BZÄK informiert: Das Angestelltenverhältnis wird bei jungen Zahnärzten immer beliebter. Die Anzahl der niedergelassenen Zahnärzte dagegen sinkt kontinuierlich. Von den 71.926 zahnärztlich tätigen Personen in Deutschland waren zum 31. Dezember 2016 insgesamt 16.715 in einer Praxis angestellt. Dabei stellen die Aus- und Weiterbildungsassistenten bereits seit Jahren in dieser Gruppe nicht mehr die größte Zahl dar. Vor allem Frauen verbleiben auch nach der Assistenzzeit (zunächst) in einem Angestelltenverhältnis – fast zwei von drei angestellten Zahnärzten sind weiblich.
Fällt die Entscheidung für die Niederlassung, geschieht dies am häufigsten durch die Übernahme einer bestehenden Einzelpraxis – knapp zwei Drittel der 2016 neu niedergelassenen Zahnärzte wählten diesen Weg – und gaben dafür durchschnittlich 342.000 Euro aus. 30 Prozent der Gründer machten sich durch Übernahme, Beitritt oder Neugründung einer Berufsausübungsgemeinschaft selbstständig, während die Neugründung einer Einzelpraxis nur von 7 Prozent der Zahnärzte gewählt wird.
Die kontinuierliche Erfassung zahnärztlicher Berufsverläufe ist für die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) wesentliche Grundlage für die weitere Ausgestaltung der Unterstützung bei der zahnärztlichen Berufsausübung und für die Weiterentwicklung des Berufsbildes.
Diese und weitere Zahlen sind der aktuellen Ausgabe des Statistischen Jahrbuchs der Bundeszahnärztekammer zu entnehmen.
Das Statistische Jahrbuch 2016/2017 kann für 10,00 Euro zzgl. Versand über die BZÄK bestellt werden: www.bzaek.de/wir-ueber-uns/daten-und-zahlen.html