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Trend zu höherem Verbrauch 2023 auch in anderen EU-Ländern erkennbar

Entwicklung der Antibiotikaverordnungen in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung. Legende: Hellgrün: 2019 (gesamt); dunkelgrün: 2023 (gesamt); hellblau: 2019 (Antibiotika spezifisch für Atemwegsinfektionen); dunkelblau: 2023 (Antibiotika spezifisch für Atemwegsinfektionen); hellgrau: 2019 (Antibiotika spezifisch für Harnwegsinfekte); dunkelgrau: 2023 (Antibiotika spezifisch für Harnwegsinfekte. Datenbasis: Arzneiverordnungsdaten gemöß § 300 SGB V

(c) Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi)

Ein Blick auf die Antibiotika-Verordnungszahlen für das Jahr 2023 scheint den Eindruck zu bestätigen, dass der langjährige Trend sinkender Verordnungszahlen gebrochen ist (siehe Quintessence News). Tatsächlich sind von den in Deutschland niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten über das gesamte Jahr 2023 hinweg mehr Antibiotika verordnet worden als im letzten präpandemischen Jahr 2019.

Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung analysiert, ob die Vertragsärztinnen und -ärzte tatsächlich sorgloser im Umgang mit diesen wichtigen Wirkstoffen geworden sind.

Zu Beginn des Jahres 2023 lagen die Verordnungszahlen noch relevant unter denen von 2019. Zu diesem Zeitpunkt ist auch eine vergleichbare Inzidenz grippeähnlicher Erkrankungen (Fieber mit Husten oder Halsschmerzen) durch das Robert Koch-Institut (GrippeWeb) verzeichnet worden. Ab März (Ausnahme Juni) haben die Neuerkrankungszahlen für 2023 die des Jahres 2019 mit bis zu 86 Prozent deutlich überstiegen. Die Antibiotikaverordnungen gegen Atemwegsinfektionen folgen zeitlich den höheren Erkrankungsinzidenzen. Der Anstieg der entsprechenden Verordnungen fällt jedoch niedriger aus als die beobachteten Inzidenzanstiege. Vielmehr zeigen die parallel gestiegenen Häufigkeiten der Testungen auf C-reaktives Protein (+7 Prozent) beziehungsweise auf Streptokokken (+18 Prozent), dass die Verordnungsentscheidung sorgfältig abgewogen worden ist.

Ein weiterer Hinweis ist die Tatsache, dass zwar Antibiotika für Atemweginfektionen häufiger verordnet worden sind, nicht aber Antibiotika, die speziell bei unkomplizierten Harnwegsinfekten eingesetzt werden. „Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte verordnen also nicht generell mehr Antibiotika als vor der Corona-Pandemie. Alle Anhaltspunkte sprechen dafür, dass Verordnungen weiterhin vorwiegend in jenen Fällen erfolgen, in denen es medizinisch indiziert ist“, sagte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried. Auch der Blick ins europäische Ausland stütze diese These. „Höhere Verordnungszahlen im Jahr 2023 sind kein deutsches Phänomen: 60 Prozent der Länder, die für 2019 und 2023 Daten für den ambulanten Sektor an das European Surveillance of Antimicrobial Consumption Network (ESAC-Net) übermittelt haben, hatten 2023 höhere Verordnungszahlen. Dies gilt auch für absolute Niedrigverordnungsländer wie die Niederlande“, so von Stillfried weiter.

Resistenzen vermeiden

Bei schwereren bakteriellen Infektionen sind Antibiotika ein unverzichtbarer Bestandteil der Therapie. Allerdings ist ihre Wirksamkeit durch die zunehmende Verbreitung von Antibiotika-Resistenzen gefährdet. In den vergangenen Jahren ist daher ein verstärktes Augenmerk darauf gerichtet worden, den Antibiotikagebrauch durch gezielten Einsatz konsequent zu reduzieren. Für den ambulanten Bereich sind dabei die Infektionen der oberen Atemwege von großer Bedeutung, da hiervon viele Versicherte betroffen sind. Deshalb engagieren sich die kassenärztlichen Vereinigungen in Innovationsfonds-Projekten des Gemeinsamen Bundesausschusses wie etwa ElektRA (Elektive Förderung Rationaler Antibiotikatherapie), um die Ärztinnen und Ärzte bei der rationalen Verordnungsentscheidung zu unterstützen.

Quelle: Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) Zahnmedizin Chirurgie Interdisziplinär Nachrichten

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