„Wieder nur eine routinierte Abwicklung von Empörung ohne Konsequenzen? – Im Nachgang zur Sendung „Wiso“ des ZDF am Montag, 7. Oktober 2019 meldet sich nach dem Arbeitgeberverband Zahntechnik (AVZ) nun auch der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) zu Wort.
Mit dem Wiso-Beitrag „Teure Tricks der Zahnärzte“ habe wiederholt ein öffentlich-rechtlicher Sender schon lange bekannte rechtliche und faktische Schwachstellen in der Zahnersatzversorgung aufgegriffen, die immer wieder zu eklatanten Negativ-Beispielen bei der Zahnersatzabrechnung per Eigenbeleg führen, so der VDZI.
Strukturelle Fehlanreize für Praxislabore
Zahnärzte können für zahntechnische Leistungen sogenannte Eigenbelege schreiben, die sie im eigenen Praxislabor erbracht haben. Dabei sind sie rechtlich verpflichtet, nur die ihnen tatsächlich entstandenen Kosten je Fall zu kalkulieren und zu berechnen. „Falschabrechnungen in betrügerischer Absicht sind möglich, weil der Patient in den allermeisten Fällen nicht beurteilen oder nachprüfen kann, ob der Zahnarzt die Art und den Umfang der berechneten Leistungen tatsächlich selbst erbracht hat und vom Zahnarzt auch nur die tatsächlich entstandenen Kosten berechnet wurden. Die Entdeckung von Falschabrechnungen in betrügerischer Absicht ist daher eher unwahrscheinlich und daher die Fehlanreize im System entsprechend hoch“, so der VDZI.
Diesen strukturellen Fehlanreizen seien insbesondere Zahnärzte mit eigenem Praxislabor, das ausgelastet sein will, ausgesetzt, so der Verband, sieht die Gefahr aber vor allem bei den Z-MVZ: „Besonders aber bei den neuen Strukturen der zahnärztlichen Medizinischen Versorgungszentren ist die lukrative Auslastung des Praxislabors praktisch entscheidend für das renditeorientierte Geschäftsmodell. Hier zeigt sich die Kommerzialisierung des ehemals freien Berufes in eklatanter Weise.“
Gesetzgeber soll bei Z-MVZ tätig werden
Wie schon der AVZ, ruft auch der VDZI nach dem Gesetzgeber, um die „bestehenden Fehlanreize“ zulasten der Patienten zu verringern oder abzuschaffen. Dieser sollte die Forderungen des VDZI umsetzen. „Den zahnmedizinischen Versorgungszentren muss das Betreiben eines eigenen Praxislabors verboten werden. Des Weiteren müssen die berufsrechtlichen und gebührenrechtlichen Grenzen für ein Praxislabor enger gezogen, nachprüfbar gestaltet und konsequent geahndet werden“, heißt es.
„Ohne solche Maßnahmen des Gesetzgebers sind viele Patienten weiterhin dem Risiko der finanziellen Übervorteilung ausgesetzt und die gewerblichen Laboratorien, die in aller Regel spezialisierter und preiswerter anbieten könnten, werden weiter im Wettbewerb benachteiligt. Die Bundeszahnärztekammer und der Gesetzgeber sollten hier konstruktiv mitwirken, ansonsten bleibt es bei den Empörungsroutinen in der Öffentlichkeit und deren Abwiegelung, aber ändern wird sich leider nichts“, so VDZI-Präsident Dominik Kruchen.
BZÄK hatte ausführliche Stellungnahme übermittelt
Auch der VDZI kritisierte die im Beitrag zitierte, aus einem Satz bestehende Stellungnahme der Bundeszahnärztekammer. Diese hatte aber bereits zur AVZ-Kritik klargestellt, dass die Produktionsfirma, die den im ZDF ausgestrahlten Beitrag produziert hat, eine ausführliche, mehrseitige Stellungnahme der BZÄK zum Thema erhalten habe. Es sei daher außerordentlich befremdlich, dass nur dieser eine, aus dem Zusammenhang gerissene Satz im Beitrag verwendet worden sei. Die Bundeszahnärztekammer habe sich eben nicht auf ein Bestreiten beschränkt, sondern ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das beschriebene Verhalten den Straftatbestand des Betrugs erfüllen würde. Der Produktionsfirma wurde empfohlen, derartige Sachverhalte den zuständigen Behörden anzuzeigen und es diesbezüglich nicht bei einem behaupteten „Insiderwissen“ zu belassen. „Die Story schien der Produktionsfirma aber offenbar wichtiger, als der Patientenschutz“, so die BZÄK.
BZÄK fordert AVZ und VDZI auf, Fälle zu melden
Der BZÄK-Vorstand hat zudem sowohl den AVZ als auch den VDZI in Schreiben aufgefordert, ihnen und ihren Mitgliedern bekannt gewordene Fälle von Falschabrechnungen im Zusammenhang mit Zahnersatz aus Praxislaboren an die Bundeszahnärztekammer zu melden, damit die zuständigen Landeszahnärztekammern informiert und in die Lage versetzt werden könnten, die Vorwürfe zu prüfen und wo erforderlich, Rechtsverstöße zu ahnden. (Quellen: VDZI, BZÄK, QN)