Bei den Tarifverhandlungen für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) gibt es weiterhin keinen Fortschritt. Nach dem am 5. März 2025 vorgelegten Angebot des Tarifpartners AAZ hatte der Verband medizinischer Fachberufe e.V. (vmf) das für den 10. März in kleiner Runde geplante Gespräch abgesagt. Nachstehend die Stellungnahmen des vmf sowie der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen für Zahnmedizinische Fachangestellte (AAZ).
„Reduzierung im Vergleich zu den vorherigen Aussagen“
Hannelore König, vmf-Präsidentin, erklärt dazu: „Die AAZ bietet ein Einstiegsgehalt für ZFA nach ihrer dreijährigen Ausbildung von lediglich 2.500 Euro brutto im Monat. Das ist eine Erhöhung um 0,78 Euro auf 14,79 Euro brutto pro Stunde. Dieses Angebot haben wir bereits im Januar abgelehnt. Mit der neuen Offerte soll der Tarifvertrag sogar erst zum 1. April in Kraft treten und für ein Jahr gelten – ohne einen Ausgleich für die ersten drei Monate. Das bedeutet eine Reduzierung im Vergleich zu den vorherigen Aussagen der AAZ.“
Die Arbeitgeberseite hatte kurz vor Weihnachten das bereits erzielte Verhandlungsergebnis in der Einspruchsfrist zurückgezogen und liegt nun deutlich hinter dem, was von ihr am 11. Dezember 2024 angeboten und zunächst akzeptiert wurde, so der vmf. Das neue Angebot enthalte zusätzlich vom 1. April bis 30. September 2026 eine Erhöhung von 2,5 Prozent.
Angebot für ZFA-Berufseinsteiger: 15,16 Euro brutto
„Damit würden ZFA beim Einstieg in den Beruf zum 1. April 2026 lediglich 15,16 Euro brutto pro Stunde erhalten. Vor dem Hintergrund, dass die zukünftige Bundesregierung einen gesetzlichen Mindestlohn von 15,00 Euro pro Stunde für ungelernte Tätigkeiten für 2026 ankündigt, ist dieses Angebot völlig indiskutabel“, erklärt König weiter.
Verantwortung gegenüber den Beschäftigten
Mit Blick auf den Fachkräftemangel bei ZFA und die Werbemaßnahmen der Zahnärzteschaft für neue Auszubildende merkt König an: „Es ist unverständlich und vollkommen widersinnig, wenn die Arbeitgeberseite sich verstärkt um Auszubildende bemüht und ihnen dann nach dem Abschluss der anspruchsvollen Ausbildung kaum mehr als den Mindestlohn zahlen will. Hier wie bei der Entlohnung der erfahrenen und fortgebildeten ZFA erwarten wir, dass die Zahnärzteschaft Verantwortung gegenüber den Beschäftigten zeigt.“ Der vmf plant weitere Streikmaßnahmen und wird diese in Kürze bekannt geben.
Stellungnahme der AAZ
Im Kontext der aktuellen Tarifverhandlungen teilt die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen für Zahnmedizinische Fachangestellte (AAZ) mit:
„Wir haben Verständnis für die Forderungen nach besseren Arbeitsbedingungen und Vergütung, insbesondere im Kontext des Fachkräftemangels, der uns alle betrifft. Gleichzeitig stellen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen die Praxen vor große Herausforderungen: Der GOZ-Punktwert ist seit 36 Jahren unverändert und die Vergütungsanpassungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung waren mit gesetzlicher Deckelung auf maximal 4,41 Prozent nur mäßig.
In diesem Spannungsfeld haben wir für ein Jahr eine Erhöhung der Bruttogehälter von durchschnittlich 4,65 Prozent angeboten, wobei die Vergütungen in den ersten Berufsjahren stärker, nämlich um 5,57 Prozent, erhöht würden. Für ein weiteres halbes Jahr hat die AAZ als Bestandteil des letzten Angebots nochmals 2,5 Prozent (was auf ein Jahr gerechnet einer Steigerung von 5 Prozent entspräche) für alle Berufsjahre angeboten.
Wir bedauern, dass der Verband medizinischer Fachberufe (VmF) unser Angebot nicht angenommen hat und hoffen weiterhin auf eine baldige Einigung. Bis dahin befinden sich die bisherigen Vergütungstarifverträge für ZFA und Auszubildende zur/zum ZFA in der Nachwirkung.“