Sascha Rudat wird neuer Chefredakteur der „Zahnärztlichen Mitteilungen“
Der neue Chefredakteur der „Zahnärztlichen Mitteilungen“ (zm) heißt Sascha Rudat. Das teilten Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) als Herausgeber der führenden zahnmedizinischen Fachzeitschrift in Deutschland mit. Rudat ist derzeit Pressesprecher der Ärztekammer Berlin und tritt die Position des zm-Chefredakteurs am 16. April 2020 an. Sein bisheriger beruflicher Werdegang umfasste unter anderem die Redaktionsleitung der Zeitschrift „Berliner Ärzte“ und die Ressortleitung Publishing der Nachrichtenagentur ddp. Rudat folgt auf Dr. Uwe A. Richter, der seit Mai 2015 zm-Chefredakteur war und den Posten auf eigenen Wunsch aufgab, um sich anderen beruflichen Herausforderungen zu widmen.
„Mit Sascha Rudat haben wir einen erfahrenen Journalisten und Medienprofi gewonnen, der die erfolgreiche Etablierung der zm als die integrierende Informations- und Kommunikationsplattform für alle Zahnärztinnen und Zahnärzte weiterführen wird. Neben den 14-tägig erscheinenden Print-Ausgaben wird er auch den Online-Auftritt weiterentwickeln. Da Medien heute großenteils online genutzt werden, wird der weitere Ausbau von zm-online.de die ‚Zahnärztlichen Mitteilungen‘ zukunftssicher aufstellen“, betonten der Vorstandsvorsitzende der KZBV, Dr. Wolfgang Eßer und der Präsident der BZÄK, Dr. Peter Engel, anlässlich des Antritts des neuen zm-Chefredakteurs.
Der Vorstand der KZBV und das Präsidium der BZÄK danken dem scheidenden Chefredakteur Dr. Richter für seine herausragenden Verdienste, die er sich bei der Weiterentwicklung der multimedialen Marke „zm“ erworben hat. Sein ausgezeichnetes journalistisches und verlegerisches Wirken habe das traditionsreiche Medium auf einen erfolgreichen Zukunftskurs gesetzt. „In Zeiten des starken Umbruchs in den Medien hat er mit klugen Entscheidungen dazu beigetragen, dass nicht nur die Effizienz gesteigert wurde, sondern insbesondere das Interesse an dem Medium „zm“ in der zahnärztlichen Kollegenschaft deutlich gesteigert“, heißt es in der Pressemitteilung. (Quelle: BZÄK/KZBV)
ApoBank verschiebt Vertreterversammlung
Die für den 29. April 2020 geplante Vertreterversammlung der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (ApoBank) wird verschoben. Dies habe die Bank zum Schutz der Gesundheit aller Teilnehmenden und angesichts der aktuellen behördlichen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus beschlossen, heißt es in einer Unternehmensmitteilung vom 30. März 2020.
Die Verschiebung der Vertreterversammlung bedeute auch, dass zunächst kein Beschluss über die Gewinnverwendung herbeigeführt werden könne. Die Bank wird ihre Mitglieder rechtzeitig über die weitere Planung informieren. Am 1. April 2020 findet die Video-Pressekonferenz zur Geschäftsbilanz statt. (Quelle: ApoBank)
Schwerer Einbruch und Diebstahl bei Medentis Medical
Das Unternehmen Medentis Medical ist Opfer eines schweren Einbruchs und Diebstahls geworden. Nach den bisherigen Ermittlungen sind die gesuchten Personen (mindestens zwei Männer) in der Nacht von Samstag, 21. März 2020, auf Sonntag, 22. März 2020, in der Zeit zwischen 1 Uhr und 3 Uhr nachts in die Geschäftsräume des Unternehmens in Bad Neuenahr-Ahrweiler eingebrochen und haben Waren im Wert von ca. 1,2 Millionen Euro entwendet. Medentis Medical bittet um Hinweise, die zur Ergreifung der Täter führen können, und lobt dafür 20.000 Euro Belohnung aus.
Die Tatverdächtigen, die unter Umständen weitere Helfer hatten, wurden von den Überwachungskameras auf dem Firmengelände aufgenommen. Bilder und Überwachungsvideos sind auf der Unternehmenshomepage unter https://medentis.com/diebstahl/ eingestellt. Wer Hinweise zu den Tätern etc. geben kann, wird gebeten, sich per E-Mail an einbruch@medentis.de oder telefonisch unter 02641/9110-400 zu melden. (Quelle: Medentis Medical)
Corona-Pandemie: Ethikrat legt Empfehlungen vor
Wie sollen Ärzte in „Situationen katastrophaler Knappheit medizinischer Ressourcen über Leben und Tod“ entscheiden? Damit und mit weiteren Entscheidungssituationen in der aktuellen Corona-Pandemie hat sich der Ethikrat beschäftigt. Für die ärztliche Triage sieht er rein medizinische Kriterien, hier dürfe der Staat keine Vorgaben machen. Ende März hatten bereits die Notfallmediziner in der Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) ein Papier zur Orientierung bei diesen Entscheidungen zur Diskussion gestellt.
Was die aktuellen politischen Entscheidungen angeht, so heißt es zum Ad-hoc-Papier des Ethik-Rates: „Der Deutsche Ethikrat befürwortet die aktuell zur Eindämmung der Infektionen ergriffenen Maßnahmen, auch wenn sie allen Menschen in diesem Land große Opfer abverlangen. Freiheitsbeschränkungen müssen jedoch kontinuierlich mit Blick auf die vielfältigen sozialen und ökonomischen Folgelasten geprüft und möglichst bald schrittweise gelockert werden.“ (Quelle: QN)
Beratung über Hilfen für weitere Gesundheitsberufe nach der Osterpause
„Wir werden uns mit dem allem nach der Osterpause noch einmal beschäftigen“, erklärte der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses des Bundestages, Erwin Rüddel, gegenüber der „Ärzte Zeitung“ nach den Beratungen über den am 27. März 2020 auch vom Bundesrat verabschiedeten Schutzschirm für Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte. Dann sollen Hilfen auch für weitere Gesundheitsberufe beraten werden, heißt es im Beitrag. (Quelle: Ärzte Zeitung)
BZÄK: Neue und aktualisierte Informationen eingestellt
Die Bundeszahnärztekammer hat eine ganze Reihe von Informationen rund um das Thema SARS-CoV-2/Covid-19 aktualisiert oder neu erstellt. Alles auf einen Blick gibt es auf der eigenen Informationsseite.
- Die BZÄK hat eine umfangreiche „Übersicht der bundesweiten Hilfen für Freiberufler“ erstellt: https://www.bzaek.de/berufsausuebung/sars-cov-2covid-19/soforthilfen-des-bundes.html
- Der BFB hat mit fachlicher Unterstützung der BZÄK die hilfreiche „Übersicht der länderspezifischen Hilfen für Freiberufler“ erstellt https://www.bzaek.de/berufsausuebung/sars-cov-2covid-19/soforthilfen-der-bundeslaender.html
- Die BZÄK Information "Kurzarbeitergeld in der Zahnarztpraxis" wurde überarbeitet: https://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/b/Kurzarbeitergeld_in_der_Zahnarztpraxis.pdf
- Das RKI hat seine Kriterien geändert, nach denen mögliche Verdachtsfälle bewertet werden. Das Kriterium, dass Menschen in Risikogebieten gewesen sein müssen, entfällt ab sofort. Die BZÄK hat dementsprechend alle Unterlagen geändert.
- Die FAQ wurden aktualisiert bei: „Kann bei zahnärztlichen Routinebehandlungen durch routinemäßige Hygiene- und Schutzmaßnahmen die Übertragung des SARS-CoV-2 vermieden werden?“ und „Muss die ganze Praxis nach dem Besuch eines Infizierten schließen?“: https://www.bzaek.de/berufsausuebung/sars-cov-2covid-19/faq-coronavirus.html
- Die Quarantäneregeln für medizinisches Personal wurden entsprechend dem RKI geändert: https://www.bzaek.de/berufsausuebung/sars-cov-2covid-19/quarantaene.html
(Quelle: BZÄK)
BDZI EDI: MDR – Ein Jahr Aufschub reicht nicht
Am 25. März 2020 hat die Europäische Kommission verkündet, die EU-Medizinprodukte-Verordnung (Medical Device Regulation, MDR) um ein Jahr auf den 26. Mai 2021 zu verschieben. Der Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa (BDIZ EDI) begrüßt diese Entscheidung zwar, sie geht dem Verband indes nicht weit genug. Der BDIZ EDI hatte bereits vor der Corona-Pandemie einen Aufschub von zwei Jahren gefordert. Jetzt seien mindestens drei Jahre erforderlich, um die Funktionsfähigkeit der MDR herzustellen, heißt es.
BDIZ EDI-Präsident Christian Berger: „Wir begrüßen, dass sich die EU-Kommission bewegt. Der Aufschub von einem Jahr reicht aber bei Weitem nicht aus, um die Funktionalität der MDR zu garantieren!“ Aufgrund des wirtschaftlichen Stillstands, der durch die COVID-19-Pandemie hervorgerufen wurde und wird, fordert der BDIZ EDI-Präsident einen Aufschub der Übergangsregelungen um drei Jahre.
Marktbeobachter und insbesondere der gesamte Dentalbereich sähen die MDR als Innovationsbreme – mit Auswirkungen auf die (zahn)ärztliche Berufsausübung und letztlich auf die Patienten, wenn neue, innovative Produkte fehlen, so der BDIZ EDI. Die Befürchtung: insbesondere kleine und mittelständische Hersteller von Medizinprodukten scheitern an den regulatorischen Hürden der MDR, weil der Zertifizierungsprozess kostenintensiver und komplizierter wird.
Einer Umfrage zufolge, die die Rechtsanwaltskanzlei Ratajczak & Partner, Sindelfingen, im Auftrag des BDIZ EDI unter den Dentalfirmen durchgeführt hat, seien mehr als 80 Prozent der teilnehmenden Firmen sicher, dass die MDR zu einer Erhöhung der Kosten für bestehende und neue Produkte führen werde. Im Mittel wird befürchtet, dass sich eine Kostensteigerung um 22 Prozent ergeben wird. Fast 50 Prozent der Firmen prognostiziert Lieferengpässe für Bestandsprodukte, die im Zusammenhang mit der Umsetzung der Vorgaben der MDR stehen und damit auch Auswirkungen auf die Lieferung von Medizinprodukten an Zahnarztpraxen. Die Umfrageergebnisse werden in der April-Ausgabe des BDIZ EDI-Journals veröffentlicht, die Ende März/Anfang April erscheinen soll. (Quelle: BDIZ EDI)
abgesagt +++ verschoben +++ abgesagt +++ verschoben
Mit Blick auf die zunehmende Zahl von Menschen, die mit dem Coronavirus infiziert sind, und im Einklang mit Empfehlungen oder Anordnungen, mit denen die Verbreitung des Virus möglichst gestoppt werden soll, wurden inzwischen auch diverse Veranstaltungen im Dentalbereich verschoben oder ganz abgesagt. Die folgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, im Zweifelsfall erkundigen Sie sich bitte direkt beim Veranstalter.
- abgesagt: Internationale Fortbildungstagung für Zahntechniker St. Moritz, 1. bis 7. März 2020
- verschoben: „exocad insights“ vom 12. bis 14. März 2020 auf den 21. und 22. September 2020
- abgesagt: 2. Zahnärztinnentag Westfalen-Lippe, 7. März 2020, wird verschoben
- verschoben: Dental Bern auf den 27. bis 29. August 2020
- abgesagt: Der Zahntechniker Kongress, Dentsply Sirona, 27./28. März 2020, Darmstadt
- verschoben: IDEM Singapur vom April auf den 19.-21. Juni 2020
- abgesagt: Annual Meeting der Academy of Osseointegration, 18. bis 21. März 2020, Seattle (USA)
- verschoben: MIS Global Conference Marrakesch, 14.-17. Mai 2020 – neu 8. bis 11. Oktober 2020
- verschoben: Odontathon BFS health finance, Berlin, 13.-14. März 2020 – neu 6.-7. Juni 2020
- abgesagt: 66. Zahnärztetag Westfalen-Lippe, 18. bis 21. März 2020, Gütersloh
- abgesagt: 27. Schleswig-Holsteinischer Zahnärztetag, 21. März 2020, Neumünster
- abgesagt: 7. Oral B Symposium, 20. März 2020, Frankfurt (Main), soll ggfs. nachgeholt werden
- verschoben: 3rd EAS Congress, 19.-21. März 2020, Malta – verschoben auf den 26.-28. November 2020, Malta
- verschoben: ITI World Symposium, 14.-16- Mai 2020, Singapur – verschoben auf den 1.-3. September 2021
- abgesagt: 32. Symposion Praktische Kieferorthopädie, 13.-14. März 2020, Berlin
- verschoben: 2. Team-Day EADT, 21. März 2020, München – neuer Termin folgt
- verschoben: Oral Reconstruction Global Symposium, 30. April bis 2. Mai 2020, New York, verschoben auf 2021
- abgesagt: IFG Funktion Total, 20./21. März 2020, Hamburg
- abgesagt: Meisinger Young dentel Experts Wintercamp, 20.-23. März, Maishofen
- abgesagt: Symposium „Zukunft Zahnerhaltung“, 23./24. Oktober 2020, Fleesensee
- abgesagt: WID Wien, 8./9. Mai 2020, Termin 2021: 7./8. Mai 2021
- abgesagt: ART OF IMPLANTOLOGY 5th BEGO Implant Systems Global Conference, 16. bis 17. Oktober 2020, Amsterdam
- abgesagt: FDI World Congress, Singapur
Aus der Praxis für die Praxis: Zusammenstellung zum Umgang mit SARS-CoV-2/Covid-19
Eine fachlich fundierte Zusammenstellung zum Umgang mit SARS-CoV-2/Covid-19 in der Zahnarztpraxis haben die Brüder Dr. med. Dr. med. dent. Markus Tröltzsch und PD Dr. med. Dr. med. dent. Matthias Tröltzsch aus Ansbach erarbeitet. Sie haben diese Ausarbeitung auch via Social Media allen Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung gestellt. Im Facebook-Post dazu heißt es: „Anbei unsere lang angekündigte Zusammenfassung der bestehenden Evidenz. Wir haben bis heute mit der Veröffentlichung gewartet, um noch die Stellungnahmen der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene und die Inhalte des DGI-Webinars vom 25. März 2020 mit einschließen zu können.
Unter anderem werden die Fragen Aerosolinfektiosität, Schutzwirkung unserer Ausrüstung, Ansteckungsgefahr durch den Zahnarzt und Patienten- und Mitarbeitermanagement angesprochen und wir zeigen Ihnen unser Vorgehen in der Praxis auf. Im Text beinhaltet ist der Link zu unseren Covid-19-Hygienerichtlinien und eine Bildanleitung zum korrekten Auf- und Absetzen des Mund-Nasen-Schutzes.
Danke an die Kollegen, die uns Input gegeben haben und korrigierend unterstützten. Ganz besonderen Dank geht aber an unser Praxisteam, das in dieser Situation so gut und bedacht mit uns arbeitet!“ (Quelle: Troeltzsch-Brothers/FB)
Beitragsstundungen vorübergehend erleichtertt
Ergänzend zu den umfassenden Unterstützungen für Unternehmen und Selbstständige, die derzeit von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat beschlossen werden, ist es unter bestimmten Bedingungen möglich, dass die Beitragszahlungen für die Sozialversicherungen von den gesetzlichen Krankenkassen vorübergehend gestundet werden.
Dazu erklärt Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands: „In dieser Woche wird von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat ein umfassendes Hilfspaket zur Bewältigung der Corona-Krise beschlossen. Mit diesen Mitteln sollen unter anderem die Unternehmen und Selbstständigen weitreichend unterstützt werden. Aber dies kann nicht über Nacht geschehen. Um den Unternehmen und Selbstständigen hier zu helfen, hat der GKV-Spitzenverband allen gesetzlichen Krankenkassen empfohlen, die Stundung der Sozialversicherungsbeiträge vorübergehend zu erleichtern. Also den Unternehmen und Selbstständigen, die nachvollziehbar aufgrund der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, zu ermöglichen, die Sozialversicherungsbeiträge vorübergehend später zu zahlen.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Maßnahmen aus dem Hilfspaket zügig greifen, sodass die Erleichterung der Stundung auf die Monate März und April begrenzt werden soll. Eine Stundung der Beiträge zu den erleichterten Bedingungen ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn alle anderen Maßnahmen aus den verschiedenen Hilfspaketen und Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung ausgeschöpft sind. In den kommenden Wochen muss beobachtet werden, wie schnell die verschiedenen Hilfsinstrumente bei den Unternehmen und Selbstständigen ankommen. Dann ist zu entscheiden, ob die Stundungsregelungen gegebenenfalls verlängert werden müssen.“ (Quelle: GKV-SV)
EU-Kommission will MDR-Geltungsbeginn um ein Jahr aussetzen
Die EU-Kommission hat am 25. März 2020 angekündigt, den Geltungsbeginn der Medical Device Regulation (MDR) um ein Jahr zu verschieben. Die MDR sollte am 26. Mai 2020 voll in Kraft treten. Aktuell arbeite die Kommission an einem Vorschlag, der Anfang April vorgelegt und vom Europäischen Rat und dem Europaparlament dann zügig verabschiedet werden soll. Ziel der Verschiebung sei es, die Versorgung mit Medizinprodukten in der aktuellen weltweiten Krisensituation sicherzustellen, heißt es.
Zudem hat die Kommission Entscheidungen über harmonisierte Standards getroffen, die es den Herstellern ermöglichen, leistungsstarke Geräte zum Schutz von Patienten, Angehörigen der Gesundheitsberufe und Bürgern im Allgemeinen auf den Markt zu bringen. Die Standards ermöglichen ein schnelleres und kostengünstigeres Konformitätsbewertungsverfahren. Die überarbeiteten harmonisierten Standards spielen eine zentrale Rolle bei der aktuellen Coronavirus-Pandemie, da sie sich auf kritische Geräte beziehen, wie medizinische Gesichtsmasken, OP-Vorhänge, Schutzkleidung, Reinigungs- und Desinfektionsgeräte und Sterilisation.
Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, hat die Ankündigung der EU-Kommissarin Stella Kyriakides, den Geltungsbeginn der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) am 26. Mai 2020 um ein Jahr auszusetzen, als „wichtiges Signal für die Patientenversorgung und die MedTech-Unternehmen“ begrüßt, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Der BVMed erwartet, dass das Europäische Parlament und der Rat nach dem Vorstoß der Kommission nun rasch den Weg für die MDR-Verschiebung freigeben. „Jeder Tag zählt. Denn die oberste Priorität der Medizinprodukte-Unternehmen muss in den nächsten Wochen und Monaten sein, in der Coronavirus-Pandemie alle notwendigen Produkte für die medizinische Versorgung der Bevölkerung in ausreichender Zahl zur Verfügung zu stellen“, so Möll. Der BVMed hatte bereits am 13. März 2020 ein MDR-Moratorium gefordert und dafür breite Unterstützung bei anderen Verbänden gefunden. (Quelle: BVMed/EU-Kommission)
AU-Bescheinigung per Telefon auf 14 Tage ausgeweitet
Vertragsärzte dürfen Patienten seit 23. März 2020 bis zu 14 Tage am Telefon krankschreiben. Voraussetzung ist, dass es sich um eine leichte Erkrankung der oberen Atemwege handelt. In solchen Fällen ist die telefonische AU auch möglich, wenn der Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus besteht.
Bereits seit etwa zwei Wochen dürfen Ärzte nach telefonischer Anamnese eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beziehungsweise eine ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei der Erkrankung eines Kindes für bis zu einer Woche ausstellen. Jetzt haben KBV und Krankenkassen die Regelung noch einmal erweitert. Neu neben der längeren Dauer von bis zu 14 Tagen ist, dass unter die Regelung auch Patienten fallen, bei denen ein Infektionsverdacht besteht. Voraussetzung ist immer, dass es sich um leichte Beschwerden der oberen Atemwege handelt. Damit können Patienten im Verdachtsfall zu Hause bleiben und müssen nicht wegen der bloßen Attestierung einer Arbeitsunfähigkeit extra in die Praxis kommen. Gleichzeitig soll das Risiko für eine Ausbreitung des Virus reduziert werden.
Sollte bei einem Patienten mit Infektionsverdacht eine Labordiagnostik (nach RKI-Kriterien) erforderlich sein, informiert der Arzt ihn darüber, wo er sich testen lassen kann. In einigen KV-Bereichen benötigen Patienten für die Untersuchung eine Überweisung. In diesen Fällen schickt der Arzt die Überweisung dem Patienten per Post zu. Der Arzt muss außerdem darauf hinweisen, dass der Patient unverzüglich einen Arzt aufsucht – nach telefonischer Anmeldung –, falls es ihm gesundheitlich schlechter geht. Die Regelung zur telefonischen AU ist bis zum 23. Juni befristet. (Quelle: KBV)
Schutzausrüstung: Erste Lieferungen bei Ärzten werden über KVen verteilt
Zur Verteilung der dringend benötigten Schutzausrüstung stehen die Kassenärztlichen Vereinigungen mit ihrer gesamten Logistik bereit. Die ersten Lieferungen seien eingetroffen, das Material reiche aber noch lange nicht aus, betonte Dr. Andreas Gassen, Vorstandschef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, am 24. März 2020 in einer Pressemitteilung. Dringend benötigt würden weitere Schutzmasken und Desinfektionsmittel.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte die Lieferungen vor wenigen Tagen zugesagt. In einem Dankesbrief sprach er vom „Schutzwall“ der niedergelassenen Ärzteschaft im Kampf gegen das Corona-Virus. „Damit dieser hält, brauchen Hausärzte, Fachärzte und deren Praxisteams aber ausreichend Schutzbekleidung“, unterstrich Gassen.
In den letzten Tagen sei im Schnitt eine Maske pro Praxis angekommen. Am 24. März wurden laut Angaben der Lieferanten zumindest rund 372.000 Stück der FFP2-Masken sowie der Mund-Nasen-Schutz-Masken ausgeliefert. „Ein Großteil der Lieferungen sind demnach Handschuhe und Schutzkittel. Deutlich dringender werden jedoch Masken und Desinfektionsmittel benötigt“, erklärte der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister.
Die Beschaffung im Pandemiefall obliegt den staatlichen Stellen auf Landes- und Bundesebene. Die KBV und die KVen übernehmen die Distribution und halten die medizinische Versorgung aufrecht. „Wir hoffen, dass die avisierten Mengen möglichst zeitnah bei den KVen eintreffen und konsequent für weiteren Nachschub gesorgt wird. Schlimmstenfalls drohen Praxisschließungen, wenn nicht ausreichend Material vorhanden ist“, sagte Gassen. Auch wenn es nicht ihr Auftrag sei, mobilisierten die Kassenärztlichen Vereinigungen aktuell alles, was zur Verfügung steht – über Direktbeschaffungen, Spendenaufrufe und Verteilaktionen. (Quelle: KBV)
Investorengruppen mit Erklärung zur Patientenversorgung in der Corona-Krise
„Als führende Zahnarztgruppen in Deutschland wollen wir in der aktuellen Situation unserem hohen medizinischen Anspruch und unserer Fürsorgepflicht für Patienten und Mitarbeiter gerecht werden. Es ist unsere Verantwortung jetzt zu handeln, wir agieren, statt zu reagieren.“ Das erklären die Geschäftsführer von DentaDox, European Dental Group und KonfiDents in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Man halte es für die derzeit wichtigste Maßnahme zur Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie, „die Infektionsketten, wo immer möglich, zu unterbrechen. Auch unseren Patienten müssen wir Sicherheit geben, täglich erleben wir die sehr hohe Verunsicherung bezüglich des Risikos bei zahnärztlichen Behandlungen - oft bleiben die Patienten Terminen fern, um sich zu schützen.“
Die Unternehmen hätten bereits vor einiger Zeit wichtige Vorkehrungen in die Wege geleitet, Beteiligte informiert und Krisenteams gebildet. Zur Umsetzung der Fürsorgepflicht gegenüber Patienten und Mitarbeitern und aufgrund des deutlich gesunkenen Patientenaufkommens man „darüber hinaus entschieden, spezifische Notfallpläne zu implementieren. Wir halten unsere Praxen offen und kommen der gesetzlichen Versorgungspflicht nach. Gleichzeitig stellen wir sicher, dass durch Verschiebung nicht notwendiger Behandlungen unnötige Kontakte konsequent vermieden werden und so ein Beitrag zur Verringerung des Infektions- und Verbreitungsrisiko geleistet wird“, heißt es.
DentaDox ist eine Tochter der Johannisbad-Gruppe der Zwick-Familie mit derzeit vier zahnärztlichen Praxen in Bayern. Die European Dental Group ist ein Investment der Nordic Capital, derzeit gibt es in Deutschland zwei Z-MVZ in Köln und Solingen. KonfiDents ist die größte Gruppe mit laut Website derzeit 14 Standorten in ganz Deutschland.
Mundschutz: Augsburger Zahnarzt initiiert Hilfe für Ärzte
In vielen Arztpraxen fehlt es, ebenso wie in Zahnarztpraxen, inzwischen an Mundschutz. Dr. Christian Leonhardt (Zahnärzte am Perlach) aus Augsburg hat jetzt die Aktion „Gemeinsam Ärzten helfen“ ins Leben gerufen. Damit will er dem aktuellen Mangel an Hygieneartikeln (allen voran Mundschutze) in der zurzeit sehr geforderten Ärzteschaft, insbesondere bei den Allgemein- und Hausärzten, entgegenwirken.
„Wir spenden unsere Mundschutze für Arztpraxen, die keine Mundschutze mehr haben oder deren Vorrat zur Neige geht. Lokal bieten wir den Service, ein Paket mit zehn sterilisierten Mundschutzen kostenfrei abzuholen und jeden Tag zu jeder Uhrzeit diese (gebraucht) an uns zurückzubringen, sodass wir diese erneut sterilisieren können. Natürlich muss man nicht so lange warten, bis diese den Sterilisationsprozess durchlaufen haben, sondern man bekommt sofort neue“, berichtet der Zahnarzt zu seiner Aktion.
„Dieses hier in unserer Praxis gegründete Projekt soll nun in Deutschland publik werden, so Leonhardt. „So können wir hoffentlich einen kleinen Teil dazu beitragen, diese Krise schneller und unkomplizierter zu überwinden.“
Auf der Seite www.gemeinsamaerztenhelfen.de können sich sowohl Zahnarztpraxen, die ebenfalls helfen möchten, als auch Arztpraxen, die Unterstützung benötigen, melden. (Quelle: Dr. Christian Leonhardt)
Medizinische Fachberufe appellieren an Arbeitgeber
Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. hat in einem Offenen Brief an das Verantwortungsbewusstsein von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern appelliert. In dem von Hannelore König, 1. Vorsitzende des Geschäftsführenden Vorstands des Verbands gezeichneten Brief heißt es:
„Noch immer
• sind Wartezimmer in Haus- und Facharztpraxen, aber auch in Tierarztpraxen voll, weil nicht zwingend erforderliche Behandlungstermine beibehalten werden, obwohl sie verschoben werden könnten,
- wird beispielsweise von weitergebildeten Zahnmedizinischen Fachangestellten verlangt, dass sie professionelle Zahnreinigungen durchführen, bei denen durch Aerosole ein besonders hohes Maß an Viren übertragen werden kann.
Das zeugt weder von Verantwortung der Arbeitgeber/innen gegenüber den Mitarbeiter/innen noch gegenüber der Gesellschaft.
Wir fordern die Verantwortlichen auf, ihr Handeln zu überprüfen und die Praxisabläufe so zu ändern, dass Kontakte auf die wirklich wichtigen Behandlungen beschränkt und die Infektionsketten auch in den Arzt-, Zahnarzt- und Tierarztpraxen unterbrochen werden.
Einzelne Verbände und Institutionen haben dazu bereits klare Empfehlungen formuliert. Diese sollten unbedingt von allen ärztlichen, zahnärztlichen und tierärztlichen Arbeitgeber/innen beachtet werden. Auch hier gilt: Abstand ist Ausdruck der Fürsorge und Prävention." (Quelle: Verband medizinischer Fachberufe e.V.)
Reinhardt: „Wir brauchen jede helfende Hand“
Der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt, ruft Ärztinnen und Ärzte im Ruhestand sowie Medizinstudierende zur Mithilfe bei der Bewältigung der Corona-Pandemie auf. „Die Corona-Pandemie ist eine außerordentliche Herausforderung für das Gesundheitswesen. Wir sind bei der Bewältigung dieser Krise für jede helfende Hand dankbar.“ Das sagte Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt in einem Video-Aufruf an Ärztinnen und Ärzte im Ruhestand sowie Medizinstudierende zur Mithilfe bei der Bewältigung des Corona-Ausbruchs in Deutschland. Reinhardt forderte interessierte Ärzte und Studierende auf, sich an ihre Landesärztekammern zu wenden, die die Hilfsangebote dann weiter koordinieren können.
Reinhardt betonte, dass die persönliche Gesundheit immer an erster Stelle stehen müsste. Tätigkeitsbereiche für ältere Ärztinnen und Ärzte ohne Ansteckungsrisiko wären zum Beispiel telefonische Beratungsstellen, in denen sie wichtige Aufklärungsarbeit für die Bevölkerung leisten können. Ärzte, die nicht zu den Risikogruppen gehören, können sich in Praxen und Gesundheitsämtern, zum Beispiel bei der Testung von Verdachtsfällen einbringen. Medizinstudierende werden insbesondere in der Pflege als zusätzliche Hilfen dringend gebraucht.
Zahlreiche Ärztekammern haben bereits Aufrufe gestartet, beziehungsweise Ärzte im Ruhestand gezielt angeschrieben. Die zahlreichen positiven Rückmeldungen zeigen eindrücklich, dass Ärztinnen und Ärzte weit über das übliche Maß bereit sind, Verantwortung zu übernehmen – für ihre Patienten und für die Gesellschaft als Ganzes. (Quelle: BÄK)
Coronavirus: Apotheker bitten um Verständnis für Vorsichtsmaßnahmen
Um einer Virusübertragung vorzubeugen, haben viele Krankenhäuser, Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen Zugangs- und Abstandsregeln eingeführt. Auch in Apotheken gelten jetzt vielerorts Vorsichtsmaßnahmen, zum Beispiel eine Begrenzung der Zahl an Kunden, die gleichzeitig in der Apotheke sein dürfen. „Wir bitten unsere Patienten um Verständnis für diese Maßnahmen. Sie dienen nicht nur dem Schutz des Apothekenteams, das ja auch morgen und übermorgen noch für die Patienten da sein muss. Sie dienen genauso dem Schutz der Menschen, die in die Apotheke kommen, insbesondere der älteren Patienten“, sagt Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.
Patienten mit Atemwegsinfekten sollten Apothekenräume derzeit möglichst nicht betreten, egal ob es sich um eine Erkältung oder eine vermutete Corona-Infektion handelt. „Wer erkrankt ist, sollte am besten gesunde Angehörige oder Nachbarn darum bitten, etwas abzuholen. Wir empfehlen, in der Apotheke anzurufen und das Weitere telefonisch abzusprechen“, empfiehlt Schmidt. Viele Apotheken bieten Botendienste an – allerdings wird auch diese Dienstleistung aktuell stark nachgefragt.
Einige Apotheken seien durch die angespannte Personalsituation gezwungen, ihre Öffnungszeiten zu kürzen. Schmidt: „Die Arzneimittelversorgung durch Apotheken ist aber gesichert. Die Apotheken bleiben als systemrelevante Institutionen bundesweit geöffnet und versorgen auch im Nacht- und Notdienst.“ (Quelle: ABDA)
Corona: Aktualisierte Infos der BZÄK
Die Bundeszahnärztekammer hat die Informationen zum Coronavirus am 17. und 18. März 2020 auf den neuesten Stand gebracht (https://www.bzaek.de/coronavirus):
- Bündelung mehrerer Informationen unter dem Schlagwort „Praxisbetrieb“:https://www.bzaek.de/berufsausuebung/sars-cov-2covid-19/praxisbetrieb.html
- Information zum „Kurzarbeitergeld in der Zahnarztpraxis“: https://www.bzaek.de/berufsausuebung/sars-cov-2covid-19/praxisbetrieb.html
- Text auf der Seite https://www.bzaek.de/berufsausuebung/sars-cov-2covid-19/risikomanagement.htmlgeändert laut Aktualisierung der RKI-Seite (Gefährdung hoch) sowie das PDF zum Risikomanagement entsprechend geändert.
- Neue Fragen und Antworten unter den FAQs ergänzt: https://www.bzaek.de/berufsausuebung/sars-cov-2covid-19/faq-coronavirus.html
- Praxisaushang STOP aktualisiert: https://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/b/STOP-.pdf (Quelle: BZÄK)
MDK stellt persönliche Begutachtung ein
Um besonders verletzliche Personengruppen wie pflegebedürftige Menschen vor einer Infektion mit SARS-CoV-19 zu schützen, setzen die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) jedwede Form der körperlichen Untersuchung aus. „Die MDK-Gemeinschaft hat festgelegt, dass zum Schutz der pflegebedürftigen und vorerkrankten Menschen ab sofort keine persönlichen Begutachtungen in Pflegeheimen und in eigener Häuslichkeit zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgen“, sagt Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS. Stattdessen werden die Medizinischen Dienste die Einstufung in Pflegegrade auf Basis der bereits vorliegenden Informationen und eines ergänzenden Telefoninterviews mit den Pflegebedürftigen beziehungsweise ihren Bezugspersonen vornehmen. Auf diese Weise werden der zeitnahe Leistungsbezug und die damit verbundene Versorgung sichergestellt, heißt es in der Meldung vom 18. März 2020. Darüber hinaus würden auch für andere Begutachtungsanlässe alternative Vorgehensweisen festgelegt, die eine Begutachtung ohne körperliche Untersuchung ermöglichen und damit die Versorgung des Versicherten sicherstellten. (Quelle: MDS)
123. Deutscher Ärztetag in Mainz abgesagt
Statement des Präsidenten der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt: „Die Ärzteschaft begrüßt den Beschluss von Bund und Ländern, öffentliche Veranstaltungen vor dem Hintergrund der Corona-Epidemie in Deutschland bis auf Weiteres abzusagen. Jeder Einzelne kann dazu beitragen, die Verbreitung des Virus zu verlangsamen, indem man den Kontakt zu anderen reduziert und damit Infektionsmöglichkeiten minimiert. Ärztinnen und Ärzte sowie deren berufsständische Organisationen sind in besonderem Maße gefordert, in diesem Sinne Verantwortung zu übernehmen. Aus diesem Grund hat der Vorstand der Bundesärztekammer beschlossen, den 123. Deutsche Ärztetag, der vom 19. Mai 2020 bis 22. Mai 2020 in Mainz tagen sollte, abzusagen. Ich danke den Mitarbeitern der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz und insbesondere den Kollegen Dr. Günther Matheis und Dr. Jürgen Hoffart für das große Engagement in der Vorbereitung des geplanten Ärztetages. Und ich möchte diese Entscheidung auch mit einem ausdrücklichen Dank an die Ärztinnen und Ärzte und alle im Gesundheitswesen Tätigen für ihren bemerkenswerten Einsatz bei der Bewältigung dieser Krise verbinden.“ (Quelle: BÄK)
Wegen Corona-Situation: BVMed fordert MDR-Moratorium
Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, fordert ein MDR-Moratorium bis zum Ende der Coronavirus-Krise. „Wir müssen alles tun, was notwendig ist, damit Medizinprodukte auch nach dem 26. Mai 2020 für die Patientenversorgung zur Verfügung stehen. Auslaufende Altzertifikate, das Fehlen von Benannten Stellen oder Ausfälle in der Antragsbearbeitung wegen der Corona-Krise dürfen nicht zu Engpässen in der Patientenversorgung führen", so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.
„Die Corona-Pandemie hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vorbereitung des Geltungsbeginns der EU-Medizinprodukte-Verordnung, MDR, am 26. Mai 2020", berichtet Möll. „Erste Benannte Stellen schließen oder sind in ihrer Tätigkeit eingeschränkt. Behörden sind betroffen. Lieferanten brechen weg. Und das zusätzlich zu den bekannten Problemen: zu wenige Benannte Stellen, zu wenige Experten, fehlende Rechtsakte und Leitlinien. Die doppelt getroffene MedTech-Branche braucht jetzt ein MDR-Moratorium“, fordert Möll.
Neben dem Moratorium bei der MDR auf europäischer Ebene bis zum Ende der Corona-Krise müsse auf nationaler Ebene ein „MDR-Notfallplan“ vorbereitet werden, so der BVMed. Dazu gehörten eine nationale „Sonderzulassung“, die in Artikel 59 der MDR vorgesehen ist, für die gesamte altzertifizierte Produktpalette, damit keine Versorgungsengpässe für die Patienten entstünden, heißt es vonseiten des Verbands. Eine solche Sonderzulassung könnte durch das Bundesgesundheitsministerium als Dringlichkeitsanordnung erfolgen. Außerdem schlägt der BVMed einen Bestandsschutz für bewährte Altprodukte vor, für die ein Antrag auf Neu-Zertifizierung bei einer MDR-Benannten Stelle bis zum 26. Mai 2020 gestellt wird, der aber wegen des Engpasses oder durch Auswirkungen der Corona-Krise nicht bearbeitet wird. (Quelle: BVMed)
Barmer schließt alle Geschäftsstellen
Angesichts der zunehmenden Ausbreitung des Coronavirus und der von Bund und Ländern vorgesehenen drastischen Einschränkung des öffentlichen Lebens schließt die Barmer ihre bundesweit rund 400 Geschäftsstellen. „Als große Krankenkasse mit rund neun Millionen Versicherten und 15.000 Mitarbeitern stehen wir in der besonderen Verantwortung, einen Beitrag zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu leisten und die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen“, erklärte der Vorstandsvorsitzende der BARMER, Prof. Dr. Christoph Straub, am 16. März 2020 in Berlin.
Für den Kundenservice stünden zahlreiche alternative Kontaktwege zur Verfügung. Eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung werde über das Telefon, via E-Mail und Internet gewährleistet. Sollte in Einzelfällen trotzdem eine persönliche Beratung vor Ort erforderlich sein, könne nach vorheriger telefonischer Absprache ein Termin in einer Geschäftsstelle vereinbart werden. Übersicht über alle Kontaktmöglichkeiten: www.barmer.de/a000002. (Quelle: Barmer)
ApoBank unterstützt Gesundheitseinrichtungen in der Corona-Krise
Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (ApoBank) hat angekündigt, ab sofort ihre Kunden bei Liquiditätsbedarf zu unterstützen, der durch die Corona-Epidemie ausgelöst wurde. Die Bank hat drei Hauptszenarien identifiziert, aus denen wirtschaftliche Schwierigkeiten resultieren könnten:
- Die Empfehlungen zur Minimierung der sozialen Kontakte können dazu führen, dass planbare Operationen oder Termine in Zahnarzt- oder Facharztpraxen abgesagt werden. Ein Rückgang der Patientenzahlen bedeutet entsprechend weniger Einnahmen bei gleichbleibenden Vorhaltekosten.
- Lieferengpässe für Produkte des medizinischen Bedarfs bei Großhändlern könnten zufolge haben, dass Einrichtungen des Gesundheitswesens nicht mehr ausreichend mit Material versorgt sind. Schließungen aufgrund von beispielsweise fehlenden Atemmasken, Desinfektionsmitteln oder Schutzkleidung sind möglich.
- Durch Quarantäneauflagen oder Erkrankungen könnte es dazu kommen, dass Arztpraxen, Apotheken oder Hersteller von Medizintechnik ihren Betrieb nicht mehr vollständig aufrechterhalten können beziehungsweise sogar schließen müssen.
Für all diese Fälle, in denen finanzielle Engpässe entstehen können, seien die Berater der Bank vorbereitet. Wenn es zu Liquiditätsschwierigkeiten kommen sollte, finden Kunden einen Ansprechpartner in der zuständigen Filiale. Um den Erhalt der Betriebsfähigkeit zu gewährleisten, wird der zu erwartende Bedarf ermittelt und nach entsprechenden finanziellen Lösungen gesucht – von kurzfristigen Optionen bis zu Überbrückungskrediten bei längeren Zeiträumen. Auch öffentliche Mittel, wie zum Beispiel KfW-Kredite, können vermittelt werden“, heißt es in der Meldung der Bank vom 16. März 2020. (Quelle: ApoBank)
VDZI informiert speziell für zahntechnische Laboratorien
Der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen hat auf seiner Internetseite Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus speziell für zahntechnische Laboratorien und ihre Beschäftigten zusammengestellt. Auch regionale Innungen informieren, so über den Umgang mit Schulschließungen, den Überbetrieblichen Ausbildungen und das Verschieben von Prüfungen.
APW verschiebt alle Kurse bis zum 19. April 2020
Im Zuge der bundesweiten Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem grassierenden Coronavirus werden alle Veranstaltungen der Akademie Praxis und Wissenschaft (APW) vorerst bis zum 19. April 2020 ausgesetzt und auf spätere Termine verschoben. Das teilt die APW auf der Internetseite der DGZMK mit. Alle Verträge behalten ihre Gültigkeit, die Veranstaltungen werden entsprechend umgebucht. Teilnehmer an Kursen, für die kurzfristig keine Ersatztermine gefunden werden, werden darüber informiert, sobald ein neuer Termin feststeht. (Quelle: DGZMK/APW)
Überlebenszeiten von SARS-CoV-19 auf Oberflächen
Das neuartige SARS-CoV-19-Virus ist auf verschiedenen Oberflächen ähnlich lange haltbar wie das SARS-Virus von 2002/3. Amerikanische Forscher haben im Labor getestet, wie lange das Virus auf verschiedenen Oberflächen nachweisbar ist. Die Halbwertzeit – also die Zeit, nach der nur noch die Hälfte der Viren nachweisbar ist – betrug unter Laborbedingungen in der Luft 2,74 Stunden. Auf Oberflächen aller Art hält sich das Virus deutlich länger. „Die Ergebnisse bestätigten die Vermutung, wonach die Viren durch die Berührung von kontaminierten Oberflächen und durch einen engen Kontakt („face to face“) übertragen werden“, fasst das Deutsche Ärzteblatt die Ergebnisse zusammen. Jetzt soll untersucht werden, welchen Einfluss Temperatur und Luftfeuchtigkeit auf das Virus haben.
Das European Center for Disease Prevention and Control und die nationalen Behörden wie das RKI haben für den medizinischen Bereich und für die Öffentlichkeit entsprechende Informationen und Maßnahmen bekanntgegeben, die das Überleben des Virus auf Oberflächen und in der Luft und damit die Verbreitung des Virus reduzieren sollen. Dazu gehört auch die adäquate Oberflächendesinfektion im Gesundheitsbereich. Alle Links zu den Empfehlungen und zu Ansprechpartnern für Zahnarztpraxen finden Sie auf den Internetseiten der Bundeszahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung sowie auf den Seiten Ihrer KZV und Zahnärztekammer. (Deutsches Ärzteblatt/QN)
BZÄK aktualisiert Informationen zum Arbeitsrecht
Die Bundeszahnärztekammer hat am Wochenende die Informationen zum Coronavirus aktualisiert und um die Frage der Kinderbetreuung ergänzt, die jetzt für viele Mitarbeiter*innen akut sind, weil in allen Bundesländern Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen ab 16. März 2020 schließen müssen. Informationen zum Arbeitsrecht in diesem und weiteren Fällen sind in einem Dokument zusammengefasst.
KZBV kündigt neue Handlungsempfehlungen an
Angesichts der anhaltenden Ausbreitung von COVID-19 arbeitet der weit überwiegende Teil der Belegschaft der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung ab dem 16. März 2020 vermehrt an mobilen Arbeitsplätzen von zuhause aus. Lediglich einige Schlüsselressorts an den Standorten Köln und Berlin sollen nach wie vor in den Büros besetzt sein. Die Arbeitsfähigkeit der Körperschaft sei aber umfassend sichergestellt, teilte die KZBV am Freitag mit.
Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: „In dieser außergewöhnlichen und unübersichtlichen Lage hat der Vorstand die Umsetzung präventiver Maßnahmen beschlossen, um insbesondere der Führsorgepflicht für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vollumfänglich gerecht zu werden. Kurzfristig wird daher die Möglichkeit der mobilen Arbeit ab kommender Woche sukzessive ausgeweitet. Uns ist es ein wichtiges Anliegen, für die Gesundheit der Belegschaft entsprechende Vorkehrungen zu treffen und damit zugleich die Arbeitsfähigkeit der KZBV nach innen und außen aufrechtzuerhalten. Wir können diese Krise nur gemeinsam bewältigen und appellieren an jeden Einzelnen, verantwortungsbewusst mit der Situation umzugehen.“
Informationen und Handlungsempfehlungen für Praxen in Arbeit: Eßer kündigte zudem an, dass die zahnärztlichen Körperschaften auf Bundesebene in enger Abstimmung mit Hochdruck an weiteren Informationen und speziellen Handlungsempfehlungen für zahnärztliche Praxen im Umgang mit der Coronavirus-Krise arbeiten. Das konsentierte Maßnahmenpaket soll kommende Woche vorgestellt und dann flächendeckend an alle Praxen in Deutschland kommuniziert werden.
Sonderwebsite zu COVID-19: Angesichts der Ausbreitung des Coronavirus – weltweit, aber auch in Deutschland – hat die KZBV auf ihrer Website unter www.kzbv.de/coronavirus gesicherte Informationen zu dem Thema für zahnärztliche Praxen, Patienten und medizinische Fachleute zusammengetragen. Zudem werden Hotlines und Ansprechpartner für Praxen bei den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und Zahnärztekammern der Länder kommuniziert. Die Zusammenstellung der KZBV wird fortlaufend aktualisiert und ergänzt: www.kzbv.de/coronavirus-hotlines. (Quelle: KZBV)
Neue Informationen auf der Corona-Sonderseite der BZÄK
Die Bundeszahnärztekammer hat auf ihrer Sonderthemenseite zu Corona am 13. März 2020 weitere neue Informationen für die Praxis eingestellt. Neu hinzugekommen sind
- eine Information zur Behandlungspflicht von Erkrankten (mehr Informationen dazu gibt es auch unter den auf der Seite eingestellten FAQ: „Muss ich Schmerzpatienten mit einer COVID-19 Infektion behandeln, wenn die erforderlichen Arbeitsschutzmittel nicht mehr zur Verfügung stehen?“)
- ein Praxisschild für die Eingangstür
- und ein Hinweis zur aufsuchenden Betreuung in Alten- und Senioreneinrichtungen:
Zu den vielen Anfragen hinsichtlich Behandlungsbewertungen, Versorgung mit Schutzkleidung etc. heißt es in einer aktuellen Information an die Fachpresse: „Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung beschäftigen sich im eigens eingerichteten Krisenstab intensiv mit den Auswirkungen auf die zahnärztliche Versorgung der Bevölkerung. Seien Sie gleichzeitig versichert, dass wir uns derzeit intensiv sowohl um die Bereitstellung von Arbeitsschutzausrüstungen (Mund-Nasen-Schutz, Handschuhe und Desinfektionsmittel) und die notwendige Schutzausrüstung (FFP-Masken, geschlossene Schutzkittel, Brillen, etc.) spezifisch für den zahnärztlichen Bereich auf Bundesebene kümmern.“ (Quelle: BZÄK)
Alle Informationen zu den Sonderseiten und Infos von BZÄK, KZBV, BMG, RKI und anderen zu Corona für Fachkreise finden Sie im laufend aktualisierten Beitrag: „KZBV und BZÄK schalten Infoseiten zum Coronavirus – laufend aktualisierte Infos“. -Red.
Frühjahrsfest von KZBV und BZÄK findet in diesem Jahr nicht statt
Vor dem Hintergrund der Ausbreitung von COVID-19 und mit Blick auf den Gesundheitsschutz wird das für den 5. Mai geplante Frühjahrsfest von Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) nicht stattfinden. Das teilten beide Organisationen am 13. März 2020 mit.
„Das Verhindern einer schnellen Verbreitung von COVID-19 hat absolute Priorität. Dazu möchten wir mit unserer Entscheidung einen Beitrag leisten“, sagte Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der KZBV.
Der Austausch und das persönliche Gespräch stehen beim Frühjahrsfest im Vordergrund. Die Entscheidung, das Fest nicht stattfinden zu lassen, sei daher auf Grundlage der „Allgemeinen Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung für Großveranstaltungen“ des Robert Koch-Institutes (RKI) getroffen worden. Das RKI nennt als Faktoren für die Begünstigung der Übertragungen von COVID-19 unter anderem eine hohe Anzahl und Intensität der Kontaktmöglichkeiten. (Quelle: KZBV)
Grüne Entsorgung im Dentalmarkt (GEiD) – Teilnehmer für Marktforschung gesucht
Nachhaltigkeit bei der Entsorgung ist auch für Zahnarztpraxen ein Thema, das zunehmend an Bedeutung gewinnt. Eine aktuelle Marktforschung im Rahmen der VIA-DENT Studienreihe wendet sich an Entscheider in Zahnarztpraxen, um Bedürfnisse und Abläufe im Sinne einer grünen Entsorgung zu erforschen.
In der am 19. März 2020 startenden GEiD-Studie werden Entscheider aus ganz Deutschland zu ihren Bedürfnissen und ihrem Entsorgungsverhalten befragt. Die Telefoninterviews richten sich dabei an die Fachkreise, die praktische Entsorgungserfahrungen in Zahnarztpraxen haben, und dadurch die spezifischen Bedürfnisse kennen. Hier geht es beispielsweise um Fragen wie: „Was bedeutet nachhaltige Entsorgung für Dental-Abfälle?“ oder „Wie können nachhaltige Entsorgungs-Ziele für eine Zahnarztpraxis aussehen?“
So einfach geht die Teilnahme: Gesucht werden Praxismitarbeiter*innen, die für die Entsorgung verantwortlich sind, und für ein ca. 20-minütiges Telefoninterview zur Verfügung stehen. Um damit den Praxisablauf nicht zu stören, werden an der Teilnahme Interessierte gebeten, sich einfach per Mail unter baumgart@white-white.de oder telefonisch unter 030 / 31 80 67 60 (Julia Baumgart) zu melden. (Quelle: Agentur White&White)
DGAZ: Auf Routinetermine in Senioreneinrichtungen verzichten
Für Pflegebedürftige und Senioren mit schwerwiegenden chronischen Erkrankungen besteht ein besonders hohes Risiko, an Covid-19 zu erkranken. Die Deutsche Gesellschaft für Alterszahnmedizin (DGAZ) empfiehlt deshalb, derzeit auf zahnmedizinische Routineuntersuchungen und -behandlungen in der aufsuchenden Betreuung insbesondere in Alten- und Senioreneinrichtungen zu verzichten und sich in Absprache mit den Einrichtungen, Pflegenden und Angehörigen auf Notfallbehandlungen zu beschränken. Viele Einrichtungen sind derzeit bestrebt, die externen Kontaktmöglichkeiten zu den Pflegebedürftigen auf ein Minimum zu beschränken. Die DGAZ empfiehlt die Einrichtungsleitungen hierin zu unterstützen und die Infektionsgefahr für Pflegebedürftige so klein wie möglich zu halten. (Quelle: DGAZ)
ApoBank finanziert Pflegeheim-Betreiber von Quadriga Capital
Quadriga Capital (Hamburg), auch Investor im zahnärztlichen Bereich (Zahnärztliche Tageskliniken Dr. Eichenseer), baut einen neuen Betreiber von Pflegeheimen auf. Die ApoBank wird hier als Finanzierer aktiv, so eine Mitteilung der Bank. Quadriga Capital habe im Rahmen einer Unternehmensnachfolge die Medical Senioren Park Gruppe übernommen. Diese bringt fünf Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Hessen sowie eine Rehaeinrichtung in Rheinland-Pfalz ein. Gleichzeitig wurden sechs Pflegeheime der Convivo Unternehmensgruppe in den Regionen Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg erworben.
Insgesamt verfüge die neu gebildete Gruppe damit über zwölf Einrichtungen mit 1.330 stationären Betten und rund 800 Mitarbeitern. Ziel sei ein langfristiges Wachstum in dem Segment Pflege über Zukäufe und Neubauten. Die für den Erwerb erforderliche Akquisitionsfinanzierung stellen die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (ApoBank) und ein weiterer Finanzierungspartner gemeinsam als Mandated Lead Arranger. Über die Höhe wurde Stillschweigen vereinbart, so die Mitteilung der Bank. (Quelle: ApoBank/Quadriga Capital)
Leichte Atemwegserkrankungen: Krankschreibung nach Telefonat möglich
Ab sofort (9. März 2020) können Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Arzt eine Bescheinigung auf Arbeitsunfähigkeit (AU) bis maximal sieben Tage ausgestellt bekommen. Sie müssen dafür nicht die Arztpraxen aufsuchen. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband am 9. März 2020 in Berlin verständigt.
Die Regelung gilt für Patienten, die an leichten Erkrankungen der oberen Atemwege erkrankt sind und keine schwere Symptomatik vorweisen oder Kriterien des Robert-Koch-Instituts (RKI) für einen Verdacht auf eine Infektion mit COVID-19 erfüllen. Diese Vereinbarung gilt ab sofort und zunächst für vier Wochen.
Alle Regelungen gelten auch für die Ausstellung einer ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei der Erkrankung eines Kindes. Das Verfahren zur elektronischen Gesundheitskarte (eGK) sieht vor, dass Patienten, die für die Krankschreibung erstmals eine Praxis telefonisch konsultieren, ihre Versichertendaten nur mitteilen und ihre Mitgliedschaft in einer Krankenkasse mündlich bestätigen müssen. Damit wird verhindert, dass Patienten, die ihre AU-Bescheinigung oder bei Kindern die Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld per Post erhalten, später doch in die Praxis kommen müssen, nur um ihre eGK vorzulegen. Bei bekannten Patienten gilt das übliche Verfahren: Findet ausschließlich ein telefonischer Kontakt statt, übernehmen Ärzte die Versichertendaten aus der Patientenakte. (Quelle: KBV)
Ärzte in Westfalen-Lippe testen erste TI-Anwendungen
In Westfalen-Lippe werden die neuen medizinischen TI-Anwendungen getestet: Mehr als 70 Praxen, dazu eine Notfalldienstpraxis, 15 Apotheken und ein Krankenhaus nehmen in den Regionen Ahaus, Bielefeld, Bochum und Münster teil. Getestet werden die Notfalldatenspeicherung auf der elektronischen Gesundheitskarte und der elektronische Medikationsplan.
Um diese Angebote in die Versorgung zu bringen, wird ein E-Health-Konnektor benötigt, der einem standardisierten Feldtest unterzogen werden muss. Für diesen Feldtest erteilt die Gematik eine Genehmigung. Dies ist jetzt erstmals beim E-Health-Konnektor der CompuGroup Medical Deutschland AG erfolgt, so dass der Hersteller mit der Ausstattung der Teilnehmer in der Testregion KV Westfalen-Lippe beginnen kann. Die Praxen benötigen dafür kein neues Gerät, es ist nur ein Softwareupdate für den Konnektor erforderlich, so die Gematik. Ist der Feldtest erfolgreich, kann der E-Health-Konnektor auch bundesweit eingesetzt werden. (Quelle: Gematik/Deutsches Ärzteblatt)
Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz verabschiedet: FVDZ fürchtet überbordende Bürokratie
Der Deutsche Bundestag hat am 5. März 2020 das Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz (MPEUAnpG) verabschiedet, das nationale Regelungen für die Umsetzung der Medical Device Regulation (MDR) enthält, die am 26. Mai 2020 volle Geltung erhält. Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) begrüßt grundsätzlich die neuen Regelungen für mehr Produktsicherheit, warnt aber gleichzeitig vor überbordendem Bürokratismus, den immer schärfere Reglements zwangsläufig mit sich brächten. „Wer nicht selbst täglich am Behandlungsstuhl steht, kann den zeitlichen und personellen Mehraufwand für Zahnarztpraxen, der durch die neuen Regelungen entsteht, oft gar nicht nachvollziehen“, erklärt Frank Wuchold, Zahnarzt und Mitglied des FVDZ-Bundesvorstands. Allein die gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation, etwa bei den regelmäßig erforderlichen Nachkontrollen von eingegliedertem Zahnersatz, binde immens viele Ressourcen. „Das ist Zeit und Zuwendung, die letztlich dem Patienten verlorengeht“, so Wuchold weiter.
Zusätzlich verschärft werde die Situation für den zahnärztlichen Berufsstand aus Sicht des FVDZ durch das gesetzliche Vorhaben, die Risikoklassen einiger zahnmedizinischer Produkte nach oben zu korrigieren. „Immer mehr Kolleginnen und Kollegen stellten sich daher die Frage, ob – beziehungsweise wie – die auf sie zukommenden wachsenden Aufwendungen künftig aufgefangen werden können. Die derzeit bestehenden Honorar- und Gebührenordnungen jedenfalls bieten dafür nach Verbandsauffassung wenig Spielraum“, heißt es in einer Meldung des Verbands. (Quelle: FVDZ)
FVDZ: Fremdkapital bringt Gesundheitswesen in Schieflage
Streitpunkt Medizinische Versorgungszentren: Die AfD will kommunale MVZ stärken, während die Linke ein Transparenzregister für privatfinanzierte Einrichtungen im Gesundheitswesen fordert. Anlässlich einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags am vergangenen Mittwoch, die entsprechende Fraktionsanträge zum Gegenstand hatte, hat der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) den Vorstoß, die Kapitalinteressen bei MVZ-Gründungen offenzulegen, begrüßt und erneut seinen Standpunkt klargestellt: „Investorengetriebene MVZ dienen nicht in erster Linie der optimalen Patientenversorgung, sondern dem Shareholder Value“, warnt der stellvertretende Vorsitzende des FVDZ-Bundesvorstands Peter Bührens. Der Fokus liege hier auf Gewinnmaximierung und schnellem Wiederverkauf, die Verantwortlichkeitsstrukturen seien oft undurchsichtig.
Mit großer Sorge sehe der FVDZ, dass gewinnorientierte Fremdinvestoren den Profit vor das Patientenwohl stellten und damit den bewährten Grundsatz der medizinischen und ethischen Selbstverpflichtung der (Zahn-)Ärzteschaft unterhöhlten. Der Verband sieht hier nicht nur die Patientenorientierung als oberste Priorität in Gefahr, sondern fürchtet auch einen deutlichen Wettbewerbsnachteil für die niedergelassenen (Zahn-)Ärzte, die, anders als Gesellschaften, „in persona“ für die Konsequenzen ihres ärztlichen Tuns verantwortlich gemacht werden könnten. (Quelle: FVDZ)
Patienteninfo und Praxisaushang zum Coronavirus
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung stellt eine neue Patienteninformation für Praxen zur Verfügung. Sie erläutert, wie Patienten vorgehen sollten, wenn sie eine Ansteckung mit dem neuartigen Coronavirus befürchten. Das Infoblatt im A4-Format fasst auf einer Seite zusammen, wie Patienten sich im Verdachtsfall verhalten sollten. Außerdem bietet es wichtige Hygienetipps, wie sich Patienten und andere vor einer Ansteckung schützen.
Zudem stellt die KBV einen Aushang für Anmeldebereich oder Wartezimmer zur Verfügung. Damit können Praxen informieren, dass sich Patienten, wenn sie eine Infektion mit dem Coronavirus befürchten, unbedingt telefonisch anmelden sollen, bevor sie in die Praxis kommen. Praxen können die Patienteninformation und den Aushang im Internet kostenfrei herunterladen, ausdrucken und in ihrem Wartebereich auslegen und aufhängen. (Quelle: KBV)
PKV-Stiftung unterstützt Informationsportal zu seltenen Erkrankungen
Für die vier Millionen von einer seltenen Erkrankung betroffenen Menschen in Deutschland ist es eine große Erleichterung: Dank des finanziellen Engagements der PKV-Stiftung „Stiftung Gesundheitswissen“ kann das „Zentrale Informationsportal für Seltene Erkrankungen“ (ZIPSE) auch künftig weiter betrieben und sogar noch erweitert werden. Das teilte die Stiftung am 2. März 2020 mit.
Auf der Portal-Webseite https://portal-se.de finden Betroffene seltener Erkrankungen, ihre Angehörigen, aber auch medizinisches, therapeutisches und pflegerisches Personal qualitätsgesicherte und gebündelte Informationen: von Hintergrundwissen zum jeweiligen Krankheitsbild und zu seiner Diagnostik über Therapiemöglichkeiten, Adressen von spezialisierten Versorgungseinrichtungen, Antworten auf rechtliche Fragen bis hin zu Beratungsangeboten und Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch mit anderen Betroffenen. Ärztinnen und Ärzte wiederum können sich mit Kolleg*innen austauschen und Kontaktadressen zu Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten erhalten.
Das ZIPSE entstand aus einer Initiative des Bundesgesundheitsministeriums. Derzeit unterscheidet man mehr als 8.000 seltene Erkrankungen in Deutschland: von der sogenannten Akranie bis zum Zwillingstransfusionssyndrom. Eine Erkrankung gilt nach Definition der EU als selten, wenn nicht mehr als fünf von 10.000 Menschen betroffen sind.
Die Erkrankten haben oft eine jahrelange Odyssee hinter sich, bevor sie eine gesicherte Diagnose bekommen – und danach schließt sich in der Regel dann die Suche nach spezialisierten Behandlungsmöglichkeiten an. Die Seltenheit der Krankheitsbilder habe zur Folge, „vor wenig beforschten Therapien zu stehen und schwer Informationen und spezialisierte Ärzte zu finden“, fasst Ralf Suhr, der Vorstandsvorsitzende der Stiftung Gesundheitswissen zusammen. Dazu kommt, dass seltene Erkrankungen oft chronisch verlaufen und mehrere Organe gleichzeitig betreffen. Im Gegensatz zu einer unspezifischen Online-Suche bietet das ZIPSE-Portal systematisch aufbereitete, qualitätsgesicherte und deutlich besser selektierte Informationen an. (Quelle: PKV-Verband)
Zweimalige Impfung gegen Masern für bestimmte Berufsgruppen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag in Berlin eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie zu beruflich indizierten Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln sowie gegen Windpocken (Varizellen) beschlossen. Diese Impfungen werden dann von der Gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt. Entsprechend der im Epidemiologischen Bulletin Nr. 2 dieses Jahres veröffentlichten Änderung der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) sieht auch der Beschluss des G-BA zum Schutz vor Masern einen Anspruch auf eine nunmehr zweimalige Impfung mit einem Kombinationsimpfstoff (Masern, Mumps, Röteln – MMR) für Personen in den folgenden Tätigkeitbereichen vor: Medizinische Einrichtungen inklusive Einrichtungen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, Tätigkeiten mit Kontakt zu potenziell infektiösem Material, Einrichtungen der Pflege, Gemeinschaftseinrichtungen, Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern, Fach-, Berufs- und Hochschulen.
Von der Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bereits umfasst ist die zweimalige Impfung für Kinder vorzugsweise mit einem Kombinationsimpfstoff (MMR). Zulasten der GKV war auch schon die einmalige Impfung bei beruflicher Indikation vorgesehen, welche nun im Mindestabstand von vier Wochen durch eine zweite Impfung ergänzt werden sollte. Für alle nach 1970 geborene Erwachsene, die ungeimpft sind, in der Kindheit nur einmal geimpft wurden oder einen unklaren Impfstatus haben, ist bis zur Umsetzung der aktuell beschlossenen Änderungen der Schutzimpfungs-Richtlinie weiterhin die einmalige Masernschutzimpfung zulasten der GKV vorgesehen. Zum Thema Masernimpfung ist inzwischen eine eigene Informationsseite im Internet eingerichtet worden (siehe unten). (Quelle: G-BA)
Bauer&Reif Dental hat Insolvenz angemeldet
Nach der Pluradent hat jetzt auch das mit ihr verbundene Dentalhandelsunternehmen Bauer & Reif Dental GmbH Ende Februar Insolvenzantrag gestellt, soll aber vorerst weiterarbeiten. Wie der vom Amtsgericht München bestellte vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé am 3. März 2020 mitteilen konnte, seien erste Gespräche positiv verlaufen, die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes für die Mitarbeiter wird gerade auf den Weg gebracht. Das seit 1987 bestehende Unternehmen erwirtschaftete laut Meldung zuletzt einen Umsatz von über 20 Millionen Euro. Die Löhne und Gehälter für die rund 80 Mitarbeiter sind bis einschließlich Februar noch bezahlt worden. Für die nächsten drei Monate sind sie durch die von der Insolvenzverwaltung initiierte Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes gesichert. Bis dahin soll eine Fortführungslösung erarbeitet werden, so Jaffé.
„Erste Priorität haben für uns jetzt die Verhandlungen mit Lieferanten und Kunden, um den Geschäftsbetrieb bei Bauer & Reif zu stabilisieren. Wir werden jedoch auch zeitnah Gespräche mit potenziellen Interessenten für eine Übernahme des Betriebes aufnehmen“, so der vorläufige Insolvenzverwalter. Neben der Zentrale in München, wo rund 50 Arbeitnehmer*innen beschäftigt sind, unterhält Bauer & Reif auch noch eine größere Betriebsstätte in Neuss, wo 22 Mitarbeiter*innen tätig sind. Insgesamt werden rund 1.700 Kunden betreut. Zum Unternehmen gehört neben dem technischen Service auch ein EDV-Systemhaus. (Quelle: Jaffé Rechtsanwälte)
Krankentransportrichtlinie tritt in Kraft
Die geänderte Krankentransportrichtlinie für die Gesetzliche Krankenversicherung vom 19. Dezember 2019, die jetzt auch den Transport von bestimmten Patientengruppen zur ambulanten zahnärztlichen Behandlung vereinfacht, ist am 4. März 2020 mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft getreten.
Dies betrifft die Krankenbeförderung zur ambulanten ärztlichen und zahnärztlichen Behandlung für mobilitätseingeschränkte Versicherte, die erheblich erleichtert wird. Aufwendige Vorab-Genehmigungen durch die Krankenkassen entfallen bei vielen Patienten. Künftig gilt für die Krankenbeförderung zur ambulanten Behandlung von Pflegebedürftigen (Pflegegrad 3 bis 5), Menschen mit Beeinträchtigung (Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“) und Patienten mit einer vergleichbaren Mobilitätsbeeinträchtigung, dass die erforderliche Genehmigung durch die Krankenkasse automatisch als erteilt gilt. (Quelle: G-BA/Quintessence News)
BZÄK aktualisiert Informationen zu Coronavirus für die Praxis
Arbeitgeber müssen im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht versuchen, mögliche Ansteckungen der Arbeitnehmer zu verhindern. Was ist jedoch zu tun, wenn ein Krankheitsfalls oder Ansteckungsverdacht innerhalb des Praxisteams oder innerhalb dessen weiteren Umfelds auftritt? Welche Regelungen gelten, wenn die Schule, die Kita oder eine vergleichbare Einrichtung wegen Quarantäne geschlossen hat?
Sofern die Auswirkungen des Virus es erforderlich machen, dass die Praxis geschlossen werden muss, kann in diesen Fällen eine abgeschlossene Praxisausfallversicherung greifen. Es ist deshalb zu empfehlen, sich frühzeitig mit dem Versicherer über die Modalitäten des Versicherungsvertrags in Verbindung zu setzen, denn hier sind verschiedene Fälle zu differenzieren.
Die Bundeszahnärztekammer hat ihre umfangreichen Informationen für Zahnarztpraxen zum Umgang mit der aktuellen Coronavirus-Infektion Anfang März um ein Merkblatt zu arbeitsrechtlichen Aspekten ergänzt: Arbeitsrechtliches Informationsblatt für die Zahnarztpraxis. (Quelle: BZÄK)
Maserimpfpflicht: Eigene Infoseite geschaltet
Mit dem seit 1. März 2020 geltenden Masernschutzgesetz ergeben sich in der Praxis vielfältige Fragen und Unsicherheiten. Jetzt wurde eine eigene Infoseite im Internet eingerichtet, wo alle von den neuen Regelungen und Pflichten betroffenen Gruppen Informationen finden sollen. Das gilt nicht nur für Eltern und Erziehungsberechtigte, sondern auch für Beschäftigte im Gesundheitswesen und Leitungen von Einrichtungen, die Ärzteschaft und den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Die Seite masernschutz.de wird gemeinsam vom BMG, vom Robert-Koch-Institut, dem Paul-Ehrlich-Institut und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung betreut. (Quelle: BMG)
Kompetenzverbund zahnärztlicher Dienstleister lädt zum Frühjahrstreffen
Der Kompetenzverbund zahnärztlicher Dienstleister KVZD e.V. lädt zum 17. Frühjahr-Gipfeltreffen am Samstag, 28. März 2020, in Schweigen-Rechtenbach (Landkreis Südliche Weinstraße, Rheinland-Pfalz) ein. Themen sind unter anderem Systeme zur Zeiterfassung und Führen des Terminbuchs, aktuelle Entwicklungen im Datenschutz, Tools zur digitalen Praxisverwaltung und Diskussionen über die vorgestellten Themen. Am Freitag, 27. März 2020, findet ein Get together statt. Anmeldung bis zum 15. März 2020 unter www.kvzd.de. (Quelle: KVZD)
Was die Chefs von KZVen und KZBV verdienen
Die aktuellen Zahlen zu den Vorstandsgehältern und weiteren Bezügen der Vorstandsmitglieder der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) für das Jahr 2019 sind pflichtgemäß am 28. Februar 2020 veröffentlicht worden. Einbezogen in die Berechnung sind neben den Grundvergütungen auch die Zuschüsse zur Altersabsicherung und Dienstwagen zur privaten Nutzung (nicht in allen KZVen üblich), Zuschüsse zu anderen Versicherungen und variable Vergütungsbestandteile. Aufgeführt sind in der Veröffentlichung im Bundesanzeiger (eine weitere Veröffentlichung in den „zm“ als offiziellem Mitteilungsblatt ist ebenfalls vorgeschrieben) auch die Regelungen für Übergangsgelder nach den Ausscheiden und für den Fall, dass das Dienstverhältnis vorzeitig beendet wird.
Spitzenverdiener sind danach erwartungsgemäß die Vorstandsmitglieder der KZBV mit insgesamt rund 414.652 Euro für den Vorstandsvorsitzenden und 392.833 Euro beziehungsweise 409.233 Euro für die beiden stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden, jeweils inklusive aller Leistungen. Bei den KZVen lässt sich eine gewisse Abhängigkeit von der Größe der KZVen erkennen, KZVen mit großen Zahnarztzahlen wie Bayern, Nordrhein und Westfalen-Lippe weisen vergleichsweise höhere Gesamtvergütungen aus als kleinere.
Direkte Vergleiche der Gesamtgehälter sind aber wegen der unterschiedlichen Regelungen zu den Bestandteilen nicht leicht möglich. Betrachtet man nur die Grundvergütung, liegen die KZV-Chefs in Bayern (ZA Christian Berger, bei 10.532 Vertragszahnärz*innen laut Homepage) und Rheinland-Pfalz (2019 Dr. Peter Matovinovic, bei 2.946 Vertragszahnärzt*innen laut Homepage) noch über dem, was der KZBV-Vorstandsvorsitzend Dr. Wolfgang Eßer erhält. (Quelle: Bundesanzeiger/Quintessence News)
Klagen gegen Masernschutzgesetz
Gegen das seit 1. März 2020 geltende Masernschutzgesetz sind beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mehrere Beschwerden, einige davon als Eilanträge, eingereicht worden. Weitere sind angekündigt. Zu den Beschwerdeführern zählen Eltern betroffener Kinder und auch Kinderärzte. Die kritisierten Verstöße sind unterschiedlich – vom Recht auf körperliche Unversehrtheit über ungleiche Regelungen für Kitas und Tagesmütter bis hin zur Frage, dass es in der Regel nur einen Mehrfachimpfstoff gibt. Einen Überblick dazu hat das Deutsche Ärzteblatt zusammengestellt. (Quelle: Deutsches Ärzteblatt)
Masernschutzgesetz tritt in Kraft – Zahnarztpraxen sind betroffen
Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) warnt davor, angesichts der aktuellen Situation beim Coronavirus andere ernstzunehmende Krankheiten aus dem Blick zu verlieren, und erinnert an das Masernschutzgesetz, das an diesem Sonntag (1. März 2020) in Kraft tritt. Danach müssen künftig alle ab 1970 geborenen Beschäftigten von öffentlichen Einrichtungen wie (Zahn-)Arztpraxen – Zahnärzte und Beschäftigte gleichermaßen – entsprechenden Impfschutz nachweisen beziehungsweise diesen fristgerecht nachholen. Mit dem Gesetz will die Politik den Masern endgültig den Kampf ansagen, fallen der vermeintlich harmlosen Kinderkrankheit doch alljährlich Tausende von Menschen zum Opfer, rund 140.000 nach WHO-Schätzung allein im Jahr 2018, so der FVDZ.
Der FVDZ-Bundesvorstandsvorsitzende Harald Schrader sieht das neue Masernschutzgesetz mit einem lachenden und einem weinenden Auge: „Wer künftig einen neuen Praxismitarbeiter einstellen will, muss nicht mehr nur dessen Lebenslauf, sondern auch dessen Impfpass im Auge haben“, kommentierte er die neue Gesetzeslage, nicht ohne auf die aus Verbandssicht bereits jetzt schon überbordende Bürokratisierung des zahnärztlichen Berufs hinzuweisen. Bei aller Skepsis rät Schrader dennoch davon ab, die gesetzliche Impfpflicht auf die leichte Schulter zu nehmen, da Impfverweigerern empfindliche Strafen drohten. (Quelle: FVDZ)
Kammern stellen eHBA aus – zwei weitere Rahmenverträge
Derzeit ist davon auszugehen, dass im Laufe des Jahres in Zahnarztpraxen die Pflicht zum elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) greift, so die Bundeszahnärztekammer. Dessen Ausgabe obliegt den Zahnärztekammern. Die Bundeszahnärztekammer unterstützt die Kammern darin, rechtzeitig ausgabefähig zu sein.
Am 26. Februar 2020 unterzeichnete die BZÄK zwei weitere Rahmenverträge für die Zulassung zur Ausgabe des eHBA. T-Systems und D-Trust haben als weitere Anbieter das Zulassungsverfahren durchlaufen. Der eZahnarztausweis bietet die Möglichkeit zur qualifizierten elektronischen Signatur und Zugriff auf die später zur Verfügung stehenden medizinischen Daten. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung hatte kürzlich alle Zahnärzte aufgefordert, den eHBA zu bestellen, um die neuen Anwendungen der Gesundheits-TI nutzen zu können. (Quelle: BZÄK)
Anteil an den GKV-Gesamtausgaben bei 6,4 Prozent
In der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat sich der Ausgabenanteil für zahnärztliche Behandlungen inklusive Zahnersatz in den vergangenen 26 Jahren fast halbiert. Betrug der Anteil 1992 noch 11,1 Prozent, sank er über die Jahre kontinuierlich. 2018 gaben die Kassen nur noch 6,4 Prozent ihrer Gesamtausgaben hierfür aus.
Zum Vergleich: Im gleichen Zeitraum betrug der Anteil bei ärztlichen Behandlungen 16,7 Prozent im Jahr 1992 – im Gegensatz zu 17,7 im Jahr 2018. Der Ausgabenanteil der GKV stieg im Krankenhausbereich von 32,20 Prozent (1992) auf 32,91 Prozent im Jahr 2018.
Sowohl die GKV-Ausgaben als auch der Anteil für zahnärztliche Behandlungen sind im Zeitablauf zwar gestiegen; die GKV-Ausgaben steigen aber schneller, als die darin enthaltenen ZE-Ausgaben, weshalb deren Anteil sinkt. (Quelle: KZBV-Jahrbuch 2019, S. 36)
Bandansage unter 116117 informiert Patienten zum Coronavirus
Patienten, die Fragen zum neuartigen Coronavirus und einer möglichen Erkrankung haben, können sich an den Patientenservice 116117 wenden. Anrufer erhalten seit 28. Februar 2020 mittels einer Bandansage die wichtigsten Informationen zu der Infektionskrankheit und Hinweise, wie sie sich im Verdachtsfall verhalten sollen. Auch auf der Internetseite www.116117.de stehen Informationen bereit, die ständig aktualisiert werden.
„Mit der Ausbreitung der Virusinfektion in Deutschland sind immer mehr Menschen besorgt, dass sie sich anstecken könnten oder sich bereits infiziert haben. Mit unserem Angebot wollen wir ihnen schnell mit Antworten weiterhelfen“, betonte KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen. Auch bei der Vermittlung der richtigen Anlaufstelle, um einen Verdacht abklären zu lassen, hilft die 116117 weiter.
Das Angebot soll zugleich die Arztpraxen entlasten. „Sowohl am Telefon als auch im Internet wird den Patienten dringend geraten, sich unbedingt telefonisch vorher anzumelden, bevor sie eine Arztpraxis, Bereitschaftsdienstpraxen oder ein Krankenhaus aufsuchen“, sagte KBV-Vizechef Dr. Stephan Hofmeister. Wer unsicher ist, ob er sich mit dem Coronavirus infiziert hat, sollte unnötige Kontakte vermeiden, nach Möglichkeit zu Hause bleiben und die empfohlenen Hygienemaßnahmen einhalten. Sowohl unter der Rufnummer 116117 als auch auf der Internetseite 116117 erhalten Bürger wichtige Hinweise, wie sie sich mit einfachen Hygienemaßnahmen vor dem Coronavirus schützen können. (Quelle: KBV)
Für Zahnärzte halten die KZBV und die BZÄK auf ihren Internetseiten alle wichtigen Informationen und Links bereit.
Zahnarzt unterliegt: Auch positive Bewertungen dürfen gelöscht werden
Das OLG München bestätigte in einem Urteil vom 27. Februar 2020 das Recht von Jameda, nach eigenen Angaben Deutschlands größtes Arzt-Patienten-Portal und Marktführer für Online-Arzttermine, auch positive Bewertungen auf Manipulationsverdacht hin zu prüfen und je nach Ausgang der Prüfung zu löschen. In der Verhandlung habe das Gericht einmal mehr die gesellschaftliche Relevanz des Portals betont und die sich daraus ergebende Notwendigkeit, die auf dem Portal veröffentlichten Bewertungen, die Patienten bei der Suche des passenden Arztes helfen, auf Validität zu überprüfen. Zudem stellte der Senat des OLG München klar, dass kein Zusammenhang zwischen der Löschung der Bewertung und der durch den klagenden Zahnarzt ausgesprochenen Kündigung seines bezahlten Jameda Premium-Accounts gesehen werde. Der Vorsitzende Richter habe weiter hervorgehoben, dass das Portal als neutraler Informationsmittler zu Recht strikt zwischen einer Vertragsbeziehung zu einem Arzt und der Prüfung von Bewertungen trenne und seinen Kunden keinerlei Vorteile im Hinblick auf den Erhalt von Bewertungen gewährt. Die schriftliche Urteilsbegründung liege aber noch nicht vor.
Das Gericht bestätigte damit das in erster Instanz vom Landgericht München I am 16. April 2019 ergangene Urteil, gegen das der Zahnarzt Berufung eingelegt hatte. Das Unternehmen begrüßte das Urteil und sieht darin eine Bestätigung für das Vorgehen im Kampf gegen manipulierte Bewertungen.
Geschäftsführer Dr. Florian Weiß erklärte: „Wir sind uns der Verantwortung, die die Veröffentlichung von Erfahrungsberichten der Patienten mit sich bringt, bewusst und legen daher größten Wert auf ein gutes Qualitätsmanagement und einen engen und vertrauensvollen Austausch mit den Ärzten. Jeder Arzt - unabhängig seines Kundenstatus - kann sich bei Fragen und Bedenken rund um Bewertungen jederzeit an die Mitarbeiter unseres Qualitätsmanagements wenden.“ (Quelle: Jameda)
Darmkrebsmonat März: BZgA informiert zu Vorsorge und Früherkennung
Krebserkrankungen stehen an zweiter Stelle der Sterblichkeitsraten in der deutschen Bevölkerung. Darmkrebs ist dabei eine der häufigsten Tumorerkrankungen. Mit zunehmendem Alter steigt das Erkrankungsrisiko, aber auch in jungen Jahren kann Darmkrebs auftreten. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) weist anlässlich des Darmkrebsmonats März auf ihre Informationen zu diesem Thema unter www.frauengesundheitsportal.de, www.maennergesundheitsportal.de und www.gesund-aktiv-aelter-werden.de hin.
In der Regel haben Frauen und Männer ab einem Alter von 50 Jahren einen gesetzlichen Anspruch auf die Teilnahme an Untersuchungen zur Früherkennung von Darmkrebs. Personen mit einem erhöhten familiären Risiko wird empfohlen, mit ihrem Arzt die individuelle Gefährdungssituation zu besprechen und daran angepasst Frühkennungsuntersuchungen auch schon deutlich früher zu nutzen. Die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für den immunologischen Test auf verborgenes Blut im Stuhl und die Darmspiegelung zur Früherkennung von Darmkrebs. Auf den Portalen der BZgA finden sich qualitätsgesicherte Informationen zu Nutzen und Risiken der Früherkennungsuntersuchungen von Darmkrebs.
Routine-Früherkennungsuntersuchungen für Darmkrebs richten sich an alle genannten Personen, auch diejenigen, die keine Anzeichen für Darmkrebs haben. Blut im Stuhl, der Wechsel von Verstopfung und Durchfall über mehrere Wochen, ungewollter Gewichtsverlust oder leichte Ermüdbarkeit aufgrund einer Anämie (Blutarmut) sowie krampfartige Bauchschmerzen können auf eine Darmkrebserkrankung hinweisen. Sie können aber auch andere Ursachen haben. In jedem Fall sollten sich Frauen und Männer ärztlich untersuchen lassen, wenn derartige Beschwerden auftreten. (Quelle: BZgA)
Krankenkassen-Wahltarife: Stellungnahme der AOK Hamburg/Rheinland
Nach einen Urteil des Bundessozialgerichts vom Sommer 2019 müssen gesetzliche Krankenkassen die von ihnen unter anderem für Zahnersatz angebotenen Wahltarife kündigen. Auf Nachfrage von Quintessence News antwortete eine Sprecherin der AOK Rheinland/Hamburg dazu: „Aufgrund des von Ihnen genannten Urteils des Bundessozialgerichts hat die AOK Rheinland/Hamburg zum 31. Dezember 2019 alle Wahltarife zur Kostenerstattung beendet, sodass bis zum Jahresende 2019 sämtliche Leistungsansprüche gesichert waren. Alle Behandlungen, die noch im Jahr 2019 begonnen wurden, werden ebenfalls übernommen.
Die AOK Rheinland/Hamburg darf keine eigenen Zusatzversicherungen anbieten; bei Bedarf müssen unsere Versicherten auf einen privaten Zusatzversicherer zurückgreifen. Alle Versicherten mit dem Wahltarif Zahn haben Ende 2019 von unserem Kooperationspartner, der vigo Krankenversicherung VVaG, ein alternatives Angebot erhalten. Hatte der Versicherte sich aktiv bis zum Stichtag 31. Januar 2020 für das Angebot der vigo KV entschieden, sind alle bereits vom Versicherten erworbenen Ansprüche von der vigo KV übernommen worden.
Die PZR ist bereits seit 2014 eine Satzungsleistung der AOK Rheinland/Hamburg. Alle anspruchsberechtigten Versicherten können das Angebot somit auch weiterhin nutzen.“ (Quelle: Antwort der AOK Hamburg/Rheinland an Quintessence News)