Seiten: 255-263, Sprache: DeutschEickholz, PeterDie Abkürzung PZR steht für Professionelle Zahnreinigung. Wenn man sich diesem Begriff vom offenkundigen Wortsinn her nähert, bedeutet Zahnreinigung, dass Zähne gesäubert, d. h. von Fremdauflagerungen befreit werden. Das Attribut "professionell" heißt in diesem Kontext, dass diese Reinigung von speziell dafür ausgebildetem Personal mit spezifischem professionellem Instrumentarium durchgeführt wird. Eine sogenannte Prophylaxesitzung mit PZR umfasst laut Bundeszahnärztekammer eine gründliche Untersuchung der Mundhöhle und des Zahnsystems inklusive Erfassung der Mundhygienesituation sowie vorhandener Beläge und Blutungen des Zahnfleischs. Nach Reinigung der Zähne wird mit fluoridhaltiger Paste poliert. Den Patienten werden Hinweise zur Optimierung der häuslichen Mundhygiene gegeben. Bei der unterstützenden Parodontitistherapie (UPT) werden darüber hinaus mindestens einmal pro Jahr ein Parodontalstatus erhoben und ggf. vorhandene pathologisch vertiefte Taschen (Sondierungstiefen [ST] von 4 mm mit Bluten auf Sondieren bzw. ST ≥ 5 mm) subgingival gereinigt. Die regelmäßige Teilnahme an der UPT verringert den durchschnittlichen Zahnverlust bei Erwachsenen mit bzw. nach Parodontitis über 10 Jahre um etwa 2 Zähne im Vergleich zu Patienten, die nicht regelmäßig professionell nachgesorgt werden. Bei einem weitgehend vollbezahnten Patienten kostet eine UPT, die etwa eine Stunde dauert, mit Erhebung des Parodontalstatus und z. B. subgingivaler Reinigung von 5 Zähnen etwa € 150,-. Bei den meisten Patienten sind 2 UPT-Sitzungen pro Jahr erforderlich. 10 Jahre UPT würden also € 3.000,- kosten. Damit wäre der Zahnersatz, der zum Ersatz der durchschnittlich 2 Zähne erforderlich wäre, die ohne regelmäßige UPT verloren gingen, kaum bezahlbar.
Schlagwörter: Professionelle Zahnreinigung (PZR), Unterstützende Parodontitistherapie (UPT), langfristiger Zahnerhalt, Parodontitis