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Neue Ausbildungsordnung greift zum 1. August 2022 – VDZI und Verband medizinischer Fachberufe informieren

(c) proDente

Die neue Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahntechniker und zur Zahntechnikerin (Zahntechnikerausbildungsverordnung – ZahntechnAusbV) ist am 1. April 2022 im „Bundesgesetzblatt“ erschienen. Diese Verordnung tritt am 1. August 2022 in Kraft und wird damit mit dem neuen Ausbildungsjahr für die Labore verbindlich.

Heinrich Wenzel, Vorstandsmitglied des VDZI
Heinrich Wenzel, Vorstandsmitglied des VDZI
Foto: VDZI
Heinrich Wenzel, Vorstandsmitglied des Verbands Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) und Beauftragter für die Aus- und Weiterbildung erklärt dazu: „Als verantwortliches Vorstandsmitglied des VDZI danke ich an dieser Stelle allen beteiligten Ministerien, Organisationen und Verbänden, aber insbesondere den Vertretern der Sozialpartner für die gemeinsam geleistete Arbeit. Wir haben uns im Rahmen unserer gesetzlichen Beteiligungsrechte in dem Verfahren zur Neuordnung der Ausbildungsordnung mit unserer gesamten fachlichen Expertise und unseren Überzeugungen für eine moderne Ausbildung in der Zahntechnik eingebracht. Die Verhandlungen verliefen in wohltuender Weise ebenso effektiv wie effizient. Dieses Neuordnungsverfahren kann als ein Beweis einer funktionierenden Sozialpartnerschaft bezeichnet werden.“

Dem dynamischen technischen Fortschritt und der Arbeitswelt gerecht werden

Aus Sicht des VDZI wird die neue Ausbildungsordnung vor allem dem dynamischen technischen Fortschritt und den Anforderungen einer fachlich und kommunikativ vernetzten und digitalisierten Arbeitswelt gerecht. Der breite Einsatz digitaler Fertigungsmethoden und immer komplexerer Materialien haben das Berufsbild bedeutend ergänzt und erweitert. Die hierfür erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erhalten daher in der neuen Ausbildung und der Prüfung ein höheres Gewicht, heißt es.

Mehr Wissen für QM und Kommunikation

Den Zahntechnikerinnen und Zahntechnikern der Zukunft werden neben der Erweiterung der zahntechnischen Fähigkeiten und Kenntnisse auch erweiterte Kompetenzen im Bereich der technischen Planung, des Risiko- und Qualitätsmanagements sowie der fachlichen Information und Kommunikation vermittelt. Damit sollen die neu ausgebildeten Zahntechnikerinnen und Zahntechniker noch besser den zahnärztlichen Kundenanforderungen gerecht werden können. Sie seien für alle Fragen der Zahntechnik die Experten für den Zahnarzt und die Patienten dar. Das steigere die Strukturqualität in der Zahnersatzversorgung.

„Gestreckte Prüfung“ entspricht den neuen Anforderungen

Die Einführung der sogenannten „gestreckten Prüfung“ ist dabei eine logische Konsequenz aus der Tatsache, dass die neue Ausbildung mit ihrem hohen fachlichen Anspruch an den Auszubildenden und an den modernen Ausbildungsbetrieb gleichermaßen ein klares, inhaltliches und zeitlich strukturiertes Lernen verlangt, um die Qualifikationsziele der Ausbildungsordnung tatsächlich erreichen zu können.

Mehr ausbilden gegen den Fachkräftemangel

ZTM Dominik Kruchen, Präsident des VDZI
ZTM Dominik Kruchen, Präsident des VDZI
Foto: VDZI
„Eine attraktive und moderne Berufsausbildung in der Zahntechnik ist die zentrale Voraussetzung für eine erfolgreiche Entwicklung dieses Handwerks. Ohne gut ausgebildete und engagierte Fachkräfte kann ein zahntechnisches Labor in der digitalisierten Welt nicht erfolgreich sein und im Wettbewerb bestehen. Daher rufe ich die Inhaber der Labore dazu auf, dem Fachkräftemangel durch eine verstärkte Ausbildung zu begegnen. Die jungen Menschen können mit der neuen Ausbildungsordnung darauf vertrauen, den Beruf des Zahntechnikers auf dem modernsten Stand der analogen und digitalen Technik zu erlernen. Die fachlich ebenso anspruchsvolle wie breite Ausbildung macht junge Menschen fit für eine sichere Beschäftigung und bietet ihnen eine Karrierechance. Die neue Ausbildungsordnung ist ein Gewinn für alle Auszubildenden und für das Zahntechniker-Handwerk“, erklärt VDZI-Präsident Dominik Kruchen.

Auch der Verband medizinischer Fachberufe e.V. als Vertreter der angestellen Zahntechnikerinnen und Zahntechniker bewertet die neue Ausbildungsverordnung als wichtigen Schritt für diesen Ausbildungsberuf. Seit dem Inkrafttreten der letzten Verordnung im Jahr 1997 habe eine rasante technische Entwicklung in diesem Gesundheitshandwerk stattgefunden. Aber nicht nur deshalb sei es dringend notwendig gewesen, die Ausbildungsverordnung zu modernisieren. In den vergangenen beiden Jahren haben die Sozialpartner – darunter der VDZI, die Industriegewerkschaft Metall und der Verband medizinischer Fachberufe e.V. – daher gemeinsam mit den zuständigen Institutionen und Bundesministerien umfassend daran gearbeitet, die Ausbildung an die Herausforderungen der Gegenwart und näheren Zukunft anzupassen.

Umweltschutz und Nachhaltigkeit neue Themen

Schwerpunkte der Modernisierung seien einerseits neue Standardberufsbildpositionen, die für alle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelten Ausbildungsberufe gelten. Dazu gehören Umweltschutz und Nachhaltigkeit sowie digitalisierte Arbeitswelt. „Dabei ging es uns darum, die Digitalisierung aufzunehmen, ohne das analoge Wissen zu vernachlässigen“, erläutert Karin Becker-Oevermann Vizepräsidentin im Verband medizinischer Fachberufe e.V. und zuständig für berufliche Bildung. Gleichzeitig sei gute Kommunikation auch in diesem Beruf wichtig. „Zahntechnikerinnen und Zahntechniker sind Experten für die Herstellung von Zahnersatz. Bei der Vielzahl von Materialien und Fertigungsmöglichkeiten müssen sie in der Lage sein, Kundinnen und Kunden sowie Patientinnen und Patienten kompetent informieren und betreuen zu können.“

Niveau der Ausbildung deutlich erweitert

Andererseits erfordern neue Ausbildungsinhalte, wie das Erfassen der extra- und intraoralen Patientensituation mittels optischer und taktiler Verfahren, zusätzliche Kenntnisse der Hygiene und erweitern das Niveau in der zahntechnischen Berufsausbildung deutlich. Zudem waren im Bereich Organisation, Bewerten und Reflektieren betrieblicher – auch digitaler – Arbeitsprozesse, aber auch beim Qualitätsmanagement Anpassungen notwendig.

Analoges Wissen bleibt wichtige Voraussetzung

„Die Novellierung der Ausbildungsverordnung macht deutlich, dass die Digitalisierung die Anforderungen an Zahntechnikerinnen und Zahntechniker wesentlich erweitert hat. Analoges Wissen bleibt jedoch die Voraussetzung zur Fertigung von Zahnersatz, um dem Anspruch an Patientensicherheit und Ästhetik gerecht zu werden“, erklärt Karola Krell, Referatsleiterin Zahntechnik im Verband medizinischer Fachberufe e.V., und ergänzt: „Das stetige Sinken der Halbwertszeit von Wissen macht aber auch vor unserem Handwerk nicht halt. Damit bleibt lebenslanges Lernen unerlässlich. Nur so eröffnen sich den Zahntechnikerinnen und Zahntechnikern neue Chancen, die sie erkennen und nutzen können.“

Nun seien die Laborinhaberinnen und -inhaber „gefordert, die neue Ausbildung mit Leben zu füllen, verstärkt für eine Ausbildung in diesem Beruf zu werben und den gut ausgebildeten Zahntechnikerinnen und Zahntechniker attraktive Perspektiven aufzuzeigen“, so Krell.

 

 

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