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Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – Oktober 2019

Freie Ärzteschaft: alle Ärzte und medizinisches Personal schützen

Die Freie Ärzteschaft (FÄ) begrüßt, dass Angriffe auf Ärzte und Personal in Notaufnahmen künftig härter bestraft werden sollen. Die Pläne von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und Justizministerin Christine Lambrecht gehen ihr aber nicht weit genug. „Die Überlegung, die Strafen für Tätlichkeiten gegen medizinisches Personal in der Notfallversorgung zu verschärfen, ist richtig“, sagte FÄ-Vorsitzender Wieland Dietrich am 30. Oktober 2019 in Essen. „Nur reicht das nicht: Wir fordern, dass alle Ärzte und jegliches medizinisches Personal in gleicher Weise geschützt werden. Denn es gibt keine zwei Klassen von Ärzten, Pflegern und Helfern.“

Die weitaus meisten Akut- sowie auch zahlreiche Notfälle landeten in den Praxen der niedergelassenen Ärzte und in den Medizinischen Versorgungszentren, erläutert Dietrich. „Unsere Kolleginnen und Kollegen berichten immer wieder, dass es in der Praxis oder auch bei Hausbesuchen zu Übergriffen kommt. Auch das passiert in Deutschland täglich“, betont der FÄ-Chef. Inzwischen überlegten manche Ärzte sogar, Überwachungskameras und andere Schutzmaßnahmen zu installieren.

Aus Sicht der FÄ muss Jens Spahn als Gesundheitsminister darauf hinwirken, dass die Arbeit der Ärztinnen und Ärzte und des medizinischen Personals als Leistungsträger in Klinik und Praxis in der Öffentlichkeit stärker anerkannt wird. Das sei eine Voraussetzung dafür, dass Aggression und Übergriffe in der medizinischen Versorgung abnähmen. „Medizinische Leistungen“, betont Dietrich, „dürfen seitens der Politik nicht als beliebig verfügbare Masse angeboten werden. Vielmehr muss der Gesellschaft klar gemacht werden, dass es sich dabei um eine wertvolle Ressource handelt, mit der sorgsam umzugehen ist.“ Diffamierungen und unangemessene Kritik an ärztlicher Tätigkeit jeglicher Art, vor allem von Seiten der gesetzlichen Krankenkassen, seien zu unterlassen. Dies sei unverzichtbar, damit sich das gesellschaftliche Klima verbessere, durch das die Bereitschaft zu unangemessenen Übergriffen gegenüber Ärzten und anderen Helfern entstehe. (Quelle: )

Erst ein Konnektor in Zertifizierung für Feldversuch

Mit den nächsten Anwendungen für die Gesundheitstelematik geht es nicht so schnell voran wie angekündigt. Der erste Test für den E-Medikationsplan und die Notfalldaten wird zum Jahreswechsel 2019/2020 starten, berichtet die Ärzte Zeitung und zitiert dazu den Vorstand der CGM, Uwe Eibich. Wie das Blatt in einem Übersichtsartikel zum aktuellen Stand der TI-Entwicklung berichtet, ist CGM bislang das einzige Unternehmen, das eine Zulassung für seinen Konnektor für diese Dienste beantragt hat. Um die neuen Anwendungen zu nutzen, sei keine neue Hardware, sondern nur ein umfangreicheres Softwareupdate für den Konnektor erforderlich. Nur ein weiterer Konnektoranbieter (Rise) plane, eine Zulassung für seinen Konnektor einzureichen. Dennoch gebe man sich auch bei der Betreibergesellschaft der TI, der Gematik, optimistisch, den Zeitplan für E-Medikationsplan, Notfalldatenmanagement und elektronische Patientenakte einhalten zu können. (Quelle: Ärzte Zeitung online vom 15.10.2019)

HEK führt mit IBM elektronische Gesundheitsakte ein

Die Hanseatische Krankenkasse (HEK) führt – wie schon die Barmer – in Zusammenarbeit mit IBM die elektronische Gesundheitsakte (eGA) für ihre Kunden unter dem Begriff „smarthealth“ ein und erweitert damit die bereits bestehende HEK Service-App. Mit Smarthealth bietet die HEK ihren Kunden in Form der IBM eGA die Möglichkeit, persönliche Gesundheitsdaten digital an einem Ort mit hohem Sicherheitsniveau zu speichern und selbst zu managen. Die Kunden haben über die HEK Service-App direkten Zugriff auf ihre persönlichen Gesundheitsdaten und medizinischen Informationen auf ihrem Smartphone. Sie bietet eine Übersicht der ärztlichen Behandlungen, Medikamente, Impfungen, Diagnosen und, wenn vom Anwender hochgeladen, auch Röntgenbilder. Der Zugang erfolge über die HEK Service-App, die Nutzung ist für Kunden kostenfrei.

Die persönliche Gesundheitsakte Smarthealth wird durch IBM bereitgestellt und innerhalb Deutschlands gehostet. Der Ausbau um die elektronische Patientenakte ePA soll zum 1. Januar 2021 erfolgen. (Quelle: HEK)

Forschungsprojekt zu automatisierten Auswertungsmethoden für medizinische Bilddaten

Mehr als acht Millionen Euro Fördergelder vergibt die Deutsche Forschungsgemeinschaft in den kommenden drei Jahren für die Entwicklung automatisierter Auswertungsmethoden medizinischer Bilddaten. „Radiomics: Nächste Generation der medizinischen Bildgebung“ heißt das Programm, das von Prof. Fabian Bamberg, Klinik für diagnostische und interventionelle Radiologie, Uniklinikum Freiburg, koordiniert wird. Am 16. und 17. Dezember 2019 treffen sich die Beteiligten zu einer Kick-off-Veranstaltung.

„Mit künstlicher Intelligenz und Radiomics können wir in der Radiologie schon heute Veränderungen, etwa in Gewebestrukturen, sehr viel schneller analysieren oder sogar erst entdecken, was dem menschlichen Auge verborgen bleibt. Dadurch wird sich die Diagnostik beschleunigen und verbessern“, sagt Projektkoordinator Bamberg. Eine wichtige Rolle dürften dabei sogenannte Deep-Learning-Verfahren spielen, die eine automatisierte und im besten Falle genauere Analyse von Bildinformationen ermöglichen sollen. „Durch die Förderung, Bündelung und Vernetzung der in Deutschland vorhandenen Expertisen werden wir die Entwicklung dieses jungen Wissenschaftsfelds entscheidend voranbringen“, so Bamberg weiter.

Unter dem Begriff Radiomics versteht man die IT-gestützte biomedizinische Datenverarbeitung, mit dem Ziel umfangreichere und für die Behandlung relevante Bildinformationen zu extrahieren. Das übergeordnete Ziel des Schwerpunktprogramms ist es daher, durch die Verknüpfung von Hochdurchsatz-Bildgebung und IT-gestützter Nachverarbeitung die Aussagekraft biomedizinischer Bilder weiter zu verbessern und so ihre Bedeutung für die Diagnostik und die Behandlungskontrolle weiter zu steigern. „In Zukunft wird es immer einfacher werden, extrem große und komplexe Datensammlungen nach sehr spezifischen Mustern zu durchsuchen. So können vergleichbare Patientenfälle und geeignete Therapien gesucht werden. Die Radiologie wird damit ein wesentlicher Baustein auf dem Weg zur personalisierten Medizin“, sagt Bamberg. (Quelle: Universitätsklinikum Freiburg)

Drittes Europaforum der BZÄK in Brüssel

Am 15. Oktober 2019 veranstaltete die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) ihr drittes Europaforum in Brüssel. Für den Gedankenaustausch über aktuelle gesundheits- und binnenmarktpolitische Themen konnten Vertreter aus allen in Brüssel ansässigen EU-Institutionen gewonnen werden. Aus dem Europäischen Parlament waren unter anderem Dr. Peter Liese (CDU), gesundheitspolitsicher Sprecher der EVP-Fraktion, und Marion Walsmann (CDU), neues Mitglied des Binnenmarktausschusses, der Einladung der BZÄK gefolgt. Im Mittelpunkt des Gesprächs standen europapolitische Themen, die für die Zahnärzteschaft von besonderem Interesse sind, wie der Umgang der Europäischen Union mit den regulierten Berufen oder die Entwicklung des Gesundheitswesens im digitalen Binnenmarkt sowie die schleppende Umsetzung des neuen EU-Rechtsrahmens für Medizinprodukte. (Quelle: „Klartext“ der BZÄK)

Nadine Jochum neu bei der Naontek AG


Nadine Jochum (Foto: privat)

Seit dem 1.Oktober 2019 verstärkt Nadine Jochum das Team der Naontek AG. Die im Jahr 2019 gegründete Tochtergesellschaft der Deutschen Apotheker-und Ärztebank eG entwickelt mit univiva.de eine digitale Plattform für Heilberufler. Gestartet ist die Plattform mit Fortbildungen und Veranstaltungen, die der Heilberufler auf der Plattform suchen, buchen und verwalten kann. Jochum, die zuvor die Forbildungsplattform contimedu.de gegründet hatte, unterstütze das Business Development bei Naontek mit ihrer langjährigen Erfahrung und Expertise, insbesondere im zahnärztlichen Bereich.

Jochum hatte nach jahrelanger Tätigkeit als Produktmanagerin in der Dentalindustrie in den vergangenen drei Jahren die Plattform contimedu.de aufgebaut. Aufgrund ihrer Erfahrungen in diesem Bereich habe man die Jungunternehmerin zu sich ins Team geholt, heißt es. „Das neue Portal univiva.de bietet mir die Möglichkeit, mein erarbeitetes Wissen neu anzuwenden und zu optimieren. Dadurch können wir eine Plattform schaffen, auf der Heilberufler einen zentralen Ort zu allen Themen ihres Berufsalltags finden.“ erklärt Jochum. Als Manager Business Development Dentistry wird sie zunächst den dentalen Teil des Fortbildungsbereichs auf univiva.de verantworten. (Quelle: Naontek AG)

Gelbes Heft mit neuen Verweisen vom Arzt zum Zahnarzt

In Kürze werden im „Gelben Heft“ neue Verweise vom Arzt zum Zahnarzt enthalten sein. Der Gemeinsame Bundesausschuss habe auf Antrag der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) am 15. August 2019 beschlossen, entsprechend der bereits seit September 2016 in der ärztlichen Kinder-Richtlinie geregelten Verweise vom Arzt zum Zahnarzt im Rahmen der U7a bis U9 nun zukünftig auch bei der U5 bis U7 auf die neuen, seit 1. Juli 2019 geltenden zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen für Versicherte ab dem 6. Lebensmonat zu verweisen. Die so geänderte Kinderrichtlinie ist vom Bundesministerium für Gesundheit nicht beanstandet worden und werde demnach am Tag nach Veröffentlichung des Beschlusses im Bundesanzeiger in Kraft treten. Eine Anpassung des Gelben Heftes werde in der folgenden Nachproduktion vorgenommen. Das berichtet  ADP-Medien unter Bezug auf ein Schreiben der KZBV vom 24. Oktober 2019.

Neben der Einführung dieser zahnmedizinisch notwendigen neuen Leistungen sei es der KZBV ein besonderes Anliegen, die ärztlichen und zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen noch besser zu verknüpfen. Hierzu sind nun in der ärztlichen Kinder-Richtlinie und im Gelben Heft in den U5 bis U7 die Verweise „zum Zahnarzt zur Abklärung von Auffälligkeiten an Zähnen und Schleimhaut“ – analog zu den bereits bestehenden Verweisen zur zahnärztlichen Früherkennung in den U7a bis U9 – durch einen entsprechenden Verweis auf die neu eingeführten zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen ersetzt wurden. Die entsprechenden Formulierungen in den Elterninformationen seien vom G-BA „empfängerfreundlich“ ausgestaltet worden, so die KZBV.

Damit Ärzte die Eltern im Rahmen der Verweise zielgerichtet über den Inhalt der zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen informieren können, erarbeite die KZBV gemeinsam mit Fachgesellschaften sowie gegebenenfalls mit dem GKV-SV und der KBV entsprechende Informationsmaterialien. (Quelle: ADP-Medien unter Bezug auf KZBV-Schreiben vom 24. Oktober 2019)

Linke wollen Transparenz bei Investoren im Gesundheitsbereich

Die Linksfraktion im Deutschen Bundestag fordert in einem Antrag (BT-Drucksache 19/14372) mehr Transparenz, wenn Kapitalgesellschaften in das Gesundheitssystem investieren. Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag unter anderem regelmäßige Veröffentlichungspflichten, aus denen hervorgeht, wer der Träger oder Eigentümer eines MVZ ist. Falls es sich um Finanzinvestoren handelt, sollen auch noch betriebliche Kennzahlen einschließlich der Zahl der gehaltenen Arztsitze veröffentlicht werden.

Gesundheitseinrichtungen in Deutschland würden zunehmend von internationalen Kapitalgesellschaften aufgekauft, die sich eine hohe Rendite versprächen, so die Linke. So kauften Private-Equity-Fonds Krankenhäuser, um Medizinische Versorgungszentren (MVZ) gründen zu können. Um die MVZ betreiben zu können, würden Arztsitze gekauft. So würden aus inhabergeführten Arzt- und Zahnarztpraxen MVZ, und aus MVZ würden MVZ-Ketten.

Der Antrag soll laut vorläufiger Tagesordnung als letzter Punkt in der 125. Sitzung des Deutschen Bundestags vom 8. November 2019 behandelt werden. (Quelle: „Heute im Bundestag“/Deutscher Bundestag)

Bundestag beschließt digitale AU-Information für Arbeitgeber

Zum 1. Januar 2021 soll der „Gelbe Schein“, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform, Geschichte sein. Arbeitnehmer müssen dem Arbeitgeber dann den Schein nicht mehr zuschicken, sondern nur noch mitteilen, dass sie arbeitsunfähig sind – alle weiteren Informationen holt der Arbeitgeber sich dann von der Krankenkasse. Das hat der Bundestag am 24. Oktober 2019 mit dem Dritten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) beschlossen.

Bereits mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wurde zum 1. Januar 2021 ein einheitliches und verbindliches elektronisches Verfahren zur Übermittlung von Arbeitsunfähigkeitsdaten durch die Ärzte an die Krankenkassen eingeführt und damit wurde die bisherige für die Krankenkasse bestimmte papiergebundene AU-Bescheinigung ersetzt. Die elektronische Übermittlung der AU-Meldung an den Arbeitgeber ist aber nicht Bestandteil der TSVG-Regelungen. Arbeitnehmer hätten daher nach dem 1. Januar 2021 weiterhin ihre Krankschreibungen bei ihrem Arbeitgeber in Papierform einreichen müssen.

„Der damit verbundene manuelle Bearbeitungsaufwand ist angesichts der fortschreitenden Digitalisierung nicht mehr zeitgemäß. Daher wird mit dem BEG III ein bereits zwischen Krankenkassen und Arbeitgebern bestehendes, bewährtes und leistungsfähiges elektronisches Meldeverfahren dahingehend erweitert, dass die Einreichung des „gelben Zettels“ durch den Arbeitnehmer entfallen kann. Künftig rufen die Arbeitgeber nach Erhalt der Anzeige der Arbeitsunfähigkeit durch den Arbeitnehmer bei den Krankenkassen elektronisch die Daten zu Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit sowie über den Zeitpunkt des Auslaufens der Entgeltfortzahlung ab. Durch die Digitalisierung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung werden sowohl die Unternehmen als auch ihre Mitarbeiter erheblich entlastet“, heißt es im Gesetz. Angegeben ist eine finanzielle Gesamtentlastung von fast 550 Millionen Euro. Die Nachweispflicht liegt aber weiter beim Arbeitnehmer, der krankschreibende Arzt muss ihm weiterhin eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit ausstellen. (Quelle: Deutscher Bundestag)

KZV Rheinland-Pfalz setzt hohe Standards bei Datensicherheit

Als einzige Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) in Deutschland verfügt die KZV Rheinland-Pfalz über ein zertifiziertes Informationssicherheitssystem. Nach erneutem Audit habe der TÜV Rheinland die Zertifizierung nach ISO 27001 bestätigt. Der TÜV Rheinland habe der KZV Rheinland-Pfalz damit wiederholt hohe Standards bei Datensicherheit und Datenschutz bescheinigt. Über alle Unternehmensbereiche, Geschäftsprozesse und Hierarchieebenen hinweg verfügt sie demnach über ein IT-Sicherheitskonzept, das vertrauliche Daten bestmöglich vor Missbrauch und Verlust schützt und hilft, Sicherheitsrisiken zuverlässig zu kontrollieren und zu reduzieren. Die KZV Rheinland-Pfalz sei eines von lediglich rund 1.400 Unternehmen in Deutschland, die die ISO 27001-Zertifizierung erreicht haben.

„Jedes Unternehmen verfügt über Daten, die nicht für jedermanns Augen bestimmt sind. Ganz besonders trifft das auf streng vertrauliche Sozial- und Gesundheitsdaten zu, die wir in der KZV verarbeiten“, erklärt Joachim Stöbener, stellvertretender der KZV Rheinland-Pfalz. „Mit dem TÜV-Prüfsiegel weisen wir nach, nicht nur eine sichere IT-Infrastruktur, sondern auch eine tragfähige Sicherheitskultur unter den Mitarbeitern etabliert zu haben. Zugleich dokumentieren wir unsere Verantwortung für den Schutz der Daten, die uns von den Zahnärzten und deren Patienten anvertraut werden“, schließt Stöbener an. Einmal erteilt, ist die Zertifizierung nach ISO 27001 drei Jahre gültig – vorausgesetzt, Unternehmen bestehen jährliche Zwischenkontrollen. (Quelle: KZV Rheinland-Pfalz)

Bundestag beschließt Novelle des Berufsbildungsgesetzes

Der Bundestag hat am 24.Oktober 2019 die Novelle des Berufsbildungsgesetzes beschlossen. Es muss noch im Bundesrat beschlossen werden und könnte dann zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Das Gesetz enthält unter anderem Regelungen zu einer Mindestvergütung von Auszubildenden (515 Euro monatlich im ersten Jahr, stufenweise Steigerung bis 2024) und erleichterten Berufsausbildungen in Teilzeit. Neben der Stärkung der beruflichen Fortbildung  sieht die aktuelle BBiG-Novelle eine größere Durchlässigkeit zwischen zwei- und drei- beziehungsweise dreieinhalbjährigen Ausbildungsberufen, verbesserte Bestimmungen für rechtsbeständige und hochwertige Prüfungen sowie Verfahrensvereinfachungen und Bürokratieabbau vor

Eingeführt werden sollen auch neue Bezeichnungen für Qualifikationsstufen in der Aufstiegsfortbildung. Bundesbildungsministerin Anja Karliczek erklärte dazu: „Was mir wichtig ist: Nach dem Ausbildungsabschluss kommt der Aufstieg. Auch hier werden wir die Möglichkeiten noch einmal verbessern. Die höherqualifizierende Berufsbildung werten wir spürbar auf. Wir führen dafür drei einheitliche Fortbildungsstufen ein. Wir geben ihnen Abschlussbezeichnungen, die auch im Ausland gut verständlich sind. Das schafft Transparenz und steigert internationale Mobilitäts- und Karrierechancen. Die neuen Bezeichnungen lauten: Geprüfter Berufsspezialist, Bachelor Professional und Master Professional. Sie senden eine klare Botschaft: Berufliche und akademische Bildung sind gleichwertig. Beide Bildungswege bieten beste Perspektiven, beide führen zum beruflichen Erfolg.“

Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und Vertreter aus Wissenschaft und Wirtschaft hatten sich mehrfach gegen diese Bezeichnungen ausgesprochen, da sie irreführend seien. Der Präsident der HRK, Prof. Dr. Peter-André Alt, erklärte kurz vor der abschließenden Beratung des Gesetzes im Bundestag, man habe mit großer Besorgnis die Empfehlung des Bundestagsausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zur Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) aufgenommen in der nach wie vor an der Verwendung der Bezeichnungen „Bachelor Professional“ oder „Master Professional“ festgehalten werde. „In Übereinstimmung mit dem Bundesrat und einer Vielzahl von Organisationen aus Wirtschaft und Wissenschaft appelliert die HRK dringend an den Deutschen Bundestag, von der Verwendung dieser Begriffe abzusehen. Dem großen europäischen Reformprojekt des Bologna-Prozesses und dem deutschen Hochschulsystem insgesamt, aber auch der für Deutschland so wichtigen beruflichen Bildung droht hier ein langfristig wirksamer, schwerer Schaden.“ (Quellen. BMBF, Deutscher Bundestag, HRK)

Freier Verband startet Umfrage zu Studienbedingungen

In Deutschland existieren 30 Universitätsstandorte, an denen Zahnheilkunde studiert werden kann – unter unterschiedlichen Bedingungen. Diese Unterschiede beziehungsweise die Vergleichbarkeit zwischen den Universitäten möchte der Freie Verband Deutscher Zahnärzte e.V. (FVDZ) mit Hilfe einer Online-Befragung herausarbeiten, um künftigen und aktuell Studierenden mehr Orientierung und Transparenz bieten zu können.

Die auf Basis der Befragung ermittelten anonymisierten Rohdaten sollen dann im Nachgang nur dem FVDZ zur weiteren Verwendung zur Verfügung stehen. Über Ergebnisse der Befragung und Schlussfolgerungen wird der Verband auf allen Medienkanälen, unter anderem im Verbandsmagazin „Der Freie Zahnarzt" (DFZ), berichten. Der Aufruf zur Teilnahme mit jeweils angepassten Fragebögen geht an alle Studierenden der Zahnheilkunde und auch an Assistenten an den Hochschulen. Die Erhebung erfolgt anonym und lässt keine Rückschlüsse auf einzelne Personen zu. Weitere Informationen, die Datenschutzerklärung und die Umfrage sind hier abrufbar: https://www.fvdz.de/studierendenumfrage.html (Quelle: FVDZ)

Thomas Scherer übernimmt Funktion des CCO bei Amann Girrbach


Thomas Scherer ist neuer CCO bei Amann Girrbach (Foto: Amann Girrbach)

Im Zuge des anhaltenden Wachstums und der fortschreitenden Internationalisierung der Amann Girrbach Gruppe wurde der Vorstand zum 7. Oktober 2019 um ein weiteres Mitglied verstärkt. Thomas Scherer wird ab sofort in der Funktion als CCO (Chief Commercial Officer) die konzernweite Verantwortung für die Agenden rund um Vertrieb, Marketing und Services übernehmen, was eine optimale Abdeckung der marktseitig gewachsenen Anforderungen an die Organisation gewährleiste, so das Unternehmen.

Als international erfahrener, langjähriger Branchen-Spezialist bringe Scherer alle Fähigkeiten mit, um in Zeiten von Digitalisierung und technologischem Wandel die globale Vertriebs-Organisation erfolgreich in die Zukunft zu führen. „Wir freuen uns sehr, Thomas Scherer in unserem Team begrüßen zu dürfen und sind sicher, dass sein Knowhow und seine Erfahrung zur Fortsetzung unserer Wachstumsgeschichte maßgeblich beitragen werden“, so Peter Nicklin, CEO der Amann Girrbach AG.

Das Unternehmen entwickelt und produziert Werkstoffe, Werkzeuge sowie Geräte und Maschinen für die Herstellung von Zahnersatz, vor allem mittels CAD/CAM-Technologie. Zu den Kunden in rund 90 Ländern weltweit gehören vor allem Dentallabore und Zahntechniker. Insgesamt beschäftigt Amann Girrbach rund 500 Mitarbeiter. Neben den Produktions-Standorten Koblach (Headquarter) und Rankweil in Österreich hat Amann Girrbach Vertriebs-Niederlassungen in Pforzheim (D), Charlotte (USA), Singapur (Stadt), Curitiba (Brasilien) sowie Peking (China). (Quelle: Amann Girrbach AG)

Startschuss für Aufbau der ePA der Barmer im November

Die ersten gesetzlichen Krankenkassen treiben ihre Projekte für die elektronische Patientenakte voran.  Im November startet die Barmer den Aufbau ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) mit Namen „BARMER eCare“. Dabei wird sie von IBM unterstützt, das IT-Unternehmen hat Mitte Oktober den Zuschlag dafür erhalten, so die Barmer. IBM ist bereits seit längerem im Bereich Healthcare aktiv.

Von der elektronischen Patientenakte werden die rund 9,1 Millionen Versicherten der Kasse ab dem 1. Januar 2021 profitieren. „BARMER eCare ist ein weiterer Meilenstein unserer Digitalstrategie. Die Anforderungen an die elektronische Patientenakte sind hoch, weil für deren Erfolg Praxen, Kliniken, Apotheken und andere Akteure datensicher vernetzt werden müssen. Mit BARMER eCare werden wir mehr als nur einen reinen Datenspeicher schaffen. Ziel ist ein sicheres Speichermedium, das individuell genutzt werden kann“, so der Vorstandsvorsitzende, Prof. Dr. Christoph Straub. In der Akte würden Versichertendaten so vorgehalten, dass sie vor allem für die Kunden einen echten Mehrwert und umfangreiche Services böten. Das erwarteten die Menschen zu Recht, heißt es. (Quelle: Barmer)

Bundeszahnärztekammer legt Jahresbericht vor

Von Bundesversammlung über GOZ bis Hilfsprojekte, zm und Haushalt: Die Bundeszahnärztekammer hat ihren neuen Jahresbericht veröffentlicht. Er umfasst den Berichtszeitraum Juli 2018 bis Juni 2019 und bietet einen umfassenden Überblick über die vielfältigen Aktivitäten der BZÄK. Der Bericht kann digital unter www.bzaek.de/jb abgerufen werden (68 Seiten, PDF, ca. 7 MB). (Quelle: BZÄK)

G-BA passt Schutzimpfungs-Richtlinie an geänderte Gesetzeslage an

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 17. Oktober 2019 in Berlin die Schutzimpfungs-Richtlinie an die geänderte Gesetzeslage angepasst. Mit dem „Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung“ (TSVG) besteht ein Anspruch der Versicherten auf Leistungen für Schutzimpfungen zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung unabhängig davon, ob die Versicherten auch entsprechende Ansprüche gegenüber anderen Kostenträgern – beispielsweise dem Arbeitgeber aufgrund eines erhöhten beruflichen Risikos – haben.

Im Zuge des Anpassungsbedarfs an die gesetzlichen Änderungen strukturierte der G-BA die Anlage 1 der Schutzimpfungs-Richtlinie, in der die Details zu Art und Umfang der Leistungen dargestellt sind, übersichtlicher. Die derzeitigen „Hinweise zu den Schutzimpfungen“ und die weiteren „Anmerkungen“ werden durch die zusammengeführten „Hinweise zur Umsetzung“ ersetzt.

Mit der Neufassung der Anlage 2 der Schutzimpfungs-Richtlinie wird zukünftig eine differenziertere Erfassung von Impfungen ermöglicht: Der G-BA ergänzte Dokumentationsziffern für Impfungen, die aufgrund einer beruflichen Indikation oder aufgrund eines beruflich oder durch eine Ausbildung bedingten Auslandsaufenthaltes durchgeführt werden. Diese Impfungen können somit auch in epidemiologischen Datenanalysen, zum Beispiel des Robert Koch-Instituts, berücksichtigt werden. Zudem berücksichtigt der Beschluss die im Epidemiologischen Bulletin Nr. 34 dieses Jahres veröffentlichten Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO).

Der Beschluss zur Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. (Quelle: G-BA)

Geschäftsbericht 2018/2019 der KZBV liegt vor

Für die Sicherstellung der flächendeckenden, wohnortnahen und qualitativ hochwertigen Versorgung der Patientinnen und Patienten sind – jetzt und künftig – die richtigen Weichenstellungen unerlässlich, so die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung. Daher trage der Geschäftsbericht in diesem Jahr auch den Titel „Weichenstellungen“. Als Neuerung wurden an zahlreichen Stellen im Text QR-Codes eingearbeitet, die via Smartphone auf weiterführende Informationen auf kzbv.de verlinken. Der Bericht umfasst 90 Seiten und kann ab sofort abgerufen werden. (Quelle: KZBV)

Faire Bezahlung für Fachpersonal braucht faires Honorar

„Zahnärzte können ihre Mitarbeiter nur fair bezahlen, wenn sie für ihre zahnärztlichen Leistungen auch ein faires Honorar erhalten“, erklärte Zahnarzt Joachim Hoffmann, Landesvorsitzender des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte in Westfalen-Lippe (FVDZ-WL), im Rahmen der diesjährigen Hauptversammlung des FVDZ im sächsischen Radebeul Mitte Oktober. „Eine adäquate Bezahlung ist notwendig, damit die zahnmedizinischen Fachangestellten ihren anspruchsvollen und aufreibenden Beruf auch weiterhin mit Empathie und Kompetenz ausüben können – stets zum besten Wohl der Patienten“, erklärte Hoffmann. Seit 1988 wurde der Punktwert der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) nicht erhöht. „Trotz allgemeiner Preissteigerungen und Teuerungsrate stagniert das Honorar seit mehr als 30 Jahren. Somit sind ein wirtschaftlicher Betrieb der Praxen und eine angemessene Bezahlung für hochqualifiziertes Personal nicht mehr möglich. Die zahnärztliche Versorgung ist in Gefahr“, warnte er.

Der FVDZ-WL fordere Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf, den Punktwert der GOZ jährlich zumindest entsprechend der Teuerungsrate anzupassen. Somit könnten die Zahnärzte auch die Gehälter ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dementsprechend anpassen. „Der Staat als Arbeitgeber passt die Gehälter seiner Mitarbeiter auch regelmäßig an die allgemeinen Preissteigerungen an. Wir Zahnärzte würden dies auch gerne tun, können es aber nicht, weil den ständig steigenden Kosten seit 30 Jahren gleichbleibende Honorare gegenüber stehen“, sieht Hoffmann eine große Ungerechtigkeit. In Nordrhein-Westfalen verdienten Zahnmedizinische Fachangestellte ca. 30 Prozent weniger als die Verwaltungsfachangestellten der Krankenkassen.

„Wir fühlen uns von der Politik nicht ernst genommen. Ständig wird von dort die hohe Qualität der zahnärztlichen Behandlung eingefordert. Unsere Mitarbeiter sollen bestens qualifiziert werden, und auch die Digitalisierung erzeugt Kosten. Aber die Politik scheint nicht bereit zu sein, nach 30 Jahren mal die Honorare anzupassen. Darunter leiden im Endeffekt hauptsächlich die Patienten“, ärgert sich Hoffmann, der in eigener Praxis im sauerländischen Kirchhundem praktiziert. (Quelle: FVDZ-WL)

AVZ fordert klare Regelungen zu Praxislaboren

In der Sendung „Wiso“ des ZDF wurden am Montag, 7. Oktober 2019, im Beitrag „Teure Tricks der Zahnärzte“ überteuerter Zahnersatz und nicht korrekte, intransparente Rechnungen aus Praxislaboren thematisiert. Der Präsident des Arbeitgeberverbands Zahntechnik e.V. (AVZ) in Berlin, ZTM Manfred Heckens, sieht hier eindeutig das Bundesministerium für Gesundheit in der Pflicht, eine rechtskräftige und klare Regelung zur Frage des Eigenlabors und seiner vielfältigsten Gestaltungsvariationen herbeizuführen. Dies schließt die Präzisierung der Berechnungsgrundlage des im Eigenlabor hergestellten Zahnersatzes ein. Die im Beitrag geschilderten Fälle und Konstellationen seien keine Einzelfälle. Dem AVZ liege zu diesem Abrechnungsgebaren von Zahnärzten mit sogenannten Eigenlaboren oder Zahnarztlaboren eine große Anzahl an Belegen vor.

Erstaunt sei er über die Aussage der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), die laut Beitrag schriftlich erklärt hat, sie kenne „keine der behaupteten Machenschaften!“ Mit dieser lapidaren Aussage zeige die „oberste Berufsvertretung der Zahnärzteschaft, dass sie entweder ihre Prüfaufgaben nicht konsequent wahrnimmt und die Augen vor solch betrügerischen Aktivitäten, die wahrlich keine Einzelfälle sind bewusst verschließt oder den Mantel der Unschuld über ihre Zahnärzte mit den verschiedensten Praxislaborderivaten deckt“, heißt es in der Erklärung des AVZ.

Die BZÄK ist als Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern allerdings keine Körperschaft des öffentlichen Rechts, sondern ein eingetragener Verein. Die Kontrollaufgaben, unter anderem zur Einhaltung des Berufsrechts, obliegen den Zahnärztekammern der Länder. Vonseiten der BZÄK hieß es auf Nachfrage von QN, die Produktionsfirma, die den im ZDF in „Wiso“ ausgestrahlten Beitrag produziert hat, habe eine ausführliche, mehrseitige Stellungnahme der BZÄK zum Thema erhalten. Es sei daher außerordentlich befremdlich, dass nur dieser eine, aus dem Zusammenhang gerissene Satz im Beitrag verwendet worden sei. Die Bundeszahnärztekammer habe sich eben nicht auf ein Bestreiten beschränkt, sondern ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das beschriebene Verhalten den Straftatbestand des Betrugs erfüllen würde. Der Produktionsfirma wurde empfohlen, derartige Sachverhalte den zuständigen Behörden anzuzeigen und es diesbezüglich nicht bei einem behaupteten „Insiderwissen“ zu belassen. Die Story schien der Produktionsfirma aber offenbar wichtiger, als der Patientenschutz.

Die Bundeszahnärztekammer fordert den AVZ zudem mit Nachdruck auf, diese behaupteten Belege vorzulegen, damit die Kammern in die Lage versetzt werden, die Vorwürfe zu prüfen und wo erforderlich, Rechtsverstöße zu ahnden. (Quelle: AVZ/QN)

BLUE SAFETY beruft Martin Wetzel als Leiter Finanzen

Zum 1.Oktober 2019 verstärkt Martin Wetzel die Riegen von Blue Safety als Leiter Finanzen. Der Finanzexperte aus dem Heilberufssektor verstärkt die Münsteraner beim Ausbau der finanziellen Strukturen zugunsten des weiteren Unternehmenswachstums sowie der Produktentwicklung und -einführung. Mit der neu geschaffenen Position stellen sich die Wasserexperten für die Zukunft auf.


Martin Wetzel ist seit 1. Oktober 2019 Leiter Finanzen bei Blue Safety Bild: Blue Safety

„Dynamisches Wachsen fordert professionelle finanzielle Begleitung. Mit Martin Wetzel haben wir einen erfahrenen Spezialisten gewinnen können, der aufgrund seines Hintergrunds nicht nur versiert in der Finanz-, sondern auch in der Dentalwelt agiert und unser Unternehmen bereits lange Jahre als externer Berater begleitete“, kommentiert Jan Papenbrock, Gründer und Geschäftsführer Blue Safety, die Entscheidung.

Nach Stationen bei der Volksbank Gelsenkirchen und Volksbank Münster und nebenberuflichem BWL-uStudium wechselte Wetzel 2011 zur Deutschen Apotheker- und Ärztebank. Parallel engagiert sich der zweifache Familienvater ehrenamtlich als Gründungsmitglied des Fördervereins Schwimmen Münster sowie als Finanzvorstand bei der Startgemeinschaft Schwimmen Münster e.V. (SGS). Durch die Arbeit mit den Kindern entstand auch der erste Kontakt zu den Wasserexperten, die den Verein als Sponsoren seit Jahren fördern. „Mit meinem Wechsel habe ich die Chance, das Wachstum und die Zielesetzung von Blue Safety nicht nur aus Banken-, sondern auch aus Unternehmenssicht mitzugestalten. Ich freue mich sehr, Entscheidungen strategisch zu unterstützen und die Liquidität der Firma aktiv zu steuern“, so Wetzel. (Quelle BLUE SAFETY/QN)

Zuwachs im Vorstand der CompuGroup Medical SE

Dr. Eckart Pech tritt zum 1. November 2019 in den Vorstand der CompuGroup Medical SE ein und führt den neu geschaffenen Bereich Consumer and Health Management Information Systems. Das Koblenzer Unternehmen möchte damit seine Rolle als treibende Kraft bei der Vernetzung im Gesundheitswesen weiter stärken.


Dr. Ekart Pech

Zuletzt war Dr. Pech im Vorstand der Allianz Technology SE verantwortlich für globale IT-Plattformen der Allianz Gruppe. Davor war er Chief Information Officer und Mitglied der Geschäftsführung bei der Telefonica Deutschland AG, President und CEO der Detecon, Inc.; und hat das Beratungsgeschäft der Deutschen Telekom im amerikanischen Markt aufgebaut und geführt. Seinen Berufseinstieg hatte Pech beim zum Daimler-Konzern gehörenden Beratungsunternehmen Diebold und war dort zuletzt als Partner für den Bereich „Mobile & Online“ tätig. Dr. Pech studierte Betriebswirtschaftslehre und Chinesisch an der Universität Bayreuth und der Shanghai International Studies University. Er verfügt über umfassende, globale Erfahrungen im General Management und Technologie-Management.

„Wir freuen uns, einen so erfahrenen Manager für diesen strategisch wichtigen Bereich gewinnen zu können“, betont Frank Gotthardt, Vorstandsvorsitzender und CEO der CompuGroup Medical SE. „Die Vernetzung der Gesundheitsprofis untereinander und insbesondere die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern schreiten voran, und diese Entwicklung wollen wir – gemeinsam mit Herrn Pech – führend mitgestalten.“ (Quelle: CGM Medical SE)

Carmen Zoppke neue Leiterin Vertrieb & Marketing

Carmen Zoppke ist seit 1. Oktober 2019 als Leiterin Vertrieb & Marketing neu im Team der Zantomed GmbH in Duisburg. In dieser neu geschaffenen Position bringt sie ab sofort ihre dentale Expertise für Dentalprodukte mit ein. Sie sammelt seit nunmehr 25 Jahren Erfahrungen im Bereich Vertrieb und Marketing innerhalb der Dentalbranche. Diese beinhalten den Vertrieb zahnärztlicher Medizinprodukte,- und Verbrauchsmaterialien, sowie Produkte aus dem zahntechnischen Bereich. Die Zantomed GmbH vertreibt vorrangig dentale Verbrauchsmaterialien und Spezialitäten für die Prophylaxe und die Oralchirurgie.

Das gesamte Vertriebsteam um Geschäftsführer Benjamin Hatzmann freue sich über den Neuzugang und die damit verbundene, strukturierte Investition in eine Erhöhung der Kundenzufriedenheit der Praxisteams in Deutschland und Österreich, heißt es in einer Mitteilung des Unternehmens. (Quelle: Zantomed)

Hauptversammlung des Freien Verband in Radebeul

Vom 10. bis 12. Oktober 2019 tagt die Hauptversammlung des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte in Radebeul bei Dresden. Nach einer Auftaktveranstaltung mit Experten und Politikern zum Thema Digitalisierung und Datensicherheit und einer Podiumsdiskussion zum Thema „Gesundheitsdaten auf der Spur – sammeln, tauschen, auswerten um jeden Preis“ mit Dr. Peter Engel, Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK). Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Julia Hagen, Director Regulatories & Politics Health Innovation Hub (hih) des BMG, Robert-Martin Montag, Generalsekretär der FDP Thüringen, MR DDr. Claudius Ratschew, Präsident Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs und ZA Harald Schrader, Bundesvorsitzender des FVDZ.

Danach werden sich die Delegierten mit den Schwerpunktthemen Europa/Berufsausübung in der Zukunft, Digitalisierung/Datenmanagement und Fachpersonal der Praxen auseinandersetzen. Erwartet werden rund 170 Delegierte.

Außerdem stehen die Neuwahlen der Mitglieder des Bundesvorstandes und der Versammlungsleitung für die kommende Arbeitsperiode auf der Agenda der HV. Weiterhin haben die Delegierten über zahlreiche Anträge bzw. Resolutionen sowie über Vorschläge für eine Reihe von Satzungsänderungen zu befinden. (Quelle: FVDZ/ADP-Medien)

Bundeskabinett segnet GKV-FKG ab

Das Bundeskabinett hat am 9. Oktober 2019 den Gesetzentwurf für das Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz in der Gesetzlichen Krankenversicherung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) abgesegnet. Danach sollen die Krankenhäuser einen einmaligen Zuschuss für höhere Aufwendungen für Pflegekräfte erhalten und der Risikostrukturausgleich der Krankenkassen untereinander neu geregelt werden. Vonseiten der Krankenkassen wurde der Gesetzentwurf überwiegend begrüßt. Die von Spahn vorgesehene Öffnung der Allgemeinen Ortskrankenkassen ist nach Kritik aus den Ländern nicht mehr im Gesetz enthalten. „Wir machen den Wettbewerb zwischen den Kassen gerechter“, so Spahn.

Kritik kam vom Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverband, der die aktuellen Änderungen bezüglich des GKV-SV „als reines Lippenbekenntnis zur Selbstverwaltung ohne inhaltliche Überzeugungskraft“ bezeichnete. „Der neue Lenkungs- und Koordinierungsausschuss und die ihm zugewiesenen Aufgaben schränken die Kompetenz der bestehenden Organe, den Verwaltungsrat und den Vorstand, erheblich ein. Dies bedeutet ebenso eine Schwächung der sozialen Selbstverwaltung wie die früheren Pläne des Referentenentwurfs und ist damit inakzeptabel“, so Dr. Volker Hansen, amtierender Verwaltungsratsvorsitzender. „Nach den aktuellen Plänen des Gesetzentwurfes soll der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes auf maximal 40 Mitglieder verkleinert werden. Eine solche Verkleinerung des Verwaltungsrates ist weder notwendig noch sinnvoll“, so Uwe Klemens, alternierender Verwaltungsratsvorsitzender.

Das Gesetz soll voraussichtlich im Frühjahr 2020 in Kraft treten. Es bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Eine Übersicht zu den Regelungen im Detail und die aktuelle Fassung des Gesetzentwurfs stehen auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit. (Quelle: BMG/QN)

NWD verlässt den Bundesverband Dentalhandel

Die NWD Gruppe, Münster, wird zum 31. Dezember 2019 ihre Mitgliedschaft im Bundesverband Dentalhandel (BVD) beenden. Das teilten der Verband und das Unternehmen in der folgenden gemeinsamen Pressestatement am 8. Oktober 2019 mit:

„Heute möchten wir Sie gemeinsam mit NWD – Nordwest Dental GmbH & Co. KG darüber informieren, dass NWD zum Jahresende 2019 den BVD Bundesverband Dentalhandel e. V. verlassen wird.

Viele Jahre war NWD Mitglied im BVD und hat sich bei zahlreichen Projekten engagiert und in die Verbandsarbeit eingebracht. Von dieser Zusammenarbeit haben beide Seiten profitiert.

Perspektivisch sieht NWD eine zukünftige Basis für die eigene Mitgliedschaft nicht mehr als gegeben an. Aus diesem Grund hat NWD sich entschlossen, das langjährige Engagement für die Verbandsarbeit zu beenden und aus dem BVD auszutreten.

NWD wünscht dem BVD und seinen Mitgliedern viel Erfolg für die Zukunft. Der BVD wünscht NWD ebenso viel Erfolg.“ (Quelle: BVD)

Eingetrübte Stimmung, aber weitere Investitionen

Die Stimmung in der Medizintechnik-Branche hat sich in Deutschland deutlich eingetrübt. Die erwartete Umsatzsteigerung im Inland ist mit nur noch 3,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr (4,2 Prozent) stark rückläufig. Besonders besorgniserregend ist die rückläufige Gewinnsituation durch sinkende Preise und höhere Kosten. Das sind Ergebnisse der BVMed-Herbstumfrage 2019, an der sich 102 Mitgliedsunternehmen beteiligt haben.

„Hauptgrund für die eingetrübte Stimmung ist die EU-Medizinprodukte-Verordnung, kurz: MDR, die für Ressourcendefizite bei den Benannten Stellen, längere Bewertungsverfahren und steigende Preise sorgt", sagte der BVMed-Vorstandsvorsitzende Dr. Meinrad Lugan bei der Vorstellung der Ergebnisse in Berlin. „Wir benötigen bei der MDR praxisorientierte Lösungen, damit alle Produkte nach der EU-Medizinprodukte-Verordnung zertifiziert werden und den Anwendern und Patienten zur Verfügung stehen können“, forderte BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.

Ein stabilisierender Faktor bleibt der Export. Mit einem erwarteten Umsatzwachstum von 5,8 Prozent wachsen die Unternehmen der Medizintechnologie weltweit nach wie vor deutlich stärker als im Inland. Auch bei Investitionen und Arbeitsplätzen ist der Trend weiterhin positiv. Die vollständigen Ergebnisse der BVMed-Herbstumfrage können online  abgerufen werden. (Quelle: BVMed)

Virtual Reality-Spiel für Heilberufe-Studenten

Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (ApoBank) wirbt jetzt auch mit digitalen Tools bei den Studierenden der Heilbeufe um neue Kunden. Virtual Reality (VR) habe lange Zeitvertreib für Gamer gegolten, heute eröffnet es Heilberuflern viele neue Möglichkeiten – in der Lehre wie auch in der Therapie, so die Bank. Heilberufe-Studenten können beim neuen Angebot der Bank vor Ort auf dem Campus Anwendungsmöglichkeiten der VR-Brille testen und sich an einem eigens programmierten VR-Spiel beteiligen. „Interessenten kommen einfach vorbei und machen mit“, heißt es. Zu gewinnen gibt es Geldpreise, zudem werden über eine Online-Verlosung eine Oculus Go VR-Brille mit installierter Anatomie-App und weitere Preise vergeben. Alle Termine und weiteren Informationen zum VR-Spiel online. (Quelle: ApoBank)

Kinder- und Jugendärzte begrüßen Nutri-Score und fordern Zuckersteuer

Die Kinder- und Jugendärzte begrüßen die Entscheidung, einen NutriScore auf Lebensmitteln einzuführen. Dies reiche aber noch nicht aus, um die Gesundheit von Kindern zu verbessern. Dr. Thomas Fischbach, Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ): "Als Kinder- und Jugendärzte begrüßen wir die Einführung des Nutri-Scores. Wir haben ihn lange gefordert. Seine Wirksamkeit ist in zahlreichen wissenschaftlichen Studien nachgewiesen worden. Eltern werden es künftig leichter haben, ihre Kinder gesund zu ernähren. Allerdings reicht der Nutri-Score alleine nicht aus als Präventionsmaßnahme gegen Adipositas. Um Kinder und Jugendliche in Deutschland vor Übergewicht und seinen Folgeerkrankungen zu schützen, brauchen wir weitere Maßnahmen."

BVKJ-Vizepräsidentin Dr. Sigrid Peter ergänzt: „Wir brauchen so schnell wie möglich ein Werbeverbot für speziell an Kinder gerichtete Lebensmittel, weiterhin darf es den Verkauf von zuckerhaltigen Getränken in Schulen nicht mehr geben, außerdem wünschen wir uns eine Zuckersteuer. Von Adipositas sind hauptsächlich Kinder und Jugendliche aus armen und bildungsfernen Familien betroffen. Hier müssen wir mit gezielter Prävention ansetzen. Wir brauchen explizite Qualitätsstandards für Kita- und Schulessen und auch eine kostenlose Schulverpflegung." (Quelle: BVKJ)

Brasilianisches Unternehmen investiert in Spezialdrucker für Knochenimplantate aus Österreich

Plenum, ein brasilianisches Biomedizin-Unternehmen, hat kürzlich zwei Lithoz CeraFab 7500 Maschinen installiert, um die Produktion von Knochenimplantaten weiter voranzutreiben. Mit diesem Kauf baue das österreichische Unternehmen Lithoz seine Führungsposition in der additiven Fertigung in Brasilien aus. Plenum stellt Knochenersatzimplantate für den Kieferbereich her und verwendet für diese Anwendungen ein eigenes resorbierbares Material, das aus Biokeramik entwickelt wurde.

Der Kauf von zwei Maschinen auf einmal unterstreiche, wie schnell der brasilianische Markt für additiv hergestellte biomedizinische Anwendungen wachse, so Lithoz. Der brasilianische Markt sei von großer Bedeutung, denn sein Gesundheitssektor sei weltweit unter den Top Ten. Die Gesundheitsversorgung ist für alle in Brasilien lebenden Menschen kostenlos, daneben gibt es einen wachsenden Markt privater Gesundheitsversorgung. Das mache es zu einem bedeutenden Markt für additive Fertigung und zu einem großen Meilenstein das Unternehmen. Beide Unternehmen loben ihre Zusammenarbeit.

Lithoz ist nach eigenen Angaben Weltmarktführer in der Entwicklung und Produktion von Materialien und additiven Fertigungssystemen für den 3D-Druck von Hochleistungs- und bioresorbierbaren Keramiken. Seit 2017 expandiert das Unternehmen in die Medizin- und Dentalindustrie und bietet dort innovative 3D-Drucker und hochwertige Materialien für die Herstellung von Implantaten, Gerüsten und zahlreichen anderen Medizinprodukten. Das Unternehmen hat einen Exportanteil von fast 100 Prozent, fast 70 Mitarbeiter und ist seit 2017 mit einer Tochtergesellschaft in den USA vertreten. (Quelle: Lithoz)

Nobelpreis für Medizin geht an Zellforscher

Ihr Forschungsgebiet ist die Sauerstoffversorgung von Zellen und deren Adaptionsfähigkeit, und ihre Erkenntnisse beeinflussen das Verständnis und die Therapieoptionen für eine Fülle von Vorgängen und Erkrankungen im menschlichen Körper. Der Nobelpreis für Medizin geht in diesem Jahr an die beiden US-Amerikaner William G. Kaelin, Jr. und Gregg L. Semenza und den Briten Sir Peter J. Ratcliffe. (Quelle: Nobelpreiskomitee)

Danaher-Dentalunternehmen jetzt unter dem Dach der Envista

Die Envista Holding Corporation, die neue Gruppe für die Dentalunternehmen von Danaher, ist am 25. September 2019 an die New Yorker Börse gegangen. Amir Aghdaei, Vorstandsvorsitzender und Präsident der Envista (NYSE: NVST), läutete die Eröffnungsglocke. Envista besteht aus drei operativen Unternehmen im Dental-Segment von Danaher: Nobel Biocare Systems, KaVo Kerr und Ormco. Diese Unternehmen decken die Bereiche Zahnimplantate, Kieferorthopädie, Dentalausrüstung und Verbrauchsmaterialien ab und umfassen Marken wie Nobel Biocare, KaVo, Kerr, iCAT, Dexis, Metrex, Pelton & Crane, Ormco, Implant Direct und Orascoptic. Insgesamt werden 28 Unternehmen unter dem neuen Dach zusammengefasst, der Gesamtumsatz liegt derzeit bei 2,8 Milliarden US-Dollar und soll auf drei Milliarden US-Dollar steigen. Das Unternehmen wird weltweit 12.000 Mitarbeiter beschäftigen. (Quelle: Envista/QN)

Hygienesachkosten in Arztpraxen weiterhin auf hohem Niveau

Hygienekosten schlagen in den Vertragsarztpraxen enorm zu Buche. Im vergangenen Jahr mussten die Praxen durchschnittlich 24.287 Euro für Hygienesachkosten aufwenden. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Untersuchung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi).

Die meisten Kosten verursachten Hygiene- und Verbrauchsmaterialien sowie Einmalprodukte. Diese machten einen durchschnittlichen Anteil von über 30 Prozent von den Gesamtkosten aus, wie die Wissenschaftler des Zi analysierten.


Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi): Hygienekosten 2018 nach Praxistyp im ambulanten Bereich (Quelle: Zi-Umfrage zu Hygienesachkosten in vertragsärztlichen Praxen im Jahr 2018)

Deutliche Unterschiede ergeben sich bei der Kostenhöhe entsprechend des Leistungsspektrums der Praxen. Bei rein konservativ tätigen Praxen betrugen die Hygienekosten 8.140 Euro und bei invasiv tätigen 25.242 Euro. Die höchsten Kosten für Hygieneaufwendungen haben Dialysepraxen mit 116.823 Euro. Praxen, in denen ambulant operiert wird, geben 53.281 Euro in puncto Hygiene aus.

Neben den monetären Aufwendungen wurden auch Informationen zum Zeitaufwand für Hygienetätigkeiten der Mitarbeitenden erhoben. Dabei wurde die Höhe des tatsächlichen Hygieneaufwands sowie die finanzielle und zeitliche Zusatzbelastung deutlich, die mit der Umsetzung der Hygienevorschriften und der Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention verbunden sind.

Da der Einheitliche Bewertungsmaßstab seit 2008 bei den Hygienekosten nicht mehr angepasst wurde, mit neuen Landeshygieneverordnungen seit 2012 aber mehr Kosten und Zeit in den Praxen aufgewendet werden müssten, setze sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung setzt sich dafür ein, dass die Krankenkassen die Mehrkosten erstatten. Eine Erhebung zu den Mehrkosten laufe derzeit. (Quelle: KBV)

Schnelle Umsetzung der Reform des Morbi-RSA


Prof. Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der Barmer (Foto: Barmer)

Im sogenannten Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz wird es keine Neuordnung der Allgemeinen Ortskrankenkassen geben. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) beugte sich offensichtlich dem Druck aus den Bundesländern und zog diese Passage des Gesetzentwurfs zurück. Von den anderen Krankenkassen wird weiter eine schnelle Umsetzung des Gesetzes gefordert. So erklärte der Vorstandsvorsitzende der Barmer, Prof. Dr. Christoph Straub, zu dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf: „Eine Reform des Morbi-RSA ist längst überfällig. Daher begrüßen wir sehr, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn diese entschieden vorantreibt. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf ist ein Meilenstein hin zu einem echten solidarischen und fairen Wettbewerb zwischen den Krankenkassen. Bereits seit Jahren existieren deutliche Verwerfungen im Finanzierungssystem. Hier muss endlich der Schalter umgelegt werden. Deshalb darf der Gesetzentwurf keinesfalls im weiteren parlamentarischen Prozess verwässert werden. Wesentliche Elemente wie eine Regionalkomponente, ein differenziertes Vollmodell, eine Manipulationsbremse und ein Risikopool sind bei dieser Reform alternativlos. Andernfalls verschärft der unfaire Wettbewerb die finanzielle Schieflage der GKV zu Lasten Millionen Versicherten.“ (Quelle: Barmer)

Neue digitale Kommunikation der Leistungserbringer wird 2020 in Nordrhein getestet

Voraussichtlich im ersten Quartal 2020 soll im Bereich Nordrhein die neue Kom-LE getestet werden, die elektronische Kommunikation der Leistungserbringer. Das berichtet die Ärzte Zeitung unter Bezugnahme auf die Aussagen von Gilbert Mohr, Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein, auf dem eHealth.NRW-Kongress in Neuss. Jeder an die TI angebundene Leistungserbringer soll diese neue elektronische Kommunikation nutzen können. Den bisherigen Dienst KV Connect nutzen danach etwa 12.000 Anwender. Am Feldtest des neuen Standards beteiligt sind neben den fünf potenziellen Anbietern des Fachdienstes unter anderem auch die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die KV Telematik, das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium, die Praxis-EDV-Genossenschaft duria, der Softwarehersteller gevko und der Zahnarztsoftware-Anbieter Dampsoft. Getestet werden sollen TI-Mail, TI-Arztbrief und optional die KV-Abrechnung und die AU-Bescheinigung, heißt es. Die Kommunikation der Leistungserbringer steht auch beim Bundesgesundheitsministerium ganz oben auf der Liste der TI-Projekte. (Quelle: Ärzte Zeitung)

Brustkrebsmonat Oktober: Früherkennung kann Leben retten

Früherkennung erhöht die Chancen, Brustkrebs zu besiegen. Darauf weist die Barmer mit Blick auf den Brustkrebsmonat Oktober hin. Rund 75.000 Frauen erhalten hierzulande pro Jahr laut Deutscher Krebsgesellschaft die Diagnose Brustkrebs. Etwa 17.000 Patientinnen sterben an den Folgen, auch weil der Krebs manchmal zu spät erkannt wurde. „Anders als andere Krankheiten macht sich Brustkrebs nicht durch Schmerzen bemerkbar. Stattdessen können Veränderungen an Brust und Brustwarze sowie Verhärtungen im Brustgewebe und an den Lymphdrüsen im Achselbereich auf eine Erkrankung hindeuten. Deshalb ist es immens wichtig, dass Frauen einmal im Monat ihre Brust selbst abtasten und regelmäßig zur Früherkennung gehen“, betont Dr. Ursula Marschall, leitende Medizinerin bei der Barmer.

Das Brustkrebsrisiko steige mit zunehmendem Alter. Neben dem Abtasten der Brüste sei daher auch die jährliche Früherkennungsuntersuchung beim Gynäkologen wichtig, die Frauen ab 30 einmal im Jahr wahrnehmen können. Frauen zwischen 50 und 69 Jahren hätten die Möglichkeit, alle zwei Jahre eine Mammographie in einem spezialisierten Untersuchungszentrum durchführen zu lassen. (Quelle: Barmer)

Rund vier Fünftel der Praxen haben einen Inhaber

Genau 82,4 Prozent der Zahnarztpraxen in Deutschland werden von einer einzigen Inhaberin oder einem Inhaber geführt (Stand 2017). Das entspricht bei solchen Praxen etwa 34.600 Praxisinhabern, meldet die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV). Insgesamt gibt es in Deutschland Stand 2017 rund 42.000 Zahnarztpraxen mit insgesamt 51.058 Praxisinhabern. Von den 7.392 Berufsausübungsgemeinschaften werden rund 87 Prozent von zwei Inhabern geführt, nur 13 Prozent haben drei oder mehr Inhaber. Insgesamt nahmen Ende 2017 50.634 Zahnärzte an der vertragszahnärztlichen Versorgung teil, zum 1. Halbjahr 2018 sank die Zahl auf 49.984. (Quelle: Jahrbuch 2018 der KZBV).

Neuer „Pflege-TÜV“ startet am 1. Oktober 2019

Zum 1. Oktober 2019 startet ein neues Begutachtungssystem für Pflegeeinrichtungen. Die Ergebnisse sollen ab Frühjahr 2020 im Internet veröffentlicht werden. Das neue System besteht aus einer Kombination aus den internen Qualitätserhebungen der Heime, mit deren Erhebung jetzt in den rund 13.000 Pflegeeinrichtungen begonnen wird, und Begutachtungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Diese sollen ab November 2019 beginnen. Die bisherigen Pflegenoten waren rasch in die Kritik geraten, da sie Missstände nicht abbildeten, im Schnitt kamen Heime bundesweit auf die Schulnote 1,2. 2015 wurde daher die gesetzliche Grundlage verändert und ein neues Bewertungssystem erarbeitet.

Bis zum 31. Dezember 2020 sollen alle stationären Einrichtungen einmal durch externe Prüfinstitutionen wie die Medizinischen Dienste der Krankenkassen (MDK) und den Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung (PKV-Prüfdienst) geprüft worden sein. Die ersten Ergebnisse nach dem neuen Qualitätsbewertungssystem werden ab dem Frühjahr 2020 veröffentlicht. Diese unterstützen die Versicherten dabei, die Qualität einzelner Pflegeeinrichtungen einzuschätzen, um eine Auswahl für eine geeignete Pflegeeinrichtung zu treffen. Die veralteten Bewertungen (Pflegenoten) sind noch solange einzusehen, bis sie durch aktuelle Qualitätsinformationen ersetzt werden.

Die Pflegekassen nutzen zur Veröffentlichung der Qualitätsinformationen bundesweit die Portale der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Ebenso müssen die Qualitätsergebnisse in den Pflegeeinrichtungen für jeden gut sichtbar ausgehängt werden. (Quelle: GKV-Spitzenverband/QN)

Kassen warnen vor steigenden Beiträgen

Die Chefs der großen Krankenkassen warnen vor steigenden Beiträgen. Der Vorsitzende der mit rund 10,5 Millionen Versicherten größten Krankenkasse, der Techniker (TK), Dr. Jens Baas, hatte Ende September 2019 in einem Interview mit der Frankfurter Rundschau angekündigt, dass bei sinkenden Einnahmen durch einen schwächelnde Wirtschaft und gleichzeitig wegen neuer Leistungen steigender Ausgaben die Beiträge nicht stabil bleiben könnten. Man brauche dringende die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn versprochene Finanzreform zur fairen Verteilung der Gelder zwischen den Kassen.

In diese Richtung äußerten sich auch der GKV-Spitzenverband und der Vorsitzende der Barmer, Prof. Christian Straub, gegenüber der Ärzte Zeitung. Die Regierungspolitik werde die Beitragszahler einiges kosten, erklärte der Sprecher des GKV-SV, Florian Lanz. Straub unterstützte dies. Auch der Chef des Dachverbands der Betriebskrankenkassen, Franz Knieps, warnte vor hohen Belastungen aufgrund von Gesetzen aus der letzten und der aktuellen Legislaturperiode. Er kritisierte dabei auch Spahn deutlich: Nahezu jedes Gesetz und jeder Gesetzentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium enthalte Dinge, die die Preise für die GKV nach oben treiben könnten, zitiert die Ärzte Zeitung Knieps. Es gebe Versorgungslücken, die geschlossen werden müssten, aber Spahns Gesetzentwürfe gäben an vielen Stellen „money for nothing.“ Es sei nicht sichergestellt, dass das zusätzliche Geld wirklich über bessere Leistungen den Versicherten zugutekomme. (Quelle. FR, Ärzte Zeitung)

Grippewelle 2017/2018: mehr als 25.000 Menschen gestorben

In der Grippewelle 2017/18 sind geschätzt 25.100 Menschen in Deutschland durch Influenza gestorben. „Das ist die höchste Zahl an Todesfällen in den vergangenen 30 Jahren“, betont Prof. Dr. Lothar H. Wieler, Präsident des Robert Koch-Instituts. So viele Todesfälle bei einer Grippewelle sind sehr selten, es gibt auch Saisons mit wenigen hundert Todesfällen.

Die wichtigste Schutzmaßnahme ist trotz der von Saison zu Saison unterschiedlichen Wirksamkeit die Impfung. „Es gibt keine andere Impfung in Deutschland, mit der sich mehr Leben retten lässt“, unterstreicht RKI-Präsident Wieler. Neben der Impfung werden gründliches Händewaschen mit Seife und Abstandhalten zu Erkrankten empfohlen.

Die Mortalitätsschätzung ist im neuen Influenza-Saisonbericht enthalten. Der Saisonbericht beleuchtet detailliert den Verlauf der vorangegangenen – moderaten – Grippesaison 2018/19. Die Schätzung der bundesweiten Zahl der Influenza-assoziierten Todesfälle ist generell um ein Jahr verzögert, da die Daten nicht früher zur Verfügung stehen.

Eine zentrale Größe bei der Beurteilung der Krankheitslast ist auch die Zahl der Arztbesuche, die der Influenza zugeschrieben werden. Für die Saison 2018/19 sind das rund 3,8 Millionen Arztbesuche. Die geringste Zahl gab es mit rund 800.000 in der Saison 2013/14, den höchsten Wert in der ungewöhnlich starken Grippewelle 2017/18 mit neun Millionen.

Die Ständige Impfkommission empfiehlt die Grippe-Impfung für alle Personen ab 60 Jahren, für chronisch Kranke aller Altersstufen, für Schwangere und für Medizin- und Pflegepersonal. Gerade an das medizinische Personal gehe der Appell, sich impfen zu lassen, so das RKI. Weitere Informationen unter www.rki.de/influenza und www.rki.de/influenza-impfung. (Quelle: RKI)

Titelbild: Quintessence News
Reference: Quintessence News Nachrichten Team Praxisführung Telematikinfrastruktur Politik Wirtschaft Bunte Welt AI in Dentistry

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