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Förderrichtlinien werden noch erarbeitet – für kleine und mittlere Unternehmen und Ausbildungen im Gesundheitswesen

Die Bundesregierung hat ein 500 Millionen Euro schweres Hilfsprogramm für kleine und mittelgroße Ausbildungsbetriebe auf den Weg gebracht, um durch die Corona-Pandemie bedrohte Ausbildungsplätze zu sichern. Jetzt werden die Förderrichtlinien erarbeitet.

Entsprechende Eckpunkte hat das Kabinett am 24. Juni 2020 verabschiedet. Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ sieht Maßnahmen von insgesamt 500 Millionen Euro für kleine und mittlere Unternehmen in den Jahren 2020 und 2021 vor. Gefördert werden sogenannte kleine und mittlere Unternehmen (KMU), hier Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten, die eine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen oder in den bundes- und landesrechtlich geregelten praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen durchführen. Es wird nur eine Prämie pro Ausbildung gezahlt, Praktika sind ausgeschlossen.

Bis zu 3.000 Euro Prämie bei mehr Ausbildungsplätzen

Folgendes ist geplant:

  • Betriebe, die besonders von der Corona-Pandemie betroffen sind, bekommen eine Prämie, wenn sie ihr Ausbildungsniveau halten. Konkret sollen sie für jeden für das Ausbildungsjahr 2020/2021 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag 2.000 Euro erhalten.
  • • Unternehmen, die ihr Ausbildungsplatzangebot erhöhen, soll eine Prämie von 3.000 Euro für jeden gegenüber dem früheren Niveau zusätzlich abgeschlossenen Ausbildungsvertrag gezahlt werden.

    • Ausbildungsbetriebe, die ihre Aktivitäten auch in der Krise fortsetzen und für Auszubildende sowie deren Ausbilder keine Kurzarbeit anmelden, werden besonders unterstützt. Geplant ist eine Förderung von 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung. Sie greift für jeden Monat, in dem der Betrieb einen Arbeitsausfall von mindestens 50 Prozent hat. Diese Unterstützung ist befristet bis zum 31. Dezember 2020.

    • Gefördert werden auch Betriebe, die Auszubildende übernehmen, deren Unternehmen die Ausbildung pandemiebedingt übergangsweise nicht fortsetzen können. Hier läuft die Befristung bis zum 30. Juni 2021.

    • Unternehmen, die Auszubildende von Betrieben übernehmen, die Insolvenz anmelden mussten, erhalten eine Prämie von 3.000 Euro pro aufgenommenen Auszubildenden. Auch diese Unterstützung ist befristet bis zum 30. Juni 2021.

Förderrichtlinien und Antragstellung werden noch erarbeitet

Eine wichtige Rolle bei der Erstellung der Eckpunkte spielte die Allianz für Aus- und Weiterbildung. Ihr gehören Vertreter der Bundesregierung, der Bundesagentur für Arbeit, der Länder, von Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften an. Die Allianz hat am 25. Juni 2020 bereits mit den Bundesbildungsministerium getagt und die Umsetzungsschritte des Programms beraten. Auf der Internetseite des BMBF heißt es, die Förderrichtlinien würden jetzt zügig in den zuständigen Institutionen erarbeitet. „Diese Förderrichtlinien werden auch die konkreten Voraussetzungen der Förderungen benennen sowie die Stellen, bei denen die Förderungen beantragt werden können.“

(Quellen: Bundesregierung/BMBF)

Titelbild: proDente e.V./Kropp
Bibliografía: Quintessence News Unternehmen Dentallabor Team Praxisführung Wirtschaft

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