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Interview: Sylvia Gabel (vmf) wünscht sich die Einführung einer Nicht-Zahnärztlichen Praxisassistenin

(c) Robert Kneschke/Shutterstock.com

Sylvia Gabel, Referatsleiterin Zahnmedizinische Fachangestellte beim Verband medizinischer Fachberufe e.V. (vmf) hat einen Traum: Sie wünscht sich die Einführung einer Nicht-zahnärztlichen Praxisassistentin – parallel zur Nicht-ärztlichen Praxisassistentin (NäPA). Was sie sich darunter vorstellt, erklärt sie in nachstehendem Interview mit Quintessence-News-Redakteurin Birgit Strunk.

Praxen können Nicht-Ärztliche Praxisassistentinnen und -assistenten (NäPA) beschäftigen, die sie bei der Betreuung ihrer Patienten und Patientinnen unterstützen, etwa bei Haus- und Pflegeheimbesuchen. Hausarztpraxen, die eine NäPA beschäftigen, erhalten eine Förderung. Dieser Strukturzuschlag wird mit höchstens 23.800 Punkten im Quartal bewertet. Außerdem werden die Haus- und Pflegeheimbesuche durch diese Fachkraft vergütet. Die Ärztinnen und Ärzte benötigen für die Abrechnung eine Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung, die Fachkraft eine entsprechende Zusatzqualifikation. (Kassenärztliche Bundesvereinigung)

Was genau stellen Sie sich unter einer Nicht-zahnärztlichen Praxisassistentin (NzPA) vor? Welche Aufgaben könnte man ihr übertragen?

Sylvia Gabel
Sylvia Gabel
(c) privat
Sylvia Gabel: Eine NzPA könnte einige Aufgaben in Seniorenheimen und der Häuslichkeit übernehmen. Bisher ist es beispielsweise so, dass wir ZFAs nicht einmal eine Prothese zur Reparatur aus einem Seniorenheim direkt bei der Patientin oder dem Patient abholen dürfen. Dies muss über eine Pflegekraft oder betreuende Person geschehen. Von der Patientin selbst darf das nur ein Zahnarzt. Das ist doch völlig unverständlich. Traut man uns ZFAs das nicht zu?

Außerdem könnte eine NzPA das Pflegepersonal für die richtige Zahn- und Prothesenreinigung anlernen sowie Hilfsmittel – wie beispielsweise seniorengerechte Zahnbürsten – vorstellen und deren Anwendung vermitteln. Auch könnte sie die Anamnese und administrative Aufgaben vor dem Zahnarztbesuch durchführen. Dann kann die Zahnärztin beziehungsweise der Zahnarzt später direkt daran anknüpfen – das spart Zeit.

Sollte eine zahnlose Patientin oder zahnloser Patient mit Totalprothese über „Zahnschmerzen“ klagen, kann eine NzPA hinfahren, sich anschauen, wo „es drückt“ und dem Zahnarzt berichten, was wirklich ist und welche Instrumente er zum Termin mitnehmen muss. Es muss ja nicht immer das „ganz große Besteck“ sein.

Voraussetzung: bundeseinheitliche Fortbildungen

Welche Kriterien müsste eine solche Fortbildung erfüllen?

Gabel: Es wäre wünschenswert, wenn die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hierfür bundeseinheitliche Fortbildungen anbieten würde, die die Teilnehmer entsprechend qualifizieren. Und natürlich müsste neben einer theoretischen auch eine praktische Prüfung in einem Seniorenheim oder in einer Häuslichkeit absolviert werden.

Warum fehlt Ihnen als weitere Fortbildung eine Nicht-zahnärztlichen Praxisassistentin?

Gabel: Die beschriebenen Aufgaben könnten von einer gut ausgebildeten ZFA erfüllt werden – die Betonung liegt auf „gut ausgebildet“. Gerade für die ZFA, die gerne mit Menschen umgeht, beispielsweise nicht überwiegend Prophylaxe betreiben möchte und sich nicht in der Abrechnung sieht, wäre dies eine ideale Ergänzung. Und nicht zu vergessen: diese Möglichkeit stärkt die Bindung an die Praxis. Denn wer sich so verwirklichen kann, wechselt nicht leichtfertig.

NzPA-Leistung sollte mit Krankenkassen abrechenbar sein

Welche Unterstützung wäre nötig, um diese Fortbildung zu etablieren?

Gabel: Die BZÄK und die KZBV müssten dahinterstehen, also den Willen haben, eine NZPA zu installieren. Wünschenswert wäre natürlich, wenn die Leistung, die diese NzPA erbringen, auch mit den Krankenkassen abgerechnet werden könnte.

Um auf das Beispiel mit der Prothesenübergabe zurückzukommen: Bisher ist es so, dass dies nur abgerechnet werden kann, wenn die Zahnärztin oder der Zahnarzt die Prothese selber in den Mund der Patienten eingliedert und die Leistung erbringt. Das ist realitätsfremd. Warum sollte die Zeit, die eine ZFA damit verbringt, nicht vergütet werden? Zumal deren Arbeitszeit finanziell ja um einiges günstiger ausfällt. Damit wäre allen Seiten gedient.

NzPA könnte Lücke schließen

Wie kamen Sie auf diese Idee?

Gabel: Darüber denke ich bereits seit etwa zehn Jahren nach. Es gibt viele ZFA, die in der Assistenz bleiben möchten, denen aber dennoch etwas fehlt. Der Verband medizinischer Fachberufe und ich haben gemeinsam und mehrfach überlegt, was man diesen Mitarbeitern anbieten kann. Und gerade in den vergangenen Jahren wurde deutlich, wie sehr der demografische Wandel unsere Arbeit verändert hat und weiter verändern wird. Eine NzPA könnte hier eine Lücke schließen – zum Nutzen aller Beteiligten.

Weitere Informationen zur Nicht-ärztlichen Praxisassistentin bei der BÄKKBV oder Fortbildung für Medizinische Angestellte

Reference: Praxisführung Team Zahnmedizin Fortbildung aktuell Politik

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