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Zahnärztekammern und -verbände bestärken Patienten, Zahnarzttermine auch im Lockdown wahrzunehmen

Anlässlich des landesweiten Lockdowns 2.0 seit 2. November 2020 rufen zahnärztliche Verbände und Institutionen in Pressemeldungen dazu auf, Zahnarzttermine weiterhin wahrzunehmen. Es bestehe keine Veranlassung, Zahnarztbesuche aus Angst vor Ansteckung abzusagen oder aufzuschieben.

„Gerade in Zeiten einer Pandemie sollten die Patienten ihre Mundgesundheit nicht vernachlässigen. Karies kennt kein Corona. Eine gesunde Mundschleimhaut beugt zudem der Entstehung von Viruserkrankungen vor, zu denen auch Covid-19 zählt. Deshalb sollten Zahnfleischerkrankungen frühzeitig erkannt und behandelt werden“, erklären Christian Berger, Präsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK) sowie Niedersachsens Zahnärztekammerpräsident Henner Bunke. Der Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachen (KZVN), Dr. Thomas Nels, weist darauf hin, dass während des ersten Lockdowns in Niedersachsen die Zahl der Vorsorgeuntersuchungen um mehr als 300.000 eingebrochen sei. „Das ist zahnmedizinisch höchst bedenklich. Eine kleine Karies kann, wenn sie nicht behandelt wird, zu einer schwerwiegenden Erkrankung werden, Wurzelbehandlungen oder sogar Zahnverlust können die Folge sein.“

Sorge vor Ansteckung verständlich, aber unbegründet

Kassenzahnärztliche Vereinigung und Zahnärztekammer appellieren an alle Patienten, die sich dieses Jahr noch nicht beim Zahnarzt haben untersuchen lassen, dies schnellstmöglich nachzuholen – auch mit Blick auf das lückenlos geführte Bonusheft.

„Die Sorge vor Ansteckung ist verständlich, aber unbegründet. Bislang ist kein Fall in Sachsen-Anhalt bekannt, bei dem sich ein Patient oder das Personal in einer Zahnarztpraxis angesteckt haben“, erklärt Dr. Carsten Hünecke, Präsident der ZÄK Sachsen-Anhalt. Bereits vor Beginn der Corona-Pandemie galten in den Zahnarztpraxen besonders hohe Hygienestandards, vergleichbar mit den Bedingungen in OP-Sälen.

Quellen:
Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK), Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns
Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN)
Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt
Freier Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ)
Zahnärztekammer Nordrhein

Diese Standards fallen seit März 2020 mit zusätzlichen Maßnahmen wie Abstandsregelungen und Einzelbestellungen noch rigoroser aus und gewährleisteten einen optimalen Infektionsschutz für Patienten, Zahnärzte und Praxisteams, so Hünecke. Im Gegensatz zum Frühjahr seien die Praxen auch wieder ausreichend mit Schutzausrüstung ausgestattet.

Harald Schrader, Bundesvorsitzender des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ), warnt Patientinnen und Patienten nachdrücklich davor, Zahnarztbesuche aus Angst vor Ansteckung abzusagen oder aufzuschieben: „Zahnarztmuffel riskieren weit mehr als ein schiefes Gebiss. Parodontitis und Karies öffnen Krankheitserregern aller Art Tür und Tor – auch dem Coronavirus.“ Im Lockdown gelte daher mehr denn je: „Parodontitis-Prophylaxe ist immer auch Corona-Prophylaxe.“ Die Angst vor Ansteckung während des Zahnarztbesuchs sei unbegründet, da gerade in der Zahnarztpraxis strengste Hygienevorschriften Standard seien. Der Pressebeauftragte des FVDZ, Dr. Joachim Hüttmann konstatiert: „In der Zahnarztpraxis sind Sie vor Corona besser geschützt als auf dem Weg dorthin.“

Gesunder Mund schützt den ganzen Menschen

„Eine gute Mundgesundheit ist der beste Schutz vor Infektionskrankheiten wie Covid-19 oder auch Grippe“, betont auch Dr. Jochen Schmidt, Vorstandsvorsitzender der KZV Sachsen-Anhalt. Bei Vorsorgeterminen können Karies, Parodontitis oder auch Krebserkrankungen in der Mundhöhle frühzeitig erkannt und behandelt werden. Auch der erfolgreiche Abschluss kieferorthopädischer Behandlungen hängt maßgeblich von der regelmäßigen Kontrolle ab. Patienten sollten deshalb nicht auf Beschwerden warten, sondern Zahnarzttermine nur dann absagen oder verschieben, wenn sie sich selbst krank fühlen oder Kontakt zu Corona-Infizierten hatten. In jedem Fall sollten sie telefonischen Kontakt mit der Praxis herstellen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Höchste Hygienestandards in Zahnarztpraxen

Die Zahnärztekammer Nordrhein weist darauf hin, dass es kaum einen anderen Berufsstand gebe, der gegenüber Infektionskrankheiten so gut aufgestellt sei wie Zahnärztinnen und Zahnärzte und der nach jedem Patienten routinemäßig Flächendesinfektion nutzt, konsequent Händedesinfektion einsetzt, mit Handschuhen, Schutzbrille, Visier und Mund-Nasen-Schutz behandelt. Für die Praxen wurden in den vergangenen Monaten konkrete Handlungsempfehlungen erarbeitet, die den ohnehin starken Schutz für Patienten und Praxisteam noch einmal erhöhen.

Und ein weiterer Aspekt spricht gegen das Aufschieben von Terminen: Die Frage, bis wann man aufschieben soll. Denn auch der nordrheinische Kammerpräsident Dr. Ralf Hausweiler ist sich sicher: „Das Coronavirus wird uns noch lange begleiten“.

Titelbild: santypan/Shutterstock.com
Bibliografía: Quintessence News Patientenkommunikation Nachrichten Politik

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