AllgemeinmedizinSeiten: 1243-1250, Sprache: DeutschBrusis, Tilman / Michel, OlafDie sogenannte Lärmschwerhörigkeit ist nach wie vor eine der häufigsten Berufskrankheiten in Deutschland und Gegenstand vieler Lärmuntersuchungen. In Zahnarztpraxen und Dentallaboren war dies bisher nicht der Fall. Subjektiv erscheint die Lärmemission in der zahnärztlichen Praxis oder im Dentallabor durch Turbinen und Schleifmaschinen so hoch zu sein, dass Lärmschäden des Ohres denkbar sind. Neben der Höhe des Lärmpegels der verwendeten Geräte ist jedoch auch die Dauer der jeweiligen Exposition für die Wahrscheinlichkeit einer Schädigung entscheidend. Einerseits tragen leisere Turbinen zu einer niedrigeren Belastung bei, und andererseits sind die tatsächlichen Einsatzzeiten bei Messungen geringer als vermutet. Als lauteste Schallquelle im Behandlungsraum erwies sich der Absauger, wenn er ungünstig gehalten wurde. Die festgestellten Tages-Lärmexpositionspegel lagen bei Messungen in Zahnarztpraxen unter 85 dB(A), einem Pegel, der allgemein noch als gehörunschädlich angenommen wird.
Schlagwörter: Schwerhörigkeit, Lärmschwerhörigkeit, Gehörschäden, Turbinenlärm, Lärmexposition