0,00 €
Zum Warenkorb
  • Quintessence Publishing Deutschland
Filter
5268 Views

Immer häufiger schon wegen laufender Ermittlungen in Frage gestellt

(c) Stock Studio 4477/Shutterstock.com

In den vergangenen Jahren neigten die zuständigen Behörden dazu, bei erheblichen Verfehlungen von Ärzten die Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufes, genannt Approbation, zu entziehen. Ein solches Entziehen der Approbation kann den wirtschaftlichen Ruin bedeuten.

Lange Zeit erfolgte dies meist nur, wenn eine rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung vorlag. Mittlerweile reicht manchmal schon die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) hat jetzt in einer unanfechtbaren Entscheidung einem solch drastischen Umgang mit der Approbation die Grenzen aufgezeigt (Az. 13 B 826/18).

„Nur zur Abwehr konkreter Gefahren“

Gegen einen Arzt lief seit längerem ein Strafverfahren wegen Abrechnungsbetruges. Das von der zuständigen Behörde daraufhin angeordnete Ruhen der Approbation wurde vom OVG für die Dauer des gerichtlichen Hauptverfahrens aufgehoben. Das OVG führt dazu u.a. aus, dass eine solche Anordnung ein schwerwiegender Eingriff in das Grundrecht des Arztes aus Artikel 12 des Grundgesetzes sei, der die Berufsfreiheit schützt. Dies sei „nur zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter und unter strikter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zulässig“. Dies könne der Fall sein, wenn „Gefährdungen für Leib und Leben“ der Patienten zu befürchten seien. Dies sei aber bei dem Vorwurf des Abrechnungsbetruges nicht der Fall.

Möglicher Verlust der Approbation droht schnell

Trotz dieser und ähnlichen Entscheidungen müssen (Zahn-)Ärzte damit rechnen, dass schon gegen sie laufende Ermittlungen zum Anlass genommen werden, ihre Approbation in Frage zu stellen. Deshalb kommt es bei jedem gegen einen Arzt laufenden Verfahren darauf an, die Möglichkeit eines Verlustes der Approbation ins Auge zu fassen und den eigenen Vortrag in einem solchen Verfahren danach auszurichten. Übrigens: Sobald ein (Zahn-)Arzt rechtskräftig wegen Abrechnungsbetruges verurteilt wird, kommt eine Entziehung der Approbation durchaus in Betracht!

Dr. med. dent. Wieland Schinnenburg, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, Hamburg

Dr. Wieland Schinnenburg studierte Zahnmedizin und Jura und war bis Ende 2017 als Zahnarzt in eigener Praxis in Schleswig-Holstein tätig. Parallel arbeitete er als Rechtsanwalt und Mediator in Hamburg und ist in diesem Bereich weiter aktiv. Schinnenburg ist FDP-Mitglied und war unter anderem Vizepräsident der Hamburgischen Bürgerschaft. Seit der Bundestagswahl 2017 ist er Mitglied des Deutschen Bundestags. Er ist Mitglied des Gesundheits- und des Rechtsausschusses und Drogenpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion. Foto: Burgis Wehry/Schinnenburg

 
Reference: Dr. Wieland Schinnenburg Praxisführung Wirtschaft

AdBlocker active! Please take a moment ...

Our systems reports that you are using an active AdBlocker software, which blocks all page content to be loaded.

Fair is fair: Our industry partners provide a major input to the development of this news site with their advertisements. You will find a clear number of these ads at the homepage and on the single article pages.

Please put www.quintessence-publishing.com on your „adblocker whitelist“ or deactivate your ad blocker software. Thanks.

More news

  
22. Nov 2024

Auch bei Betriebsfeiern auf den Geldwert achten

Sachzuwendungen und Geschenke mit steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vergünstigungen
22. Nov 2024

ZFA-Tarifrunde ist gestartet

vmf: ZFA-Durchschnittsgehalt liegt unterhalb der Angemessenheitsschwelle der Europäischen Mindestlohnrichtlinie
21. Nov 2024

Resturlaub: Worauf Arbeitgeber achten sollten

Urlaubsansprüche verjähren nur bei regelmäßigen Hinweisen darauf – Erinnerungen dokumentieren
19. Nov 2024

Den Weg in die eigene Praxis gut vorbereiten

Wieder zwei Plätze zu gewinnen für das Praxisgründerseminar Österreich Anfang Februar 2025 – Einsendeschluss 15. Dezember 2024
18. Nov 2024

Etablierung eines positiven, vertrauensvollen Arbeitsumfelds

BZÄK-Statement zur Bindung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Zahnarztpraxen
14. Nov 2024

Führung und Kommunikation in der Zahnarztpraxis

Neues Buch „Das ICH im WIR – wie Miteinander gelingt“ von Dr. Karin Uphoff
12. Nov 2024

Muss ich eigentlich validieren?

Mathias Lange gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Validierung
11. Nov 2024

Fachkräfte finden und binden dank digitaler Praxis-Tools?

Im Interview: Zahnärztin Michaela Sehnert liefert Tipps, dem Fachkräftemangel zu begegnen