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Die staatlichen Prüfungen der Zahnmedizin umfassen die naturwissenschaftliche Vorprüfung, die zahnärztliche Vorprüfung (1. Staatsexamen) und die zahnärztliche Prüfung (2. Staatsexamen). In den klinischen Fächern gilt die Gleitklausel (= rel. Bestehensgrenze nach Angleichung des Bewertungsmaßstabes an das durchschnittl. Studierenden-Leistungsniveau), in den semesterbegleitenden Prüfungen nicht mehr. Dies ist aus Prävention und Patientenschutzgründen so geregelt. Um die nötige Objektivität in den mündlichen und praktischen Wissensüberprüfungen zu wahren, wurde das System der Objective Structured Clinical Examination (OSCE) entwickelt. Es ermöglicht größtmögliche Objektivität und Reliabilität der praktischen Prüfung, da hierbei ein zuvor konzipierter Fragen- und Lösungskatalog entworfen wurde, den die Prüfer nur noch abzuhaken haben. Welche Möglichkeiten habe ich nun aber als Student, wenn ich mein Examen meiner Meinung nach zu Unrecht nicht bestanden habe?