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Aktuelle Informationen aus der (dentalen) Welt – Juni 2018

Ein zweiter Konnektor kommt – im August

Die Gematik hat jetzt einem zweiten Anbieter – der T-Systems International GmbH – eine Zulassung für ihren Konnektor erteilt. Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) unter Berufung auf das Untenrehmen mitteilt, wird dieser Konnektor aber erst im August flächendeckend auf dem Markt verfügbar sein, da zuvor noch Test unter Realbedingungen anstünden. Zudem zeigte sich die KBV verärgert, dass von PVS-Anbietern höhere Preise von den Arzt- und Psychotherapeutenpraxen verlangt würden, als mit den Pauschalen abgedeckt sei, die mit dem GKV-Spitzenverband gerade neu ausgehandelt worden seien. Die KBV habe  sich deshalb Anfang der Woche mit einem Schreiben an den Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V. – gewandt und ihn aufgefordert, seinen Mitgliedern zu empfehlen, von ihren Kunden nur die Beträge zu verlangen, die durch die Zahlungen der Krankenkassen gedeckt seien. Man rate Ärzten aber dazu, trotzdem jetzt die Komponenten für die TI-Anbindung zu bestellen. (Quelle: KBV)

Einkauf von zahnärztlichen Instrumenten – Checkliste Aufbereitung

Die Aufbereitung von Medizinprodukten ist anspruchsvoll. Grundlage für eine rechtskonforme Aufbereitung bilden die Herstellerangaben. Fehlende Angaben, eine begrenzte Nutzungsdauer oder der Verweis auf in der Praxis nicht gebräuchliche Verfahren oder Chemikalien können sich negativ auswirken. Dann kann es sinnvoll sein, auf ein anderes Produkt auszuweichen.

Der Arbeitskreis Dentalinstrumente der BZÄK hat eine Checkliste erarbeitet, die Kriterien auflistet, die beim Vergleich verschiedener Produkte hilfreich sind. Sie soll als Entscheidungshilfe bei Online-Recherche, Messebesuch etc. hilfreich sein. (Quelle: Klartext der BZÄK)

BMG setzt Kommission für Honorarordnung ein – Zahnärzte nicht betroffen

Das Bundesministerium für Gesundheit hat, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, per Erlass die „Wissenschaftliche Kommission für ein modernes Vergütungssystem“ (KOMV) gegründet und auch bereits 13 Mitglieder – Ökonomen, Juristen und zwei Mitglieder des Sachverständigenrates – berufen. Sie soll nun bis zum 31. Dezember 2019 Vorschläge für ein neues Vergütungssystem für die ambulante ärztliche Versorgung vorlegen. Der zahnärztliche Bereich ist laut Erlass ausdrücklich nicht einbezogen. Das berichtet ADP-Medien unter Bezug auf den BMG-Erlass.

Kommentar der Musterberufsordnung für Zahnärzte aktualisiert

Der juristische Kommentar der Musterberufsordnung für Zahnärzte der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) liegt in umfangreich überarbeiteter Auflage vor. Das teilt die BZÄK aktuell mit. Die Kommentierung soll die Auslegungen möglichst breit verankern, unter Zahnärzten, Kammern, Gerichten, Staatsanwaltschaften, Rechtsanwaltskanzleien ist der Kommentar ein anerkanntes Werkzeug der Rechtsanwendung. In die aktualisierte Version floss die neuere Verfassungs- und berufsgerichtliche Rechtsprechung ein sowie wichtige Änderungen, die die BZÄK-Bundesversammlung im November 2017 beschloss. Der Kommentar steht kostenlos online.

ApoBank zahlt erneut 4 Prozent Dividende

Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (apoBank) zahlt ihren Mitgliedern für das Jahr 2017 wie in den Vorjahren und wie bereits auf der Bilanzpressekonferenz im April angekündigt eine Dividende von 4 Prozent. Das beschloss die Vertreterversammlung der Bank am 15. Juni 2018 in Düsseldorf und stimmte damit dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu. Zugleich bestätigte sie den Jahresabschluss 2017.

Auf seiner ersten Vertreterversammlung bekräftigte der Vorstandsvorsitzende Ulrich Sommer die Prognose für das Jahr 2018. Die Bank rechnet mit einem Jahresüberschuss auf Vorjahresniveau (2017: 61,9 Mio. Euro), der eine stabile Dividendenzahlung an die Mitglieder sowie eine Stärkung der Rücklagen und Reserven ermöglicht.

Beratungsleistungen ausbauen: Zudem erläuterte er gegenüber den Eigentümervertretern, wie er auf lange Sicht die Heilberufe noch weitreichender unterstützen möchte. „In Anbetracht der gegenwärtigen und absehbaren Veränderungen auf dem Banken- und Gesundheitsmarkt wollen wir neue Lösungen erarbeiten, um noch mehr Nutzen für unsere Kunden und Mitglieder zu stiften.“ Neben Existenzgründungsfinanzierungen, Vermögensberatung und klassischen Bankdienstleistungen will die Bank ihr Angebot erweitern, so mit dem Ausbau von Beratungsleistungen. Mit dem Aufbau ihres Kompetenzzentrum „apoHealth“ will die Bank zudem Heilberufler dabei unterstützen, mit digitalen Anwendungen Prozesse zu optimieren, über mehr Zeit am Patienten zu verfügen und die Qualität der Versorgung zu verbessern.

Wahlen zum Aufsichtsrat: Dr. med. dent. Helmut Pfeffer, Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery und Susanne Wegner wurden als Mitglieder des Aufsichtsrats von der Vertreterversammlung wiedergewählt. Unmittelbar nach der Vertreterversammlung wählte der Aufsichtsrat in seiner konstituierenden Sitzung Montgomery wieder zu seinem Vorsitzenden.

Zahnärzte-Praxis-Panel – rege Beteiligung erhofft

Das Zahnärzte-Praxis-Panel – kurz ZäPP – ist eine neu aufgesetzte Erhebung zur Kosten- und Versorgungsstruktur in vertragszahnärztlichen Praxen. Ziel des ZäPP ist es, eine aussagekräftige und belastbare Datengrundlage über die Rahmenbedingungen und die wirtschaftliche Entwicklung der Praxen in ganz Deutschland zu gewinnen. Die Ergebnisse der Untersuchung sind für künftige Verhandlungen mit den Krankenkassen auf Landes- und Bundesebene zur Weiterentwicklung der Gesamtvergütungen und der Gebührenordnung von mitentscheidender Bedeutung. Daher bitten die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und die KZBV möglichst viele Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte um aktive Unterstützung des Projekts. Weitere Informationen: www.kzbv.de/zaepp

Grünes Licht für EU-Verhältnismäßigkeitstest – Sonderrolle für Gesundheitsberufe

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) begrüßt die Sonderrolle, die im sogenannten Verhältnismäßigkeitstest den Gesundheitsberufen zugebilligt wird. Das Plenum des Europäischen Parlaments hat am 14. Juni in Straßburg den Weg für die EU-Richtlinie zur Prüfung der Verhältnismäßigkeit neuen Berufsrechts freigemacht. Die neue Richtlinie, die in Kürze in Kraft tritt, muss binnen zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden.


BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel (Bild:BZÄK/Lopata)

BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens: „Es ist gut, dass im jetzt vorliegenden Verhältnismäßigkeitstest viele Kritikpunkte der regulierten Berufe, zu denen auch Ärzte und Zahnärzte zählen, aufgegriffen wurden. Positiv ist auch, dass der EU-Gesetzgeber eine Sonderrolle für die Gesundheitsberufe vorsieht. So müssen die Mitgliedstaaten im Falle einer berufsrechtlichen Regelung, die die Heilberufe oder die Patientensicherheit betreffen, stets das Ziel eines hohen Niveaus des Gesundheitsschutzes berücksichtigen. Dies ist eine klare Vorgabe für den nationalen Gesetzgeber zu Gunsten der Patienten. Dies darf im anstehenden Umsetzungsprozess der Richtlinie in nationales Recht nicht verwässert werden.  Leider gab es keine politische Mehrheit, die Gesundheitsberufe vom Anwendungsbereich der neuen Richtlinie gänzlich auszunehmen. Das wäre aus Sicht der Gesundheitsberufe der bessere Weg gewesen.“ (Quelle: BZÄK)

Nur noch ein Bundesmantelvertrag

Die bisher für Primär- und Ersatzkassen getrennt verhandelten Bundesmantelverträge BMV-Z und EKV-Z sind nun zu einem Vertrag zusammengeführt worden, der am 1. Juli 2018 in Kraft tritt. Der BMV-Z ist der zwischen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen ausgehandelte Vertrag zur vertragszahnärztlichen Versorgung gesetzlich Krankenversicherter. Er regelt Art und Umfang der Versorgung und enthält Vorschriften zur Durchführung der Behandlungen. Weitere Informationen: www.kzbv.de/bundesmantelvertrag.

TI: FDP-Fraktion beschließt Antrag zur Fristverlängerung

Die FDP-Bundestagsfraktion hat auf ihrer Fraktionssitzung am 12. Juni 2018 einen Gesetzantrag beschlossen, mit dem die Frist für die Installation der Telematikinfrastruktur in den Arzt- und Zahnarztpraxen mindestens bis zum 1. Juli 2019 verlängert werden soll. Zudem soll die Sanktionierung für Vertrags(zahn)ärzte, die nicht bis zur gesetzten Frist an die TI angebunden sind, aufgehoben werden. Der FDP-Bundestagsabgeordnete Dr. Wieland Schinnenburg, selbst Zahnarzt und Rechtsanwalt, erklärte dazu: „Der Staat darf von Ärzten und Zahnärzten nicht etwas Unmögliches verlangen und sie dazu mit schweren Sanktionen bedrohen, wenn sie das Geforderte nicht schaffen. Minister Spahn muss dringend handeln.“ Er hatte den Bundesgesundheitsminister bereits mehrfach zum Handeln in der Sache aufgefordert.

KZBV-Webapp „Zahnarztsuche“ wird eingestellt

Die Webapp "Zahnarztsuche" wird zum 30. Juni 2018 eingestellt. Über den bisherigen Link zahnarztsuche.kzbv.de erreichen Nutzerinnen und Nutzer dann künftig ausschließlich die Ländersuchen von Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und (Landes)Zahnärztekammern. Patienten gelangen über eine Deutschlandkarte mit einem Klick zu den jeweiligen Ländersuchen. Diese nutzen wiederum fortlaufend aktualisierte Adressdatenbanken, die es erlauben, nach verschiedenen Kriterien wie zum Beispiel einem bestimmten Fachgebiet, Barrierearmut oder Fremdsprachen-Kenntnisse schnell und unkompliziert eine Praxis in der Umgebung zu finden. Übersicht der Ländersuchen: www.kzbv.de/zahnarztsuche.

Zahnärzte in Nordrhein gegen Z-MVZ

Nach der Landesversammlung des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte in Nordrhein am 6. Juni 2018 hat sich auch die Kammerversammlung der Zahnärztekammer Nordrhein am 9. Jui 2018 klar gegen rein zahnärztliche Medizinische Versorgungszentren (Z-MVZ) und die steigende Zahl von Investoren auch im zahnärztlichen Bereich positioniert. In Anlehnung an die Entschließung der Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein vom 10. März 2018 verabschiedeten die Delegierten der Kammerversammlung der ZÄK-Nordrhein eine Resolution, in der sie „den Gesetzgeber und die zuständigen Institutionen der Selbstverwaltung auffordern, dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten und im Interesse der Patientinnen und Patienten den freiberuflichen Charakter der ambulanten zahnärztlichen Versorgung in eigener Praxis zu erhalten. Dazu müssen Standespolitik und Politik gemeinsame Lösungen finden.“ (Quelle: ADP-Medien)

Entbudgetierung: „Nur ein Euro mehr pro Behandlungsfall“

Das Abschaffen der Budgets in der Vergütung wäre aus Sicht des KBV-Vorstandsvorsitzenden Dr. Andreas Gassen „ein klares Signal“ für die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten, dass erbrachte Leistungen auch bezahlt werden. Derzeit würden in der Regel 10 bis 20 Prozent des Honorars nicht ausgezahlt, sagte der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung in einem KV-on-Interview.

Die vollständige Abschaffung der Budgetierung wäre auch angesichts „der übervollen Kassen der Krankenkassen in einem Zug ein großer Schritt“, betonte Gassen. Deshalb habe die KBV aus seiner Sicht „moderat“ zunächst die Entbudgetierung der Grundleistungen gefordert. Darunter seien die mit dem Erstkontakt zusammenhängenden Pauschalen im haus- und fachärztlichen Versorgungsbereich zu verstehen.

660 Millionen Behandlungsfälle

Dabei gehe es nicht um eine hohe Summe, betonte Gassen und rechnete vor: „Wir haben 660 Millionen Behandlungsfälle im Jahr und fast 1,2 Milliarden Arzt-Patienten-Kontakte. Die Summe, die für die Ausbudgetierung dieser Grundleistungen erforderlich wäre, würde den Einzelfall – also die 660 Millionen Fälle – um noch nicht mal einen Euro verteuern.“ Es gehe also um eine Größenordnung von rund einer halben Milliarde Euro.

Schutz von Patienten nicht an den Rand drängen

Die Interessen und der Schutz von Patienten und Verbrauchern dürften bei wettbewerbsorientierten Neuregelungen in der EU nicht an den Rand gedrängt werden, so der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Dr. Peter Engel, anlässlich des Europatags der BZÄK am 6. Juni in Berlin.

Gemeinsam mit Abgeordneten des Deutschen Bundestags, Vertretern der Europäischen Kommission, des Bundeswirtschafts- und des Bundesgesundheitsministeriums, der Wissenschaft sowie mehrerer Berufsverbände wurde über die Zukunft der europäischen Binnenmarkt- und Gesundheitspolitik sowie die Auswirkungen auf den zahnärztlichen Berufsstand diskutiert.

BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel bezeichnete den Binnenmarkt als Erfolgsgeschichte für Europa. Angesichts einer auf europäischer Ebene anhaltenden Diskussion über die Zukunft der regulierten Berufe warnte der BZÄK-Präsident allerdings vor einer rein ökonomischen Betrachtung der Regelungen im Berufsrecht: „Andere Bereiche, in denen Regelungen notwendig sind, wie etwa der Schutz von Patienten und Verbrauchern, dürfen nicht an den Rand gedrängt werden.“

Mit Blick auf die europäische Gesundheitspolitik rief Engel dazu auf, gesundheitspolitische Herausforderungen wie die Digitalisierung, die Zunahme chronischer Krankheiten oder die Alterung der Gesellschaft, die alle EU-Mitgliedstaaten betreffen, gemeinsam anzugehen. „Oberstes Ziel muss es im Interesse unserer Patienten sein, ein hohes Qualitätsniveau der Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Europäische Einheitsbestimmungen können hier – angesichts erheblicher Unterschiede der nationalen Gesundheitssysteme – jedoch nicht die Lösung sein“, so Engel.

Kabinett bringt „Versichertenentlastungsgesetz“ auf den Weg

Die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung zum 1. Januar 2019 bei gleichbleibendem Beitragssatz, ein halbierter Mindestbeitrag für Kleinselbstständige und Vorgaben für die Kassen zum Abschmelzen ihrer Finanzreserven sind einige der Punkte, die die Bundesregierung jetzt gemäß Koalitionsvertrag auf den Weg bringt. Das Bundeskabinett hat am 6. Juni den Entwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) für ein „Versichertenentlastungsgesetz“ verabschiedet. Spahn erklärte, dies sei ein guter Tag für die gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland. „Wir entlasten die Beitragszahler um rund acht Milliarden Euro jährlich. Gerade kleinere Selbstständige mit geringen Einnahmen werden spürbar entlastet. Bei den Krankenkassen sorgen wir für mehr Wettbewerb, denn dieser soll nicht mehr länger dadurch verzerrt werden, weil einige Krankenkassen zu viele Finanzreserven angehäuft haben", so Spahn. Es sei das erste von mehreren Gesetzen, „mit denen wir die Situation der gesetzlich Versicherten ganz konkret verbessern.“

Neue Ärztegewerkschaft – auch für Zahnärzte

Unter dem Titel „IG Med – Interessengemeinschaft Medizin“ hat sich am 1. Juni 2018 in Frankfurt (Main) ein Zusammenschluss von Ärzten und Zahnärzten, der sich als Gewerkschaft für selbstständige Mediziner versteht. „Wir, das sind im gesamten Bundesgebiet Deutschlands niedergelassene Ärzte aller Fachrichtungen, die sich zusammengefunden haben, um den gefährlichen Entwicklungen im Gesundheitssystem der letzten Jahre Einhalt zu gebieten und würdige Bedingungen für unsere Arbeit zu erkämpfen.

Sämtliche Körperschaften, Standesvertretungen und Berufsverbände haben lange tatenlos zugesehen, wie sich die Rahmenbedingungen unserer ärztlichen Tätigkeit bis ins Unerträgliche verschlechtert haben. Damit muss endlich Schluß sein - wir nehmen das Zepter selbst in die Hand!“, heißt es auf der Internetseite der IG Med

Durch unzählige gesetzgeberische Aktivitäten sei die Tätigkeit der vertragsärztlichen Gesundheitsberufe in den vergangenen Jahrzehnten immer stringenteren und unerträglicheren Reglementierungen, Kontrollen, Wirtschaftlichkeitsvorgaben und Honorareinbußen unterworfen worden. „Durch derartige gesundheitspolitische Zielsetzungen und Vorstellungen, die auch von der neuen Bundesregierung verfolgt werden, wird man dem drohenden Mangel an Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten und medizinischen Pflegeberufen in den ländlichen Regionen unseres Landes nicht wirksam begegnen können“, heißt es weiter.

Man wolle sich gegen Budgets, gegen Zwangsmaßnahmen aller Art und gegen alle Arten von Strafandrohungen (Regresse) bei fachlich korrekter Berufsausübung positionieren. Die etablierten Standesvertretungen seien dazu durch die Eingriffe des Gesetzgebers nicht mehr in der Lage. „Unsere ersten wichtigen Ziele sind: Leistungsgerechte Vergütung, gute, unbürokratische Rahmenbedingungen für die freiberufliche ärztliche Tätigkeit und Ersatz oder Novellierung des SGB V im Sinne einer Wiederherstellung der Bürgerrechte für alle Medizinberufe.“

Triclosan erneut unter Verdacht

Eine Studie an Mäusen, durchgeführt an der University of Massachusetts, Amhurst, hat gezeigt, dass das als antimikrobieller Wirkstoff auch in Kosmetika und Zahnpasten eingesetzte Triclosan Darmentzündungen fördern kann. Die Forscher empfehlen weitere Untersuchungen dazu und raten zur Vorsicht beim Einsatz des Wirkstoffs. Die in Science Translational Medicine veröffentlichte Studie zeigte, dass schon eine kurzzeitige Gabe in niedriger Dosis bei den Versuchstieren eine geringgradige Darmentzündung auslöste und das Entstehen einer Colitis und mit Colitis assoziierter Tumoren fördern kann.

In den USA wird Triclosan in großen Mengen und in vielen Produkten (mehr als 2.000) eingesetzt, es findet sich bereits in 75 Prozent der Urinproben von US-Bürgern und gehört zu den Top Ten der Schadstoffe in Flüssen in den USA, so die Autoren der Studie.

In Deutschland bewertet das Bundesinstitut für Risikoforschung den Triclosan-Einsatz auch mit Blick auf Resistenzbildungen sehr kritisch, er soll möglichst rein auf medizinische Zwecke beschränkt bleiben, so eine Empfehlung von 2006.

Kritik am neuen HVM in Bayern

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns hat einen neuen Honorarverteilungsmaßstab (HVM) angekündigt, mit dem die früher üblichen Puffertage künftig vermieden werden sollen, so der Landesverband Bayern des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte (FVDZ), der in der Delegiertenversammlung der KZVB die Mehrheit und den Vorstand stellt. Vonseiten Zukunft Zahnärzte Bayerns (ZZB) kommt Kritik an diesem HVM: er bevorteile große Praxen und MVZ mit vielen Scheinen, benachteilige kleinere Praxen und sei zudem nicht notwendig, da es im vergangenen Jahr keine Puffertage gab, weil die Budgets auch der AOK Bayern erstmals ausgereicht hätten.


Dr. Armin Walter, Vorsitzender von ZZB (Foto: privat)

„In kleinen Praxen mit geringen Scheinzahlen erhöhe sich das individuelle Risiko, bei einigen Krankenkassen oder Krankenkassenverbänden sehr geringe Anzahlen von Behandlungsfällen zu haben. Besteht bei diesen dann erhöhter Behandlungsbedarf, kann er nur durch weitere Versicherte mit geringem Behandlungsbedarf kompensiert werden, was dann gar nicht möglich ist. Der neue HVM wird also zu Verzerrungen der individuellen Budgets in einzelnen Praxen führen. Ob die Einführung von Härtefallregelungen ausreicht, um diese Verwerfungen aufzufangen, ist fraglich“, so Dr. Armin Walter, Vorsitzender von ZZB.

Aufgrund der neuen Aufteilung im HVM sei zudem nicht mehr schnell zu erkennen, wo die mit den Kassen ausgehandelten Budgets nicht ausreichen werden, so Walter. Er kritisiert zudem das Vorgehen bei der Behandlung des neuen HVM in der Delegiertenversammlung, die eine breite Diskussion unmöglich gemacht habe.

Zahl der Füllungen geht zurück

50,8 Millionen Zahnfüllungen wurden im Jahr 2016 in Deutschland über die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen mit der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgerechnet. Der langfristige Abwärtstrend bei der Zahl der Füllungen setzt sich mit einem Rückgang um 1,6 Prozent je Mitglied im Vergleich zum Vorjahr fort (Quelle: Jahrbuch 2017 der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung – KZBV).

KBV und GKV-Spitzenverband einigen sich bei TI-Kosten

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich am 31. Mai 2018 unter Moderation des Schiedsamts für eine verlängerte Finanzierungsregelung für die Kostenerstattung der TI-Anbindung geeinigt. „Wir haben die dringend notwendige Sicherheit geschaffen für die Praxen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten“, erklärte Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstands der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in Berlin.

„Es ist an der Industrie, durch die Bereitstellung geeigneter Produkte dafür zu sorgen, dass alle Arztpraxen, die gesetzlich Versicherte behandeln, die notwendige technische Ausstattung rechtzeitig erhalten können“, so Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV- Spitzenverbands.

Die unter Moderation des Vorsitzenden des Bundesschiedsamtes für die vertragsärztliche Versorgung, Werner Nicolay, getroffene Vereinbarung sieht in den Eckpunkten wie folgt aus: Die Berechnungsgrundlage für die Erstausstattungspauschale bildet im dritten Quartal 2018 der um 10 Prozent reduzierte Konnektorenpreis aus dem Vorquartal. Dies ergibt einen ab dem dritten Quartal geltenden Preis in Höhe von brutto 1.719 Euro. Dieser Preis wird ab dem vierten Quartal um weitere zehn Prozent gesenkt auf dann brutto 1.547 Euro.

Prüfung nach Markteintritt des neuen Konnektor-Anbieters

Die KBV und der GKV-Spitzenverband gehen davon aus, dass es in den nächsten Monaten, wie von der Industrie schon seit langem zugesagt, mehrere Anbieter von Konnektoren geben wird. Dies sollte zu einer Senkung der Angebotspreise führen. Ein zusätzlicher Anbieter ist das österreichische Technologieunternehmen RISE. Sobald der Konnektor dieses Unternehmens am Markt grundsätzlich für alle Arztpraxen verfügbar ist, werden GKV-Spitzenverband und KBV innerhalb einer Frist von zwei Wochen vor dem Hintergrund der dann aktuellen Marktsituation die geltende Vereinbarung überprüfen und gegebenenfalls ab dem Folgequartal anpassen, heißt es.

Für Zahnärzte noch keine neue Vereinbarung

Für die Zahnärzte gibt es noch keine neue Regelung, hier verhandeln KZBV und GKV-Spitzenverband noch. Allerdings wird sich der Abschluss vermutlich in einem ähnlichen Rahmen bewegen wie bei den Ärzten. Der Gang der KBV vor das Schiedsamt hatte zu Verstimmungen zwischen KZBV und KBV geführt.

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