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Lösung für vulnerable Patienten mit Hilfe von Charité-Experten und an einem Runden Tisch der Kammer gefunden

(c) RusAKphoto/Shutterstock.com

Ab 12. März 2024 bietet die Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie am Standort Campus Virchow–Klinikum in Berlin-Wedding auch zahnärztliche Behandlungen für Menschen mit schweren oder mehrfachen Behinderungen in ambulanter Narkose an. Damit konnte eine wichtige Versorgungslücke für diese Patientengruppe geschlossen werden, die entstand, weil das „Zentrum für die zahnärztliche und kieferchirurgische Behandlung von Menschen mit Behinderung“ in Räumen des Vivantes-Klinikums zum 31. Januar 2024 geschlossen wurde.

Da für die vulnerablen Patientinnen und Patienten in Berlin mit Ausnahme von Notfallbehandlungen keine Versorgungsmöglichkeit in zahnärztlichen oder kieferchirurgischen Praxen existiert, hatte die Zahnärztekammer (ZÄK) Berlin einen Runden Tisch mit vielen konstruktiven Gesprächen initiiert.

Gemeinsamer Wille aller Beteiligten

„Wir haben es mit den Ressourcen und der Expertise der Charité in kürzester Zeit geschafft, die zahnärztliche Versorgung in ambulanter Vollnarkose auch nach Schließung des Standorts in Neukölln an einem anderen zentralen Ort in Berlin sicherzustellen. Ohne das außerordentliche Engagement insbesondere vom Charité-Vorstandsvorsitzenden Professor Dr. Heyo Kroemer und von Professor Dr. Dr. Max Heiland sowie dem gemeinsamen Willen aller Beteiligten, die bürokratischen und organisatorischen Hürden in kürzester Zeit zu überwinden, wäre dies nicht möglich gewesen“, so Dr. Karsten Heegewaldt, Präsident der ZÄK Berlin.

Patienten und Zahnärzten fehlte Ansprechstelle

„Wir sind sehr froh, dass die vulnerablen Patientinnen und Patienten wieder eine feste Adresse mit optimalem Risikomanagement haben“, betonte Zahnärztin Barbara Plaster, Vizepräsidentin der ZÄK Berlin. Sie habe einige Telefonate mit betroffenen Angehörigen oder Betreuenden geführt, die nicht wussten, an wen oder welche Stelle sie sich nun wenden können. Auch Zahnärztinnen und Zahnärzte hätten sich bei der Kammer gemeldet, da sie den Betroffenen gern weiterhelfen und an eine geeignete Stelle verweisen wollen. Denn je nach Pflegestufe unterliegt die ambulante zahnärztliche Behandlung und Prophylaxe bei Menschen mit schweren oder mehrfachen Behinderungen einem deutlich erhöhten Risiko und macht eine Behandlung unter Narkose notwendig, um weitere schwerwiegende Nachteile und Folgen zu verhindern. „Diesen Patientinnen und Patienten darf eine regelmäßige professionelle zahnärztliche Prophylaxe und zahnärztliche Therapie nicht vorenthalten werden. Umso mehr freuen wir uns über diese fachlich und räumlich ausgezeichnete Lösung und Ergänzung der zahnmedizinischen Versorgung in Berlin.“

Erfahrener Anästhesie-Partner, Videosprechstunde vorab

Prof. Dr. Dr. Max Heiland, Ärztlicher Direktor der Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie der Charité – Universitätsmedizin Berlin, erläutert die Umsetzung und das genaue Prozedere der neuen Behandlungsmöglichkeiten am Standort Campus Virchow - Klinikum: „Ab März 2024 bieten wir zahnärztliche Behandlungen für die Patientengruppe in Räumen in unmittelbarer Nähe zur Rettungsstelle des Virchow-Klinikums mit einer unkomplizierten Möglichkeit der Liegend-Anfahrt an. Die hierbei erforderliche ambulante Narkose wird gemeinsam mit der ‚Dreamteam Anästhesie MVZ GmbH‘ durchgeführt, die auch schon in Neukölln für die ambulanten Narkosen zuständig war und daher über eine große Erfahrung in der Betreuung dieser Patientengruppe verfügt. Um den individuellen Behandlungsbedarf und die bisherige Art der zahnärztlichen Versorgung erfassen zu können, aber auch um ganz entspannt den administrativen Aufnahmeprozess nicht am Tag der Behandlung durchlaufen zu müssen, lernen wir alle Patientinnen und Patienten zunächst in einer datenschutzkonformen Videosprechstunde kennen.“

Anschließend könne die Operation koordiniert werden. Sollte sich eine Behandlung in ambulanter Narkose im Vorgespräch als zu riskant erweisen oder es einer Patientin oder einem Patienten nach der Narkosebehandlung nicht gut gehen, erfolge die stationäre Überwachung beziehungsweise die Planung der Behandlung im Rahmen eines stationären Aufenthalts, heißt es.

Bundesweit Probleme mit zahnärztlicher Behandlung in Narkose

Nahezu bundesweit gibt es Probleme, Menschen mit schweren oder mehrfachen Behinderungen, auch aufgrund von Pflegebedürftigkeit, zahnärztlich zu behandeln, wenn dafür eine Narkose erforderlich ist und sie nicht in der Zahnarztpraxis behandelt werden können. An vielen Universitätskliniken gibt es lange Wartezeiten. Darauf hatte 2023 Prof. Dr. Diana Wolff für die entsprechende Arbeitsgruppe in der Vereinigung der Hochschullehrer in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde mehrfach hingewiesen. Ein Papier mit Lösungsvorschlägen dieser Arbeitsgruppe ist vorbereitet und wird in Kürze veröffentlicht werden.

Adressen und Informationen für Berlin gibt es in der Meldung der Zahnärztekammer Berlin. Auf der Webseite der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Berlin ist zudem eine Liste mit Zahnarztpraxen für Menschen mit Behinderungen zu finden.

Bibliografía: Quintessence News Praxis Patientenkommunikation Interdisziplinär Zahnmedizin

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