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Zahnärzte und Pflege machen sich gemeinsam stark für eine verbesserte Mundgesundheit bei pflegebedürftigen Menschen

Es fehlt für Pflegekräfte im ambulanten Bereich, in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern ein fachlich-wissenschaftlich basierter Standard mit Empfehlungen zur Mundhygiene, an denen sie sich in der Pflege der Patienten orientieren können. Dass soll sich jetzt ändern.

Um Pflegekräfte bei einer Verbesserung  der Mundgesundheit von Pflegebedürftigen zu unterstützen, planen das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP), die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), die Deutsche Gesellschaft für Alterszahnmedizin (DGAZ) und die Arbeitsgemeinschaft für Menschen mit Behinderung oder besonderem medizinischen Unterstützungsbedarf (AG ZMB) die gemeinsame Entwicklung eines Expertenstandards zur „Erhaltung und Förderung der Mundgesundheit in der Pflege“. Das teilte die BZÄK in einer Pressemitteilung Ende August 2018 mit.

Bessere Mundgesundheit in der ambulanten und stationären Pflege

Ziel dieser durch die Bundeszahnärztekammer initiierten Kooperation ist die Verbesserung der Mundgesundheit von Pflegebedürftigen in der stationären und ambulanten Pflege sowie in Krankenhäusern. „Die (Landes-)Zahnärztekammern setzen sich seit vielen Jahren dafür ein, Prävention und Versorgung insbesondere für ältere pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderung zu verbessern. Immer mehr alte Menschen mit einem pflegerischen Betreuungsbedarf verfügen über eigene Zähne, sind aber häufig nicht mehr in der Lage, die Zahnpflege selbstständig durchzuführen“, heißt es. Neben Problemen der Zahnpflege kommen insbesondere durch das Alter sowie durch chronische Krankheiten und damit verbundene Medikamenteneinnahme zusätzliche Einflussfaktoren hinzu, die Auswirkungen auf die Mundgesundheit besitzen. „Eine unzureichende oder falsche Mundhygiene kann gravierende gesundheitliche und die Lebensqualität einschränkende Folgen wie chronische Entzündungen und Zahnverlust haben“, betont die BZÄK.

Start der Arbeit Anfang 2019

Mit der Entwicklung dieses Expertenstandards soll Anfang 2019 begonnen werden. Die Auswahl und Berufung der wissenschaftlichen Leitung und Mitglieder der Expertenarbeitsgruppe erfolgt im Rahmen eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens. In dem Expertenstandard zur „Erhaltung und Förderung der Mundgesundheit in der Pflege“ werden auf Grundlage einer Literaturstudie pflegerisches und zahnmedizinisches Wissen gebündelt und für die pflegerische Praxis in der bewährten Form eines Expertenstandards aufbereitet.

Was ein Expertenstandard bedeutet

Ein Expertenstandard ist ein professionell abgestimmtes Leistungsniveau, das dem Bedarf und den Bedürfnissen der Zielgruppe angepasst ist. Er richtet sich primär an Pflegeberufe. Expertenstandards sind evidenzbasiert und praxisorientiert ausgerichtet. Sie sind keine medizinischen Leitlinien. Derzeit gibt es zehn Expertenstandards des DNQP.

Das DNQP, unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Andreas Büscher von der Hochschule Osnabrück, beschreite mit diesem Werk erstmalig den Weg einer Kooperation mit einer anderen Berufsgruppe bei der Entwicklung eines pflegerischen Expertenstandards, heißt es weiter.

Titelbild: Kzenon/Shutterstock.com
Quelle: Bundeszahnärztekammer Alterszahnmedizin Prävention und Prophylaxe Politik Menschen

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