Die Strukturen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) sollen stark verändert werden. Das geht aus einem Referentenentwurf für ein „Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen – MDK-Reformgesetz“ hervor, den Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) jetzt seinen Kabinettskollegen zur Abstimmung vorgelegt hat.
Der MDK und der Spitzenverband der Medizinischen Dienste MDS sollen unabhängiger von den Krankenkassen agieren und bundesweit als eigenständige Körperschaften des öffentlichen Rechts (KdöR) unter dem Namen Medizinischer Dienst (MD) organisiert werden. Zugleich sollen die Krankenkassen auch in den Verwaltungsräten weniger Einfluss auf den MDK bekommen, hauptamtliche Mitarbeiter von Kassen und Kassenverbänden sollen nicht mehr Mitglied in den Verwaltungsräten werden können. Dafür sollen mehr Vertreter von Patienten- und Verbraucherorganisationen und der Heilberufe in den Gremien sitzen.
Erneuter Eingriff in die Selbstverwaltung
Damit greift Spahn erneut in Gremien der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen ein. In der Pressemitteilung des Ministeriums wird er zum Gesetz so zitiert: „Der Medizinische Dienst braucht die organisatorische Unabhängigkeit von den Krankenkassen, um glaubwürdig und handlungsfähig zu bleiben. Die Patienten haben ein Recht auf transparente und effektive Prüfstrukturen. Sie müssen sich darauf verlassen können, dass der Medizinische Dienst neutral agiert.“ Im Problemaufriss des Referentenentwurfs heißt es, „In den letzten Jahren wurde wiederholt kritisch hinterfragt, inwieweit die MDK unabhängig von den Kranken- und Pflegekassen sind. Vor diesem Hintergrund ist im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode vorgesehen, die MDK zu stärken, ihre Unabhängigkeit zu gewährleisten und für bundesweit einheitliche und verbindliche Regelungen bei ihrer Aufgabenwahrnehmung Sorge zu tragen.“
Krankenhausabrechnungen anders prüfen
Das Gesetz regelt neben den Strukturen des MDK auch die Kautelen der zwischen Kassen und Krankenhäusern strittigen Krankenhausabrechnungen neu – die Kassen werfen den Krankenhäusern seit Jahren inkorrekte und intransparente Abrechnungen vor und beanstanden eine hohe Zahl von Rechnungen. Die Kassen sollen künftig nach einer festgelegten Quote weniger, dann aber detaillierter prüfen, die Krankenhäuser im Gegenzug von Bürokratie entlastet werden.
Erneuter Eingriff beim G-BA
Mehr Transparenz soll das Gesetz zudem beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) bringen – dieser soll seine öffentlichen Sitzungen künftig live im Internet übertragen und in einer Mediathek zugänglich machen. Der G-BA wird damit erneut zum Gegenstand von Neuregelungsbestrebungen des Ministers: Nachdem ein erster Versuch, den G-BA zu schnelleren Entscheidungen zu bringen und Entscheidungen durch das Ministerium am G-BA vorbei zu etablieren, im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) im parlamentarischen Prozess gescheitert war, hat Spahn diese Regelungen leicht abgewandelt in den Entwurf für das Ende März 2019 vom Ministerium vorgelegte Faire-Kassenwahl-Gesetz aufnehmen lassen. Nun kommt im MDK-Reformgesetz erneut eine Verpflichtung hinzu.