0,00 €
Zum Warenkorb
  • Quintessence Publishing Deutschland
Filter
2326 Views

BGW: Diese Anforderungen müssen Zahnarztpraxen erfüllen, wenn sie Jugendliche einstellen

(c) Jacob Lund/Shutterstock.com

Für Jugendliche im Alter von 15 bis 18 Jahren gelten in der Zahnarztpraxis besondere Arbeitsbedingungen, um sie vor arbeitsbedingten Gefährdungen zu schützen. Bei der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung müssen Regelungen zur Arbeitszeit, zum Umgang mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen und zum Strahlenschutz durchgeführt werden.

Jugendliche häufiger unterweisen

Es gilt weiterhin zu ermitteln, welche Tätigkeiten Jugendliche in der Praxis ausüben dürfen. „Denken Sie daran, dass Jugendliche häufiger als die übrigen Beschäftigten unterwiesen werden müssen. Unterweisen Sie die Jugendlichen vor Beginn ihrer Beschäftigung sowie bei wesentlichen Änderungen mindestens halbjährlich hinsichtlich möglicher Gefahren und entsprechender Schutzmaß nahmen“, betont die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).

Bescheinigung der Erstuntersuchung darf nicht älter als 14 Monate sein

„Beschäftigen Sie Jugendliche nur, wenn Ihnen eine Bescheinigung über eine Erstuntersuchung vorliegt“, so die BGW. Die Erstuntersuchung darf bei Antritt der Beschäftigung nicht länger als 14 Monate zurückliegen. Nach einem Jahr – spätestens nach 14 Monaten – müssen die Jugendlichen eine Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung vorlegen.

Was Jugendliche dürfen und was nicht

Jugendliche dürfen:

  • in der Woche von 6 Uhr bis 20 Uhr und in Mehrschichtbetrieben – nach Anzeige an die Aufsichtsbehörde – bis 23 Uhr arbeiten.
  • täglich maximal 8,5 Stunden arbeiten.
  • pro Woche maximal 40 Stunden an fünf Arbeitstagen arbeiten, im Rahmen des Notdienstes auch an Samstagen (bis auf zwei Samstage pro Monat) und an Sonntagen. Es ist ihnen für die Arbeit am Sonntag ein Ausgleich an einem berufsschulfreien Tag zu gewähren.
  • bis zu 4,5 Stunden ohne Pause arbeiten. Die Pause muss bei einer Arbeitszeit von bis zu sechs Stunden 30 Minuten und über sechs Stunden 60 Minuten durchgehend betragen.
  • an zweistündigen betrieblichen Ausbildungsveranstaltungen während des Blockunterrichts (25 Stunden pro Woche) teilnehmen.
  • unter fachlicher Aufsicht im Rahmen ihrer Ausbildung röntgen.
  • im Rahmen ihrer Ausbildung und unter Aufsicht eines Fachkundigen mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen umgehen, wenn direkter Kontakt mit diesen Stoffen durch entsprechende Schutzmaßnahmen vermieden wird. (siehe hierzu BGW Arbeitsmedizinische Vorsorge, Hautschutz, Infektionsschutz, Gefahrstoffe sowie Praktikantinnen und Praktikanten)

Jugendliche dürfen nicht:

  • nach 20 Uhr am Tag vor der Berufsschule arbeiten, wenn der Unterricht vor 9 Uhr beginnt und
  • an Berufsschultagen vor dem Unterricht arbeiten, sofern dieser vor 9 Uhr beginnt. Dies gilt auch für Auszubildende über 18 Jahre.
  • nachmittags an einem Berufsschultag arbeiten, wenn der Berufsschulunterricht fünf Stunden (à 45 Minuten) dauert.
  • während des Blockunterrichts arbeiten, wenn dieser 25 Stunden pro Woche umfasst.
  • am Tag einer Prüfung und einen Tag vor einer schriftlichen Prüfung arbeiten.
  • für selbstständige Arbeiten eingeteilt werden, bei denen mit Gefahrstoffen oder biologischen Arbeitsstoffen umgegangen wird.

Tipps von der BGW

Die BGW gibt noch folgende Tipps für die Praxis:

  • Es sollte bereits im Voraus auf mögliche Belastungen für Jugendliche geachtet werden, wenn eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wird.
  • Die Gefährdungsbeurteilung sollte aktualisiert werden, wenn Jugendliche neu in der Praxis beschäftigt werden.
  • Jugendliche sollten anschaulich und verständlich vor Beginn der Tätigkeit über die Gefahren und die Schutzmaßnahmen unterwiesen werden.
  • Jugendliche müssen besonders sorgfältig im sicheren Umgang mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen angeleitet werden. Die Einhaltung der Schutzmaßnahmen sollte kontrolliert werden.
  • Aufgrund von Tarifverträgen könnte es abweichende Regelungen bezüglich der Arbeitszeit geben.

Weitere Informationen zum Arbeitsschutz in der Zahnmedizin erteilt die BGW auf ihrer Website

Reference: Praxisführung Team

AdBlocker active! Please take a moment ...

Our systems reports that you are using an active AdBlocker software, which blocks all page content to be loaded.

Fair is fair: Our industry partners provide a major input to the development of this news site with their advertisements. You will find a clear number of these ads at the homepage and on the single article pages.

Please put www.quintessence-publishing.com on your „adblocker whitelist“ or deactivate your ad blocker software. Thanks.

More news

  
Junge Frau mit verschiedenen Informationskarten in der Hand, die das IZZ für das Azubi-Recruting zur Verfügung stellt. Die Frau hat lange Haare und trägt ein hellblaues Jeanshemd, darunter ein weißes T-Shirt. Im Hintergrund ist eine Collage mit Szenen von einem Messestand, dem Zusammenstellen von Informationsmaterial für den Versand, einer jungen Frau, die sich am Bildschirm die Ausbildungsbörse der LZK Baden-Württemberg anschaut sowie ein Handy, das das den Istagram-Kanal des IZZ zeigt.
5. Aug 2025

Azubi-Recruiting in Baden-Württemberg

IZZ und Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg: Gemeinsam für starke Nachwuchskräfte
Der Gewinner Dr. Robert Heym steht mit einem männlichen und sieben weiblichen Teammitgliedern in einer Reihe, alle haben eine gelbe Rose in der Hand, eine junge Frau hält die eingerahmte Urkunde. Links davon steht Dr. Karsten Heegewaldt, Präsident der ZÄK Berlin, und applaudiert.
4. Aug 2025

Berlins beste Ausbildungspraxis für ZFA 2025 ausgezeichnet

ZÄK Berlin: Würdigung von Zahnarztpraxen, die durch Engagement, Innovation und Qualität überzeugen
Kollektives Lernen ist mehr als „gemeinsam auf Fortbildung gehen“
30. Jul 2025

Kollektives Lernen ist mehr als „gemeinsam auf Fortbildung gehen“

Die Rolle des kollektiven Wissensaufbaus – Oliver Schumacher über erfolgreiches Lernen im Team
Schmuckbild: Ein Mann sitzt im Wartezimmer und füllt ein Formular aus
28. Jul 2025

Großzügige Gebührenvereinbarungen nach GOZ sind rechtlich zulässig

Dr. Wieland Schinnenburg: Urteil des OLG Düsseldorf bestätigt großen Gestaltungsspielraum für Zahnärzte
KI kann dem Arzt-Patienten-Verhältnis schaden
24. Jul 2025

KI kann dem Arzt-Patienten-Verhältnis schaden

Studie: Menschen schätzen Ärzte negativer ein, wenn diese angeben, in ihrer Arbeit KI zu verwenden
Was gelebte Kundennähe im Factoring bewirken kann
21. Jul 2025

Was gelebte Kundennähe im Factoring bewirken kann

30 Jahre DZR –Thomas Nellen: „Wir sind mit den Anforderungen der Praxen gewachsen“
Die „sprechende Dokumentation“ wird viel Zeitersparnis bringen
17. Jul 2025

Die „sprechende Dokumentation“ wird viel Zeitersparnis bringen

Interview mit Sabine Zude, Geschäftsführerin der CGM Dentalsysteme, über aktuelle Themen wie KI, Cloud, eLABZ und neue Services
„Entwicklungen im Gesundheitswesen aktiv mitgestalten“
16. Jul 2025

„Entwicklungen im Gesundheitswesen aktiv mitgestalten“

BFS-Kampagne: „André taucht ein“ soll offenen Dialog über die Zukunft der Zahnmedizin fördern