0,00 €
Zum Warenkorb
  • Quintessence Publishing Deutschland
Filtro
2678 Vistas

Rechtliche Voraussetzungen zu Verkürzung und vorzeitiger Prüfung – wann eine Verkürzung sinnvoll ist

(c) Luis Molinero/Shutterstock.com

Bei guten Leistungen und einem entsprechenden Schulabschluss kann die Ausbildungszeit für angehende Zahnmedizinische Fachangestellte reduziert werden. Grundsätzlich muss dabei zwischen einer Verkürzung und einer vorzeitigen Zulassung zur Prüfung unterschieden werden.

Eine Verkürzung der Ausbildungszeit auf maximal zwei anstelle von drei Jahren wird im Idealfall bereits vor der Ausbildung im Ausbildungsvertrag zwischen Ausbilder und Auszubildendem fixiert. Zwingende Voraussetzung dazu sind entweder die Fachhochschulreife oder das Abitur. „Ein weiterer Grund kann eine vorherige fachverwandte Ausbildung, beispielsweise zur Medizinischen Fachangestellten sein“, berichtet Jörg Kuiper, Leiter der Ausbildungsabteilung der Zahnärztekammer Nordrhein.

Verkürzung kann nachgeholt werden

Wenn eine Verkürzung nicht vor Beginn vereinbart wurde, kann dieses noch innerhalb der ersten 24 Monate der Ausbildung nachgeholt werden. Denn unter Umständen kann es sinnvoll sein, den Verlauf der Ausbildung und vor allem die ersten Schulnoten abzuwarten.

In diesem Fall muss ein formloser Antrag mit entsprechender Begründung bei der Ausbildungsabteilung eingereicht werden, der sowohl vom Ausbilder als auch dem Auszubildenden unterschrieben wurde. An den möglichen Gründen ändert sich nichts: Ohne entsprechenden Schulabschluss oder fachverwandte Vor-Ausbildung kann die Ausbildung nicht verkürzt werden.

Die Alternative zur Verkürzung: eine vorzeitige Zulassung zur Prüfung

Wenn entweder die Frist für eine Verkürzung abgelaufen oder der dafür notwendige Schulabschluss wie oben beschrieben nicht gegeben ist, kann alternativ eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung beantragt werden. Hierbei wird der zweite Teil der gestreckten Abschlussprüfung um sechs bis zwölf Monate vorgezogen.

Der Notendurchschnitt des Auszubildenden muss in diesem Fall besser als 2,2 sein. Wichtig: Diese Vorgabe gilt zukünftig ausschließlich für die berufsrelevanten Fächer, nicht für Sport, Religion etc. In einer Kombination mit einer Ausbildungsverkürzung ist theoretisch sogar eine Reduktion der Ausbildungsdauer auf 18 Monate denkbar. In den allermeisten Fällen ist dies allerdings nicht zielführend.

Der formlose Antrag muss mit einer Kopie des Zeugnisses ebenfalls bei der Ausbildungsabteilung eingereicht werden. Da nicht nur die berufsbildende Schule, sondern auch der Ausbilder „über dem Durchschnitt“ liegende Leistungen bescheinigen muss, braucht es auch die Zustimmung des Ausbildungsbetriebs. Zusätzlich müssen die Leistungen in der gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 in beiden Fächern zukünftig mit mindestens „gut“ bewertet worden sein.

Wann ist eine Verkürzung oder vorzeitige Prüfungszulassung sinnvoll?

Allgemein stellen Verkürzungen und vorzeitige Prüfungszulassungen mit einem Anteil von rund fünf Prozent unter den nordrheinischen ZFA-Ausbildungen eine Seltenheit dar. „Die Ausbildungsinhalte sind auf drei Jahre angelegt, weshalb es grundsätzlich auch sinnvoll ist, bei drei Jahren zu bleiben“, erklärt Kuiper.

Denn wer verkürzt, verpasst Inhalte vom Anfang der Ausbildung; wer die Prüfung vorzieht wiederum die letzten Monate. Für die Abschlussprüfung muss der jeweilige verpasste theoretische Teil oft im Selbststudium nachgeholt werden und auch die praktische Ausbildung am Behandlungsstuhl muss zusammen mit dem Ausbildungsbetrieb zusätzlich zum regulär anliegenden Inhalt in dem kürzeren Zeitraum vollständig geleistet werden.

Auch die Vorgabe eines Notendurchschnitts von unter 2,2 sollte nicht als Schicksalszahl fehlinterpretiert werden. „Ein Vorziehen der Prüfung macht bei Einser-Kandidaten Sinn, nicht aber grundsätzlich bei jedem Auszubildenden mit einem Durchschnitt unter 2,2“, so Kuiper. Darüber hinaus bedeuten gute Noten in der Theorie nicht automatisch, dass auch der praktische Teil überdurchschnittlich gut läuft.

Verkürzung als Mitarbeiterförderung

Manchmal kann es auch für den Ausbilder oder die Ausbilderin sinnvoll sein, bei einer Verkürzung die Initiative zu ergreifen und das Thema mit dem oder der Auszubildenden zu besprechen. Wer bemerkt, dass der Azubi sehr gute Noten hat und auch am Behandlungsstuhl überdurchschnittliche Leistungen zeigt, kann auf diese Weise die Leistung würdigen. „In Zeiten des Fachkräftemangels kann das ein guter Weg sein, Talente zu fördern und vor allem in der eigenen Praxis zu halten“, sagt Kuiper. Hierbei gilt aber: Der oder die Auszubildende sollte nicht zu einer Verkürzung oder dem Vorziehen der Abschlussprüfung gedrängt werden.

Daniel Schrader, ZÄK Nordrhein

Bibliografía: ZÄK Nordrhein Praxisführung Team

¡AdBlocker activo! Por favor, espere un momento...

Nuestros sistemas informan de que está utilizando un software AdBlocker activo, que bloquea todo el contenido de la página para ser cargado.

Lo justo es justo: Nuestros socios de la industria ofrecen una importante contribución al desarrollo de este sitio de noticias con sus anuncios. Encontrará un claro número de estos anuncios en la página de inicio y en las páginas de artículos individuales.

Por favor, ponga www.quintessence-publishing.com en su «adblocker whitelist» o desactive su software de bloqueo de anuncios. Gracias.

Más noticias

  
22. nov 2024

Auch bei Betriebsfeiern auf den Geldwert achten

Sachzuwendungen und Geschenke mit steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vergünstigungen
22. nov 2024

ZFA-Tarifrunde ist gestartet

vmf: ZFA-Durchschnittsgehalt liegt unterhalb der Angemessenheitsschwelle der Europäischen Mindestlohnrichtlinie
21. nov 2024

Resturlaub: Worauf Arbeitgeber achten sollten

Urlaubsansprüche verjähren nur bei regelmäßigen Hinweisen darauf – Erinnerungen dokumentieren
19. nov 2024

Den Weg in die eigene Praxis gut vorbereiten

Wieder zwei Plätze zu gewinnen für das Praxisgründerseminar Österreich Anfang Februar 2025 – Einsendeschluss 15. Dezember 2024
18. nov 2024

Etablierung eines positiven, vertrauensvollen Arbeitsumfelds

BZÄK-Statement zur Bindung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Zahnarztpraxen
14. nov 2024

Führung und Kommunikation in der Zahnarztpraxis

Neues Buch „Das ICH im WIR – wie Miteinander gelingt“ von Dr. Karin Uphoff
12. nov 2024

Muss ich eigentlich validieren?

Mathias Lange gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Validierung
11. nov 2024

Fachkräfte finden und binden dank digitaler Praxis-Tools?

Im Interview: Zahnärztin Michaela Sehnert liefert Tipps, dem Fachkräftemangel zu begegnen