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Neuordnung der Approbationsordnung für Zahnärzte erneut im Bundesrat

Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) begrüßt, dass der Bundesrat offenbar einen neuen Anlauf zur Verabschiedung einer neuen Approbationsordnung für Zahnärzte (ZApprO) unternehmen will. Diese soll voraussichtlich im nächsten Bundesratsplenum am 15. März 2019 endgültig verabschiedet werden. Die Modernisierung des Zahnmedizinstudiums ist seit langem überfällig. Über eine Modernisierung des Zahnmedizinstudiums wird seit mehr als zehn Jahren beraten. Ein Entwurf der neuen Approbationsordnung liegt seit Ende 2016 vor.

„Es ist zu befürworten, dass die zahnärztliche Approbationsordnung nicht im Masterplan Medizin 2020 aufgeht, denn dort würde die zahnmedizinische Ausbildung vollkommen untergehen“, erklärte der Bundesvorsitzende des FVDZ, Harald Schrader. Weiterhin sei es begrüßenswert, dass Bund und Länder sich nun offenbar auch über die bislang umstrittenen Finanzierungsfragen verständigen konnten. „Damit ist dann hoffentlich auch die Schließung von Universitätsstandorten vom Tisch“, führte der Bundesvorsitzende weiter aus. Allerdings gibt es auch weiterhin inhaltlich kritische Punkte an der Novelle: Der Freie Verband setzt sich vehement für den Erhalt einer zahntechnischen Ausbildung in der novellierten Approbationsordnung ein und hofft, dass dies den jungen Zahnmedizinern auch in Zukunft ermöglicht wird. Außerdem ist es unerlässlich, die dringend notwendige Verbesserung der Betreuungsrelation trotz der Schwierigkeiten um die Finanzierbarkeit umzusetzen. „Die Reform der über 60 Jahre alten Approbationsordnung ist selbstverständlich nicht zum Nulltarif zu haben“, verdeutlichte Schrader. (Quelle: FVDZ)

Florian Reuther wird neuer PKV-Verbandsdirektor

Der langjährige Geschäftsführer und Leiter der Rechtsabteilung des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), Florian Reuther (43), übernimmt zum 1. März 2019 das Amt des Direktors und geschäftsführenden Vorstandsmitglieds des Verbandes. Er tritt damit die Nachfolge von Volker Leienbach an, der nach 17 Jahren an der Spitze in den Ruhestand tritt.


Florian Reuther wird ab 1. März 2019 neuer PKV-Verbandsdirektor. Bild: PKV

Dazu erklärt der Vorstandsvorsitzende des PKV-Verbandes, Uwe Laue: „Wir sind sehr froh, dass wir Florian Reuther als neuen Verbandsdirektor gewinnen konnten. Das ermöglicht uns einen klaren Generationswechsel und zugleich einen organischen Übergang an der Spitze des PKV-Verbandes. Florian Reuther leitet bereits seit fast zehn Jahren unsere Rechtsabteilung und hat als Mitglied der Geschäftsführung an allen strategischen Entscheidungen und Projekten mitgewirkt. Er kennt die Branche und ihre Herausforderungen wie nur wenige andere. Wir sind überzeugt, dass Florian Reuther die Entwicklung der PKV als starke, nachhaltig finanzierte Säule des dualen deutschen Gesundheitssystems sowie als Treiber für Qualität und Innovationen in der medizinischen Versorgung konsequent fortsetzen wird.

Unser großer Dank gilt Volker Leienbach, der den PKV-Verband 17 Jahre lang enorm erfolgreich geführt hat. Unter seiner Leitung hat sich die PKV dazu entschlossen, über die bewährte Rolle als reiner Kostenerstatter hinauszugehen und stärker auch zum Akteur in der Gesundheitsversorgung selbst zu werden – vom Aufbau der vorbildlichen privaten Pflegeberatung ‚compass‘ bis hin zur neuen gemeinnützigen ‚Stiftung Gesundheitswissen‘. Wir wünschen Volker Leienbach von Herzen alles erdenklich Gute für die ‚zweite Halbzeit‘.“ (Quelle: pkv.de)

Zahnärzte kritisieren Systematikfehler im KFO-Gutachten

Nach dem im November 2018 vielfach fehlinterpretierten Gutachten des IGES-Instituts zu kieferorthopädischen Behandlungen hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Bundeszahnärztekammer und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) um eine fachliche Stellungnahme gebeten. Wie die BZÄK in ihrem aktuellen „Klartext“ berichtet, haben BZÄK und KZBV am 15. Februar 2019 gemeinsam sachlich detailliert begründet, warum das IGES-Gutachten ohne kieferorthopädische Expertise die falschen Schlüsse zieht.

Fragestellung, Analyse und Schlussfolgerungen unterlägen einem Bias, so die Stellungnahme. Das Ziel einer KFO-Behandlung sei, so BZÄK und KZBV, die Korrektur der vorliegenden Zahnfehlstellung zwecks Wiederherstellung der Okklusion, Kaufunktion sowie Therapie der möglicherweise beeinträchtigten Sprache und Atmung. Die Studienlage zu diesen Parametern hätte das Institut untersuchen sollen, stattdessen wurden Karies und Parodontitis als patientenrelevante Endpunkte betrachtet und festgestellt, dass dazu keine Studien vorlägen. Insgesamt weise das Gutachten beträchtliche Inkonsistenzen auf. Mehrere Aussagen seien zudem unbegründet tendenziös.

Somit liefere das IGES-Gutachten eine Basis für diverse Fehlinterpretationen und beantwortet keinesfalls die Frage nach dem Nutzen von kieferorthopädischen Behandlungsmaßnahmen. (Quelle: „Klartext 2/19“ der BZÄK)

Verpackungsgesetz: Zahnmedizin nicht grundsätzlich berührt

Zahnärzte und Zahntechniker sind vom neuen Verpackungsgesetz nicht grundsätzlich berührt. Das teilt die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) in ihrem aktuellen „Klartext“ mit. Das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Danach muss derjenige, der Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringt, um ein Produkt zu schützen, besser zu vermarkten oder postalisch zu versenden, dafür sorgen, dass diese Verpackungen ordnungsgemäß entsorgt werden (Wertstofftonne). Hersteller sind zukünftig verpflichtet, sich vor Inverkehrbringen von Verpackungen registrieren zu lassen.

„Das Verhältnis Zahntechniker/Zahnarzt betrifft dies jedoch nicht, tatsächlich ist der Zahnarzt nicht einem privaten Endverbraucher gleichgestellt. Nicht systembeteiligungspflichtig sind somit Verpackungen, die anderweitig als bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, zum Beispiel Umverpackungen zur Regalbestückung, die beim Vertreiber verbleiben oder Groß- und ‚Bulk‘-Verpackungen für den industriellen oder gewerblichen Bereich. Zudem ist im VerpackG definiert, dass Endverbraucher derjenige ist, der die Ware nicht mehr gewerbsmäßig in Verkehr bringt“, so die BZÄK. (Quelle: „Klartext 2/19“ der BZÄK)

Zahnmedizinische Weiterbildung im Seeheilbad Heringsdorf

Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) lädt Zahnärzte und Praxismitarbeiter zum 26. Sommerkongress auf die Ostseeinsel Usedom ein. Die traditionsreiche Fortbildungsveranstaltung findet vom 17. bis 21. Juni 2019 im Maritim Hotel Kaiserhof in Heringsdorf statt.

Auf die Teilnehmer wartet ein mehrtägiges Fortbildungsprogramm in familiärer Atmosphäre mit Möglichkeit zum Netzwerken an einem der schönsten Orte der Insel. Das umfangreiche Programm beinhaltet klinisch- und praxisrelevantes Grundlagen- und Expertenwissen. Schwerpunktthemen sind in diesem Jahr unter anderem Adhäsivtechnik und Zahnersatz. Auch an den Mehrwert für das Team wird mit einer Vielzahl von Seminaren zu allen wichtigen Aspekten des Praxismanagements gedacht.

Kurz nach der Europawahl befasst sich die berufspolitische Diskussionsrunde am 20. Juni 2019 mit dem aktuellen Thema „Freie Berufsausübung im europäischen Vergleich“. Eine Dentalausstellung und ein Rahmenprogramm runden die Fortbildungswoche ab. Die Teilnahme auch Nicht-Mitgliedern offen, das Praxisteam ist herzlich willkommen, so die Veranstalter. Mehr unter www.fvdz.de/usedom. (Quelle: FVDZ)

Weiter Kritik an der UPD

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland, kurz UPD, steht weiter in der Kritik. Jetzt befasste sich der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags in nichtöffentlicher Sitzung mit der Einrichtung, die mit neun Millionen Euro vom GKV-Spitzenverband finanziert wird. Die neue Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Claudia Schmidtke, hatte nach einem Besuch bei der UPD keine Probleme gesehen. In der Sitzung wurde aber erneut Kritik sowohl an der Beratungsleistung als auch in der Zugehörigkeit der UPD gGmbH zur Sanvartis Gruppe geübt, die 2018 an ein Unternehmen verkauft wurde, dem Nähe zur Pharmaindustrie nachgesagt wird.

Kritisiert wurden unter anderem (inzwischen korrigierte) fehlerhafte Informationen auf der Internetseite der UPD und ein nicht flächendeckendes persönliches Beratungsangebot, so von einem der Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss, Prof. Raimund Geene. Auch die Kostenseite wird kritisch betrachtet, so sollen die Aufwendungen für Hard- und Software inzwischen bei 1,83 Millionen Euro, wie das Deutsche Ärzteblatt recherchiert hat. Es gibt auch weiterhin grundsätzliche Kritik, so von der Patientenbeauftragten der SPD, Martina Stamm-Fibich, MdB. Die jetzige UPD stand von Anfang an in der Kritik, angefangen von der Vergabe des jetzt hoch dotierten Auftrags an ein privates Unternehmen bis zur Beratungsqualität und der Erreichbarkeit des Angebots. Die UPD hatte immer wieder nachbessern müssen und die am Anfang versprochenen Dienstleistungen für die ratsuchenden Patienten oft nicht zeitgerecht oder mit Mängeln an den Start gebracht. Im Herbst 2018 hatten Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats in einem Brief an den damaligen (kurzzeitigen) Patientenbeauftragten Brauksiepe deutliche Kritik an der Qualität der Beratung durch die UPD geübt. (Quelle: Heute im Bundestag/Deutsches Ärzteblatt/Quintessence News)

Erfolgreicher Abschluss mit der AOK Nordost in Berlin

Die AOK Nordost und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin (KZV Berlin) haben die Vergütungsverhandlungen für das Jahr 2019 erfolgreich abgeschlossen. Damit ist die zahnmedizinische Versorgung der knapp 750.000 AOK-Versicherten in Berlin wie bereits in den Vorjahren umfassend und zeitnah sichergestellt. Die mehr als 3.700 Berliner Zahnärzte haben frühzeitig Rechts- und Planungssicherheit bis Ende des Jahres. „Nach kurzen und konstruktiven Verhandlungen einigten sich die Selbstverwaltungspartner darauf, dass die Punktwerte, also die Vergütung der Zahnärzte, rückwirkend zum 1. Januar 2019 um 2,65 Prozent steigen“, so die gemeinsame Pressemeldung.

Beide Vertragsparteien bewerteten den erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen zur Gesamtvergütung 2019 als Beleg sowohl für eine funktionierende Selbstverwaltung als auch für eine respektvolle Vertragspartnerschaft. Sie haben ihre Handlungsspielräume genutzt, um die Versorgung der Versicherten aktiv zu gestalten.

Michael Hewelt, Unternehmensbereichsleiter Zahnärztliche Leistungen bei der AOK Nordost erklärte, man habe den Berliner Versicherten so früh wie möglich das Signal geben wollen, dass sie weiterhin mit einer zahnärztlichen Versorgung auf gleichbleibend hohem Niveau rechnen können. Man freue sich, dass man mit der KZV Berlin schnell zu einem Ergebnis gefunden haben, von der so gewonnenen frühzeitigen Rechts- und Planungssicherheit für die Zahnärzte profitierten auch die vielen Angestellten in den Praxen.

Dr. Jörg Meyer, Vorsitzender des Vorstandes der KZV Berlin, erklärte „Der wiederholt frühzeitige Abschluss mit der AOK Nordost leistet einen wichtigen Beitrag zum Erhalt einer wohnortnahen zahnmedizinischen Versorgung. Zudem soll er Signalwirkung haben – für unsere Mitglieder und für andere Krankenkassenverbände in Berlin. Denn mit den Innungskrankenkassen und den Ersatzkassen stehen wir noch für das Jahr 2018 vor dem Schiedsamt.“ (Quelle: KZV Berlin)

Kein Amalgam bei Kindern und Schwangeren – interessante Informationen im Interview

In einem Interview mit dem Bayerischen Zahnärzteblatt (BZB) vom 15. Februar 2019 hat der Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Wolfgang Eßer, einige häufige Fragen zur amalgamfreien Füllungstherapie bei Schwangeren und Kindern beantwortet. Die Regelung, die seit 1. Juli 2018 gilt, sorgt in der Praxis immer wieder für Unsicherheit. „Hinsichtlich der Wahl des richtigen Füllungsmaterials und der korrekten Abrechnung der erbrachten Füllungstherapie hat sich im Grunde nichts geändert. Die Krankenkassen sind jedoch seit dem 1. Juli gegenüber den Versicherten, auf die die EU-Verordnung explizit abstellt, in der Pflicht, für die Kosten einer Kompositfüllung im Seitenzahnbereich aufzukommen, wenn eine solche Versorgung angezeigt ist“, so Eßer. Zahnärzte müssen außerdem keine Honorarkürzungen befürchten, die zwischen KZBV und Krankenkassen vereinbarte 1-Prozent-Regelung betrifft nur das bundesweite Leistungsgeschehen. Das ganze Interview ist als Zweitveröffentlichung online auf adp-medien.de nachzulesen. (Quelle: BZB/adp-medien.de)

Straumann legt auch im 4. Quartal 2018 zu

Die Straumann Group, Basel, meldet auch für das 4. Quartal 2018 erneut ein organisches Wachstum um 22 Prozent, für das Gesamtjahr wird ein Plus beim Jahresumsatz (organisch) von 19 Prozent mitgeteilt. Der Generalversammlung soll im April daher eine Dividendenerhöhung von 4,75 Schweizer Franken auf 5,25 Schweizer Franken pro Aktie vorgeschlagen werden. Das deutlich zweistellige Wachstum habe alle Märkte und Bereiche ergriffen, auch die Keramikimplantate. Im Implantatbereich sei Bone Level Tapered das stärkste System gewesen. Neben dem Implantatgeschäft standen die regenerativen Materialien, die digitalen Lösungen und das neue Geschäft mit den Clear Alignern im Fokus der Entwicklungen. In Europa hätten sich nicht alle Märkte gleich gut entwickelt, im asiatischen Markt sei China nach wie vor der größte Treiber.


Marco Gadola, CEO der Straumann Group (Foto: Straumann)

Marco Gadola, CEO bei Straumann, kommentierte: „Wir blicken auf ein sehr gutes viertes Quartal und ein außergewöhnliches Jahr mit starkem Wachstum in allen Sparten und Regionen zurück. Mit unserer Strategie, Komplettlösungen anzubieten, haben wir neue Kunden gewonnen – gerade auch im Bereich der Dentalketten. In den schnell wachsenden Märkten wie China, Russland, Brasilien und Türkei haben wir große Fortschritte gemacht. Wir haben unserem Portfolio einige strategische Akquisitionen und Partnerschaften hinzugefügt, die uns bei der Expansion in Nicht-Premium-Märkten unterstützen werden. Wir haben auch hochinteressante Premium-Produkte in der Pipeline, die wir an der kommenden Internationalen Dental Schau (IDS) in Köln vorstellen werden. Wir haben 2018 die Messlatte hoch gelegt. Dennoch sind wir davon überzeugt, dieses Jahr weiteres Wachstum im Bereich von gegen 13 Prozent zu generieren und die Profitabilität weiter zu steigern, und zwar trotz laufender Investitionen und eines höheren Anteils von digitalen sowie Drittprodukten in unserem Portfolio-Mix.“ (Quelle: Straumann Group)

Axel Klarmeyer ist jetzt CEO bei Bego Dental

Am 1. Januar 2019 hat Axel Klarmeyer die operative Gesamtverantwortung als CEO für Bego Dental übernommen. Christoph Weiss, geschäftsführender Gesellschafter der Bego Unternehmensgruppe, widmet sich zukünftig mehr der strategischen Weiterentwicklung der BEGO Unternehmensgruppe und bleibt CEO der Holding und operativ bei Bego Medical. Das teilt das Bremer Unternehmen mit.

„Ich freue mich, mit Axel Klarmeyer einen erfahrenen Geschäftsführerkollegen zu haben, der bereit ist, seinen Verantwortungsbereich einmal mehr zu erweitern und auch die operative Gesamtverantwortung für den Geschäftsbereich Bego Dental zu übernehmen. Gleichzeitig freue ich mich, zukünftig mehr Zeit in Themen rund um die strategische Ausrichtung der Bego Unternehmensgruppe investieren zu können“, so Christoph Weiss.


Axel Klarmeyer ist seit 1. Januar 2019 Geschäftsführer der Bego Dental. (Foto: Bego)

Axel Klarmeyer kann auf eine langjährige Erfolgsgeschichte bei Bego zurückblicken: 1995 startete er als Junior-Verkäufer für klassische zahntechnische Lösungen. Im Jahr 2002 übernahm er die Vertriebsleitung der seinerzeit neu gegründeten Bego Medical und wurde 2007 zum Geschäftsführer Vertrieb bei Bego Medical ernannt. 2012 trat er zusätzlich die Position des Geschäftsführers Vertrieb bei Bego Dental an. Neben seiner neuen Funktion als CEO bei Bego Dental ist Axel Klarmeyer auch weiterhin als Geschäftsführer Vertrieb für Bego Medical tätig. Dies trage vor allem der engen Verbindung der Geschäftsbereiche Rechnung: Die Aktivitäten beider prothetischer Divisionen sind sowohl im konventionellen als auch im digitalen Bereich ganz klar auf den Zahntechniker und dessen Erfolg ausgerichtet, heißt es.

„Es ist mir Freude und Ehre zugleich, die neue Position antreten zu dürfen. Ich danke Christoph Weiss und den Gesellschaftern für das mir entgegengebrachte Vertrauen und werde mich auch der neuen Aufgabe mit größtem Engagement und Verantwortungsgefühl widmen“, so Klarmeyer. Sein erklärtes Ziel ist es, verschiedenste innovative Vorhaben weiter voranzutreiben und vor allem die Vorreiterrolle der Bego im Bereich des dentalen 3-D-Drucks konsequent auszubauen. (Quelle: Bego)

Praktiker sollten über Praxis der Telematik entscheiden dürfen

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) lehnt den Vorstoß der Bundesregierung ab, sich selbst – in diesem Fall das Bundesgesundheitsministerium –, zum Mehrheitsgesellschafter der Gematik zu machen, um die Einführung und Weiterentwicklung der Gesundheitstelematik zu beschleunigen. Das hob die BZÄK anlässlich der zweiten öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses zum Terminversorgungsgesetz (TSVG) hervor (siehe nächsten Beitrag).


Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer (Foto: BZÄK/axentis.de)

Die Entmachtung der gemeinsamen Selbstverwaltung wird weder zu einer Beschleunigung bei der Umsetzung der Telematikinfrastruktur (TI) führen, noch zu mehr Akzeptanz in den Praxen, so die BZÄK, die ebenso wie die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und die Körperschaften der Ärzte, Krankenkassen, Krankenhäuser und Apotheker Gesellschafter der Gematik ist. „Wir sehen für die geplante Änderung der Gesellschafterstruktur der Gematik keine Notwendigkeit“, so BZÄK-Vizepräsident Prof. Dr. Dietmar Oesterreich.

„Seit der Neuausrichtung des Projekts in 2010 wurden alle vom BMG vorgegebenen Fristen seitens der Gesellschafter der Gematik eingehalten. Inwieweit die jetzt vorgeschlagene Neuordnung die Hemmnisse aus dem Weg räumen soll, welche in der Vergangenheit für Verzögerungen bei der Einführung der TI gesorgt haben, bleibt unklar. Die Beteiligung der zahnärztlichen Selbstverwaltung in verantwortlicher Rolle ist allerdings eine wesentliche Voraussetzung, um der TI zu Akzeptanz in den Praxen zu verhelfen, so Oestereich.

Die Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer hatte schon im November 2018 den Gesetzgeber aufgefordert, ausdrücklich gesetzlich klarzustellen, dass BZÄK und KZBV gemeinsam eine Richtlinienkompetenz für die Festlegung zahnmedizinischer Inhalte der elektronischen Patientenakte (ePA) innerhalb der Gematik zukommt.

Aus Sicht der BZÄK ist die Einführung der Telematikinfrastruktur sinnvoll und notwendig, gerade wegen der möglichen Risiken bei der Erfassung von Patientendaten und deren Austausch. Besonderes Augenmerk verdienten Datenschutz und Vertraulichkeit. Die BZÄK beteilige sich deshalb intensiv und konstruktiv-kritisch an der Entwicklung der Gesundheitstelematik, heißt es in der Pressemeldung. (Quelle: BZÄK)

TSVG kommt später, Beratungen laufen noch

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wird aufgrund der Fülle der Änderungsanträge und des anhaltend hohen Beratungsbedarfs voraussichtlich erst gegen Ende März im Bundestag in zweiter und dritter Lesung verabschiedet werden, der Bundesratstermin ist für Mitte April möglich – damit könnte das Gesetz am 1. Mai statt wie geplant am 1. April 2019 in Kraft treten. Für den heutigen Donnerstag, 14. Februar, ist ein Treffen der für das TSVG zuständigen Vertreter der Fraktionen im Gesundheitsausschuss geplant, aktuell sollen nach der Anhörung gestern allein 30 neue Änderungsanträge aus den Koalitionsfraktionen von Union und SPD vorliegen. Für den 13. März ist eine weitere Sitzung des Gesundheitsausschusses geplant.

Wie die Ärzte Zeitung berichtet, sind noch nicht für alle strittigen Punkte Lösungsvorschläge gefunden worden. Auch für das vor allem von der zahnärztlichen Standespolitik, allen voran der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, herausgestellte Problem der Fremdinvestoren in der ambulanten Versorgung gibt es noch keine konsentierte Regelung, diese soll im weiteren Verlauf der Beratungen erarbeitet werden.

In der Anhörung heftig kritisiert wurde unter anderem die geplante Übernahme von 51 Prozent an der Gematik durch das Bundesgesundheitsministerium. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung begrüßt, dass sie bei der elektronischen Patientenakte die Verantwortung für die Interoperabilität der ePA übernehmen soll. Dazu kündigte der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen an, dass die KBV den engen fachlichen und transparenten Austausch mit allen Beteiligten suchen werde, um bestehende Erfahrungen und Versorgungsbedarfe einzubinden. „Wir werden die Interoperabilität als Gemeinschaftsprojekt auf die Straße bringen.“

Strittig sind ebenfalls die Regelungen zu ausgeweiteten Sprechstundenzeiten der Ärzte. Abgeordnete berichteten auf dem Neujahrsempfang der Zahnärzteschaft Ende Januar von einer Flut von Briefen und E-Mails, die sie von Ärzten und Zahnärzten zum TSVG erhalten würden, hinzu kämen das umfangreiche Gesetz selbst und die Fülle der Änderungsanträge und Stellungnahmen dazu. (Quelle: Quintessence News/KBV/Deutscher Bundestag/Ärzte Zeitung)

Henry Schein konzentriert sich auf Zahn- und Humanmedizin

Henry Schein, Inc. (Nasdaq: HSIC), nach eigenen Angaben weltweit größte Anbieter von Lösungen für niedergelassene Ärzte in den Bereichen Human- und Zahnmedizin, gab Mitte Febrau den Abschluss der Ausgliederung seines Geschäftsbereichs Tiergesundheit bekannt. Das Unternehmen verstärkt seinen Fokus auf die Förderung des Wachstums des bestehenden Zahn- und Humanmedizinmarktes sowie die Nutzung neuer Investitionsmöglichkeiten.

Mit der Ausgliederung erhielt Henry Schein ca. 1,1 Milliarden US-Dollar an voraussichtlich steuerfreien Erlösen, die zur Rückzahlung von Schulden beabsichtigt sind. Die Schuldentilgung verschafft Henry Schein weitere Kapazitäten, die für allgemeine Geschäftszwecke genutzt werden können, wie Aktienrückkäufe, Fusionen und Akquisitionen, heißt es.

Nach der Ausgliederung des Geschäftsbereichs Tiergesundheit wird Henry Schein mehr als 18.000 Teammitglieder in 31 Ländern haben und mehr als eine Millionen Kunden betreuen. Ausgehend von dem Pro-forma-Umsatz des Jahres 2017 in Höhe von rund 9 Milliarden US-Dollar (ohne den Anteil von 3,6 Mrd. aus dem Geschäftsbereich Tiergesundheit) betrug die Umsatzverteilung des Unternehmens 6,1 Milliarden US-Dollar oder 68 Prozent für Zahnmedizin, 2,5 Milliarden US-Dollar oder 28Prozent für Humanmedizin und 338 Millionen US-Dollar oder 4 Prozent für Technologien und Mehrwert-Dienstleistungen. (Quelle: Henry Schein)

 

Montgomery: Umfassendes Tabakwerbeverbot muss jetzt kommen


Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer (Foto: BÄK)

Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, begrüßt die Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), sich für weitere Einschränkungen bei der Tabakwerbung einzusetzen: „Es ist gut, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ein Werbeverbot für Tabakprodukte unterstützt. Mit einem Verbot der Werbung an Hauswänden oder Bushaltestellen würde Deutschland endlich zum Rest der EU aufschließen, denn in allen anderen EU-Ländern sind solche Plakate schon längst nicht mehr erlaubt. In Anbetracht von 120.000 Tabak-Toten jährlich reicht ein Ende der Plakatwerbung allein allerdings nicht aus. Weitere Schritte müssen folgen. Wir brauchen ein umfassendes Werbeverbot, das auch die E-Zigaretten mit einschließt. Dies fordern die Bundesärztekammer und Deutsche Ärztetage schon seit Jahren. Natürlich würde ein konsequentes ‚Nein‘ zur Tabakwerbung den Zigarettenherstellern nicht schmecken. Aber es wäre ein klares Signal der Politik, dass ihr die Gesundheit der Bevölkerung wichtiger ist als die Gewinne der Tabak-Konzerne.“ (Quelle: BÄK)

1.000 Profile in neuem zahnmedizinischen Stellenportal

Im Sommer 2018 begann das Startup ZahniFinder.de mit seiner neuen, interaktiven Stellenplattform für zahnmedizinische Fachberufe. Das Besondere an dieser Art der Personalsuche: Anders als bei herkömmlichen Stellenbörsen werden hier keine Anzeigen verkauft mit der Hoffnung, dass diese ein Bewerber (m/w/d) liest und im Nachgang eine Bewerbung einreicht. Zahnifinder schafft vielmehr eine Vermittlungsplattform ähnlich einer Datingseite, in der ein komplexer Algorithmus Qualifikationen, Vorlieben und Wünsche aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite abgleicht und mittels eines „Best-Match-Faktors“ die jeweiligen Kandidaten der suchenden Gegenseite vorstellt. Dazu ist es lediglich notwendig, ein eigenes, kostenloses Profil zu erstellen, sowohl aufseiten der Praxis als auch aufseiten der Fachkräfte, so die Betreiber der Seite.

Möchte man von der Gegenseite angesprochen werden, so ist das System komplett kostenfrei zu nutzen. Sollen aktiv die persönlichen Daten für die direkte Kontaktaufnahme freigeschaltet werden, so wird eine kleine Gebühr fällig. Insgesamt gleicht der Algorithmus 125 jobrelevante Faktoren ab und ist so bereits in der Lage viele gewünschte Gemeinsamkeiten herauszufiltern.

Das Spektrum der Positionen ermöglicht laut Anbieter die Vermittlung von der Zahnmedizinischen Fachangestellten in Ausbildung über die ZFA, ZFM, ZMP, DH, ZMV, Praxismanager/in bis hin zum Assistenzarzt, dem angestellten Zahnarzt, Zahntechniker und Zahntechnikermeister. Abgerundet wird diese Bandbreite durch Referenten und Coaches, die jeweils Abrechnungsservices, Prophylaxecoachings, Marketingunterstützung etc. anbieten können um zusätzliches Know How in die Praxen zu bringen.

„Unsere erfolgreich vermittelten Nutzer bestätigen, dass hier eine möglichst große Übereinstimmung sich später auch in der Harmonie im Team sowie in einer geringeren Fluktuationshäufigkeit widerspiegelt“, so Anastasia van Dijk, Projektleiterin des ZahniFinder-Startups. In Kürze soll auch eine App für iOS und Android das Handling auf mobilen Endgeräten verbessern. (Quelle: ZahniFinder)

MVZ werden die Sozialrichter beschäftigen

In einem Gespräch mit der „Ärzte Zeitung“ berichtete der Vorsitzende Richter Ulrich Wenner am Bundessozialgericht (BSG) in Kassel, dass sich das Gericht in diesem Jahr verstärkt mit Fragen beschäftigen werde, die mit Medizinischen Versorgungszentren verbunden sind. Generell gehe es „um die Frage, ob die meist auf einzelne Ärzte oder Praxen zugeschnittenen Vorschriften auf MVZ übertragen werden können – und wie sie dort anzuwenden sind“, so der Bericht. Weiterhin wird sich das Gericht mit Plausibilitätsprüfungen in MVZ befassen, auch die Frage der Notdienste bei Zweigpraxen ist beim BSG anhängig. (Quelle: Ärzte Zeitung online, Zugang zum Beitrag nach Registrierung)

Zweite Runde für das TSVG im Gesundheitsausschuss

Am Mittwoch, 13. Februar 2019, wird sich der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags ab 15 Uhr in einer zweiten Anhörung mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) befassen, nachdem der erste Termin am 16. Januar 2019 zeitlich für die Fülle der unterschiedlichen und komplexen Themen nicht ausgereicht hatte. Hier wird es auch erneut um die Frage der möglichen Zugangsbeschränkungen für Fremdinvestoren und die Kammerpflicht von MVZ in Form einer GmbH gehen. Auf dem Neujahrsempfang der Zahnärzteschaft Ende Januar in Berlin hatten die anwesenden Vertreter der Bundestagsfraktionen den Handlungsbedarf einhellig bejaht, aber auch erklärt, dass es hier keine einfache Lösung geben werde.

Für die öffentliche Anhörung im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101, sind bereits alle Plätze vergeben. Die gesamte Anhörung kann jedoch live im Bundestagsfernsehen verfolgt und am Folgetag in der Mediathek angesehen werden. Detaillierte Informationen zur Sitzung gibt es auf der Internetseite des Ausschusses. (Quelle: Deutscher Bundestag/Quintessence News)

Spahn bei Gesundheitshandwerken in Düsseldorf

Am Mittwoch, 6. Februar 2019, war Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bei den Gesundheitshandwerken in Düsseldorf zu Gast. Neben der Anbindung an die Gesundheitstelematik und die elektronische Patientenakte, bei denen die Gesundheitshandwerke ganz hintanstehen, und der Bürokratieflut und Kontrollwut in der Gesetzlichen Krankenversicherung kamen viele Themen vor allem vonseiten der stark vertretenen Zahntechniker. So ging es um die Konkurrenz durch Praxislabore und deren Legitimität und die rechtlichen Grauzonen in Bezug auf die für den Zahntechniker nicht erlaubte, von Zahnärzten aber immer wieder eingeforderte Arbeit am Patienten. Wie die Rheinische Post (RP) und Teilnehmer der Veranstaltung berichten, nahm Spahn die Fragen auf, machte aber wenig Hoffnung, dass sich etwas ändern werde. Beim Thema Grauzonen habe Spahn zum Erstaunen der Anwesenden mit „Manche Grauzonen lässt man besser grau“ reagiert, so die RP. Für Irritationen nicht nur bei den Zahntechnikern sorgte auch die Bemerkung Spahns, dass für das Handwerk ja eigentlich nicht er, sondern das Bundesministerium für Wirtschaft zuständig sei. (Quelle: RP/Berichte von Teilnehmern)

Präsident des BSG gegen Spahn-Pläne

Der Präsident des Bundessozialgerichts (BSG), Dr. Rainer Schlegel, hat anlässlich der Vorlage des Tätigkeitsberichts des BSG am 5. Februar 2019 in Kassel vor Lobbyismus im Gesundheitswesen gewarnt. Er erteilte zudem dem Vorhaben von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eine Absage, am Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vorbei Leistungen durch Ermächtigung des Bundesgesundheitsministeriums in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung drücken. Spahn hatte das am Beispiel der Liposuktion für Frauen mit Lipödemen festgemacht. Schlegel verteidigte dagegen das transparente Verfahren des G-BA, wie die Ärzte Zeitung online berichtet. „Es sei das gute Recht der Politik, Entscheidungen des GBA oder auch des Bundessozialgerichts zu korrigieren. ‚Ein Eingriff in die Selbstverwaltung scheint mir dafür aber der falsche Weg zu sein‘, warnte der BSG-Präsident“, heißt es auf dem Online-Portal der Zeitung.

Der BSG-Präsident nahm die Klagewelle um Abrechnungsstreitigkeiten zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen, die durch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz im November 2018 ausgelöst worden war, zum Anlass, auf das komplexe Zusammenspielunterschiedlicher Interessen im Gesundheitswesen hinzuweisen und die Rolle desBundessozialgerichts zu betonen. „Versuchen, eine vermeintliche Bedrohung durch die Rechtsprechung für Partikularinteressen zu instrumentalisieren, ist eine klare Absage zu erteilen“, so Schlegel. „Die Rechtsprechung ist dafür verantwortlich, dass Gesetze und untergesetzliche Normen eingehalten und rechtmäßig ausgeführt werden. Darin erschöpft sich auch im Bereich der Gesundheitsversorgung die Rolle des Bundessozialgerichts". (Quelle: BSG/Ärzte Zeitung)

Investitionen bei der zahnärztlichen Existenzgründung

Das Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ) hat zusammen mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank das zahnärztliche Investitionsverhalten 2017 ausgewertet: Die Übernahme einer Einzelpraxis war mit 66 Prozent die häufigste Form der Existenzgründung, das Finanzierungsvolumen lag bei 367.000 Euro. Für die Neugründung einer Einzelpraxis waren 504.000 Euro notwendig. 27 Prozent der Existenzgründer wählten die Berufsausübungsgemeinschaft, deren Neugründung schlug mit 412.000 Euro zu Buche, die Übernahme mit 342.000 Euro.

Das Finanzierungsvolumen von kieferorthopädischen Fachpraxen lag 44 Prozent über dem der allgemeinzahnärztlichen Praxen, bei Existenzgründungen von oralchirurgischen Praxen sowie von MKG-Fachpraxen sogar 80 Prozent höher. Zum InvestMonitor Zahnarztpraxis: www.idz.institute/publikationen

Montgomery: Sachverstand statt Staatsdirigismus


Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer (Foto: BÄK)

Die Pläne von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), erneut in die Selbstverwaltung einzugreifen und 51 Prozent der Gesellschafteranteile an der von der Selbstverwaltung getragenen Gematik GmbH durch das Bundesgesundheitsministerium zu übernehmen, stößt auf deutliche Kritik der Ärzteschaft. So erklärt Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, dazu: „Im Koalitionsvertrag steht noch das klare Bekenntnis der Regierung zu Freiberuflichkeit und Selbstverwaltung. Jetzt aber soll die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen mit einem staatsdirigistischen Eingriff ausgehebelt werden. Denn de facto wird die Gesellschaft für Telematikanwendungen zu einer staatlichen Oberbehörde, wenn das Gesundheitsministerium 51 Prozent der Anteile übernimmt. Das wäre ein Systembruch, den wir strikt ablehnen. Medizinische Notwendigkeit, Wissenschaftlichkeit und die Einbeziehung des Sachverstands der Beteiligten und Betroffenen in der Selbstverwaltung müssen grundlegende Prinzipien der Weiterentwicklung unseres Krankenversicherungssystems bleiben, nicht aber staatsbürokratische Vorgaben.“ (Quelle: BÄK)

ApoBank erneut Top-Arbeitgeber

Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (ApoBank) wurde für ihre herausragende Mitarbeiterorientierung  vom Top Employers Institute erneut als Top Employer ausgezeichnet. „Wir freuen uns sehr über die Auszeichnung und sind stolz, dass unser HR-Management und die Leistungen für unsere Mitarbeiter im internationalen Vergleich von einer unabhängigen Institution bestätigt wurden“, erklärt Dr. Joachim Goldbeck, Leiter des Bereichs Personal bei der ApoBank. „Gute Arbeitsbedingungen und hohe Standards in unseren Prozessen sind ein entscheidender Erfolgsfaktor für unser Unternehmen. Das Zertifikat liefert unseren Mitarbeitern, aber auch hochqualifizierten Bewerbern, eine wertvolle Entscheidungsgrundlage für die ApoBank.“

Als unabhängiges Zertifizierungsunternehmen bewertet das Top Employers Institute Unternehmen anhand einer globalen HR Best Practices Befragung. Bewertet wurden die Mitarbeiterangebote der ApoBank in den Kategorien: Talentstrategie, Personalplanung, Onboarding, Training und Entwicklung, Performance Management, Führungskräfteentwicklung, Karriere & Nachfolgeplanung, Compensation & Benefits und Unternehmenskultur. (Quelle: ApoBank)

81 Prozent der Z-MVZ in städtischen Gebieten

Ende September 2018 befanden sich rund 81 Prozent der zahnärztlichen Medizinischen Versorgungszentren (Z-MVZ) in Deutschland in städtischen und lediglich etwa 19 Prozent in ländlichen Gebieten. Z-MZV finden sich zudem überwiegend dort, wo das Einkommen relativ hoch ist. Das teilt die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung mit. Insgesamt gibt es derzeit rund 700 Z-MVZ, davon etwa 75, bei denen Investoren engagiert sind. Beide Zahlen steigen seit 2017 rasch an. Die Zahnärzteschaft fordert, die Gründungsmöglichkeiten für Fremdinvestoren zu beschränken. (Quelle: KZBV).

Vertriebspartner in Japan, Rumänien und Griechenland ausgezeichnet

Jedes Jahr zeichnet der Bremer Dentalspezialist Bego mit der Verleihung der Wilhelm-Herbst-Awards im Rahmen der jährlichen Händlertagung seine stärksten Partner weltweit aus. Dieses Jahr waren rund 70 Gäste aus 25 Ländern geladen.


Christoph Weiss, geschäftsführender Gesellschafter der BEGO Unternehmensgruppe und Jürgen Schultze, Leiter Vertrieb International BEGO Bremer Goldschlägerei und BEGO Medical, überreichten den Wilhelm-Herbst-Award 2018 an das Team von i-Cast. Bild: Bego

Ausgezeichnet für die beste Vertriebsperformance 2018 wurde der japanische Handelspartner i-Cast aus Japan. Als einer der aktivsten Partner zeichnet sich i-Cast vor allem durch seine innovativen Geschäfts- und Schulungsmodelle im dentalen Bereich aus.

Den diesjährigen Award für die beste Sales Performance 2018 im Bereich CAD/CAM-Lösungen erhielt Blue Laser Lines SRL aus Rumänien für seine innovative Ausrichtung, sein außergewöhnliches Vertriebs- und After-Sales-Konzept sowie die exzellenten Fachkenntnisse seiner Mitarbeiter.

Für die hervorragende Vertriebsperformance im Bereich der Implantologie-Lösungen erhielt der griechische Dentalhändler AVEN Dental AE den Wilhelm-Herbst-Award 2018 (Quelle: Bego).

Gründung des interdisziplinären Arbeitskreises Sportzahnmedizin (AK SZM) in der DGFDT


Dr. Daniel Weber, Universität Marburg (Foto: DGFDT)

Im Rahmen der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Funktionsdiagnostik und -therapie (DGFDT) im November 2018 in Bad Homburg v.d.H. wurde die Gründung eines neuen Arbeitskreises beschlossen. Nachdem in den vergangenen Jahren vermehrt Publikationen zum Thema Sportzahnmedizin veröffentlicht wurden, ernannte der Vorstand der DGFDT Dr. Daniel Weber (Marburg) zum kommissarischen Leiter des Arbeitskreises interdisziplinäre Sportzahnmedizin.

Ziel des Arbeitskreises wird sein, den wissenschaftlichen Erkenntnistand zusammenzutragen und unter anderem im Rahmen zukünftiger Jahrestagungen Vorträge zum Thema anzuregen.  Dr. Weber wird sich um die Zusammenstellung eines Gründungsteams kümmern und gezielt Wissenschaftler ansprechen, die zu diesem Thema bereits publiziert haben. (Quelle: DGFDT)

Ausschreibung Hufeland-Preis 2019

Ärzte und Zahnärzte sind aufgerufen, sich mit ihrer Arbeit auf dem Gebiet der Präventivmedizin und/oder Versorgungsforschung bis zum 31. Oktober 2019 für den Hufeland-Preis zu bewerben. Der Preis ist mit 20.000 Euro dotiert.

Teilnahmeberechtigt sind (Zahn-)Ärzte, die im Besitz einer deutschen Approbation sind, ggf. mit maximal zwei Co-Autoren. Die Ausschreibungsunterlagen sind unter www.hufeland-preis.de hinterlegt. Träger des „Hufeland-Preises“ sind neben der Stifterin des Preises, der Deutschen Ärzteversicherung AG, die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer und die Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V. (Quelle: BZÄK)

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