortung gerecht werden. Sie sind aufgefordert, mehr gegen die negativen Tendenzen in den Netzwerken zu unternehmen“, sagt Christian Bock, Bereichsleiter Marke und Marketing bei der Barmer. Solche Beiträge stünden nicht nur einem demokratischen und auf Fairness basierenden Dialog zwischen allen Menschen entgegen. Sie seien auch für ein gesundes Aufwachsen junger Menschen im digitalen Raum schädlich. Vor diesem Hintergrund werde die Krankenkasse bis auf Weiteres keine Werbung in diesen Kanälen platzieren. (Quelle: Barmer)

Praxis sichern: zehn Handlungsempfehlungen für Zahnärzte

Worauf müssen Zahnärzte achten, um das Überleben ihrer Praxen zu sichern? Der FVDZ Bayern liefert mit seinem „Unterstützerpaket 6“ Empfehlungen für die bayerischen Kollegen/innen. Zehn Hinweise geben rechtssicher Aufschluss zu den wichtigsten Fragen in den für Zahnarztpraxen schwierigen Zeiten.  „Nachdem die Bundesregierung uns Zahnärzte in der Coronakrise mit einer Liquiditätshilfe abgespeist hat, brauchen unsere Kolleginnen und Kollegen mehr denn je qualifizierte Hilfe in vielen betriebswirtschaftlich/unternehmerischen Bereichen. Die haben wir mit den bisherigen Unterstützerpaketen geliefert und die steckt jetzt aktuell und konzentriert in den zehn Handlungsempfehlungen“, sagt Dr. Reiner Zajitschek, Vorsitzender des FVDZ Bayern.

Die Handlungsempfehlungen befassen sich mit: Stundung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, Herabsetzung von Einkommenssteuervorauszahlungen, Wann ist Kurzarbeit möglich und wie läuft sie ab?, Was erfordert die vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuersätze?, Was bedeutet die angekündigte Überbrückungshilfe?, Was ist die Ausbildungsprämie?, Corona-Sonderzahlung für Beschäftigte bis 1.500 Euro steuerfrei, Doch kein Rettungsschirm – lediglich Liquiditätshilfe?, Corona-Hygiene-Pauschale für Zahnarztpraxen.

Die kleine Broschüre „10 Handlungsempfehlungen für Zahnarztpraxen“ liegt in Bayern der aktuellen Ausgabe des BZBplus vom 1. Juli 2020 bei und geht an alle bayerischen Zahnarztpraxen. Sie kann auch auf der Internetseite des FVDZ Bayern abgerufen werden. Die Handlungsempfehlungen wurde im Auftrag des FVDZ Bayern erarbeitet von den Kanzleien v. Düsterlho, Rothammer & Partner mbB Wirtschaftsprüfer – Steuerberater - Rechtsanwälte, Regensburg, und Dr. Schauer Steuerberater-Rechtsanwälte PartG mbB, Murnau, die in der Coronakrise im Auftrag des FVDZ Bayern Online-Seminare zu Kurzarbeit und betriebswirtschaftlich sowie steuer- und arbeitsrechtlichen Themen durchgeführt haben. (Quelle: FVDZ Bayern)

598.000 Euro für eine Einzelpraxis

Bei der Gründung einer Einzelpraxis in Deutschland müssen Zahnärztinnen und Zahnärzte immer tiefer in die Tasche greifen. Darauf weist die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung in ihrer Zahl des Monats hin. Lag das Finanzierungsvolumen im Jahr 2008 noch bei etwa 396.000 Euro, musste für die Neugründung einer Einzelpraxis im Jahr 2018 bereits 598.000 Euro investiert werden. Im Vergleich zum Wert des Jahres 2017 entspricht das einer Steigerung von 19 Prozent. (Quelle: KZBV-Jahrbuch/InvestMonitor Zahnarztpraxis des IDZ)

Vertreterversammlung der KZBV tagt virtuell

Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung tagt am 1. und 2. Juli 2020 virtuell. Am ersten Tag stehen wie immer die mündlichen Berichte des Vorstands im Fokus. Im Vortrag des KZBV-Vorstandsvorsitzenden Dr. Wolfgang Eßer standen vor allem die Ereignisse und Entscheidungen in der Corona-Pandemie im Vordergrund. Eßer appellierte an die Standespolitik und die Kolleginnen und Kollegen in der Praxis, in schwierigen Zeiten zusammenzustehen, sich auch von möglichen Rückschlägen nicht entmutigen zu lassen und die Krise gemeinsam zu meistern: „Lassen Sie uns nach vorne blicken und Herausforderungen gemeinsam angehen. Lassen Sie uns zeigen, dass wir zusammenstehen und uns nicht entmutigen und auseinanderdividieren lassen – besonders in schwierigen Zeiten wie diesen.“

Eine Zusammenfassung wichtiger Punkte und Unterlagen zur KZBV-VV sind auf der Internetseite der KZBV zusammengestellt, ein Bericht der Quintessence-News-Redaktion folgt. (Quelle: Quintessence News)

Noch mehr Sicherheit für Zahnärzte und deren Personal

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) begrüßt den Vorstoß der Bayerischen Staatsregierung zur Ausweitung der Corona-Tests. In Bayern kann sich ab Mittwoch, 1. Juli 2020, jeder kostenlos auf Corona testen lassen.  „Wir raten allen Kolleginnen und Kollegen dazu, Patienten mit Verdacht auf Infektionen, zum Beispiel durch Risikokontakte, schon vor der Behandlung einen Test zu empfehlen und so das ohnehin schon äußerst geringe Infektionsrisiko für Zahnärzte und deren Personal weiter zu reduzieren. Damit wird der Kontakt zwischen Zahnarzt und Patient noch sicherer“, kommentiert der KZVB-Vorsitzende Christian Berger die Entscheidung des Ministerrates.

In bayerischen Zahnarztpraxen sei bis heute kein einziger Fall einer Infektion durch Corona bekannt. Dies beweise aus Sicht der KZVB, dass die jahrelang bewährten Hygiene- und Schutzmaßnahmen der Zahnärztinnen und Zahnärzte greifen. „Es gibt keinen Grund, Zahnarztbesuche aufzuschieben. Wir raten den Patientinnen und Patienten dringend dazu, sich wieder verstärkt um ihre Mundgesundheit zu kümmern. Die präventionsorientierte Zahnmedizin ist wichtiger denn je“, so Berger. (Quelle: KZVB)

BZÄK aktualisiert Informationen zu Covid-19

die Bundeszahnärztekammer hat auf der BZÄK-Sonderseite zum Coronavirus (https://www.bzaek.de/coronavirus) am 29. Juni 2020 ihre Informationen aktualisiert.

• Risikomanagement: https://www.bzaek.de/berufsausuebung/sars-cov-2covid-19/risikomanagement.html

• FAQ Coronavirus: https://www.bzaek.de/berufsausuebung/sars-cov-2covid-19/faq-coronavirus.html

(Quelle: BZÄK)

Björn Kersten neuer Leiter Marketing bei NT Dental


Björn Kersten steht seit 1. Juli 2020 in der Gesamtverantwortung für das zentrale Marketing bei der nt-trading GmbH & Co. KG.(Foto: privat)

Björn Kersten übernimmt die Position Leiter Marketing bei NT Dental (nt-trading GmbH & Co. KG), einem führenden Hersteller hochpräziser Produkte für die digitale Dental-Implantattechnik (CAD/CAM). Kersten, seit acht Jahren Leiter der Unternehmenskommunikation & PR bei VITA Zahnfabrik, wechselt zum 1. Juli 2020 zum Implantat-Spezialisten NT Dental nach Karlsruhe. Er zeichnet gesamtverantwortlich für die globalen Marketing- und Kommunikationsstrategien, das Brandmanagement, CRM und die online Prozesse zur Kundengewinnung. Mit der Stärkung des Management-Teams setze das herstellerunabhängige Unternehmen aus Karlsruhe seinen Expansionskurs konsequent und zielgerichtet fort, heißt es in der Mitteilung des Unternehmens. (Quelle: nt-trading)

Änderungen in der Arzneimittelversorgung ab 1. Juli 2020

Patienten müssen sich ab dem 1. Juli 2020 auf gesetzliche und vertragliche Neuregelungen bei der Arzneimittelversorgung in den Apotheken einstellen. Dazu gehören die Senkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel, die Anpassung von Festbeträgen bei verordneten Medikamenten und die Einführung von Rabattverträgen bei bestimmten gesetzlichen Krankenkassen. Die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel wird bis zum 31. Dezember 2020 von 19 auf 16 Prozent gesenkt. Bei den rezeptpflichtigen Medikamenten mit ihren bundesweiten Festpreisen wird diese Anpassung in der Apothekensoftware bereits berücksichtigt. Hier können sich für gesetzlich versicherte Patienten durchaus Einsparungen bei der gesetzlichen Zuzahlung ergeben. Ein bisheriger Apothekenverkaufspreis (AVP) von 100 Euro würde auf 97,47 Euro sinken, so dass die gesetzliche 10-prozentige Zuzahlung von 10 Euro auf 9,75 Euro sinkt – der Patient spart also 25 Cent. Bei den rezeptfreien Medikamenten, die keiner Preisbindung unterliegen, muss jede Apotheke selbst entscheiden, wie sie die Steuersenkung umsetzt.

Zum 1. Juli 2020 ändern sich auch viele Festbeträge für bestimmte Wirkstoffe. Betroffen sind vorrangig verordnungsstarke Protonenpumpenhemmer (Magensäureblocker) und Statine (Cholesterinsenker) in fünf Wirkstoffgruppen. Insgesamt lag deren Marktvolumen im Jahr 2018 bei 53 Millionen Packungen und einem Umsatz von 1,3 Milliarden Euro. Ebenfalls am 1. Juli 2020 starten neue Rabattverträge  bei der Techniker Krankenkasse (TK), der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) und mehreren Krankenkassen im spectrumK-Verbund. Das kann zur Folge haben, dass Patienten zukünftig das Medikament eines anderen Herstellers erhalten. Sowohl durch die Festbeträge, als auch durch die Rabattverträge können sich die Zuzahlungen für Patienten verändern. Mehr Informationen unter www.abda.de. (Quelle: ABDA)

Straumann Group erweitert Produktportfolio um die Marke Anthogyr

Mit der Marke Anthogyr setzt Straumann neben der chirurgischen Kompetenz auf das digitale Know-how und innovative Lösungen in der Prothetik. Das Implantatsystem überzeuge zudem durch ein attraktives Preis-Leistungsverhältnis, heißt es. Über den Anthogyr eShop in der Straumann Group können die Produkte der Marke ab sofort bestellt werden.


Das axiom multilevel von Anthogyr. (Foto:
Straumann)

Anthogyr, ein 1947 gegründetes Familienunternehmen im französischen Sallanches (bei Genf/Schweiz), ist Entwickler und Hersteller von Dentalimplantaten mit mehr als 70 Jahren Erfahrung in der Dentalbranche. Das Unternehmen gehört heute zu den führenden Anbietern in der Dentalimplantologie weltweit.

Anthogyr stehe für Konzeption und Herstellung eines Komplettsortiments von Implantaten und innovativer, passgenauer Prothetik für den zahnärztlichen und zahntechnischen Bedarf zur Behandlung von Patienten weltweit. Weitere Informationen unter www.anthogyr.de. (Quelle: Straumann Group)

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