Kieferorthopädie, 1/2020
Abrechnung und forensische KieferorthopädieSeiten: 77-86, Sprache: DeutschStrzyż, Katarzyna / Fuhrmann, Robert A. W.Nadelstichverletzungen können zu erheblichen rechtlichen Schwierigkeiten für Praxisinhaber führen. Gleichzeitig können derartige Arbeitsunfälle beim Verletzten langfristige gesundheitliche, arbeitsrechtliche und wirtschaftlich existenzbedrohende Situationen verursachen. Aus diesen Gründen sollten alle Arten von Stichverletzungen ernst genommen, schriftlich dokumentiert und beim Arbeitgeber gemeldet werden. Um das Verletzungsrisiko und eine anschließende Infektion zu reduzieren, sind die Basishygiene (insbesondere die Händedesinfektion), persönliche Schutzmaßnahmen, standardisierte Arbeitsabläufe und regelmäßige Schulungen zum Arbeitsschutz von größter Bedeutung. Vor diesem Hintergrund ist jeder kieferorthopädischen Praxis anzuraten ein entsprechendes Melde- und Dokumentationsverfahren im Rahmen der Praxisorganisation einzurichten. Darüber hinaus ist es die Pflicht des Praxisinhabers, dass für jede Tätigkeit eine Gefährdungsbeurteilung vorliegt und Schutzmaßnahmen festgelegt werden. Hierzu gehört beispielsweise das zur Verfügung stellen von vollständigen Verbandskästen. Weiterhin muss das Personal mündlich und schriftlich über die der jeweiligen Tätigkeit angemessenen Arbeitsschutzvorrichtungen und die festgelegten Vorgehensweisen bei Unfällen unterrichtet werden. In Anbetracht dieser Umstände sollte in kieferorthopädischen Praxen ein Bewusstsein entstehen, dass die Verantwortung zur Regelung von Arbeitsunfällen und die dadurch entstehenden arbeitsrechtlichen Konsequenzen beim Praxisinhaber liegen.
Schlagwörter: Nadelstichverletzung, Stichverletzung, Dokumentation und Meldung von Stichverletzungen, Infektionsübertragung, Ursachen von Stichverletzungen, Standardhygiene, Händedesinfektion, Vorbeugung von Stichverletzungen, Vorbeugung einer Infektion, Verbandskasten
Kieferorthopädie, 4/2019
Abrechnung und forensische KieferorthopädieSeiten: 425-432, Sprache: DeutschStrzyż, Katarzyna / Fuhrmann, Robert A. W.Im medizinischen Alltag sind alle Mitarbeiter einer KFO-Praxis dem Risiko einer Nadelstichverletzung ausgesetzt. Die Gefährdung dieser Personengruppe entsteht sowohl durch den direkten Kontakt zum Patienten als auch durch das Arbeiten mit spitzen bzw. scharfkantigen und gleichzeitig kontaminierten Instrumenten. Dabei besteht ein ernstzunehmendes Risiko einer Infektion mit blutübertragbaren Erregern wie z. B. Hepatitis-B-Virus (HBV), Hepatitis-C-Virus (HCV) oder Humanem Immundefizienz-Virus (HIV). Vor diesem Hintergrund werden die Wahrscheinlichkeit einer Infektionsgefahr und die Notwendigkeit der zügigen und sorgfältigen Versorgung nach einer Stichverletzung erläutert. Von größter Bedeutung sind die Sofortmaßnahmen, die direkt nach einer Exposition eines kieferorthopädischen Mitarbeiters stattfinden. Darüber hinaus soll eine schnellstmögliche Postexpositionsprophylaxe (PEP) und anschließend die Weiterbehandlung beim D-Arzt bzw. Betriebsarzt durchgeführt werden. Eine Nadelstichverletzung kann sowohl für den Behandler als auch für den Patienten erhebliche gesundheitliche Auswirkungen haben und zu langfristigen medizinischen Komplikationen bzw. beruflichen Einschränkungen führen.
Schlagwörter: Nadelstichverletzung, Stichverletzung, Infektion, Hepatitis B, Hepatitis C, HIV-Infektion, Viren, Bakterien, blutübertragbare Infektionserreger, Postexpositionsprophylaxe (PEP), D-Arzt, Infektionsrisiko, medizinische Risiken