PraxismanagementSeiten: 1267, Sprache: DeutschDornbusch, H.-L.Der Zahnarzt hat wie jedermann ein elementares Interesse daran, sich gegen die Hauptrisiken des Lebens wie Krankheit, Alter und Invalidität zu versichern. Das ist für ihn jedoch mit hohen Kosten verbunden, weil er im Gegensatz zum sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, dessen Beitragsleistungen zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen werden, die Versicherungsbeiträge voll aus seinem verfügbaren Einkommen aufzubringen hat. Diese Aufwendungen gehören einkommensteuerrechtlich zu den sogenannten Vorsorgeaufwendungen, die in bestimmten Grenzen steuerlich abzugsfähig sind.
Schlagwörter: Steuerrecht, Versicherungsbeiträge, Steuerliche Abzugsfähigkeit