0,00 €
Zum Warenkorb
  • Quintessence Publishing Deutschland
Filtro
1216 Vistas

Mitunter jahrzehntelange Wirkung, wenn weitere leichtere Taten folgen

(c) Alexander Limbach/Shutterstock.com

Wer eine zahnärztliche Approbation, erhalten will, muss sich unter anderem als würdig erweisen, den zahnärztlichen Beruf auszuüben. Dies ist unter anderem nicht der Fall, wenn der Antragsteller Straftaten begangen hat. Allerdings führt eine Straftat nicht dazu, dass eine Approbation nie mehr erteilt werden kann. Vielmehr ist die Schwere der Tat zu beachten, eine längere straffreie Zeit ist zugunsten des Antragstellers zu berücksichtigen.

Eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen (OVG) zeigt, dass eine schwere Straftat jahrzehntelang der Erteilung der Approbation entgegenstehen kann (Az.: 8 LB 101/23).  Es ging in der Entscheidung um einen Arzt, sie ist jedoch auf Zahnärzte übertragbar. Der Antragsteller hatte einen Nebenbuhler in den 1980er-Jahren erschossen und seine Lebensgefährtin schwer verletzt. Angesichts verminderter Schuldfähigkeit wurde er nur zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt.

Vergebliche Versuche, die Approbation zu erhalten

Nach mehreren vergeblichen Versuchen beantragte er 2021 erneut die Approbation. Die zuständige Behörde verweigerte dies, obwohl seit der Tötung mittlerweile mehr als 30 Jahre vergangen waren und die Tat nicht mehr im Bundeszentralregister eingetragen war. Hiergegen klagte er und gewann vor dem Verwaltungsgericht. Die Behörde ging in Berufung, das OVG lehnte die Erteilung der Approbation ab.

Besondere Schwere der Tat und Folgetaten

Das OVG stellte auf die besondere Schwere der Tat ab, aber auch darauf, dass der Antragsteller später erneut straffällig wurde: Fahrlässige Trunkenheit im Straßenverkehr, vorsätzliche Körperverletzung. Die Tötung dürfe berücksichtigt werden, auch wenn diese nicht mehr im Bundeszentralregister eingetragen ist, eine Ausnahmevorschrift erlaube dies.

Da der Antragssteller inzwischen deutlich über 70 Jahre alt ist, dürfte er wohl keine Approbation mehr erhalten. Ein hartes Urteil also.

Dr. Wieland Schinnenburg, Zahnarzt und Rechtsanwalt, Hamburg

Dr. med. dent. Wieland Schinnenburg
Dr. med. dent. Wieland Schinnenburg
Foto: Stephan Trapp
Dr. Wieland Schinnenburg studierte Zahnmedizin und Jura und war bis Ende 2017 als Zahnarzt in eigener Praxis in Schleswig-Holstein tätig. Parallel arbeitete er als Rechtsanwalt und Mediator in Hamburg und ist in diesem Bereich weiter aktiv.

Schinnenburg ist FDP-Mitglied und war unter anderem Vizepräsident der Hamburgischen Bürgerschaft. Nach der Bundestagswahl 2017 war er für eine Legislaturperiode bis Oktober 2021  Mitglied des Deutschen Bundestags und in dieser Zeit Mitglied des Gesundheits- und des Rechtsausschusses und Drogenpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion.

Bibliografía: RA Dr. Schinnenburg Studium & Praxisstart Praxis Bunte Welt

¡AdBlocker activo! Por favor, espere un momento...

Nuestros sistemas informan de que está utilizando un software AdBlocker activo, que bloquea todo el contenido de la página para ser cargado.

Lo justo es justo: Nuestros socios de la industria ofrecen una importante contribución al desarrollo de este sitio de noticias con sus anuncios. Encontrará un claro número de estos anuncios en la página de inicio y en las páginas de artículos individuales.

Por favor, ponga www.quintessence-publishing.com en su «adblocker whitelist» o desactive su software de bloqueo de anuncios. Gracias.

Más noticias

  
22. nov 2024

Prof. Gerhard Schmalz ist Brandenburgs erster Zahnmedizin-Professor

Aus Leipzig an die MHB Theodor Fontane gewechselt – der Region schon länger verbunden
22. nov 2024

Kurz und knapp

Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – November 2024
20. nov 2024

Kompetenz und Einfühlsamkeit lernen

Zahnmedizinische Behandlung von Menschen mit Behinderungen – neues Kursformat für Zahnmedizinstudierende an der Universität Mainz
19. nov 2024

Den Weg in die eigene Praxis gut vorbereiten

Wieder zwei Plätze zu gewinnen für das Praxisgründerseminar Österreich Anfang Februar 2025 – Einsendeschluss 15. Dezember 2024
18. nov 2024

Die Anliegen der aktiven Zahnärzteschaft vertreten

Die verkleinerte Bundesversammlung sollte nun auch jünger und repräsentativer für die Zahnärztinnen und Zahnärzte in der Praxis werden
18. nov 2024

„Wir müssen gemeinsam agieren“

Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer beschließt Verkleinerung – neue Weiterbildungsordnung, GOZ und Resolutionen
15. nov 2024

Mehr als Füllungen und Kronen: künftige Entwicklungen in der Zahnmedizin

Antrittsvorlesung von Prof. Falk Schwendicke an der LMU München handelte von aufsuchender Versorgung, KI und Prävention
14. nov 2024

Nicht davon abhalten lassen, in die Selbstständigkeit zu gehen

Gesundheitspolitik, Spielräume der Standespolitik und Angebote für den Nachwuchs: der KZVB-Vorstandsvorsitzende Martin Hendges zu Gast bei „Dental Minds“