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Gesundheitsämter müssen zahnmedizinische Versorgungslage vor Ort berücksichtigen

(c) Dan Race/Shutterstock.com

Die Thüringer Zahnärzte fordern von der Landesregierung und den Gesundheitsämtern der Landkreise erneut besondere Vorsicht und Augenmaß bei der Durchsetzung der Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen. Entscheidungen über Sanktionen oder Tätigkeitsverbote dürfen die zahnärztliche Versorgung vor allem im ländlichen Raum Thüringens keinesfalls gefährden.

Prekäre Lage im ländlichen Raum

„Alle Verantwortlichen in Land und Kommunen sollten ihren gesetzlichen Ermessensspielraum sensibel nutzen“, sagt Dr. Christian Junge, Präsident der Landeszahnärztekammer Thüringen. „Hierbei müssen die künftige Entwicklung der Pandemie und die sehr sicheren Hygienestandards in Zahnarztpraxen stets berücksichtigt werden. Derzeit beunruhigen ungeklärte Kontrollen und nicht absehbare Einschränkungen durch die lokalen Gesundheitsämter viele Zahnarztpraxen in Thüringen.“ 
Auch der Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Thüringen, Dr. Karl-Friedrich Rommel, fürchtet, dass bei unbedachten Entscheidungen der Ämter gut ausgebildetes Assistenzpersonal unwiederbringlich verloren geht und Zahnarztpraxen dauerhaft schließen werden. Praxisinhaberinnen und -inhaber müssen derzeit existenzielle Entscheidungen über das Weiterbestehen ihrer Praxen, einen vorgezogenen Ruhestand und die Weiterbeschäftigung ihrer Angestellten treffen. Sie selbst können jedoch kaum einschätzen, ob und in welchem Umfang die Gesundheitsämter in den Landkreisen tatsächlich Berufsausübungsverbote aussprechen werden. Bereits diese große Ungewissheit erhöht die Bereitschaft zur vorzeitigen Schließung von Praxen und Kündigungen von Arbeitsverträgen.

Keine Corona-Infektion durch Zahnarztbehandlung nachweisbar

Die LZK verweist zudem auf die sehr hohen Hygienestandards, mit denen Thüringer Praxen während der gesamten Pandemie die zahnmedizinische Versorgung aufrechterhalten haben. Deutschlandweit ist bis heute keine einzige Ansteckung aus einer zahnärztlichen Behandlung nachweisbar.
„Auch deshalb verstehen wir Zahnärzte nicht, warum Betroffene nun von Betretungs- und Beschäftigungsverboten bedroht werden. Unabhängig von der gesetzlichen Impfpflicht bleiben Patienten und Beschäftigte in unseren Praxen optimal vor Infektionen geschützt“, versichert Kammerpräsident Junge. Eine Impfpflicht jedoch steht dem eigenverantwortlichen und freiberuflichen Handeln der Zahnärzteschaft entgegen. „Es ist daher unbedingt notwendig, die Impfpflicht auf Landesebene mit Augenmaß umzusetzen sowie auf Bundesebene grundlegend zu überdenken“, fordert der 56-jährige Zahnarzt aus Friedrichroda. Nach Auskunft des Thüringer Gesundheitsministeriums waren Ende Mai landesweit etwa 11.000 Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegewesens als ungeimpft gemeldet. Über genaue Zahlen in Zahnarztpraxen haben Ministerium und Kammer keine verbindlichen Angaben.

Bibliografía: LZK Thüringen Politik Praxis

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