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Offener Brief der Spitzenorganisationen der Ärzte und Zahnärzte an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn

Eine Neubewertung der systemrelevanten Tätigkeiten nicht nur im Bereich Alten-und Krankenpflege ist dringend erforderlich. Und auch der Sonderbonus darf nicht nur für diesen Bereich diskutiert werden, sondern muss ebenso die in den Arzt- und Zahnarztpraxen tätigen Fachkräfte erfassen. Diese Forderung des Verbands medizinischer Fachberufe wird jetzt auch in einem Offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Spahn von den Präsidenten beziehungsweise Vorständen von BÄK, BZÄK, KBV und KZBV unterstützt.

Die Mitglieder der 26. Bundeshauptversammlung des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. 2020 hatten bereits in einer Resolution auf die Situation der Medizinischen und Zahnmedizinischen Fachangestellten und die rein auf Bereich Alten- und Krankenpflege verkürzte Diskussion aufmerksam gemacht. Nun haben sich dieser Aussage auch der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Dr. Klaus Reinhardt, der Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Dr. Peter Engel, sowie der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, und der Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Wolfgang Eßer, angeschlossen.

Ambulante Betreuung aller Patienten in der Pandemie sichergestellt

In einem Offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn unterstreichen die obersten ärztlichen und zahnärztlichen Vertreter gemeinsam mit der Präsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V., dass sich die mehr als 400.000 Medizinischen Fachangestellten (MFA) und mehr als 200.000 Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) während der ersten Pandemiephase den Herausforderungen gestellt und damit das Gesundheitswesen funktionsfähig sowie wichtige Versorgungsstrukturen in den Arzt- und Zahnarztpraxen aufrecht erhalten haben. „Das erklärte Ziel, die Kliniken zu entlasten und möglichst viele Patientinnen und Patienten im ambulanten Bereich zu versorgen, wurde auf diese Weise erreicht. Inzwischen wissen wir, dass sechs von sieben Covid-19-Patient*innen ambulant behandelt wurden. Die zahnärztliche Betreuung der Patient*innen wurde ebenfalls während der gesamten Zeit sichergestellt. Die Praxisteams haben dabei unter kritischen Bedingungen gearbeitet, weil Schutzmaterial nicht ausreichend zur Verfügung stand. Im Rahmen der nun laufenden Diskussion um Gerechtigkeit bei der Zahlung eines steuerfinanzierten Sonderbonus halten wir es für angebracht, dass Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte ebenso berücksichtigt werden“, heißt es in dem Schreiben.

Unter den Top-Ten der von Covid-19 betroffenen Berufsgruppen

Die Unterzeichnenden weisen darauf hin, dass MFA und ZFA unter den Top Ten der Berufsgruppen mit den höchsten krankheitsbedingten Fehlzeiten im Zusammenhang mit Covid-19 liegen und bezeichnen es als unverständlich, dass MFA und ZFA, wie auch andere Gesundheitsberufe im niedergelassenen Bereich, bei der Nationalen Teststrategie SARS-CoV-2 nicht berücksichtigt werden. Zum Schutz der Berufsangehörigen und der Patient*innen müssen MFA und ZFA regelmäßige kostenfreie Tests eingeräumt werden“, so die Forderung im Offenen Brief.

Große Lohnunterschiede vom stationären zum ambulanten Bereich

Mit Blick auf die Lohnunterschiede zwischen Kranken- und Altenpflege sowie den Fachkräften in Arzt- und Zahnarztpraxen stellen die Unterzeichner den aktuellen Stand der Bruttogehälter ins Verhältnis. Aus der Tabelle wird deutlich, dass das von der Politik bemühte Argument des Ausgleichs beim Lohngefälle von Kranken- zu Altenpflege die Situation im ambulanten Bereich mit einem deutlichen Lohngefälle völlig außen vor lässt.


Mittleres Entgelt (Median) für das Jahr 2019, Bruttoentgelt für Vollzeitbeschäftigte. Daten aus dem aktuellen Entgeltatlas der Arbeitsagentur. (Quelle: Offener Brief von BÄK, KBV, BZÄK und KZBV)

„Wenn das ambulante Gesundheitswesen weiter eine stabile Säule der Versorgung bleiben soll, dann müssen auch MFA und ZFA als systemrelevante Berufe neu bewertet werden. Das ist mit Blick auf die Struktur der Freien Berufe nicht allein durch Tarifverhandlungen möglich, sondern muss durch die Gesellschaft gegenfinanziert werden. Ein erstes Zeichen der Anerkennung der besonderen Belastungen von MFA und ZFA ist die Berücksichtigung bei der Zahlung des Sonderbonus.“

Der vollständige Offene Brief steht hier zur Verfügung.

Titelbild: Syda Productions/Shutterstock.com
Bibliografía: Quintessence News Politik Praxis Team

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