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Wirksamkeit des RelaxBogens im Vergleich zur Therapie mit Aufbissbehelfen
Ziel: Diese Studie untersucht den therapeutischen Effekt des RelaxBogens im Vergleich zur alleinigen Schienentherapie bei Patienten mit Schlafbruxismus und CMD in Bezug auf myogene Beschwerden und Schmerzen.
Probanden und Methoden: 32 Probanden mit Schlafbruxismus und CMD-Symptomen wurden in einer einfach verblindeten, randomisierten, kontrollierten, monozentrischen klinischen Studie untersucht. Die Wirksamkeit des Bogens plus Stabilisierungsschiene wurde mit der alleinigen Schienentherapie verglichen. Die Therapiedauer betrug acht Wochen. Die Untersuchungen entsprechen dem RDC/TMD-Standard.
Ergebnisse: Bei der Bogen-Gruppe zeigte sowohl die Auswertung der SL-NRS-Fragebögen als auch die Palpation der Muskeln eine signifikante Schmerzreduktion der Mundschließer. Gleichzeitig empfanden die Probanden weniger Schmerz bei der Mundöffnung. Ein lindernder Effekt auf Kopfschmerzen in Kombination mit muskulären CMD-Symptomen, häufig auch als Spannungskopfschmerzen bezeichnet, konnte ebenfalls beobachtet werden.
Schlagwörter: Craniomandibuläre Dysfunktion, Bruxismus, Kiefer, Kopfschmerz, Faszie, RelaxBogen, CMD, TMD, Myalgie
Eine aktualisierte systematische Übersichtsarbeit unter Verwendung der AMSTAR-Methode
Ziel: Ziel dieser systematischen Übersichtsarbeit war die Bestimmung der Wirksamkeit von Stabilisierungsschienen bei der Therapie von myofaszialem Schmerz im Vergleich mit anderen Behandlungsformen.
Material und Methoden: Mittels elektronischer und händischer Suche wurden im Zeitraum vom 1. Januar 2001 bis zum 31. März 2019 veröffentlichte systematische Übersichtsarbeiten und Metaanalysen ermittelt. Die methodische Qualität der gefundenen Übersichtsarbeiten wurde mit der AMSTAR-Methode (Assessment of Methodological Quality of Systematic Reviews) bewertet.
Ergebnisse: Endgültig inkludiert wurden nur vier Artikel: drei systematische Übersichtsarbeiten aus dem Zeitraum von 2001 bis 2005 und eine jüngere Metaanalyse aus dem Jahr 2014.
Schlussfolgerung: Stabilisierungsschienen konnten Schmerzsymptome bei von myofaszialem Schmerz betroffenen Patienten signifikant besser lindern als eine minimale oder gar keine Behandlung. Kein statistisch signifikanter Unterschied fand sich beim Vergleich von Schienen mit Placebo- oder alternativen Behandlungen. Die Schienentherapie scheint nicht wirksamer zu sein als alternative Behandlungsformen ohne reversible Okklusionstherapie. Die größte Wirksamkeit entfalten Stabilisierungsschienen in Kombination mit anderen Behandlungsformen.
Schlagwörter: Okklusionsschienen, craniomandibuläre Dysfunktion, Myalgie, Kaumuskeln, systematische Übersichtsarbeit, qualitative Forschung, AMSTAR
Einleitung: Die Herstellung einer Stabilisierungsschiene (Michigan-Schiene) für einen an einer Myoarthropathie (MAP) leidenden zahnlosen Patienten ist eine anspruchsvolle Aufgabe. In diesem Artikel wird eine Totalprothesen-Michigan-Schiene beschrieben, bei der eine herausnehmbare Oberkieferprothese und eine Stabilisierungsschiene aus einem einzigen Werkstück hergestellt wurden.
Falldarstellung: Eine 76-jährige zahnlose Frau stellte sich zum Ersatz ihrer erneuerungsbedürftigen 20 Jahre alten Totalprothesen vor. Ferner wurden bei der Patientin eine Arthralgie des rechten Kiefergelenks und myofaszialer Schmerz im rechten M. masseter diagnostiziert. Zum Ausgleich der vorhandenen reduzierten Vertikaldistanz wurden zunächst neue Totalprothesen mit einem um 2 mm erhöhten Vertikalabstand angefertigt. Zwecks Behandlung der myoarthropathischen Schmerzen wurde für den Oberkiefer durch CAM-Fräsen eines Polymethylmethacrylat-Blocks eine Totalprothesenschiene hergestellt. Diese trug die Patientin anstelle der Oberkiefer-Totalprothese nachts während des Schlafs. Die Patientin kam mit der Totalprothesenschiene gut zurecht. Die Schmerzen waren drei Monate später verschwunden.
Diskussion: Die Totalprothesen-Michigan-Schiene wies einen perfekten Sitz auf der Mundschleimhaut auf. Weitere Vorteile durch diese Konstruktionsweise waren die Vermeidung eines möglichen Retentionsverlustes zwischen einer konventionellen Schiene und einer Totalprothese, ein erhöhter Tragekomfort, eine längere Haltbarkeit der Schiene und ein verringertes Risiko für systemische Effekte durch einen geringeren Restmonomergehalt. Aufgrund des Vorhandenseins eines digitalen Datensatzes kann bei einem etwaigen Verlust des Werkstücks auf effektive Weise ein Duplikat angefertigt werden.
Schlussfolgerung: Bei zahnlosen, an MAP leidenden Patienten bietet sich als Alternative zu einer Kombination aus Totalprothese und Stabilisierungsschiene eine einteilige Totalprothesen-Michigan-Schiene an.
Schlagwörter: Totalprothese, computergestütztes Design, craniomandibuläre Dysfunktion, zahnloser Kiefer, orale Schienen
Grundlage vieler funktionsanalytischer und funktionstherapeutischer Behandlungsmaßnahmen ist die Erhebung einer klinischen Funktionsanalyse. Insofern nimmt auch die GOZ-Nummer 8000 eine zentrale Stellung bei der Berechnung funktionsanalytischer und -therapeutischer Maßnahmen ein. Die Weiterentwicklung der fachlichen Grundlagen der Funktionsdiagnostik wird dabei selten so deutlich wie bei der Betrachtung der Leistungslegende der GOZ-Nummer 8000, der „klinische[n] Funktionsanalyse einschließlich Dokumentation“. Offensichtlich wird die Diskrepanz zwischen Gebührenordnung einerseits und fachlichem Stand andererseits insbesondere dann, wenn man sich die Berechnungsbestimmung dieser Gebührennummer, die 2012 bei der GOZ-Reform unverändert aus der GOZ von 1988 übernommen wurde, vergegenwärtigt: „Die Leistung nach der Nummer 8000 umfasst auch folgende zahnärztliche Leistungen: prophylaktische, prothetische, parodontologische und okklusale Befunderhebung, funktionsdiagnostische Auswertung von Röntgenaufnahmen des Schädels und der Halswirbelsäule, klinische Reaktionstests (z. B. Resilienztest, Provokationstest).“ Zahnärzte sind in Deutschland nach dem Zahnheilkundegesetz verpflichtet, die Zahnheilkunde nach aktuellem Stand der Wissenschaft auszuüben. Diese Berufsausübung in Übereinstimmung zu bringen mit der in Teilen inhaltlich veralteten Gebührenordnung ist schwierig. Der vorliegende Beitrag schildert am Beispiel der GOZ-Nummer 8000 auch dieses Problem im Detail. Im Zusammenhang mit der klinischen Funktionsanalyse ist es wichtig, die wissenschaftlichen Neuerungen inhaltlich von der GOZ-Nummer 8000 abzugrenzen, zumal in den letzten Dekaden genau in diesem Bereich enorme Weiterentwicklungen und Auffächerungen der zahnärztlichen Funktionsdiagnostik erfolgt sind.
Schlagwörter: klinische Funktionsanalyse, craniomandibuläre Dysfunktion (CMD), Gebührenordnung, GOZ